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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 18:28:15 *
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Autor Thema: Tochter über 18Jahre, jetzt Schreiben vom Gericht.  (Gelesen 2065 mal)
7fendi
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« Antwort #25 am: 25. Juli 2011, 10:46:28 »

so habe gerade mit meiner Anwältin telefoniert. Ist eine sehr gute Freundin von mir.
Sie sagt auch, dass hier nichts raus kommen wird. Sie wird ihnen die Unterlagen zur Verfügung
stellen und auch die gleichen Unterlagen vom Kind und Kindsmutter einfordern.

Sie macht das Ganze sehr kostengünstig für mich, so dass ich diesen Weg gehen kann.
Damit ein für allemal Klarheit herrscht!

Danke Brille für deine Ausführungen. Genauso sehe ich es auch. Schon ihre Mutter hat mich mehrmals
verklagt weil sie den Hals nicht voll bekommen hat. Die Tochter folgt anscheinend ihrem Beispiel.

Handy ist zum 4.08 gekündigt.

Taurig bin ich trotzdem, dass es soweit kommen kann. Ich hätte mir im Traum nicht vorstellen können meine
Eltern zu verklagen. Auch ich bin ein Scheidungskind und hatte es damals finanziell nicht leicht.

Gruß
Fendi
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brille007
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« Antwort #26 am: 25. Juli 2011, 10:51:40 »

Moin 7fendi,

ich würde das Ganze aus taktischen Gründen umdrehen und zuerst die Unterlagen anfordern, BEVOR ich die eigenen zur Verfügung stelle. Es gibt hier keine vorgeschriebene Reihenfolge; nur den Umstand, dass ALLE Unterlagen vorliegen müssen, bevor ein Gericht überhaupt eine Klage zulässt.

Nicht selten erlahmt das Interesse an einer gerichtlichen Klärung dann recht schnell; vor allem, wenn auch Mutters Einkommensunterlagen auf den Tisch sollen und vielleicht noch ein bisschen töchterliche Schwarzarbeit im Spiel ist...

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
7fendi
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« Antwort #27 am: 25. Juli 2011, 11:06:01 »

Ich habe am Freitag den Termin bei meiner Anwältin. Werde ihr sagen das zuerst die Gegenseite die Unterlagen uns geben sollen.
Danke alle für eure hilfreichen Tipps. Fühle mich dadurch ein wenig wohler.

Gruß
Fendi
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brille007
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« Antwort #28 am: 25. Juli 2011, 11:14:29 »

Moin 7fendi,

mach Dich einfach frei von der Vorstellung, dass eine Klage etwas Schlimmes wäre, das man durch vorauseilende Resignation unter allen Umständen verhindern müsste. Es gibt keinen Grund, vor einer 18-Jährigen einzuknicken, die nicht einmal den Anstand hat, sich mit ihrem Vater an einen Tisch zu setzen, mit ihm über ihre Finanzen zu sprechen und sich dabei ggf. auch sagen zu lassen, dass das Leben kein Ponyhof ist, wo sich immer andere um den Luxus zu kümmern haben. Als mein Sohn mir vor Jahren mal angekündigt hat, ich würde "von seinem Anwalt hören", habe ich ihm freundlich geantwortet, dass er das gerne so machen könne, wenn er in der Lage wäre, "seinen" Anwalt auch angemessen zu bezahlen. Danach war das Thema vom Tisch.

Am besten für junge Menschen ist es, wenn sie auf ihre eigenen Fähigkeiten vertrauen können und eine "das steht mir zu!"-Einstellung gar nicht erst entwickeln.

Grüssles
Martin
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7fendi
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« Antwort #29 am: 25. Juli 2011, 11:21:36 »

Danke Martin du hast ja so Recht.
Nun wegen Anwaltskosten deshalb auch die PKH. Ihr Anwalt schrieb ja, dass sie so wenig verdient und sie
diese daher benötigt.

