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Autor Thema: Familienhilfe - Erfahrungen?  (Gelesen 1407 mal)
Debugged
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« am: 11. Juli 2011, 12:13:16 »

Hallo Zusammen,

meine Ex bekommt als chronische Schmerzpatienten bereits Hilfe (eine Familienhelferin)
vom Jugenamt durch das Hilfeplanverfahren. Hierbei wird die grundsätzliche Versorgung
wie Ernährung und Bekleidung unserer fünf Kinder sicher gestellt sowie Reinigung von Haushalt und
der Bekleidung. Dinge, welche die KM nicht mehr, und wohl auch langfristig nicht mehr
uneingeschränkt leisten kann. 

Das Jugenamt hat nun die KM auch dahingehend überzeugt, eine Familienhilfe hinzuzuziehen,
die Interessen der Kinder und der Mutter wahrnimmt, die über die Grundversorgung hinausgehen.
Ich soll als GSRler meine Zustimmung geben. Ich lese häufig davon, das man damit einer
Kinderklaubehörde die Tür öffnet. Ich halte das für stark übertrieben. Was ist davon zu halten?

Gruß, Debugged


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Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
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« Antwort #1 am: 11. Juli 2011, 12:24:30 »

Servus Debugged,

es soll eine SPFH eingerichtet werden?

Meiner Ansicht nach ist dies sehr von der Person abhängig, die dieses Amt bei Deiner Ex ausführt.
Von deren Erfahrungen, Kenntnissen und Ausbildung etc.

Gleiches gilt für die Person im Jugendamt.

Hier laufen auch die regelmäßigen Hilfeplangespräche dazu ab.

Es wäre sicherlich gut, wenn Du Deine Zustimmung davon abhängig machen könntest, dass Du regelmäßig über den Fortschritt dieser Arbeit informiert wirst.

Gleichzeitig solltest Du natürlich als Vater Präsenz zeigen und Dich aktiv mit einbringen können.
Zum Wohle der Kinder und zur Entlasstung der Ex.

Kinderklaubehörde kann ich so nicht bestätigen. Sehe ich nicht.

Gruß, Michael
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« Antwort #2 am: 11. Juli 2011, 12:36:56 »

Hallo ihr zwei,

ich wäre da nicht ganz so euphorisch. Ich kann mich an einen Fall erinnern, bei dem Deep zwei, drei Hinweise gegeben hat, dass das durchaus eine Vorbereitungshandlung zur Inobhutnahme darstellen kann.

Ich würde jetzt
a) auf Deeps weisen Worte warten und
b) auf jeden Fall auf die GENAUE Nennung der Rechtsgrundlagen aus dem SGB warten.

LG LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

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Bonnie 2


« Antwort #3 am: 11. Juli 2011, 12:54:28 »

Hi

Wenn die Familienhilfe auch nur die Hälfte von dem feststellt/bemängelt, was Du in diesem Beitrag gesagt hast, dazu kommt noch das hier gesagte, zudem auch Du nicht durch Deine Arbeit einspringen kannst, sehe auch ich die Möglichkeit, dass nach Bestätigung durch die Familienhilfe die Kinder in Obhut genommen werden könnten.

Das sind einfach zu viele Punkte, welche in der Summe eine Kindesgefährdung darstellen für Gesundheit und Entwicklung. Wenn das alles so stimmt, was Du schreibst - also nicht nur subjektive Wahrnehmung, sondern handfeste Hintergründe - so ist langsam höchste Eisenbahn und es muss was geschehen.

Gruss oldie
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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Debugged
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« Antwort #4 am: 11. Juli 2011, 12:59:45 »

es soll eine SPFH eingerichtet werden?

So habe ich es durch die Worte der KM verstanden.

Hier laufen auch die regelmäßigen Hilfeplangespräche dazu ab.

Es wäre sicherlich gut, wenn Du Deine Zustimmung davon abhängig machen könntest, dass Du regelmäßig über den Fortschritt dieser Arbeit informiert wirst.

Das sehe ich genau so.

