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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 17:33:28 *
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Autor Thema: GSR-Antrag und die Folgen  (Gelesen 2607 mal)
Markus321
Schon was gesagt
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Beiträge: 12


« Antwort #25 am: 18. Juli 2011, 12:34:49 »

Hallöchen.

Sag mal aus welchem Land kommt deine EX denn?
Ist das ein Land, in dem das Schengen-Abkommen gilt?
Wie alt ist euner gemeinsames Kind???
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Mux
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« Antwort #26 am: 18. Juli 2011, 13:18:04 »

Moin,

Zitat
Meine Frage: Kann ich sie dafür haftbar machen? Die Buchung meines Urlaubs kostete mich über 1.000 Euro.

Und muss ich mir das jetzt bzgl- GSR-Verfahren gefallen lassen, um das Verfahren nicht zu gefährden?

Das sieht nicht gut aus! Schadensersatzansprüche wegen ausgefallenem Urlaub setzt einen gerichtlichen Umgangs-
beschluss voraus, der die Ferienzeiten konkret regelt. Der entstandene Schaden muss außerdem belegbar sein
und auch nur bzgl. des Anteils des Kindes (Du kannst ja den Urlaub antreten). In Deinem Fall brauchst Du also
nicht weiter drüber nachdenken - vor allem nicht vor dem Hintergrund eines GSR-Verfahrens.

So sehr ich Deinen Ärger nachvollziehen kann, hast Du gegen die Absage keine wirkliche Handhabe. Nächster Schritt
wäre ein gerichtlicher Antrag auf Regelung des Umgangs; aber auch hier würde ich das GSR-Verfahren erst abwarten.

LG,
Mux
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Bester Papa
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« Antwort #27 am: 18. Juli 2011, 14:02:49 »

Mutter stammt nicht aus Europa. Kind ist 5.

Tja, es gibt Länder auf dieser Welt, da darf Mütterchen trotz alleinigem Sorgerecht nicht einfach alleine mit Kind ausreisen, obwohl sie die Pässe hat.

Bananenrepublik Deutschland sage ich da nur.

Mich regt das nur, da es zwar keinen gerichtlichen Umgang gibt, dies aber so beim JA vereinbart wurde.

Nach dem GSR-Verfahren gibt es auf jeden Fall einen Umgangsprozess

Gruss
BP
 
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brille007
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« Antwort #28 am: 18. Juli 2011, 16:34:33 »

Tja, es gibt Länder auf dieser Welt, da darf Mütterchen trotz alleinigem Sorgerecht nicht einfach alleine mit Kind ausreisen, obwohl sie die Pässe hat.

Bananenrepublik Deutschland sage ich da nur.
was haben die Ausreisebestimmungen fremder Länder mit Deutschland zu tun und wieso ist Deutschland deshalb eine Bananenrepublik?

Pauschalbeschimpfungen bringen Dich da sicher nicht weiter.

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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
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« Antwort #29 am: 19. Juli 2011, 11:00:41 »

Hallo Brille,

ist es nicht das, was ich hier tagtäglich lesen muss? Dass Mama mit Kind einfach ins Ausland geht, obwohl sie wegen GSR das vielleicht gar nicht dürfte?

Andere Länder haben da strengere Vorschriften. Da darf KM trotz ASR nicht einfach abhauen, wenn Papa keine Genehmigung gibt. Stichwort "Kinderklau".

Ich weiss nicht, wieviele Länder das so handhaben, aber es gibt sie.

Insofern halte ich Deutschland da für ein wenig rückständig. 

Gruss
BP
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brille007
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« Antwort #30 am: 19. Juli 2011, 11:48:39 »

Moin BP,

ist es nicht das, was ich hier tagtäglich lesen muss? Dass Mama mit Kind einfach ins Ausland geht, obwohl sie wegen GSR das vielleicht gar nicht dürfte?
diese Voraussetzung ist vorliegend ja nicht einmal gegeben; sie hat das ASR und kann damit nicht nur im Ausland Urlaub machen, sondern sogar dauerhaft dort bleiben.

