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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 18:39:44 *
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Autor Thema: Behördenquatsch, Name des Kindes  (Gelesen 4544 mal)
brille007
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« Antwort #50 am: 26. Oktober 2011, 21:22:45 »

Moin nadda,

ich sag's mal so: Wenn Du 18 Stunden nach der Geburt schon wieder hier herumturnen kannst, war das wohl eine Flutschgeburt

Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs auch von mir.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
oldie
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Bonnie 2


« Antwort #51 am: 27. Oktober 2011, 01:44:21 »

Moin

Alles Gute Euch allen. Und etwas berütteln betütteln ist (für einen Übergangszeitraum) ausdrücklich erlaubt.

LG oldie
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2011, 11:23:36 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #52 am: 27. Oktober 2011, 07:43:49 »

servus Insel und nadda,

auch von mir die tollsten Glückwünsche zum Nachwuchs 
Alles Gute euch allen.

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
82Marco
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« Antwort #53 am: 27. Oktober 2011, 08:22:38 »

Servus ihr zwei beide,
von mir auch herzlichen Glückwunsch zum neuen Erdenbürger. Geniesst die Zeit...

Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Inselreif
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« Antwort #54 am: 27. Oktober 2011, 08:46:48 »

Hi zusammen,

Danke Euch allen.
@Martin: Es war keine Flutschgeburt aber wir haben zu Hause durchgehalten und wozu gibt es Notebooks...

Und ich bin soooo neugierig auf den Namen!

Keine Realnamen hier

Gruss von der Insel
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Wolkenhimmel
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Zurzeit ohne Wolken!


« Antwort #55 am: 27. Oktober 2011, 08:47:32 »

Moin Ihr 2... 3 

Von mir auch herzliche Glückwünsche, habt eine schöne Zeit!

 3ertralala WH
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Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
minna289
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es wird heller, versprochen!


« Antwort #56 am: 27. Oktober 2011, 14:11:11 »

... auch von mir die allerbesten Wünsche ...

Macht es Gut ! 

minna
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Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
wedi-
_wedi
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« Antwort #57 am: 27. Oktober 2011, 16:49:36 »

Ich schliesse mich an

auch von mir die allerbesten Wünsche.

(Jetzt wird's nachts auch wieder laut baby)

Gruss Wedi
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nadda
_nadda
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« Antwort #58 am: 02. November 2011, 11:32:07 »

Hi,

hab mich von unserer Kleinen mal kurz getrennt, der "große" Bruder darf ein schlafendes Mädel bewachen und gönnt mir so 10 Minuten an meinem PC 

Wollte mich bei euch allen nochmal bedanken, erstens für die vielen guten Tipps und euer Mutmachen und zweitens natürlich für die vielen Glückwünsche.

Eine Woche nach der Geburt kann ich jetzt nur sagen, dass es für uns alle - inklusive der Jungs super gelaufen ist. Die Vorarbeit und der Stress am Amt waren gut investierte Zeit, jetzt gings stressfrei mit dem Namen und ich durfte im Bett bleiben. Unsicherheiten gabs auch keine mehr, wir wussten ja das das mit dem Namen wenigstens jetzt klappt. Einige von euch wissen ja, dass bei uns grade ein paar Baustellen am kochen sind, es ist schön wenn man mal irgendwas als erledigt abhaken kann.

Und für alle, die nochmal irgendwann Nachwuchs planen kann ich euch verraten es war toll zu Hause ein Kind zu bekommen. Abends gingen drei Jungs bei Oma und Opa, einen Stock tiefer, auf nem Matratzenlager schlafen und morgens konnten sie ihre kleine Schwester begrüßen. Ok, für die Erwachsenen war diese Nacht nicht ganz so entspannt 

LG
Nadda
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achhja
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« Antwort #59 am: 03. November 2011, 10:08:15 »