Gleichzeitig solltest Du natürlich als Vater Präsenz zeigen und Dich aktiv mit einbringen können.
Zum Wohle der Kinder und zur Entlasstung der Ex.

Ich hoffe, daß das bei meinen bisherigen Bemühungen an dieser Stelle auch weiterhin funktioniert.
Ich glaube, ich hatte durch die Situation nie ein besseres Verhältnis zu meinen Kindern (und der KM)
als jetzt.

Die Frage ist, wo mich die Familienhilfe konkret in dieser Konstellation sieht. Als Erziehungs-
berechtigter werde ich ja noch von der KM leider weniger wahr genommen.

Mit den "Verantwortlichen" hatte ich bisher nur einmal kurz Kontakt.
"Besonders" finde ich eben die Umstand, das die KM es so formulierte, das man es ihr
von er Behörde regelrecht "Aufdrängt". Wenn der Satz "Das steht Ihnen zu." fällt, erzeugt das stets
begehrliche Wirkung bei ihr. Weniger gefallen hat mir die Wiedergabe der Formulierung, "das alles zu
Ihrem Wohle", o. ä., wohlgemerkt nicht der Kinder. Das ist nämlich genau die Stelle, die KM gekitzelt haben
möchte. Ich bin daher schon skeptisch.

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« Antwort #5 am: 11. Juli 2011, 13:03:58 »

Hallo Debugged,

es gab jüngst einen Fall, in dem der positive Bericht der Familienhelferin über die KM in einem Streit um das ABR mit den Ausschlag gab (OLG Brandenburg, 18.10.2010, zu finden unter:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de  - leider nicht bei Vatersein, oder habe ich es hier nur nicht gefunden?). Es ging dabei um die Entscheidung über die Auflösung eines Wechselmodells. Ich zitiere Punkt 37 des Urteils, das für die KM ausging:

"Der Senat geht in Übereinstimmung mit den Einschätzungen der weiteren Verfahrensbeteiligten und auch des gerichtlich beauftragten Sachverständigen davon aus, dass grundsätzlich sowohl die Kindesmutter wie auch der Kindesvater erziehungsgeeignet und in der Lage sind, die Kinder angemessen zu fördern. Es gibt jedenfalls derzeit keine hinreichend verifizierten greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass bei einem der Elternteile nennenswerte Defizite zutage getreten wären. Für die wiederholte Vermutung des Kindesvaters, die Kindesmutter sei mit der Betreuung und Erziehung der Kinder überfordert, finden sich nach Aktenlage keine hinreichend belastbaren Anhaltspunkte. Sowohl der Sachverständige wie auch die Familienhilfe konnten hierfür keine konkreten Anknüpfungstatsachen finden; beide erleben die Kindesmutter als souverän, kindgerecht und mit klaren Erziehungsvorstellungen in der Betreuung der Kinder. Die vom Kindesvater gleichermaßen pauschal wie häufig geäußerte Einschätzung, die Familienhilfe stehe auf der Seite der Kindesmutter und könne keine unparteiische Auskunft geben, ist nicht gerechtfertigt. Dem Senat ist aus jahrelanger Erfahrung bekannt, dass die in Familienhilfe eingesetzten Mitarbeiter die Betreuungsleistung der Eltern(teile) keineswegs unkritisch begleiten, sondern zu sehr differenzierten Einschätzungen der Erziehungskompetenzen gelangen. An der Richtigkeit der hier von Frau K… im Rahmen ihres Entwicklungsberichtes vom 7. Oktober 2008 (Bl. 96 GA) und in ihren Ausführungen gegenüber dem Sachverständigen (Seite 28 des Gutachtens, Bl. 170 GA) wahrgenommenen Kompetenzen der Kindesmutter zu zweifeln, besteht aus Sicht des Senates kein Anlass. Über die Erziehungsfähigkeit des Kindesvaters kann die Familienhilfe naturgemäß keine Einschätzung abgegeben; eine solche ist im Verfahren auch tatsächlich nicht erfolgt."
>>Link zum Volltext-Urteil<<