Ich denke meine Angst vor Prozessen rührt noch von der Scheidung mit ihrer Mutter her. Ich wurde 5 mal vor den Kadi
gezogen und habe Urteile erlebt dich mich an das deutsche Rechtssystem zweifeln lassen :-(

Ich denke mit ihren 1100.- € netto müsste sie sehr wohl gut leben können. Egal welchen Lebensstatus ich habe.

Gruß
Fendi
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #30 am: 25. Juli 2011, 11:34:14 »

Auch wenn sie VKH, früher PKH bekommt, hat sie im Falle der Niederlage deine RA-Kosten zu tragen!

Und ein bisschen darf es ja ruhig weh tun.
Ich wüßte gerne, ob ihr RA ihr dieses kleine Detail auch verraten hat.  men_ani
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
7fendi
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« Antwort #31 am: 25. Juli 2011, 11:38:22 »

was ich nicht verstehe, sie weiß ja das ich noch einmal im Oktober Vater werde.
Und mein Anwalt sagt, dass mein Sohn vor ihr behandelt wird. Das schmälert ja
noch einmal mein bereinigtes Einkommen.

Gruß
Jürgen
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midnightwish
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« Antwort #32 am: 25. Juli 2011, 11:52:06 »

Sie weiß aber sicher von ihrem Anwalt auch ,das das Kind vor der Geburt nicht berücksichtigt wird und wenn sie vorher einen Titel bekommt, dann mußt du ihn auf dem Klageweg abändern lassen und das dauert dann sicher wieder und solange kassiert sie (laut) Anwalt Unterhalt. Wenn du sogar einem Vergleich zustimmen würdest wäre der noch schlechter abänderbar, da ja keine neuen Umstände eintreten (von deiner neuen vaterschaft weißt du ja shcließlich)
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Malachit
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« Antwort #33 am: 25. Juli 2011, 12:00:04 »

Hallo Jürgen,

was ich nicht verstehe, sie weiß ja das ich noch einmal im Oktober Vater werde.
Und mein Anwalt sagt, dass mein Sohn vor ihr behandelt wird. Das schmälert ja
noch einmal mein bereinigtes Einkommen.

Was heißt denn, das verstehst du nicht? Zumindest dieses Detail ist ja nun wirklich sonnenklar: Aus der Sicht einer gewissen geldgeilen jungen Dame ist es doch völlig verständlich, dass sie jetzt noch eben schnell vollendete Tatsachen schaffen will (d.h. einen Unterhalts-Titel in einer ihr genehmen Höhe haben möchte), bevor sich unverschämterweise so ein neugeborenes Baby zwischen Mademoiselle und den Futtertrog schiebt - oder?

Im übrigen gehört das Mädel m.E. zu jener Sorte, vor denen sich die nachfolgende Generation von Männern hüten sollte. Wenn die mit ihren neunzehn Lenzen bereits derart abgebrüht ist, dann schafft sie uns bei vatersein.de unter Garantie einen neuen "Kunden" ins Haus, sobald sie selbst ein Kind bekommt ...

Nix für ungut,

Malachit.

P.S. midnightwish hat dir den gleichen Sachverhalt nicht nur schneller und präziser erklärt als ich, sondern auch noch mit freundlicheren Worten ;-)
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
mahrhansi
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« Antwort #34 am: 25. Juli 2011, 12:50:12 »