Hallo, ihr 2, 3, 5 Lieben,
alle guten Wünsche, alles Liebe usw. usw. von mir und der großen Freundin der beiden Knaben.
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Inselreif
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« Antwort #60 am: 03. November 2011, 12:03:03 »

Hallo, ihr 2, 3, 5 Lieben,

6  (oder bin ich nicht lieb?  )

Gruss von der Insel
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achhja
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Beiträge: 398



« Antwort #61 am: 03. November 2011, 12:11:37 »

Dich hab ich natürlich nicht vergessen, inselreif.
Dafür aber leider deinen Sohn  cry_smile 

2 = du und nadda,
3 = ihr beide und euer gemeinsames Kind
5 = plus die beiden Knaben an Ort und Stelle.

Also auf ein Neues: alles Gute euch 6!!!!!  grouphug
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Inselreif
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« Antwort #62 am: 20. November 2011, 12:30:48 »

Hi,

ein kleiner Nachbrenner. Wir haben nicht gedacht, recht zu sehen als diese Post ins Haus flatterte und ich konnte es mir nicht verkneifen, diesen unverschämten Schwachsinn vom JA zu beantworten. Das ist ja schon fast die Aufforderung, den bösen unehelichen Vater rauszuwerfen und mit allerlei Gemeinheiten zu überziehen.

Zitat
Sehr geehrte Frau JA-Mitarbeiterin,

Sie haben anlässlich der Geburt unserer Tochter ... meiner Lebensgefährtin, Frau ..., das Merkblatt "Information der Mütter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind" übersandt.

Fast alle Punkte dieses Merkblattes sind nur dann zutreffend, wenn die Eltern getrennt leben und keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Offenbar versenden Sie das Merkblatt trotzdem routinemässig an die Mutter jedes nichtehelich geborenen Kindes, wodurch nicht nur dem Landkreis unnötige Druck- und Versandkosten entstehen sondern auch die überwiegende Mehrheit der Adressatinnen mit völlig unzutreffenden Informationen versorgt und unnötigerweise massiv verunsichert wird.

Wie Sie richtig erkannt und in Ihrem Begleitschreiben erwähnt haben, wurde für unsere Tochter bereits im März diesen Jahres die Vaterschaft festgestellt und anerkannt. Ihnen hätte aber genauso bekannt sein müssen, dass wir ebenfalls schon weit vorgeburtlich -bei Ihrer Behörde- die gemeinsame elterliche Sorge für unser Kind erklärt haben, auch wenn vehement davon abgeraten wurde. Insofern fühle ich mich durchaus diskriminiert, wenn Sie Informationen betreffend unser Kind einseitig an die Mutter adressieren. Aber auch bezüglich sonstiger Angelegenheiten wäre es ein Gebot der Gleichbehandlung gewesen, alle Beteiligten identisch zu informieren.

Weiter konnten Sie der Geburtsanzeige entnehmen, dass wir gemeinsam mit unserem Kind in einem Haushalt leben. Schon von daher ist nahezu keiner der in Ihrem Merkblatt erwähnten Punkte auf unsere Lebenssituation anwendbar. Beispielsweise richtet sich der von Ihnen unter Punkt 5. (Kindesunterhalt) erwähnte § 1615a BGB (womit Sie offenbar § 1612a BGB meinen) nur gegen einen Elternteil (was bitte auch die Mutter sein kann), mit dem das Kind nicht in einem Haushalt lebt.

Unabhängig davon enthält Ihr Merkblatt auch etliche Informationen, die grundsätzlich falsch sind. So ist eine Beurkundung von Kindesunterhalt beim Notar keinesfalls gebührenpflichtig; die Gebührenfreiheit folgt aus § 55a KostO. Auch die Information, dass "der Vater" (entgegen § 1606 III BGB) immer die gesamten Kranken- oder Krankenversicherungskosten alleine zu tragen hätte oder die alleinsorgeberechtigte Mutter ganz alleine über Art und Umfang des Umgangs bestimmt, ist so nicht zutreffend.