Bei mir hat die KM ebenfalls chronische gesundheitliche Probleme, die sich akut verschärfen. Sie war deshalb vor kurzem beim JA und hat dort mitgeteilt, dass sie nicht mehr zurechtkommt. Deshalb rechne ich ebenfalls damit, dass Familienhilfe stattfinden wird, und bin natürlich sehr an dem Thema interessiert.
Kannst Du vielleicht genauer erläutern, was der Unterschied zwischen der bisherigen Familienhilfe und der zukünftigen ist? War für die bisherige Familienhilfe ebenfalls Deine Zustimmung nötig? Was macht der/die Familienhelfer/in konkret, schreibt er/sie Berichte etc.? Sprach sie auch mit Dir als Vater oder beschränkte sich der Einsatz auf den Haushalt der KM?

Gruss

Tarek

Edit: Link eingefügt
« Letzte Änderung: 11. Juli 2011, 13:17:19 von oldie » Gespeichert
Debugged
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« Antwort #6 am: 11. Juli 2011, 13:05:37 »

es muss was geschehen.

Um Himmels Willen, was kann ich denn tun?
Ich würde für die Versorgung der Kinder notfalls selber die Berufstätigkeit völlig
hinten anstellen aber das hat der Staat für insolvente Zahlväter eher nicht
vorgesehen...

Edith:
@Tarek, du kannst mir auch ne PN schicken.
« Letzte Änderung: 11. Juli 2011, 13:08:24 von Debugged » Gespeichert

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« Antwort #7 am: 11. Juli 2011, 13:38:29 »

Servus,

Zitat
ich wäre da nicht ganz so euphorisch.
Euphorie möchte ich sicherlich nicht verbreiten.

Aber meine Erfahrung ist nunmal tatsächlich diese, dass hier sehr viel von den beteiligten Personen abhängt.

Keinesfalls würde ich hier deshalb pauschal "Kinderklau" unterstellen wollen.

Ich würde (vor einer möglichen Zustimmung) auf jeden Fall das Gespräch mit dem JA und der ausführenden Kraft suchen.

Gruß, Michael

Gruß, Michael
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Bonnie 2


« Antwort #8 am: 11. Juli 2011, 13:40:07 »

Moin

@Tarek
Den Unterschied zw. diesen beiden Massnahmen sehe ich darin, dass diese neue Familienhilfe teilweise oder sogar ganz Inhalte des Sorgerechts wahrnehmen soll und übertragen bekommt. Das geht freiwillig nur, wenn beide Inhaber des SR dem zustimmen. Ansonsten macht die Aufforderung zur Zustimmung von Debugged keinen Sinn. Warum Debugged als Vater nicht stärker mit eingebunden wird, kann nur geraten werden und macht dadurch die Sache irgendwie problematisch. Als vernünftiger Mensch könnte man vermuten, dass die Familienhelferin Teile der Gesundheitssorge wahrnehmen soll und die Kinder zum Arzt begleitet und Behandlungen durchspricht. Warum Debugget hier "übergangen" wird ist fraglich.

@Debugged
Wurdest Du über Ziel, Inhalt und Dauer der Familienhilfe informiert? Wurde ein Gespräch mit Dir gesucht, welches nach Möglichkeit auch andere Lösungen beinhaltete? Z.B., die Kinder kommen erst einmal zu Dir? Oder Du bringst Dich stärker in die Pflege und Erziehung der Kinder ein? Vielleicht Wechselmodell?

... , was kann ich denn tun?
Ziel ist es m.M.n., dass sich die Situation für die Kinder verbessert. Gesundheitssorge, Ernährung, Hygiene. Und ja, dass würde vermutlich bedeuten, dass einige oder alle Kinder zu Dir kommen. Auch eine Familienhilfe ist nicht rund um die Uhr da, sondern stundenweise, auch nicht unbedingt jeden Tag. Auch ist die Massnahme zeitlich beschränkt. Stellt sich keine andauernde Verbesserung ein, wird nach anderen Lösungen geschaut. Eine davon könntest Du sein. Doch dazu musst Du etwas lauter und vor allem deutlicher werden, auch ggü. Dir selbst.