Ich bin ja auch in einer ähnlichen Situation.
Im März ist mein Sohn 18 Jahre alt geworden. Kurz vor der Volljährigkeit hab ich mit Ihm gesprochen wie wir den Unterhalt regeln wollen.
Ich habe Ihm ein Angebot gemacht und er sagte darauf nur, ja mal sehen.
Da ich bis zu seinem Geburtstag nichts mehr von Ihm in der Sache gehört habe, habe ich die Zahlungen, so wie wir es damals besprochen haben aufgenommen. 3 Wochen nach seine Geburtstag hatte ich dann ein Schreiben von JA im Briefkasten.
Die haben mich in Verzug gesetz und gleich mal Auskunft über mein Einkommen eingefordert. Meine Antwort war damals, dass ich dem JA nur mein Einkommen mitteile, wenn mein Sohn meinen Auskunftanspruch erfüllt. Die Antwort des JA auf diese schreiben war, die Unterlagen der Mutter würden vorliegen, aber sie würden mir nicht zugänglich gemacht. Daraufhin hab ich geantwortet, das ich dann keine Auskunft gebe.
Daraufhin hat sich mein Sohn eine Anwältin genommen und das Verfahren läuft.
Für mich ist es zum einen Unverstänlich, warum mein Sohn mit mir darüber nicht reden kann, auf der anderen Seite war mein Angebot größzügig und mehr als ich eigentlich zahlen müsste. Was ich rausbekommen habe ist, das ihm jemand gesagt hat, das er mind. das bekommt, was seine Mutter von mir an Kindesunterhalt bekommen hat.(kein Titel vorhanden)
Also das Problem, das die Kinder immer mehr haben wollen ist wohl etwas häufiger verbreitet. Und dann haben sie wohl auch schlaue Ratgeber, die ihnen raten das ja ein Anwalt das klären kann. Bei mir vermute ich ganz stark das die KM dahinter steckt, denn ihr fehlen ja jetzt gut 400€ im Monat.
Da mein Sohn zu keinen eingestädnissen bereit ist, wird diese Sache höchtwarscheinlich auch vor Gericht enden.
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7fendi
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« Antwort #35 am: 25. Juli 2011, 12:55:59 »

Danke midnightwish und Malachit.

Das ist mir schon klar. Nur bis das mit der Auskunft abgeschlossen ist und bis es dann zu einer Unterhaltsverhandlung
kommt ist der Kleine schon auf der Welt. Sollte der Termin eher sein, kann er auch aus bestimmten Gründen verschoben werden.
Ich denke jeder weiß was ich meine. Und dann sollte es von der Berechnung doch anders kommen.

Gruß
Fendi
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midnightwish
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« Antwort #36 am: 25. Juli 2011, 12:59:03 »

Naja,

ab Aufforderung zur Auskunft kann Unterhalt gefordert werden. Wird das Urteil erst 6 Monate später gesprochen kannst du für die 6 Monate den höheren Betrag nachzahlen und wenn bei Urteil das Kind schon auf der Welt ist eben Betrag einen niedrigen Betrag oder gar nichts. So zumindest die Denke deiner Tochter und ihres RA
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
7fendi
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« Antwort #37 am: 25. Juli 2011, 13:32:57 »

nun gut selbst wenn es so kommt handelt es sich nicht um eine so große Summe bei ihrem Einkommen
und die KM ist ja auch noch im Boot.

MfG
Fendi
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brille007
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« Antwort #38 am: 25. Juli 2011, 13:54:47 »

Moin 7F,

nun gut selbst wenn es so kommt handelt es sich nicht um eine so große Summe bei ihrem Einkommen
und die KM ist ja auch noch im Boot.
um welche Summe es sich handelt, weisst Du ja noch nicht. Rein rechtlich hat sie offenbar gar keinen Anspruch auf Unterhalt, aber wenn erst mal die "Lebensstellung" als Argument in den Ring geworfen wird ("...wenn der einen BMW fährt, steht mir das auch zu..."), wird natürlich auch gerne mal brutto und netto verwechselt, um astronomische Forderungen begründen zu können.

Nur eben: Fordern kann man alles; ob man es bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Und wenn - wie vorliegend - möglicherweise noch Schwarzarbeits-Aspekte hinzukommen, wird das Ganze erst richtig bunt:

- niemand weiss, was Du darüber im Detail weisst
- auch unversteuertes Einkommen ist unterhaltsrechtlich Einkommen; sogar, falls es nachversteuert werden muss
- auch der Auftraggeber von Schwarzarbeit hat kein Interesse daran, in einem Gerichtsverfahren thematisiert zu werden
- Deine Tochter hat bereits bewiesen, dass sie sich mit Ausbildungsvergütung plus Nebenjob hervorragend selbst versorgen kann.

