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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: ABR beantragt
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Autor Thema: ABR beantragt  (Gelesen 1342 mal)
oldie
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Bonnie 2


« Antwort #25 am: 30. Dezember 2011, 10:06:39 »

Moin

Was soll ich nun machen? Es handelte sich ja um einen vor Gericht geschlossenen und vom Gericht schriftlich abgefassten Vergleich.
Wenn Du den Inhalt des Vergleiches hier mal anonymisiert einstellen könntest, wüsste vielleicht jemand einen Rat.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Chris34
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« Antwort #26 am: 30. Dezember 2011, 14:36:24 »

Hallo oldie,

gern´ doch:

In der Famileinsache betreffend das minderjährige Kind xxx an der beteiligt sind 1. xxx 2. xxx weiter beteiligt Jugendamt xxx erschienen bei Aufruf xxx.

Beschlossen und beannt gegeben:

Verfahrenskostenhilfe für die Ex.

Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.

Der Antragsteller erklärte:

Es gab bislang schon ein weitgehendes Umgangsrecht Nach dem Umgangsverfahren habe ich XXX zunächst fast jedes Wochenende bei mir gehabt. Später ist sie dann auch in der Woche öfter gekommen. Ich habe das sehr genossen. Ich meine allerdings, dass das Kind auf Dauer einen Lebensmittelpunkt braucht ...... (brauchst Du den Rest?)

Die Kindesmutter persönlich angehört erklärte: (brauchst Du denke ich auch nicht?)

Nach der Erörterung sclossen die Beteiligten un Beteiligtenvertreter folgenden Vergleich:

1. Die Kindeseltern sind sich darüber einig, dass sie gemeinsam an einem Mediationsangebot der Erziehungsberatungsstelle teilnehmen werden.
2. Damit ist das Verfahren erledigt.
3. Die Kosten des Verfahrens und des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben.

Laut diktiert, vorgespielt und genehmigt.

JA stimmte dem Vergleich zu.

Beschlossen und bekannt gegeben:

Der Vergleich wird gerichtlich genehmigt.

Dann kommen noch Verfahrens- und Vergleichswert.

Hilft das weiter?
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brille007
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« Antwort #27 am: 30. Dezember 2011, 14:47:17 »

Moin Chris,

aus diesem Vergleich kannst Du nichts in Deinem Sinne ziehen. IHR habt Euch darauf geeinigt, an einer Mediation teilzunehmen. Deine Ex hat es sich anschliessend wieder anders überlegt. Da dieser Fall nicht mit Konsequenzen belegt ist, kann sie das auch folgenlos tun. Für das Gericht ist der Fall erledigt.

Ziemlich genau das hatten Dir allerdings auch zahlreiche familienrechtserfahrene User hier prognostiziert; insofern ist das ein vorhersehbares Ergebnis gewesen, mit dem Du jetzt eben leben musst.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Chris34
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« Antwort #28 am: 30. Dezember 2011, 21:05:54 »

Und was schlagt ihr nun vor? Neuer Prozess? Oder sind das wieder nur Perlen vor die Säue (oder besser gesagt Kohle für die Anwälte) ohne dass irgendetwas dabei heraus kommt?
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #29 am: 30. Dezember 2011, 21:26:22 »

Und was schlagt ihr nun vor? Neuer Prozess?
Mit welchem Ziel denn?
Doch wieder eine sinnlose Mediation fortzuführen?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
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« Antwort #30 am: 30. Dezember 2011, 21:27:27 »

Moin Chris,

Und was schlagt ihr nun vor? Neuer Prozess? Oder sind das wieder nur Perlen vor die Säue (oder besser gesagt Kohle für die Anwälte) ohne dass irgendetwas dabei heraus kommt?
was sollte das bringen? Familienrecht ist kein Spielautomat, bei dem man oben so lange Geld reinschmeissen kann, bis unten das gewünschte Ergebnis herauskommt. Du hattest jetzt doch ein Gerichtsverfahren. Dieses wurde mit einem Vergleich beendet, gegen den beide Seiten folgenlos verstossen können - aber das ist EURE Vereinbarung; nicht die Schuld des Gerichts. Willst Du jetzt Deinen eigenen Vergleich anfechten?

Echte Chancen auf's ABR gab es in diesem Verfahren nicht, nachdem Deine einzige "Strategie" lautete "ich bin besser als meine Ex; die macht alles falsch und ich alles richtig". Der einzige und beste Rat, den man Dir geben kann, ist, das Ergebnis jetzt so hinzunehmen, mit Leben zu erfüllen und den Krieg gegen Deine Ex zu beenden. Bei einem neuerlichen Gerichtsverfahren würde man Dir - wohl zu Recht - den Vogel zeigen.

Grüssles
Martin

***edit: Ergänzung
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2011, 21:30:43 von brille007 » Gespeichert

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Chris34
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« Antwort #31 am: 30. Dezember 2011, 21:36:28 »

Ok, und selbst Vereinbarungen, die man zum Kindeswohl vor Gericht schliesst, zählen nicht? Wo sind wir hier eigentlich?
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brille007
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« Antwort #32 am: 30. Dezember 2011, 21:48:25 »

Moin Chris,

Ok, und selbst Vereinbarungen, die man zum Kindeswohl vor Gericht schliesst, zählen nicht? Wo sind wir hier eigentlich?
Doch, sie zählen schon - wenn beide wollen. Es sind aber keine Sanktionen für den Fall des Nicht-Wollens vereinbart. Insofern ist Euer Vergleich so wachsweich als hättest Du darin protokollieren lassen "Frau Chris kocht Herrn Chris jede Woche einen Topf Nudeln": Kann sie tun - oder eben nicht.

Wenn ich mich richtig erinnere, habt Ihr so etwas Ähnliches wie ein Wechselmodell (jedenfalls deutlich mehr als den "Standardumgang"). Warum willst Du Deiner Ex jetzt weiter auf die Nerven gehen? Was willst Du damit erreichen? Warum willst Du provozieren, dass sie Deinen Umgang bei nächster Gelegenheit auf das Minimum alle 2 Wochenenden beschränkt (womit sie bei passender Begründung auch durchkommt)?

Irgendwann muss es doch mal gut sein mit dem "die macht alles falsch und ich alles richtig!" Es gibt Spannenderes im Leben als die Ex zu bekriegen und sich täglich mit ihr zu beschäftigen: Dann hättet Ihr Euch nicht zu trennen brauchen.

Grüssles
Martin
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #33 am: 30. Dezember 2011, 21:54:11 »

Ok, und selbst Vereinbarungen, die man zum Kindeswohl vor Gericht schliesst, zählen nicht? Wo sind wir hier eigentlich?
Und selbst wenn sie etwas zählen.
Du hast doch in diesem Vergleich überhaupt nichts von Wert erreicht.
Ihr habt euch ja nicht darauf verständigt, dass euer Kind zu dir zieht, sondern nur, dass ihr mal im Beisein eines Mediators redet.
Ohne irgendein Ergebnis festzulegen.
Sie könnte auch mit zur Mediation gehen und stumm da sitzen. Dann hätte sie dem gerichtlichen Vergleich Folge geleistet.

Dein Vergleich ist wie ein Vertrag ohne jeden Inhalt.

"Die Vertragspartner verabreden sich mal auf einen Kaffee und winken sich mit bunten Fähnchen zu. Ansonsten gehen sie keinerlei Verpflichtungen ein!"
Und jetzt beklagst du, dass sie Tee getrunken und nicht leidenschaftlich genug gewunken hat.
Super.
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2011, 21:55:55 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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