Gruss oldie
« Letzte Änderung: 11. Juli 2011, 13:41:49 von oldie » Gespeichert

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« Antwort #9 am: 11. Juli 2011, 14:35:59 »

Moin

@Debugged
Wurdest Du über Ziel, Inhalt und Dauer der Familienhilfe informiert? Wurde ein Gespräch mit Dir gesucht, welches nach Möglichkeit auch andere Lösungen beinhaltete? Z.B., die Kinder kommen erst einmal zu Dir? Oder Du bringst Dich stärker in die Pflege und Erziehung der Kinder ein? Vielleicht Wechselmodell?

Nein, ich wurde bisher nicht über die Hilfeplanung informiert. Ich wurde lediglich von der KM aufgefordert, der Versorgung
der Kinder gem. §20 VIII, Kinder in Notsituationen zuzustimmen, was ich auch getan habe, nachdem ich
mich über die Hintergründe informiert hatte. Jetzt soll eben zusätzlich eine sozialpädagogische Familienhilfe
installiert werden. Zitat:"Die generiert finanzielle/materielle Hilfen und wir bekommen 2 Wochen Urlaub im Jahr".
KM wünscht, auch hier lediglich meine Zustimmung. Sie ist der Ansicht: "Da du ja sowieso arbeiten
musst, kannst du nichts tun, was mir nützen würde. Damit ist vor allem die Wahrnehmung von z. B. Behandlungsterminen der KM gemeint. Ich zitiere weiter "...und wie, wo und wann du dich für uns engagieren mußt, wird das JA entscheiden.".
Wer möchte, kann das ja als Großzügigkeit meiner Ex auslegen.

Zitat
Oder Du bringst Dich stärker in die Pflege und Erziehung der Kinder ein? Vielleicht Wechselmodell?
Ich betreue die Kinder häufig nach Feierabend im Hause der KM oder bringe die Kids morgens in den Kindergarten, bevor
ich zur Arbeit fahre. Andere Optionen werden mir im Prinzip auch von KM nicht
zugestanden, sofern es sich nicht um die vereinbarten Umgangstermine handelt. Wenn ich also übergangen werde,
kann das auch an der Ex liegen. Nur, weil wir weitgehend konfliktrei beim Umgang sind, muss das nicht übergreifend
gelten.

Zitat
...wird nach anderen Lösungen geschaut. Eine davon könntest Du sein. Doch dazu musst Du etwas lauter und vor allem deutlicher werden, auch ggü. Dir selbst.

Ein großes Problem bin ich auch selbst, denn ich habe einige Anekdoten auf Lager, die ihren Status
als Schmerzpatientin in Frage stellen lassen könnten. Das läßt sich aber ohne Zeugen nicht beweisen.
Ich sträube mich auch deswegen, weil Ex eine Art hat, mit "unlauteren" Mitteln ihre Ziele zu erreichen
und jedes mal damit durchkommt. Es ist so verflixt schwierig, weil ich ihr eigentlich nichts mehr glauben kann,
was ich nicht selber sehe. Verdammt!
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Bonnie 2


« Antwort #10 am: 11. Juli 2011, 15:08:29 »

Hi

Jetzt soll eben zusätzlich eine sozialpädagogische Familienhilfe installiert werden. Zitat:"Die generiert finanzielle/materielle Hilfen und wir bekommen 2 Wochen Urlaub im Jahr".
Ja sicher. Ein Sozialpädagoge zeichnet sich verantwortlich für Geld und Urlaub. Und ich dachte immer, dafür ist die Arge da. Und ich Blödmann geh' sogar arbeiten.

