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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 18:40:48 *
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Autor Thema: "anteiliges Sorgerecht"  (Gelesen 564 mal)
prokids
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 380


« am: 29. Juli 2011, 23:03:20 »

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum bin und ob ich meine Frage richtig stelle, aber ich versuche es einfach mal.

KV ist seit der Trennung 2001 immer wieder sporadisch "vom Erdboden verschwunden". Im letzten Jahr schien sich die Situation zu verbessern. Er kam so im Abstand von sechs bis acht Wochen immer mal wieder vorbei. Trank seinen Kaffee und machte mehr mit mir als mit den Kindern small talk.

Nur zum Verständnis: er kann die Kinder jederzeit mitnehmen oder sich hier im Haus mit ihnen aufhalten, wo immer er möchte. Hat er am Anfang auch gemacht, nachdem wir umgezogen waren, aber nur dieses eine Mal. Dann saß er wieder mit mir.

Nun war der letzte Anruf nach dem letzten Besuch im Dezember 2010 im Mai 2011. Seitdem wieder kein Lebenszeichen.

Mich kotzt das an, die Kinder kotzt das an.

Heute habe ich versucht, ihm eine Mail zu schreiben, das war bisher die einzige Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Ans Telefon geht er nicht, auf Briefe reagiert er nicht, wenn er sie denn überhaupt öffnet. Nun hat er offenbar seinen Mailaccount auch noch gelöscht, so dass ich keine Möglichkeit mehr habe, ihn zu kontaktieren.

Aktuell stehen ein paar Unterschriften an: zwei mal Perso für die Kinder und eine Taschengeldkonto für Junior.

Ich bin drauf und dran, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, dass ich in Punkto dieser Sachen das alleinige Sorgerecht bekomme. Was meint ihr? Wie muss ich vorgehen, habe ich Chancen?

Sorry, mich würfelt das grad wieder, weil ich hier so viel von Vätern lese, die um ihre Kinder kämpfen und ich hab da so einen Psycho, der sich nur selbst leid tut und gar nicht weiß, was er aufgibt.

LG pk
Gespeichert
nadda
_nadda
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 573


« Antwort #1 am: 30. Juli 2011, 06:57:50 »

Hi,

ganz ehrlich, in so einem Fall würde ich an deiner Stelle allgemein das alleinige Sorgerecht beantragen. Zumindest auf Teile des Sorgerechts sollten deine Chancen auch ganz gut stehen, wenn er ewig nicht erreichbar ist.

Wir hatten das hier ja relativ ähnlich gelagert, Begründung für die Entziehung von Medizinischer und (teilweise) Schulischer Sorge sowie ABR war einfach, dass der Herr KV tage-  bis wochenlang nicht erreichbar war. Wenn er denn erreichbar war, brauchte er Wochen um sich mal über Entscheidungen klar zu werden. Hat seine Meinung auch ständig umgeworfen (psychische Erkrankung eben). Am Ende war ich in zwei wichtigen gesundheitlichen Entscheidungen eines unserer Söhne über Monate blockiert während es dem Kleinen immer schlechter ging und KV "Lichtarbeit" und irgendwelches esotherische Hokuspokus testen wollte. Bis Herr KV es geschafft hat einmal mit zum Arzt zu kommen sind auch Monate vergangen, und ja ich hatte ihm jeden Termin schriftlich mitgeteilt!

Die Richterin am Familiengericht hat in der Anfangsphase dieser Sache noch an ihn appeliert sich jetzt besser zu kümmern und ihm das Sorgerecht gelassen. Da hatte ich dann gehofft, dass so eine Ansprache vom Gericht ihn zur Vernunft bringt - war aber nicht. Das OLG war da knallhart und hat ihn gefragt ob er sich überhaupt kümmern könnte wenn er wollte. KV hat daraufhin klargestellt, dass er eben genau das nicht schafft.

Die Richter vom OLG haben ihm aber die anderen Teilbereiche gelassen, weil eben keine Gefährdung für die Kinder besteht wenn KV es ein halbes Jahr nicht schafft eine Unterschrift für eine Versicherung, oder eine Kontoeröffnung zu leisten. Diese Teilbereiche waren mir aber auch nicht wirklich wichtig und ich habe dann den Antrag darauf zurückgezogen.