Andere Länder haben da strengere Vorschriften. Da darf KM trotz ASR nicht einfach abhauen, wenn Papa keine Genehmigung gibt. Stichwort "Kinderklau".
es gibt auch Länder, wo man wegen Ehebruch gesteinigt oder wegen Drogenbesitzes aufgehängt wird. Ich halte das trotzdem nicht für einen wünschens- oder erstrebenswerten Zustand. Wer sich unter den Gesetzen anderer Länder wohler fühlt, soll eben dorthin ziehen. Mit ASR KANN es schlechterdings keinen "Kinderklau" geben; egal in welchem Land. So wenig, wie man sich mit einer gültigen Fahrkarte des Schwarzfahrens schuldig machen kann.

Ich weiss nicht, wieviele Länder das so handhaben, aber es gibt sie.
ich kenne kein solches Land. Aber selbst wenn: Woraus resultiert der Anspruch, dass der souveräne Staat Deutschland gesetzliche Regelungen aus anderen Ländern übernehmen müsse, um keine "Bananenrepublik" zu sein?

Grüssles
Martin
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« Antwort #31 am: 29. November 2011, 18:58:03 »

 

Liebe User,

allen Vätern, die um das gemeinsame Sorgerecht ihres unehelichen Kindes kämpfen, möchte ich heute eine gute Nachricht überbringen: ich habe nach dem neuen Urteil des BverfG nun das gemeinsame Sorgerecht für meine uneheliche Tochter bekommen. Und das gegen den Willen der Kindesmutter.

Es war keine Einigung, sondern ein Beschluss des FamG.

Allerdings muss ich auch sagen, dass mein Fall schon recht speziell ist. So gab es in der Vergangenheit eigentlich nie Probleme beim Umgang (es lag also keine Umgangsklage oder so vor). Auch haben wir schon zahlreiche Arzttermine und Elternabende gemeinsam besucht. Also alle Väter, bei denen so etwas nicht vorliegt, sollten daraus nicht automatisch Hoffnung schöpfen.

Alles andere wäre auch nicht vermittelbar gewesen.

Ich habe nun 2 Monate auf das Urteil gewartet. 

Kind bekam einen Verfahrensbeistand. Der verhielt sich eigentlich neutral, also weder für noch gegen das GSR.

Das Jugendamt war leicht positiv auf meiner Seite (also zumindest nicht mütterlastig wie so oft behauptet). Oder besser gesagt: es war auf der Seite des Kindes.

Ich hatte das Glück, eine junge und moderne Richterin zu bekommen.

Am besten gefiel mir gleich der Beginn der Verhandlung:

Anwältin der Ex: "Die Eltern können sich nicht einigen".
Richterin: "Alle die hier sitzen können sich nicht einigen. Dann könnte ich ja nie das GSR aussprechen."
Anwältin der Ex: "An konfliktregulierenden Elterngesprächen nehmen wir auch nicht teil".
Richterin: "Wenn ich das anordne, dann aber schon!!"

Tja und so kam es dann auch. Neben dem Beschluss fürs GSR gibt es ordentlich Elterngespräche oben drauf. Aber nicht vor dem Beschluss, wie bei so vielen hier, sondern danach. Und das ist auch in meinen Augen der einzig richtige Weg. Denn bei dem Urteil des BverfG geht es ja schließlich nicht um eine freiwillige Zustimmung der KM.

Die Elterngespräche führe ich natürlich gerne mit der KM. Und die finde ich auch richtig und wichtig.

Das Gericht hat erkannt, dass das GSR dem Kindeswohl dient und sieht es auch als Chance an, dass sich die Eltern zum Wohle der gemeinsamen Tochter zusammensetzen.
Und genauso muss es auch sein. Es ist nicht wichtig was in der Vergangenheit gewesen ist, sondern was in der Zukunft durch das GSR bewirkt wird, sprich eine Verbesserung des Kindeswohls. Daran sollten sich alle orientieren und an nichts anderem. Punkt . Aus. Ende.