Auf welche Art sollst Du Deine Zustimmung geben? Ist das ein formloses Blatt Papier oder ein echter Antrag mit Inhalten? Da das JA bereits drinne hängt, besuche die doch mal und frage nach, was Du da unterzeichnen sollst und was es beinhaltet. §20 SGB VII z.B. ist ein zahnloser Tiger, da dort lediglich Bekundigungen abgegeben werden ohne konkrete Inhalte und Folgen. Jetzt habe ich aber den Verdacht, hier soll eine Massnahme aus dem Abschnitt Hilfe zur Erziehung erfolgen. Und der ist ganz und gar nicht lustig. Darum wäre es für Dich wichtig zu erfahren, was da abläuft. Zudem - nach §31 ist bei sozialpädagogischer Familienhilfe die Mitarbeit der Familie erforderlich. Wäre doch schön, Du als GSR-Inhaber bekommst davon auch unmittelbar was mit.

Auf jeden Fall erkundige Dich genauer, was da passieren soll und sprich mit den Leuten selber - nicht über die KM und ihre verdrehte Welt.

Gruss oldie
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« Antwort #11 am: 11. Juli 2011, 15:30:56 »

Hi Debugged,

Oldies Grundidee, Dich als eine Lösung für das Problem gegenüber dem JA darzustellen, finde ich gut. Es klingt bisher nach Deiner Schildung so, also ob die KM das Monopol hinsichtlich der Kommunikation mit dem JA hat. Das sollte nicht so bleiben.

Was hältst Du (und die anderen hier im Forum) konkret davon, einen Brief ans JA zu schreiben, in dem Du erklärst, dass Du bereit bist, die Kinder deutlich mehr zu betreuen, und um ein Gespräch bittest? Mit Durchschlag an die KM? Denn die Geldmittel in den JAs sind oft ziemlich knapp. Vielleicht wird man sich dort wirklich überlegen, ob man die Familienhilfe ausweiten muss, wenn auch der sorgeberechtigte Vater die KM entlasten kann. Das JA hat dann jedenfalls eine andere Entscheidungsgrundlage als wenn nur die KM die Situation schildert. Es kann zumindest nicht behauptet werden, dass der Vater nicht zur Verfügung stand. Und Du erfährst bei dem Gespräch gleich mehr über die Familienhilfe.

Gruss

Tarek







 





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Debugged
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« Antwort #12 am: 11. Juli 2011, 15:38:24 »

Auf welche Art sollst Du Deine Zustimmung geben? Ist das ein formloses Blatt Papier oder ein echter Antrag mit Inhalten?

Ich weiß es noch nicht im Detail. Es geht jedenfalls um eine schriftliche Willenserklärung, ob die jetzt formlos, z. B. via E-Mail
oder per Brief als Antrag vorgelegt wird, will die KM mir heute noch mitteilen.

@Tarek, genau so werde ich es machen, nur das ich mir anstelle der Postzustellung gleich einen
Termin hole und das Schreiben persönlich überbringe. Wer weiss wann und ob die den lesen
und wenn, nicht herzhaft darüber lachen.

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Bonnie 2


« Antwort #13 am: 11. Juli 2011, 15:43:41 »

Hi

Ich würde ein persönliches Gespräch mit dem JA suchen. Wenn meine Kinder ein Problem haben, stehe ich auf der Matte. So in der Art. Einsatz ist gefragt, keine Absichtsbekundigungen, wie sie viel zu leicht in einen Brief hinein interpretiert werden bzw. können.

Gruss oldie
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« Antwort #14 am: 11. Juli 2011, 16:45:57 »

Hi,

ich würde auch als erstes Kontakt zum Jugendamt aufnehmen. Du bist nicht gegen die Hilfe vom Jugendamt, sondern möchtest Dich informieren worum es eigentlich geht. Dabei  kann auch geklärt werden warum, in welcher Form Deine Zustimmung erforderlich ist. Danach kannst Du entscheiden, ob Du zustimmst oder nicht.
Bei den Gesprächen zum Hilfeplan, die ja nicht andauernd stattfinden, solltest Du nach Möglichkeit anwesend sein. Dabei geht es nicht vorrangig darum, was Du mehr tun kannst, sondern wer sich wie einbringt, dass alle Bescheid wissen und die Situation der Kinder sich bessert.