Insofern: Take it easy und lass Dich von der Möglichkeit einer Klage nicht beeindrucken. Manche Dinge lernen die Halbwüchsigen nicht von den Eltern, sondern - wenn sie es unbedingt darauf anlegen - von einem Menschen in schwarzer Robe.

Grüssles
Martin
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Bonnie 2


« Antwort #39 am: 25. Juli 2011, 14:28:22 »

Hi 7fendi

Um die Auskunftserteilung kannst Du Dich drücken, wenn Du bereit bist, auch das dazugehörige Risiko zu tragen. Das Stichwort heisst "uneingeschränkte Leistungsfähigkeit". In solchen Fällen braucht keine Auskunft erteilt werden.
Das maximale Risiko wäre, dass Du alleine den Bedarf für die Tochter decken musst. Hier kämen 670€ und KV (eventuell Studiengebühren) zusammen. Ihr Einkommen wird trotzdem bedarfsmindernd berücksichtigt.

Und das heisst noch lange nicht, dass Du ihren Anspruch anerkennst.

Gruss oldie
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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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« Antwort #40 am: 27. Juli 2011, 14:55:59 »

Also ich könnte mir denken, das man, bevor man jemanden Auskunft erteilen muss zunächst selber die Bedürftigkeit nachweisen muss. Ich würde dem Gericht schreiben, dass das nicht passiert ist und deswegen das Gerichtsverfahren unnötig ist. Laut deinen unbestätigten und vor Gericht zu prüfenden Informationen hat deine Tochter 400€ + 600€ +184€ zur Verfügung, so dass selbst bei erhöhtem Bedarf kein Raum für Unterhalt besteht. Sollte hier eine andere Sichtweise bestehen, muss die Mutter ebenfalls auf Unterhalt verklagt werden und eine Gehaltsauskunft vorlegen (Du bekommst die Informationen auch)
Freundschaftsangebote wie Handyflatrate werden sofort eingestellt. Vor der Tochter sollte man sich tatsächlich hüten...
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7fendi
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« Antwort #41 am: 29. Juli 2011, 19:27:18 »

Hallo Forum,

heute war ich beim Anwalt und habe ihn beauftragt. Sie wird jetzt das Gericht anschreiben
und darlegen, die Verfahrenskostenhilfe meiner Tochter abzulehnen.
Begründen wird er es damit, dass weder ein erhöhter Bedarf noch eine besondere Lebensstellung der
Eltern gegeben ist.
Sollte meine Tochter dann auf eigene Kosten weiterhin die Auskunft verlagen, wird mein Anwalt
alle Unterlagen genauso von meiner Tochter u Kindsmutter einfordern.

Also Zeugen musste ich leider meine Eltern, Ihre Cousinen benennen um die Nebentätigkeit
auf 400.- € Basis belegen zu können. Auch einen Ausdruck ihrer FB Seite habe ich meinem Anwalt gegeben,
wo meine Tochter ihren Ausbildungsbetrieb und ihr Nebentätigkeitsbetrieb als Arbeitgeber
eingetragen hat.

Wie es mit dem KG aussieht müssen wir abwarten wie die Gegenseite antwortet.
Egal wie mein Anwalt gerechnet hat. Er kommt auf keine höhere Unterhaltssumme für sie.

Ich halte euch auf den laufenden wenn sich was neues ergibt. Mein Anwalt glaubt aber die Entscheidung
des Gerichts könnte ein wenig länger dauern, da jedem Richter klar ist, dass es sich nicht um einen
sehr brisanten dringenden Fall handelt.


Gruß
Fendi
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