Ich bitte Sie dringend, das Merkblatt zu überarbeiten, so dass die Rechtslage korrekt wiedergegeben wird; zu diesem Anlass wäre auch ein Hinweis auf die Möglichkeit, die gerichtliche Feststellung gemeinsamer elterlicher Sorge zu beantragen, durchaus angebracht.

Weiterhin rege ich -auch zur Einsparung unnötiger Kosten- an, den routinemässigen Versand des Merkblattes zukünftig nur an solche unverheiratete Mütter vorzunehmen, die mit dem anderen Elternteil nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, dafür aber in solchen Fällen dem anderen Elternteil, soweit bekannt, das Merkblatt ebenfalls zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüssen,

Gruss von der Insel
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nadda
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« Antwort #63 am: 20. November 2011, 14:11:02 »

Hi du Inselreifer,

na da bin ich ja mal sehr gespannt, ob du dadrauf irgendeine Anwort kriegst 

LG
Nadda
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es wird heller, versprochen!


« Antwort #64 am: 21. November 2011, 11:29:15 »

tach,

Zitat
na da bin ich ja mal sehr gespannt, ob du dadrauf irgendeine Anwort kriegst 


... ich auch- mein tipp... never ever !


@ inselreif
find ich super das ihr das gemacht habt.

minna
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Inselreif
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« Antwort #65 am: 21. November 2011, 21:10:14 »

Hi,

... ich auch- mein tipp... never ever !

vom Jugendamt, klar.
Ich habe allerdings ein Fünkchen Hoffnung, über die Schleife Rechnungsprüfungsamt eine Antwort zu bekommen. Die interessieren sich zwar auch nicht für Väter, dafür aber um so mehr für unnötige Portokosten  men_ani

Gruss von der Insel
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es wird heller, versprochen!


« Antwort #66 am: 22. November 2011, 07:48:18 »

tach,

mal abgesehen davon das ich Aktion nach wie vor sehr gut finde  bleib ich dabei...

das hier...
Zitat
unnötige Portokosten 

...klären die Väterfreunde unter sich weil das hier ...
Zitat
Die interessieren sich zwar auch nicht für Väter

... nach wie vor bestand hat und ein Umdenkprozess langsamer von statten geht als die Nacktschnecke den Rotweinwanderweg hinter sich bringt.

minna
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Inselreif
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« Antwort #67 am: 29. November 2011, 12:46:00 »

Wow!

Ich habe wirklich 1 1/2 Seiten durchaus konstruktive Antwort bekommen und man wird das Merkblatt überarbeiten.

Mit einem hat das JA aber leider Recht. Es muss tatsächlich jede Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes "informiert" werden: http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/52a.html
Ich kommentiere das jetzt nicht weiter.

Gruss von der Insel
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brille007
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« Antwort #68 am: 29. November 2011, 14:45:58 »

Moin Insel,

dort steht allerdings auch:
Zitat
Hierbei hat es hinzuweisen auf
[...]   
5.    die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Insofern handelt jeder JA-Mitarbeiter gesetzeswidrig, der diese Möglichkeit unterschlägt oder gar davon abrät.

Nur mal so für's Protokoll.

Grüssles
Martin
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« Antwort #69 am: 29. November 2011, 15:03:43 »

Hi,

nicht ganz, denn das Gesetz bezieht sich ja nur auf das Infoblatt und da ist auf die Möglichkeit hingewiesen. Natürlich hübsch neutral, damit es niemand versteht

Gruss von der Insel
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ginnie
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« Antwort #70 am: 29. November 2011, 17:43:20 »

Hi
Wow!

Ich habe wirklich 1 1/2 Seiten durchaus konstruktive Antwort bekommen und man wird das Merkblatt überarbeiten.

Gruss von der Insel

Na dann lege es dir mal auf "Wiedervorlage" und frage doch in ca. einem Jahr was denn inzwischen so draus geworden ist bzw wie das Papier inzwischen aussieht 

ligr ginnie
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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
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