Das Jugendamt wird Hilfe leisten. Die einzige Gefahr ist, dass die Dinge völlig aus dem Ruder laufen und dann ist eine Inobhutnahme nicht auszuschliessen. Wenn Du aber in den Prozeß eingebunden bist, solltest Du wissen wie die Dinge laufen und kannst ggf. gegensteuern.

Viel Erfolg!
Susi
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« Antwort #15 am: 11. Juli 2011, 17:14:40 »

Moin Debugged,

auch ich kann Dich nur ermutigen, Dich deutlich stärker einzubringen als bisher. Die Annahme, dass die beteiligten Institutionen und Behörden ja wissen, dass diese 5 Kinder einen Vater haben und diesen beizeiten schon fragen werden, was er zur Lösung des Problems beitragen kann, kann ein grosser Irrtum sein; Deine Zurückhaltung kann Dir genauso gut als Desinteresse ausgelegt werden.

Ob Deine Ex tatsächlich krank ist oder nicht, kannst Du nicht beurteilen; halte Dich erst gar nicht mit dieser Frage auf, sondern unterstelle einfach, dass die gemachten Diagnosen "wahr" sind. Und genau danach solltest Du Deine Prioritäten aufbauen. Würde man von Arbeitnehmer mit diesem Krankheitsbild eine vollschichtige Berufstätigkeit erwarten? Eher nicht - dasselbe gilt für die Betreuung von einem Stall voller Kinder, die man nicht nebenbei erledigt. Und da dieses zuallererst die Aufgabe der sorgeberechtigten Eltern ist, solltest  Du jetzt nicht irgendwelche Papiere unterschreiben, sondern Dich weit vor einer Familienhilfe positionieren mit einem laut vernehmlichen "Ich mache das!" Und wenn Du das nicht ganz allein hinbekommst, kann die Familienhilfe auch Dir unter die Arme greifen.

Danach wirst Du sehen, was passiert - inklusive einer möglichen Spontangenesung Deiner Ex...

Grüssles
Martin
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« Antwort #16 am: 12. Juli 2011, 19:57:27 »

Ich erinnere mich auch noch, dass ich irgendwelche Formulare beim JA mit unterzeichnen sollte, damit Exe irgendwelche Hilfen bekommen könne, im Kleingedruckten und hinter den §§ verbarg sich auch sinngemäß der Passus, dass das JA über Art und Umfang der Hilfe entscheidet und ich ggf. zur Finanzierung in die Pflicht genommen werden kann.

Also quasi ein Blankogutschein für von mir zu finanzierende "Geschenke" des JA an meine Ex.
Auf Rückfragen erklärte die Trulla, dass gelte ja für eine ganz andere Art von Hilfe und auf auf Rückfrage, warum dass dann da drin stehe, meinte sie, dass sei ja nur ein Standardformular für verschiedene Fälle und ich könne das ohne weiteres unterschreiben.

Genau diese Art von Wohltaten bringen mich dazu, dem JA nicht mal zu unterschreiben wie ich heiße.

Gruss Beppo
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« Antwort #17 am: 12. Juli 2011, 20:10:59 »

Hi

inklusive einer möglichen Spontangenesung Deiner Ex...


...wäre natürlich der Klassiker, aber gerade Schmerzpatienten haben es im so weit entwickelten Gesundheitssystem nicht immer einfach, werden verkannt, verlacht, und benötigen oft Jahre, und Arztodysseen um die zielgerichtete Hilfe zu bekommen, die ihnen nicht nur die Schmerzen lindert sondern tatsächlich die Ursachen herausfindet. Leider. Ob es natürlich hier  der Ex so ist, weiß man ja nicht. Auf jeden Fall ist unsere Notfallversorgung viel effektiver als die von chronischen Schmerzpatienten.

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« Antwort #18 am: 13. Juli 2011, 16:33:42 »

Hallo,

also ich habe jetzt einen Termin beim JA anberaumt, mit dem bisherigen Vermittler dort, der
erfreulicherweise väterfreundlich eingestellt ist, oder bisher zumindest war.
Zeitgleich hat KM ebenda einen Termin eingefordert und ich wurde von ihr telefonisch in
Kenntnis gesetzt, das sie ihren neuen Verbündeten, die Familienhilfe, gleich zu diesem
Gespräch mitbringt. Es geht um die bisherige Umgangsregelung, die jetzt von KM aufgeweicht
wird und ich möchte mich natürlich wegen der Familienhilfe ins Gespräch bringen.

