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Autor Thema: Entführungsangst von Amis  (Gelesen 1027 mal)
AmiDad
Gast
« am: 18. Juni 2011, 11:08:23 »

Hallo Zusammen,
Ich bin Ami aus Seattle, wo die Hälfte Kinder von geschiedenen Eltern mindestens 35 Prozent ihrer Zeit mit ihrem Vaterverbringen.

Mit 14+ Klagen vor einem Familiengericht finde ich es anders im Deutschland.

Ich habe viele Urteile hier gelesen. Die Datenbank ist super! Aber natürlich kann man nicht jeder Situation in veröffentlichen Urteilen finden.

Ich hatte nie GSR von meinem 5-Jährigen Sohn. (Ich glaubte ihr dumm, wenn sie mir sagte: "Heirat ist hier nicht wichtig"). c

Die meiste Zeit habe ich die übliche Umgangsregelung (obwohl sie viel zu wenig für Seattleites ist). Aber mein Sohn hat nie meine Heimat gesehen ... und fast nie meine Verwandte.
Das ist wegen der KM und der Unterstützung vom JA, der Richterinnen, usw.

Trotzdem versuche ich noch.

Im Mai bekomme ich einen Beschluss vom AG. Die Richterin lehnte einen US Reisepass ab
(Für eine Flugreise in die USA benötigt Amerikaner auch mit doppelten Staatsbürgerschaft einen amerikanischen Pass.) und machte ihre eigene Gründe dafür. (In der Anhörung lehnte die KM wegen Entführungsangst ohne weitere Erklärung ab.)

Die AG-Richterin:

"Es ist zu befürchten, dass er (KV) die Bedeutung der Bindung an die Mutter für XXX geringer bewertet als die aus seiner Sicht vorteilhafte Chance für den Jungen, in der amerikanischen Kultur aufzuwachsen. Es besteht die Möglichkeit, dass ihm in den USA das Sorgerecht für XXX übertragen werden könnte und die Mutter eine Rückkehr des Kindes nach Deutschland nicht durchsetzen könnte. Es ist der Mutter nicht zuzumuten, dieses Risiko einzugehen."

Im Juni hat mein Anwalt zu OLG Braunschweig geschrieben:

"Absurd ist die Annahme des Gerichts, der Antragsgegner könnte mit XXX in den USA bleiben und dort einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts stellen. Das Gericht zeigt durch diese absurde Behauptung, dass es diesbezüglich keine Kenntnis von der amerikanischen Gesetzgebung hat. Die USA liefern so schnell wie kein anderes Land der Welt, ganz in Gegenteil zu Deutschland, entführte Kinder an ihr Heimatland wieder aus. Dem Antragsgegner drohen in den USA bei Kindesentführung zudem drakonische Strafen."

Reicht das? Ich will nicht andere mögliche Gründe weglassen. Ich habe oft verloren, weil ich etwas weggelassen, oder weil der Richter hat mir nicht die Chance, ihre Argumente zu widerlegen.

Vor 6 oder 7 Jahre hat jemand hier über eine Entführung nach Amerika geschrieben. Ich habe nicht gefunden, wie es kam, dass sich herausstellen.

Außerdem habe ich nicht um dieses Thema von der deutschen Perspektive gesehen.
Vielem Dank im Voraus.

P.S. Für ihre Urteilsdatenbank kann ich meine Beschlüsse uploaden (als Ami finde ich das Wort witzig). Diejenigen, die um Art 3 Abs 3 GG und um OLG Braunschweig Sorgerecht/Umgangsrecht geht, wäre wahrscheinlich die Bemerkenswerteste.
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brille007
Globaler Moderator
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Beiträge: 10.397



« Antwort #1 am: 18. Juni 2011, 12:16:57 »

Moin AmiDad,

ob es klug war, das Gericht mehr oder minder der Dummheit zu bezichtigen, weil es die US-amerikanische Gesetzgebung nicht kennt und deshalb nicht berücksichtigt, sei mal dahingestellt; manche Richter reagieren uiemlich angepi*t, wenn man ihnen sagt, wie sie ihren Job machen sollen.

Sinnvoll wäre allerdings der Hinweis, dass Du für die Befürchtungen der KM nicht zuständig bist. Wenn es nicht die "Entführung" ist, vor der sie sich fürchtet, ist es bei Bedarf eben die Sorge, Du würdest mit Eurem Kind gefährliche Dinge unternehmen oder es missbrauchen.

