Hallo Fred,
Ich war der Meinung, daß Sondereigentum und Teilungsversteigerung sich ausschließt, da ja bereits geteilt ist?
Jetzt mal Schritt für Schritt: Was gehört jetzt wem? Wenn die Hütte
ohne die Einliegerwohnung der Ex, die Eigentumswohnung aber dir gehört, dann ist tatsächlich nix mit Teilungsversteigerung, denn dann gibt es kein gemeinsames Eigentum, das zu teilen wäre. Teilungsversteigerung kommt immer dann in Frage, wenn euch irgendwas
gemeinsam gehört: Das gemeinsame Eigentum wird dann versteigert, und der Erlös entsprechend eurer Eigentumsanteile unter euch aufgeteilt.
Woran erkenne ich denn bitte ein "faires" Angebot? Eingebracht hat sie in die Ehe ein hohes Eigenkapital. Damit ist Ihr Zugewinn wohl negativ und wäre damit "0".
Moment, Zugewinn? Ich dachte, die Scheidung sei bereits mehr oder minder in trockenen Tüchern, und demzufolge müsstet ihr euch doch auch schon über den Zugewinnausgleich geeinigt haben, wenigstens so im Großen und Ganzen! Wenn nicht, bitte erst mal das klären, bevor ihr das Finanzielle noch weiter verkompliziert - eventuell lässt sich ja bereits der Zugewinnausgleich so regeln, dass die Hütte mit allem Drum und Dran bei einem von euch beiden verbleibt, und der andere dafür einen größeren Anteil an den sonstigen Vermögensgegenständen erhält.
Was die faire Bewertung betrifft: Marktpreis des betreffenden Teils ermitteln (z.B. anhand von Zeitungsanzeigen o.ä. ermitteln, was vergleichbare Objekte wert sind), und die anteiligen Schulden für diesen Gebäudeteil abziehen.
Woran erkenne ich denn bitte ein "faires" Angebot? Eingebracht hat sie in die Ehe ein hohes Eigenkapital. Damit ist Ihr Zugewinn wohl negativ und wäre damit "0".
Nicht unbedingt. Zugewinn ist Endvermögen minus Anfangsvermögen, und dieser Zugewinn wird geteilt. Jeder erhält also sein Anfangsvermögen plus die Hälfte des Zugewinns. Gibt zwar ein paar fiese Sonderlocken bei "negativem Zugewinn", das hast du schon richtig erkannt, aber guck erst mal, ob dieser Fall bei dir überhaupt vorliegt.
Mal ein fiktives Beispiel: Angenommen, Frau bringt zu Beginn der Ehe 100.000 Euro ein und du gar nichts. Ihr kauft eine Hütte zum Preis von 500.000 Euro, nehmt dafür die 100.000 Euro her und leiht euch 400.000 Euro bei der Bank. Beim Ende der Ehe habt ihr bereits 80.000 Euro von der Hypothek abgezahlt, sodass ihr noch 320.000 Euro Schulden habt. Leider sind die Immobilienpreise um 10% gefallen, sodass die Hütte im Originalzustand nicht mehr 500.000 Euro wert wäre, sondern zunächst einmal nur noch 450.000 Euro; allerdings ist durch die Eigenleistungen ein Mehrwert von 25.000 Euro entstanden, so dass der Marktwert insgesamt 475.000 Euro beträgt.
Ihr habt somit eine Hütte im Wert von 475.000 Euro abzüglich 320.000 Euro Schulden, also einen Nettowert von 155.000 Euro. Davon bekommt die Demnächst-Ex erst mal ihr Anfangsvermögen von 100.000 Euro ausgezahlt, es bleibt ein Zugewinn von 55.000 Euro, der zwischen euch geteilt wird. Im Ergebnis muss die Ex Vermögenswerte von 122.500 Euro erhalten, und du im Wert von 22.500 Euro.
So - und jetzt rechnest du das mal bitte mit euren tatsächlichen Daten durch, und erst dann wirst du wissen, ob das hier ...
Sie würde im wesentlichen auf den Zugewinnausgleich verzichten. Ist das schon fair?
... fair ist, ob es großzügig ist, oder ob sie dich nach allen Regeln der Kunst über den Tisch ziehen will. Es kommt halt wirklich (nur!) darauf an, wie viel Vermögen jeder von euch beiden in die Ehe eingebracht hat, wie viel euer gemeinsames Vermögen am Ende der Ehe wert ist, und wie groß der Unterschied ist. Wenn man sich darüber einig ist (und das kann gerade bei der Bewertung einer Immobilie schwierig genug sein), dann ergibt sich daraus eindeutig, wer laut Gesetz wie viel aus der Ehe mitnehmen darf. Das nächste Problem ist dann natürlich die Frage, wer seinen Anteil in welcher Form erhält - das Guthaben auf einem Sparbuch kann man je nach Bedarf auf den Cent genau verteilen, aber wenn das wesentliche Vermögen aus der gemeinsamen Immobilie besteht und keiner in der Lage ist, den Anteil des anderen in bar auszugleichen, dann wird's u.U. schwierig.
Viele liebe Grüße,
Malachit.