Eigentlich ganz praktisch, da habe ich alle Beteiligten in einem Boot.
Andererseits habe ich etwas Beklemmungen, das ich hier ggf. plötzlich
drei Opponenten bekomme. Hinterher werde ich womöglich so schnell
über den Tisch gezogen, das ich die Reibungshitze als Nestwärme empfinde.

Wie kann ich später beweisen und nachhalten, wie die Gesprächsführung
war und was besprochen wurde? Sollte ich jemanden zu dem Termin als
Ohrenzeugen mitnehmen und wenn ja, wer könnte/dürfte das sein?
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« Antwort #19 am: 13. Juli 2011, 17:05:32 »

Moin
Wie kann ich später beweisen und nachhalten, wie die Gesprächsführung
war und was besprochen wurde? Sollte ich jemanden zu dem Termin als
Ohrenzeugen mitnehmen und wenn ja, wer könnte/dürfte das sein?
Du kannst Einen das Gespräch, aus versehen, aufzeichnen und daraus ein Gedächtnisprotokoll erstellen, um es hinterher, falls nötig oder sinnvoll da hin zu schicken oder eben jemand mitnehmen.

Das kann das JA dir nicht verweigern, es könnte aber natürlich sein, dass Exe dann nicht mehr teilnehmen will und das Gespräch etwas schwieriger wird.

In Frage kommt dafür jeder Beliebige, dem du vertraust.
Am besten aber jemand aus der Familie.
Das ist am wenigsten belastend.

Gruss Beppo
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« Antwort #20 am: 15. Juli 2011, 11:19:21 »

Servus,

Zitat
Andererseits habe ich etwas Beklemmungen, das ich hier ggf. plötzlich
drei Opponenten bekomme. Hinterher werde ich womöglich so schnell
über den Tisch gezogen, das ich die Reibungshitze als Nestwärme empfinde.
Dann bitte auf alle Fälle darum, eine Nacht darüber Schlafen zu dürfen.
Niemand kann dich dazu nötigen, an Ort und Stelle in irgendwas einzuwilligen.

Zitat
Sollte ich jemanden zu dem Termin als
Ohrenzeugen mitnehmen und wenn ja, wer könnte/dürfte das sein?
Im Grunde genommen jede Person, der Du vertraust.
Allerdings nicht wundern, wenn die Gegenseite damit nicht einverstanden ist wegen Persönlichkeitsrechten,Schweigepflicht usw.
Bevor das Gespräch deswegen platz, würde ich mich allein reinsetzen.

Gruß, Michael
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« Antwort #21 am: 15. Juli 2011, 12:20:59 »

Moin

Die Familienhilfe hat bei dem JA-Gespräch nichts zu suchen. Ebenso hat bei einem Gespräch, welches Du beim JA wegen Umgang suchst, auch die KM ohne Deine Einwilligung nichts verloren. Eine Beteiligung der beiden hängt von Deinem Einverständnis ab. Beim ersten Gespräch würde ich auch keine andere Person zulassen wollen sondern erst mal schauen, wie das JA so tickt. Eventuell könnte anschliessend (also 1 Stunde später oder an einem anderen Termin) ein gemeinsames Gespräch Sinn machen. Aber das alles muss jeder für sich selbst entscheiden. Wenn Du einkalkulierst, möglicherweise drei Leute vereint gegen Dich zu sehen und Dir dies zutraust, dann mach' es. Zumindest ist denen dann klar, dass Du nicht klein bei gibst und einen ernsthaften Faktor darstellst. (ein Diktiergerät in der Tasche ist hier schon ein muss)

Und mal ehrlich. Warum soll es einen Nutzen haben, wenn die Familienhilfe an dem Gespräch teilnimmt? Kennst Du diese? Kennt diese Dich? Eben, sie kennt nur die Meinung der KM und es ist vorhersehbar, welcher Part ihr zugedacht ist. Denn wozu wollte sonst die KM, dass die Familienhilfe dran teilnimmt?