Im übrigen solltest Du einen Antrag auf das Gemeinsame Sorgerecht stellen. Das ist in Deutschland zwar immer noch schwierig, aber nicht unmöglich; vor allem, wenn Du (und so hört es sich an) eine regelmässige und gute Beziehung zu Sohnemann hast. Und damit könnten dann auch Besuche in Deiner alten Heimat einfacher sein.

Grüssles
Martin
(der die Nordwestküste der USA ganz toll findet)
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
anfree72
_anfree72
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Beiträge: 299


Don't worry be Happy


« Antwort #2 am: 18. Juni 2011, 12:45:47 »

Hallo AmiDad,

ich denke die Situation ist immer etwas schwierig bei Kindern mit dual Nationalität. Besonders wenn das Vertrauen unter den Eltern nicht gegeben ist. Meine Jungs sind auch halbe "Amis", auch ich habe damals die US Pässe meiner Kinder verschwinden lassen da ich meinen Ex zurzeit der Trennung nicht wieder erkannte und ihn nicht einschätzen konnte. Wie das bei euch ist weis ich nicht, wie lange getrennt, euer Umgang mit einander, aber es braucht Zeit den anderen in dieser neuen Situation eischätzen zu können.

PS:

In die US Reisen konnten sie trotzdem mit einem deutschen Reisepass das war gar kein Problem.


Grüße Andrea
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Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 18. Juni 2011, 12:55:43 »

Moin.
Ich meine, es gab sogar ein BGH Urteil, dass dem Umgangselternteil die Reise mit seinen Kindern in sein Heimatland nicht einfach so verwehrt werden darf.

Müsste es nur wieder finden.
Vielleicht ist da ja jemand noch findiger.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
AmiDad
Gast
« Antwort #4 am: 18. Juni 2011, 13:44:52 »

Danke Martin für ihre Antwort.

Leider ist es zu spät mit dieser AG-Richterin. Nach neun Klagen innerhalb 42 Monaten möchte sie, dass alle Fälle zwischen KM und KV schnell entscheidet. Deshalb macht sie jetzt oft deutlich Fehler. Ich verlasse die offensichtlichen hier, um Menschen wertvolle Zeit zu sparen.

Angst ist das Hauptproblem der KM nach der Kinderpsychiaterin meines Sohnes und vielen anderen. Aber in das o.g. Problem hat die Richterin ihre eigene geliefert. Bis eine Antwort von der Gegenseite über ihre Entführungsangst sage ich nicht mehr.

GSR ist ein ganz anderes Thema. Ich habe das schon mit meiner Tochter verloren (eine andere KM aber gleiche Anwältin). Von das habe ich viel gelernt (einschließlich die Frist des Verfassungsgerichtes, der betrügerischen Klageerwiderung von keinen Kommunikationsbereitschaft, wie auch 220 pro Stunden bekannten Anwälte kein Wundermittel sind, usw.). Wenn (wahrscheinlich) ich andere Sorgerechtsverfahren einlegen, werde ich VIEL besser vorbereitet werden.

Aber aller dieses ist vielleicht "a sip from the firehose" (Immer versuchen, aus einem Feuerwehrschlauch zu trinken?).

Deshalb konzentriere ich mich zurzeit auf Entführungsangst.
Jeff

In ein Paar Tag was ich 100 Meter von meiner ehemäliger Wohnung in Seattle ich fehle.
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AmiDad
Gast
« Antwort #5 am: 18. Juni 2011, 14:29:11 »

Hallo AmiDad,

wie lange getrennt

PS:

In die US Reisen konnten sie trotzdem mit einem deutschen Reisepass das war gar kein Problem.


Grüße Andrea

Hallo Andrea,
Wir sind getrennt fast 5 Jahre. Nach meiner Meinung konnte es 15 Jahre sein ohne Verhaltensänderung. Die Angst der KM begann Jahrzehnte, bevor sie mich traf.

Aber zuerst muß ich überwinden die Angst, dass der Richter zum Ausdruck gebracht.

Die USA Reisepass ist amerikanische Bundesgesetz. Mein Sohn ist bereits in einigen Datenbank, weil er ein Consular Report of Birth hat. Ob ein bestimmter Beamter beim Flughafen das merkte oder nicht, habe ich keine Ahnung. Ich nehme kein Risiko eingehen.
Jeff
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