Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 17:20:37 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Berechnung der Kaufkraft Vater im Ausland Kind in Deutschland  (Gelesen 1589 mal)
Dakika35
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 17


« am: 11. Juni 2011, 13:03:55 »

Hallo

Ich wohne im Ausland (Australien, Sydney) und habe ein 7 Jahre altes Kind in Deutschland. Bisher hatte ich eine freiwillige Vereinbarung mit der Kindesmutter, seit meiner  Ankündigung, dass ich mit meiner Frau und meiner Tochter auswandre, hat sie sich einen Anwalt genommen und versucht nun Unterhalt einzuklagen. Der jetzige Unterhalt liegt weit über dem Mindestunterhalt.
Das Gericht hat bisher alles so gerechnet, wie wir (mein Anwalt und ich) es vorgetragen haben. Natürlich gibt es noch die üblichen Kleinigkeiten, aber das wird bald in einem Urteil in erster Instanz bestimmt.
Der Knackpunkt der ganzen Sache ist der Vergleich der Lebenshaltungskosten oder auch Verbrauchergeldparität genannt.
Dieser Vergleich muss immer dann angestellt werden, wenn Unterhaltsschulder und Bezieher in 2 unterschiedlichen Ländern wohnen. Bis zum 31.12.2009 haben die Gerichte bei Auslandsfällen  in der Rechtsprechung auf Tabellen zur Verbauchergeldparität des statistischen Bundesamtes bzw. sog. Ländergruppeneinteilungen des Bundesfinanzministeriums zurückgegriffen.
Die Ländergruppeneinteilung ist in meinem Fall nicht anwendbar, da beide Länder zur gleichen Gruppe gehören. In der Praxis wurde diese Methode auch meistens dann angewendet, wenn das Kind im Ausland lebt.
Nun zum Problem, bzw. Frage. Das statistische Bundesamt hat die Tabellen zum 31.12.2009 eingestellt. Durch eigene Nachforschungen habe ich Teuerungsziffern vom Bundesamt und sogar Kaufkraftparitäten gefunden, welche von der OECD bereitgestellt werden. Das statistische Bundesamt verweist sogar auf die OECD Quelle.
Danach sind Lebenshaltungskosten in Australien um ca. 30% höher als in Deutschland (Stand: 2010).
Wer von Euch hat einen ähnlichen Fall und kann berichten, wie seine Lebenshaltungskosten berücksichtigt worden sind. Voraussetzungen:
Unterhaltsschulder im Ausland, Kind in Deutschland
Fälle ab dem 01.01.2010
Ich selber habe mittlerweile viele Informationen gesammelt, aber bisher noch keinen Fall ab dem 01.01.2010 gefunden. Den einzigen passenden Fall gibt es vom OLG Brandenburg, wo die Lebenshaltungskosten in der Schweiz mit 15% höher bewertet worden sind, der Unterhalt danach um 15% gekürzt worden ist.
Danke für Eure Informationen
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #1 am: 11. Juni 2011, 13:24:25 »

Moin,

von mir nur hierzu eine Anmerkung:

Ich selber habe mittlerweile viele Informationen gesammelt, aber bisher noch keinen Fall ab dem 01.01.2010 gefunden. Den einzigen passenden Fall gibt es vom OLG Brandenburg, wo die Lebenshaltungskosten in der Schweiz mit 15% höher bewertet worden sind, der Unterhalt danach um 15% gekürzt worden ist.

M. E. dürfte nicht der Unterhalt sondern das zur Berechnung herangezogene bereinigte Netto um 15% (oder in Deinem Fall eben 30%) gekürzt werden und auf dieser Basis der KU berechnet werden.

Guck mal hier ins Auslandsforum, ich meine mich an einen schweizer Fall zu erinnern, wo auch so vorgegangen wurde.

LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.397



« Antwort #2 am: 11. Juni 2011, 13:30:10 »

Moin Dahika,

ich persönlich würde das gar nicht so hoch aufhängen, sondern der Dame den Betrag mitteilen, den Du zu zahlen bereit und in der Lage bist - und ihr freundlich mitteilen, dass sie ansonsten ja gerne versuchen kann, "ihren" Unterhaltsbetrag bei Dir in Australien einzutreiben.

Was Madame und ihr Anwalt sich in 16.000 Kilometern Entfernung ausdenken, kann Dir "down under" doch vollkommen egal sein...