Gruss oldie
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« Antwort #22 am: 15. Juli 2011, 14:30:30 »

Na, ich werde wohl alleine hingehen.

Ich hätte vielleicht noch die Oma der Kinder mitgenommen, also meine Mutter,
allerdings hat meine DEF dieser schon zu Ehezeiten eine einstweilige Verfügung
reingewürgt. Sonst, denke ich, passt da auch niemand wirklich gut rein.

Unser bisheriger "Berater" hat im Prinzip immer darauf gesetzt,
das die Eltern sich untereinander, bzw. in den moderierten Gesprächen
auf eine Umgangsform einigen und hätte eines auch fast platzen lassen,
als wir uns vor seiner Tür wie die Spatzen gezankt hatten. Ich finde seine
Methode soweit schon in Ordnung.

Unsere Kinder sind noch sehr klein. Ich halte einen Abstand von 14 Tagen
für die Umgänge für zu gross, wie KM ihn jetzt will. Das zeigt sich besonders
bei der jüngsten Maus.
Die würde mich jedesmal beim Abschied am liebsten gar nicht mehr los lassen.
Sie hat eben noch kein ausgeprägtes Zeitgefühl und damit Verlustängste.
Und bei den kürzeren Umgängen, die wir darüber hinaus hatten, muss ich auch
nicht unbedingt auf dem Sofa oder sonst einem Dunstkreis der KM sitzen.
Gerade bei dem Wetter muss man raus ins Grüne. 

Wie die Familien-/Erziehungshilfe ihre Daseinsberechtigung in dem Gespräch vorbringt,
ist für mich natürlich gleich zu Beginn der geselligen Runde von höchstem Interesse.

Denn schliesslich dürfte sie diesen Part ohne meine Zustimmung ja sowieso nicht
wahrnehmen und wenn KM das noch so sehr möchte...
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« Antwort #23 am: 21. Juli 2011, 09:51:20 »

So, gestern war das Gespräch beim Jugendamt.
Ex hat zwar keine Familienhilfe, aber stattdessen
ihren Vater als "Gedächtnisstütze" mitgebracht  

Wir haben uns dann so geeinigt, das ich mit den Kids zusätzlich zu
den beiden Umgangswochenenden zweimal im Monat
unter der Woche Umgang haben kann, allerdings sollte das nicht
zum Wochendene hin stattfinden. Darin sehe ich soweit auch kein
Problem.

Bezüglich der Familienhilfe hat Ex mitgeteilt, das sie derzeit selber gar
nichts konkretes weiß, es soll aber jedenfalls keine sozialpädagogische
Familienhilfe sein. Bei dem weiteren Hilfeplanverfahren soll ich dann jedenfalls
mit eingebunden und informiert werden. Dabei wird auch geklärt werden, inwieweit ich
mich sinnvoll einbringen kann. Die Versorgung der Kinder für mögliche gesundheitsbedingte
Ausfallzeiten der Mutter möchte selbige allerdings nicht von meinem Engagement abhängig
machen, wenn ich es recht verstanden habe. Tenor war immerhin, das sie nun bei Ihrer Genesung
Fortschritte macht.
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Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
oldie
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Bonnie 2


« Antwort #24 am: 21. Juli 2011, 12:03:17 »

Hi

Die Versorgung der Kinder für mögliche gesundheitsbedingte
Ausfallzeiten der Mutter möchte selbige allerdings nicht von meinem Engagement abhängig
machen, wenn ich es recht verstanden habe.
Da Du GSR-Inhaber bist, trifft sie diese Entscheidung nicht alleine. Es wird Zeit, dass Du Deine Möglichkeiten aus dem GSR für die Kinder nutzen tust. Warum leben eigentlich die Kinder bei der KM? Welchen Hintergrund gibt es hier? Gerichtsentscheid, selber geeinigt oder was? Wie ist das ABR geregelt - eventuell gar nicht?

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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