Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 17:32:42 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Kein GSR: Vollmacht für den Urlaub mit den Kindern wird an Bedingung geknüpft  (Gelesen 875 mal)
alleinohnedrei
Schon was gesagt
*
Beiträge: 9


« am: 19. Juni 2011, 16:39:16 »

Hi, ich war nie verheiratet und meine Kinder haben daher einen andern Familiennamen und eine abweichende Anschrift. Als ich das letzte Mal mit ihnen geflogen bin, wollte die Passkontrolle eine Vollmacht der Mutter sehen, die ich auch dabei hatte.

Jetzt wollen wir am Wochenende abfliegen und meine Ex, will die Vollmacht nur ausstellen, wenn ich ihr haarklein alle Flugdaten und Aufenthaltsorte mitteile. Sicher könnte ich das tun, allerdings passt mir die Art und Weise und diese Form der Erpressung gar nicht.

Daher meine Frage, hat sie einen Rechtsanspruch auf diese Daten, oder muss es reichen, dass sie weiß wann wir fliegen und in welchem Land wir uns aufhalten?

Danke für jeden Tipp
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.397



« Antwort #1 am: 19. Juni 2011, 16:45:52 »

Moin AOD,

ganz ehrlich: Was würde Dir ein Rechtsanspruch nützen, wenn Du diese Vollmacht bereits am nächste Wochenende brauchst? So schnell könntest Du sie gar nicht einklagen.

Viel wichtiger ist: Hast Du das Gemeinsame Sorgerecht für die Kinder? Falls ja, würde eine Kopie der Sorgeerklärung ausreichen.

Grüssles
Martin
(der sich auch keiner Erpressung beugen, aber der Ex verklickern würde, sie notfalls für die gesamten Reisekosten in die Haftung zu nehmen)
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
alleinohnedrei
Schon was gesagt
*
Beiträge: 9


« Antwort #2 am: 19. Juni 2011, 16:50:00 »

Danke für deinen Hinweis.

Ich habe leider nicht das gemeinsam Sorgerecht, und ich dachte daran morgen ganz schnell einen Anwalt zu bitten eine einstweilige Verfügung für die Vollmacht zu erwirken, oder so.

Ich renne dieser Vollmacht nun schon sechs Wochen hinterher, um heute zu erfahren, dass ich sie nur unter Bedingungen erhalte, das macht mich *etwas* wütend.
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.397



« Antwort #3 am: 19. Juni 2011, 17:49:47 »

Moin AOD,

ich dachte daran morgen ganz schnell einen Anwalt zu bitten eine einstweilige Verfügung für die Vollmacht zu erwirken, oder so.
das nenne ich Optimismus. Nachdem hier keine Hütte brennt, wird das bis Freitag wohl eher nicht hinhauen mit einer EA.

Ich renne dieser Vollmacht nun schon sechs Wochen hinterher, um heute zu erfahren, dass ich sie nur unter Bedingungen erhalte, das macht mich *etwas* wütend.
Die Dame scheint zu wissen, wie sie Dich ärgern oder kontrollieren kann. Mal ne blöde Frage: Warum verwendest Du nicht einfach diese:
Als ich das letzte Mal mit ihnen geflogen bin, wollte die Passkontrolle eine Vollmacht der Mutter sehen, die ich auch dabei hatte.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
bagger1975
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 624


« Antwort #4 am: 19. Juni 2011, 17:57:14 »

Hallo alleohnedrei,

ich kann Dich verstehen wegen dem hier:

Ich renne dieser Vollmacht nun schon sechs Wochen hinterher, um heute zu erfahren, dass ich sie nur unter Bedingungen erhalte, das macht mich *etwas* wütend.

Aber bevor Euer schöner Urlaub evtl. ins Wasser fällt:

Schluck Deine Wut runter und gib ihr halt dieses mal noch die Infos, anstatt über Rechtsansprüche und einstweilige Verfügungen zu sinnieren.

Und für die Zukunft würde ich einmal das GSR auf den Tagesordnungspunkt setzen, denn dann erübrigt sich dieses Vollmachtstheater, das auch mir noch in bester Erinnerung ist...

Viele Grüsse 
Gespeichert

Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
alleinohnedrei
Schon was gesagt
*
Beiträge: 9


« Antwort #5 am: 19. Juni 2011, 18:02:33 »

Die Dame scheint zu wissen, wie sie Dich ärgern oder kontrollieren kann. Mal ne blöde Frage: Warum verwendest Du nicht einfach diese:
Grüssles
Martin
[/quote]

Gute Idee, aber die war zeitlich fixiert, ist also abgelaufen
Gespeichert
ginnie
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.594



« Antwort #6 am: 19. Juni 2011, 18:47:12 »

Hallo

du hast ja leider nur zwei Möglichkeiten - entweder eine Liste mit den Flugdaten und Aufenthaltsorten abliefern, wobei meiner Meinung nach nur die Flugdaten stimmen brauchen, weil das andere ja kaum nachprüfbar ist, oder es eben drauf ankommen lassen, und deinerseits die KM vor das Ultimatum stellen, entweder Vollmacht, oder du fliegst allein. Wobei du da den kürzeren ziehen könntest, und das auch unbedingt durchziehen müsstest, und die Kinder in dir dann den A* sehen würden.
Also wirst du dich sicherlich zähneknirschend zugunsten der Kinder für Variante 1 entscheiden.
Ich denke über einen Anwalt jetzt noch was zu klären, ist einfach zeitlich nicht mehr möglich.

