Hallo Zusammen,
Ich bin Ami aus Seattle, wo die Hälfte Kinder von geschiedenen Eltern
mindestens 35 Prozent ihrer Zeit mit ihrem Vaterverbringen.
Mit 14+ Klagen vor einem Familiengericht finde ich es anders im Deutschland.
Ich habe viele Urteile hier gelesen. Die Datenbank ist super! Aber natürlich kann man nicht jeder Situation in veröffentlichen Urteilen finden.
Ich hatte nie GSR von meinem 5-Jährigen Sohn. (Ich glaubte ihr dumm, wenn sie mir sagte: "Heirat ist hier nicht wichtig").

Die meiste Zeit habe ich die übliche Umgangsregelung (obwohl sie viel zu wenig für Seattleites ist). Aber mein Sohn hat nie meine Heimat gesehen ... und fast nie meine Verwandte.
Das ist wegen der KM und der Unterstützung vom JA, der Richterinnen, usw.
Trotzdem versuche ich noch.
Im Mai bekomme ich einen Beschluss vom AG. Die Richterin lehnte einen US Reisepass ab
(Für eine Flugreise in die USA benötigt Amerikaner auch mit doppelten Staatsbürgerschaft einen amerikanischen Pass.) und machte ihre eigene Gründe dafür. (In der Anhörung lehnte die KM wegen Entführungsangst ohne weitere Erklärung ab.)
Die AG-Richterin:
"Es ist zu befürchten, dass er (KV) die Bedeutung der Bindung an die Mutter für XXX geringer bewertet als die aus seiner Sicht vorteilhafte Chance für den Jungen, in der amerikanischen Kultur aufzuwachsen. Es besteht die Möglichkeit, dass ihm in den USA das Sorgerecht für XXX übertragen werden könnte und die Mutter eine Rückkehr des Kindes nach Deutschland nicht durchsetzen könnte. Es ist der Mutter nicht zuzumuten, dieses Risiko einzugehen."
Im Juni hat mein Anwalt zu OLG Braunschweig geschrieben:
"Absurd ist die Annahme des Gerichts, der Antragsgegner könnte mit XXX in den USA bleiben und dort einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts stellen. Das Gericht zeigt durch diese absurde Behauptung, dass es diesbezüglich keine Kenntnis von der amerikanischen Gesetzgebung hat. Die USA liefern so schnell wie kein anderes Land der Welt, ganz in Gegenteil zu Deutschland, entführte Kinder an ihr Heimatland wieder aus. Dem Antragsgegner drohen in den USA bei Kindesentführung zudem drakonische Strafen."
Reicht das? Ich will nicht andere mögliche Gründe weglassen. Ich habe oft verloren, weil ich etwas weggelassen, oder weil der Richter hat mir nicht die Chance, ihre Argumente zu widerlegen.
Vor 6 oder 7 Jahre hat jemand hier über eine Entführung nach Amerika geschrieben. Ich habe nicht gefunden, wie es kam, dass sich herausstellen.
Außerdem habe ich nicht um dieses Thema von der deutschen Perspektive gesehen.
Vielem Dank im Voraus.
P.S. Für ihre Urteilsdatenbank kann ich meine Beschlüsse uploaden (als Ami finde ich das Wort witzig). Diejenigen, die um Art 3 Abs 3 GG und um OLG Braunschweig Sorgerecht/Umgangsrecht geht, wäre wahrscheinlich die Bemerkenswerteste.