Wenn ich ein Fazit ziehe dann folgendes: Wer nicht kooperiert, verliert.

Allen hier im Forum ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung. Ein fast 11 monatiger, zermürbender Prozess geht nun zu Ende. Aber heute ist ein guter Tag für meine Tochter!!!

Wer weitere Tipps möchte, der schicke mir bitte ein PN. Es muss ja nicht jeder mitlesen. Anfragen beantworte ich gerne. Ich schaue fast täglich hier rein.

Gruss
Bester Papa
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bagger1975
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« Antwort #32 am: 29. November 2011, 19:05:06 »

Servus BP,

Gratulation. Ggü. KM jetzt nur nicht überheblich werden und Deinerseits immer schön weiter an der Elternebene arbeiten...

Viele Grüsse
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Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
Bester Papa
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« Antwort #33 am: 29. November 2011, 19:25:41 »

Hallo Bagger,

erst mal Danke für Deine zahlreichen Tipps während des Verfahrens. Haben mir sehr geholfen.

Um die Elternebene zu verbessern, dafür gibt es ja auch zunächst die verordneten Elterngespräche. Und das sind einige...
Mal schaun, wie KM damit umgeht. Glaube, sie ist erst einmal beleidigt. Aber darum geht es nicht. Es geht um die Kleine, dass muss sie jetzt erkennen..

LG
BP
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #34 am: 29. November 2011, 19:28:33 »

Hallo BP,

wenn so eine Generation Richter/innen jetzt den Kinderschuhen entwächst, dann besteht für dieses Land, seine Väter, Kinder und ja auch Mütter wirklich Hoffnung.

Anwältin der Ex: "Die Eltern können sich nicht einigen".
Richterin: "Alle die hier sitzen können sich nicht einigen. Dann könnte ich ja nie das GSR aussprechen."
Anwältin der Ex: "An konfliktregulierenden Elterngesprächen nehmen wir auch nicht teil".
Richterin: "Wenn ich das anordne, dann aber schon!!"

Das nenne ich gesunde Autorität und Grundhaltung. Chapeau!!

Tja und so kam es dann auch. Neben dem Beschluss fürs GSR gibt es ordentlich Elterngespräche oben drauf. Aber nicht vor dem Beschluss, wie bei so vielen hier, sondern danach. Und das ist auch in meinen Augen der einzig richtige Weg. Denn bei dem Urteil des BverfG geht es ja schließlich nicht um eine freiwillige Zustimmung der KM.

Und zudem ein cleverer Schachzug! Denn sollte KM gegen den Beschluss in die nächste Instanz ziehen und die Elterngespräche verweigern, dann zeigt sie gleich, wessen Geistes Kind sie ist. Die Richterin hat ihr damit einen quasi unüberwindbaren Brocken vor die Füße geworfen.

Glückwunsch!!  thumbup

LG LBM
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« Antwort #35 am: 29. November 2011, 19:28:52 »

Moin,

meinen Glückwunsch verbunden mit der Bitte um Übersendung des Beschlusses zwecks Veröffentlichung.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
diskurso
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« Antwort #36 am: 30. November 2011, 11:25:33 »

 thumbup
Auch von mir Glückwunsch zum Beschluss und vor allem: so einer Richterin !
Bin gerade dabei, vor dem OLG zu scheitern und würde auch gern mal Deinen Beschluss lesen.

diskurso
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #37 am: 30. November 2011, 11:29:39 »

 thumbup tolles Ergebnis.

Mach was draus 

Gruß, Michael
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« Antwort #38 am: 30. November 2011, 11:45:01 »

Hi,

ich freu mich für Dich -  thumbup
Toll.

Es bestätigt mich aber in der Annahme, dass Umgangsverfahren offensichtlich
- zumindest bisher - ein k.o.-Kriterium fürs GSR sind.