Und vor dem nächsten Flug: nicht 6 Wochen warten, sondern rechtzeitig Termin für die Vollmacht setzen, damit dir noch zeit bleibt über einen RA was zu regeln, falls sie keine erteilt. Oder nicht mehr fliegen  exclamation_smile

Ich denke da du kein Sorgerecht hast, ist das mit der Vollmacht schon richtig. ich zB brauche keine, habe ich extra mal am Flughafen die Bundespolizei gefragt, wir haben GSR und auch wenn mein Sohn einen anderen Namen als ich trägt, so ist doch allein die Tatsache, dass er einen Pass hat (den ja bei GSR beide Elternteile beantragen müssen) ausreichend, um überall hin zu fliegen, so sprach der Beamte, ich hoffe alle seine Kollegen denken das auch...

ligr ginnie
Gespeichert

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
AnnaSophie
_AnnaSophie
***
Beiträge: 1.015


« Antwort #7 am: 20. Juni 2011, 09:05:54 »

Hallo,

hast du Original-Geburtsurkunden der Kinder wo du als Vater drinstehst?

Wenn ja müsste das in meinen Augen ausreichen zusammen mit dem Paß.

Sophie
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #8 am: 20. Juni 2011, 09:15:49 »

Moin,

in Ergänzung: Ggf. Abstammungsurkunden beim Standesamt am Geburtsort abholen.

Mal anders: Papier ist geduldig. Schreib doch irgendwas auf und gut ist. Warst du das nicht mit dieser elendig unleserlichen Handschrift? 

Und wenn du aus Urlaub zurück bist, beantragst du das GSR.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
AmiDad
Gast
« Antwort #9 am: 20. Juni 2011, 13:00:20 »

Hi, ich war nie verheiratet und meine Kinder haben daher einen andern Familiennamen und eine abweichende Anschrift. Als ich das letzte Mal mit ihnen geflogen bin, wollte die Passkontrolle eine Vollmacht der Mutter sehen, die ich auch dabei hatte.

Jetzt wollen wir am Wochenende abfliegen und meine Ex, will die Vollmacht nur ausstellen, wenn ich ihr haarklein alle Flugdaten und Aufenthaltsorte mitteile. Sicher könnte ich das tun, allerdings passt mir die Art und Weise und diese Form der Erpressung gar nicht.

Daher meine Frage, hat sie einen Rechtsanspruch auf diese Daten, oder muss es reichen, dass sie weiß wann wir fliegen und in welchem Land wir uns aufhalten?

Danke für jeden Tipp

"Your mileage may vary" aber hier ist wie es geht für mich.

Weil die KM erlaubte letzte Jahr keinen Urlaub außer Deutschland, habe ich um 19.5 ein Eilantrag über Sommerurlaub (1 Woche zwischen 24.6 und 4.Cool. Die Anhörung war erst 2.7, in der Mitte Sommerferien. Das heißt eilt hier. thumbdown Der Beschluss kam am 6.7. (Dann musste ich Flug, Hotel, usw buchen). Aber es geklappt.

Im Beschluss war:

"Der Antragsteller ist verpflichtet, der Antragsgegnerin sobald wie möglich, spätestens eine Woche vor der Reise von dem Reiseziel zu informieren und ihr Name, Adresse und Telefonnummer des Hotels/der Ferienanlage bekannt zu geben, in der er sich mit dem Kind aufhalten wird."

Es gab andere Sätze über erlaubte Länder.

Es war nur von einem Amtsgericht und jede Richter ist anders. Aber ich glaube, solche Voraussetzung ist normal beim Gericht. So ist seiner Begriff "Eilt"

****

Dieses Mal schrieb mein Anwalt zur OLG Braunschweig die folgende:

Der Vater ist berechtigt, mit dem Kind XXX in den Urlaub in ein Land der europäischen Gemeinschaft oder den Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada zu fahren und dabei auch mit dem Flugzeug zu fliegen.

Die Kindesmutter wird verpflichtet, der Ausstellung eines amerikanischen Reisepasses für das Kind XXX, geboren am TT.MM.JJJJ, zuzustimmen.

Die Kindesmutter wird verpflichtet, jeweils Ihre schriftliche Zustimmung (Travel Letter of consent) in englischer Sprache für die Auslandsreisen des Kindes XXX mit dem Vater zu erteilen.

Nichts andere im Detail. Das Travel Letter of Consent und der Pass soll reichen.

Ich schätze, es dauerte viele Monate bevor ich einen Beschluss bekommen.

Mit Wunderanwalt oder Wunderrichter ist ihre Wunsch möglich. Aber nächstes Mal schlage ich vor, dass du das Schlimmste weit im Voraus erwartest.

Wenn du mehr Details über meinen Fall im 2010 möchtest, schicke ich sie dir.
Jeff

Realnamen entfernt (bitte Forenregeln beachten!)
« Letzte Änderung: 20. Juni 2011, 13:30:23 von 82Marco » Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Kein GSR: Vollmacht für den Urlaub mit den Kindern wird an Bedingung geknüpft
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team