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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 18:07:05 *
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Autor Thema: Scheidungstermin - List?  (Gelesen 636 mal)
campus
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« am: 11. Juli 2011, 15:13:30 »

Hallo,

es ist bei der einvernehmlichen Scheidung geblieben und kommende Woche haben wir den Termin.

Es wurde ein Antrag zum Ausgleich der Rentenansprüche gestellt und sie hat vor 3 Jahren den Unterhalt durch ihren Anwalt berechnen lassen. Nun habe ich eine Mail von ihr erhalten das die letzten Gehaltsabrechnungen mit zum Scheidungstermin bringen soll.
Vielleicht seh ich auch Gespenster, aber kann das noch ein Trick sein???


Viele Grüße und Dank für die Anwort.
Camups
Gespeichert
oldie
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #1 am: 11. Juli 2011, 15:32:33 »

Moin

Wenn diese Aufforderung nicht vom Gericht kommt - ignoriere sie. Da laut Scheidungsantrag (vergleiche §133 Abs.1 Pkt.2+3 FamFG) scheinbar kein Unterhalt oder sonstige finanzielle Dinge geregelt werden sollen, bedarf es keiner Gehaltsabrechnungen. Und falls Ex oder ihr RA plötzlich doch einen solchen Antrag stellen, so verweise darauf, dass 14 Tage vor Gerichtstermin Antragsschluss ist (§137 Abs.2 FamFG).

Gruss oldie
« Letzte Änderung: 11. Juli 2011, 15:36:46 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
campus
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #2 am: 11. Juli 2011, 16:08:43 »

Hallo oldie,

danke für die schnelle Antwort!

Ich werde später in die Unterlagen mal reinsehen. Abgesprochen war und meine so steht es auch in dem Schreiben vom gericht das nur der Versorgungsausgleich gemacht werden soll.

Jedoch frage ich mich ob ich Nachteile hätte wenn ich die Unterlagen mit zum Scheidungstermin bringe. Ansonsten wird sie eh vom Anwalt den Unterhalt neu berechnen lassen da die erste Berechnung über 2 jahre alt ist.

Viele Grüße
Campus
Gespeichert
AnnaSophie
_AnnaSophie
***
Beiträge: 1.015


« Antwort #3 am: 11. Juli 2011, 16:25:49 »

Hallo,

habt ihr einen Anwalt? Wenn ja, dann solltest du überlegen ob du nicht einen eigenen zur Verhandlung mitbringst, da nur der Anwalt Anträge stellen darf.


Bezüglich des Unterhaltes: der Trennungsunterhalt ist ab Rechtskraft der Scheidung erledigt. Danach würde es noch max. Ehegattenunterhalt geben. Und der muss bei der Scheidung beantragt werden.

Berechnungsunterlagen für Kindesunterhalt ist möglich. Habt ihr Kinder?

Sophie
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #4 am: 11. Juli 2011, 16:29:53 »

Hi,

nimm einfach die Nachweise mit und schau' dann, was die wollen. Gerichtshängig scheint das Thema ja nicht zu sein, und wenn das weiter so bleibt, ist es für alle kostengünstiger. Am Ende machen die noch beim Termin als neue Folgensache die Unterhaltsthematik anhängig, falls du die Nachweise nicht dabeihast. Sehr viele Richter scheren sich nicht um die Frist aus §137 Abs. 2. FamFG. Dann würdest du nächste Woche nicht nur nicht geschieden, sondern der ganze Mist zöge sich noch ewig hin, zu hohen Kosten.

Das Recht auf aktuelle Belege hat die Gegenseite ohne Zweifel. Also sehe ich kein Problem, denen die zu geben, auf dass sie neu berechnen. Und mit der Berechnung kommst du dann hierher, dann schaun' mer mal. Achtung, dass du nicht versehentlich beim Termin deinen Anwalt beauftragst, dieses Thema für dich (und sei es auch nur außergerichtlich) mit zu regeln.

/elwu
Gespeichert
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