Versuchen würde ich es an deiner Stelle trotzdem. Unter Umständen wirkt so ein Anwaltsbrief mit der Bitte dich zu kontaktieren ja doch. Wenn nicht, brauchst du auf Dauer eine Lösung um solche Sachen alleine regeln zu können.

Was wäre denn, wenn eines eurer Kinder jetzt eine geplante OP anstehen hätte? Da könntest du ihn auch nicht erreichen und der Zustand des Kindes müsste sich erst soweit verschlechtern das du als "Notsituation" eingreifen kannst. Ganz ehrlich, ich hatte das letztes Jahr wegen einer an sich harmlosen Geschichte, es war schlimm zuzusehen wie das Kind immer kränker und kränker wurde und ich die OP nicht machen konnte.

LG
Nadda
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staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #2 am: 30. Juli 2011, 15:58:25 »

Servus pk,

sehe es wie nadda
Zitat
in so einem Fall würde ich an deiner Stelle allgemein das alleinige Sorgerecht beantragen

Halbschauriger Kontakt alle 3-4 Monate dient eher der eigenen Gewissensberuhigung und sonst niemanden.

Und wenn Du ihn nicht mal im Notfall erreichen kannst, dann will er es sicherlich auch nicht anders...

Umgänge bleiben davon ja unberührt. Und Dein Angebot bleibt doch bestehen?

Zitat
er kann die Kinder jederzeit mitnehmen oder sich hier im Haus mit ihnen aufhalten, wo immer er möchte.

Gruß, Michael

Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
prokids
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 380


« Antwort #3 am: 30. Juli 2011, 19:29:49 »

Umgänge bleiben davon ja unberührt. Und Dein Angebot bleibt doch bestehen?

Natürlich! Selbst wenn "mein" Angebot nicht mehr bestehen würde, sind meine Kinder so erzogen, dass sie im Alter von 13, 15 und 17 schon selbst entscheiden, ob, wann und wo sie ihren Vater sehen wollen. Die würden mir sonst was erzählen, wenn ich da versuchen würde, irgendwas zu "unterbinden"  .

Ich kann das allerdings kaum glauben, dass der Antrag auf ASR so einfach durchgeht, denn vor ein paar Jahren habe ich schon mal einen Vorstoß in die Richtung gemacht und da hat mir meine Anwältin ganz klar gemacht, dass ich darauf keine Chance habe, solange vom KV keine Gefahr auf die Kinder ausgeht.

Werde dann am Montag mal beim Amtgericht nachfragen, was jetzt zu tun ist.

Danke schon mal für eure Gedanken.

LG pk
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 30. Juli 2011, 19:39:19 »

Das ist nicht vorhersehbar.

Manche Richter nutzen jede Gelegenheit für einen SR-Entzug, andere wollen dafür ne gute Begründung.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
nadda
_nadda
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 573


« Antwort #5 am: 30. Juli 2011, 21:10:47 »

Hi Beppo,

denke diese gute Begründung ist auch nötig, immerhin geht es hier um das Sorgerecht.

Beim Gericht nachzufragen schadet aber sicher nicht, es wäre dir ja aktuell auch schon geholfen wenn die Unterschriften des Vaters in diesen anstehenden Dingen ersetzt werden würden. Sowas müsste relativ zügig über die Bühne gehen können.

Zum Glück geht es ja aktuell bei dir um nichts das die Kinder gefährdet. Allerdings könnte das auch der Knackpunkt sein aus dem das Sorgerecht nicht angegriffen wird. Das ist wohl einfach eine Ermessensfrage des Richters.
In unserem Fall war die Übertragung ja damit begründet worden, dass der Vater geistig auch nicht mehr überreißt was er da entscheiden soll. Abgesehen davon das er nie erreichbar war. Wir hatten aber im Laufe dieser Sorgerechtsverhandlungen auch noch psychologische Gutachten am laufen, das ging über fast 1,5 Jahre bis beim OLG der Sorgerechtsentzug durchging. KV hat dann noch schnell einem Vergleich zugestimmt um nicht alles zu verlieren.

Ärgerlich ist halt, dass er sich gar nicht kümmern will. Nur kein Mensch kann ihn zwingen sich zu kümmern. Aber auf der anderen Seite ist es auch von "Vorteil" wenn er sich gar nicht kümmert, wenigstens wissen die Kinder dann recht genau woran sie sind.

LG
Nadda
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