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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 18:34:36 *
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Autor Thema: Anwaltszwang?  (Gelesen 419 mal)
Wotan
Zeigt sich öfters
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 67



« am: 26. Juli 2011, 19:45:45 »

Hallo.

Mir ist heute das gleich passiert, was Phili widerfahren ist (Überprüfung der Prozesskostenhilfe ). Habe daraufhin beim Gericht angerufen und mir wurde mitgeteilt, das ich damals keinen Anwalt benötigt hätte und zwar bei der gerichtlichen Umgangsregelung, welche meine Exfrau angestrebt hatte. Mir ist aber im Bewußtsein, das vor einem Familiengericht "Anwaltszwang" besteht. Weiß jemand mehr?. Meine finanzielle Situation hat sich ebenfalls verschlechtert, wie bei Phili. Für rege Meinungsteilenahme wäre ich dankbar.

lg   Wotan
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Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !
zahltag
_zahltag
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 387

aka ickeapp


« Antwort #1 am: 26. Juli 2011, 19:47:56 »

Hey Wotan,

es ist nicht zwingend erforderlich, dass du einen RA bei Familienangelegenheiten hast. Bei der Unterhaltsberechnung besteht Anwaltszwang, bei einer Umgangsregelung besteht dieser nicht, bei der Scheidung benötigt es "nur" ein Anwalt...

Gruß Zahltag
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wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #2 am: 26. Juli 2011, 20:05:36 »

Hi

Bei Umgangssachen besteht kein Anwaltzwang, aber beim Prozesskostenhilfeantrag wird unter Beiordnung des Anwalts gewährt oder nicht.

Ein Gericht(Rechtspfleger) entscheidet nicht darüber, ob ein Anwalt notwendig ist oder nicht, es werden nur über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers entschieden.

Wenn der Anwalt allerdings vergessen hat unter Beiordnung des Prozessbevollmächtigten den Antrag zu stellen, kann es passieren das die Anwaltskosten nicht in den Leistungen enthalten sind.

Erfragen würde ich das bei dem Anwalt, der dich vertreten hat.

Gruss Wedi


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Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 27. Juli 2011, 08:19:48 »

Moin.
Habe daraufhin beim Gericht angerufen und mir wurde mitgeteilt, das ich damals keinen Anwalt benötigt hätte
Wofür ist das denn heute noch wichtig?
Wollen sie dir rückwirkend die VKH für den Anwalt streichen?
Oder willst du noch rückwirkend deine Anwaltskosten rein drücken?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Wotan
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 67



« Antwort #4 am: 27. Juli 2011, 10:48:57 »

Moin.Wofür ist das denn heute noch wichtig?
Wollen sie dir rückwirkend die VKH für den Anwalt streichen?
Oder willst du noch rückwirkend deine Anwaltskosten rein drücken?

So wie ich die Frau vom Gericht verstanden habe, wollen Sie rückwirkend die VKH für den Anwalt streichen. Wie kann ich mich nun dagegen wehren?

lg  Wotan

PS: Weiß jemand, wie hoch der Betrag in Euro pro Kind ist bei Naturalunterhalt? Dieser wurde in die Berechnung mit einbezogen.
« Letzte Änderung: 27. Juli 2011, 10:51:41 von Wotan » Gespeichert

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