Hi
Bei Umgansverfahren kannst du dich selber vertreten.
ist es also möglich, dass man sich in einem Umgangsverfahren nicht anwaltlich vertreten lassen muss, sondern ein Beteiligter vom JA reicht aus, oder!?
Beteiligte vom JA werden sich sicher nicht als ''Anwalt'' eines Elternteils vor Gericht setzen.
Das JA soll neutral sein und die Belange des Kindes im Auge haben.
Darf er diese Beteiligung verweigern?
Ja
Was kostet das, wenn man jemanden vom JA benennt?
Keine Ahnung was die so an ''Bestechungsgeld'' nehmen.

Gruss Wedi