Stell bitte den Beschluss ein.

LG,
Mux
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Marcus Gnau
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« Antwort #39 am: 30. November 2011, 11:58:06 »

@BesterPapa,
es freut mich sehr, dass das Gericht erkannt hat, was Dein Nick verspricht. Meinen herzlichsten Glückwunsch von ganzem Herzen.
Ich hätte aber eine kleine Bitte, könntest Du mir den Beschluss in anonymisierter Form an meine E-Mail-Addy zukommen lassen? Es gibt bisher so wenig Rechtsprechung zu diesen Verfahren und die Argumentation Deiner Richterin interessiert mich brennend.


Viele Grüße,
Marcus Gnau
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« Antwort #40 am: 30. November 2011, 12:02:41 »

Es bestätigt mich aber in der Annahme, dass Umgangsverfahren offensichtlich
- zumindest bisher - ein k.o.-Kriterium fürs GSR sind.
Kann ich - ganz aktuell - so bestätigen.
Die OLG RichterIn suchte bei meiner Verhandlung regelrecht nach Gründen gegen ein gSR (bei funktionierender Kommunikation, flexiblen Umgangsabsprachen etc.) Als KM dann auf meine laufende Umgangsklage hinwies ...
Aber jetzt kommt es - als beide Parteien tatsächlich während der anberaumten Verhandlungspause in 10 Minuten eine Umgangsvereinbarung zustande brachten, mussten wieder Banalitäten herhalten, um das gSR abzuweisen.

PS
Kommentar meiner Anwältin:
"Familienrecht ist ein rechtsfreier Raum."
« Letzte Änderung: 30. November 2011, 12:11:37 von diskurso » Gespeichert
Bester Papa
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« Antwort #41 am: 01. Dezember 2011, 18:20:09 »

Bitte gebt mir mit dem Einstellen des Beschlusses noch ein paar Tage Zeit, bis er rechtskräftig geworden ist. Dann übersende ich ihn gerne..

Gruss
BP
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« Antwort #42 am: 02. Dezember 2011, 21:25:57 »

Hallo Bester Papa,

auch von mir Herzlichen Glückwunsch!

Ich erlebe gerade genau das selbe wie du es erlebt hast. Seit meinem Antrag nur noch Probleme beim Umgang, nach der ersten Verhandlung beim Gericht, versucht sie es immer wieder mich zu provozieren, aber darauf lass ich mich nicht (mehr) ein. Meine nächste Verhandlung ist ca: im Januar/Februar. Ich hoffe das ich es dann auch (für unser Kind) geschafft habe. Naja, ersteinmal abwarten, die Termine vor der Verhandlung beim JA wurden abgesagt, alle. Die angeordneten Termine laufen noch bzw. erster Termin wurde wieder abgesagt bzw. verschoben von KM.

Nocheinmal Herzlichen Glückwunsch!

Grüße

MDroid
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« Antwort #43 am: 06. Dezember 2011, 18:26:48 »

Hallo MDroid,

genau so ist es richtig: Nicht provozieren lassen und bei Gericht zähneknirschend sagen, dass ihr euch beim Umgang wunderbar einigen könnt.
Wenn Sie Elterngespräche nicht annimmt, fällt ihr das hoffentlich auf die Füsse. Diese Gespräche wären für KM eine Gelegenheit mit Dir darüber zu sprechen, warum sie Bedenken gegen das GSR hat und was DU in Zukunft besser machen könntest. Da sie nicht hingeht, sind ihr die Argumente gegen das GSR entweder egal oder gelogen. Das spricht in jedem Fall gegen sie. Offenbar geht es ihr nur im Alleinentscheidungautorität und nicht ums Kindeswohl, aber genau hier greift das Urteil des BverfG.

Ordnet das Gericht weitere Gespräche an, nimm sie an und spiel das Spiel zunächst mit, auch wenns schwer fällt.

Viel Glück!!

Gruss
BP
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