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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 18:35:58 *
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Autor Thema: Sich duch SB vom JA vorm FG vertreten lassen!?  (Gelesen 427 mal)
Der Unbeugsame
_Der Unbeugsame
***
Beiträge: 48


« am: 28. Juli 2011, 19:24:14 »

Hallo zusammen,

lt. § 114 FamG (4) Der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf es nicht 2. wenn ein Beteiligter durch das Jugendamt als Beistand vertreten ist

ist es also möglich, dass man sich in einem Umgangsverfahren nicht anwaltlich vertreten lassen muss, sondern ein Beteiligter vom JA reicht aus, oder!?

Aber wie kommt man an einen solchen SB vom JA?

Wäre es sinnvoll, ratsam und auch möglich oder eher kontraproduktiv, sich den SB vom JA auszusuchen, der für die Umgangssachen von einem zuständig ist?

Wie muss man diesen beauftragen?

Darf er diese Beteiligung verweigern?

Was kostet das, wenn man jemanden vom JA benennt?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

DU

Gespeichert
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #1 am: 28. Juli 2011, 19:29:46 »

Hi

Bei Umgansverfahren kannst du dich selber vertreten.

ist es also möglich, dass man sich in einem Umgangsverfahren nicht anwaltlich vertreten lassen muss, sondern ein Beteiligter vom JA reicht aus, oder!?
Beteiligte vom JA werden sich sicher nicht als ''Anwalt'' eines Elternteils vor Gericht setzen.
Das JA soll neutral sein und die Belange des Kindes im Auge haben.
Darf er diese Beteiligung verweigern?
Ja
Was kostet das, wenn man jemanden vom JA benennt?
Keine Ahnung was die so an ''Bestechungsgeld'' nehmen.

Gruss Wedi
Gespeichert
Der Unbeugsame
_Der Unbeugsame
***
Beiträge: 48


« Antwort #2 am: 28. Juli 2011, 19:33:33 »

Bei Umgansverfahren kannst du dich selber vertreten.

Und was ist hiermit:

"Die Rechtsanwaltspflicht ergibt sich aus § 114 FamFG. Umgangsverfahren sind nach § 112 3. FamFG i.v. mit § 266 I 5. FamFG sonstige Familienstreitsachen."

?
Gespeichert
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #3 am: 28. Juli 2011, 19:40:34 »

§112 3 FamG sieht unter Punkt

1. Unterhaltsachen

2.Güterechtsachen

3.sonstige

und haben immer einen finanziellen Hintergrund

Kinder sind nun mal keine Sache und kein Gegenstand und haben somit nichts finanzelles.
In Umgangssachen bin ich jedenfalls immer ohne Anwalt zu Gericht gefahren.

Gruss Wedi
Gespeichert
habakuk
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 375


« Antwort #4 am: 08. August 2011, 10:02:14 »

Hallo !

Also die erwähnte Vertretung durch die Beistandschaft des JA würde ich mir direkt abschminken.
Leider zeigt die Erfahrung das das JA da gar keinen Bock drauf hat, denn das wäre ja Arbeit - und das Ansinnen mit allen möglichen Ausreden abwimmelt und nur durch Untätigkeit glänzt.

Erlebe ich selber grade aktiv. Die Beistandschaft des JA Frankfurt beispielsweise ist der Ansicht sie könnte nicht mehr tun als einem zahlungsunwilligen KV Briefe mit irgendwelchen Klageandrohungen schicken. Ignoriert der KV die Anschreiben schlichtweg komplett ist die Beistandschaft dann der Ansicht sie hätte ja alles getan was in ihrer Macht steht.

Kann man vergessen den Laden.

Gruß

Habakuk
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