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Dakika35
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 17


« Antwort #3 am: 11. Juni 2011, 13:46:15 »

So einfach ist es leider nicht, da ich Eigentum in Deutschland habe. Die Mieteinnahmen sind sehr leicht zu pfänden. Außerdem ist Australien auch dem Haager Abkommen beigetreten. Somit ist der Unterhalt in Australien grundsätzlich einklagbar, auch wenn der Aufwand sehr hoch ist.
Die Entfernung hilft aber bei vielen anderen Dingen………


In einem Fall vor dem OLG Brandenburg im Jahr 2007 (Schweizer Fall) ist die Korrektur am Unterhaltsbeitrag vorgenommen worden. Nicht sehr logisch, am Ende kommt man aber auf ein ähnliches Ergebnis

Gruss

Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.397



« Antwort #4 am: 11. Juni 2011, 15:12:01 »

Moin Dakika,

das mit dem pfändbaren Wohneigentum in Deutschland wusste ich - natürlich - nicht. Wenn ich selbst vorhätte, dauerhaft im Ausland zu bleiben, würde ich mir allerdings überlegen, ob ich mich von dieser Altlast trenne...

Grundsätzlich kann man Australien und die Schweiz nicht vergleichen: Australien hat ein vergleichbares Niveau der Lebenshaltungskosten wie Deutschland, während die Schweiz um bis zu 30 Prozent teurer ist als D, auch bei Mieten und fast allen Grundnahrungsmitteln. Insofern sehe ich da wenig Spielraum; vor allem dann, falls Du in Down Under mehr verdienst als in der alten Heimat.

Vielleicht stellst Du einfach mal Deine Einkommenszahlen (inklusive Mieteinnahmen) und Deinen bisherigen monatlichen Unterhaltsbetrag hier rein; dann rechnen wir mal. Der Mindestunterhalt ist nur von Bedeutung, wenn Du wenig verdienst; ansonsten zählt einfach Dein Nettoeinkommen.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 11. Juni 2011, 21:10:01 »

Moin.
In einem Fall vor dem OLG Brandenburg im Jahr 2007 (Schweizer Fall) ist die Korrektur am Unterhaltsbeitrag vorgenommen worden. Nicht sehr logisch, am Ende kommt man aber auf ein ähnliches Ergebnis
Ich kenne diesen Fall nicht, aber wenn das Kind in der Schweiz lebt, ist natürlich der Bedarf des Kindes und damit der KU um 30% erhöht.

Wenn der Pflichtige jedoch in einem anderen Land lebt, wirkt sich der Faktor auf das Einkommen des Pflichtigen aus.
Insofern wäre das noch kein Widerspruch zu LBMs Aussage.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Dakika35
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 17


« Antwort #6 am: 12. Juni 2011, 02:39:11 »

Vielen Dank für die bisherigen Kommentare. Zahlen und Fakten sind ja genug da. Auch die gesetzliche Grundlage

1. Der Kaufkraftunterschied ist nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 1987, 682, 683) bei der Festsetzung des Unterhalts zu berücksichtigen.

2. Wendl/ Dose, a.a.O., § 7, Rz. 22 ff.“Eine etwaige Kaufkraftbereinigung ist zu erfolgen. Dabei ist der Bedarf des Unterhaltsberechtigten je nach Aufenthaltsort auch des Verpflichteten im Ausland zu korrigieren.“

Australien (Sydney) ist in den OECD Zahlen mit unter den Top Ländern und 34% teuer als Deutschland (mit Mieten). Durch den starken Dollar ist Sydney seit 2010 auf Schweizer Niveau. ECA intrnational hat gerade diese Woche eine Studie veröffentlicht mit den teuersten Städten, basierend auf einem Warenkorb von 400 Produkten (ohne Miete)

http://www.eca-international.com/news/press_releases/7355/

Basel, Bern Platz 10 und 11
Sydney Platz 16

Interessant ist der Satz in der Studie "Noch vor einem Jahr war der Warenkorb von ECA in Sydney nur um 3,5 Prozent teurer als in München, heute kostet er 17 Prozent mehr!

Wie gesagt, ich bin auf der Suche nach aktuellen Urteilen oder praktischen Erfahrungen. Ist keine einfache Sache, wie ich schon selber festgestellt habe. Eher ein Spezialthema.

Das Gericht wird bald entscheiden, mal sehen was dabei rauskommt. Trotzdem freue ich mich über jeden Hinweis
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.397



« Antwort #7 am: 13. Juni 2011, 01:44:34 »

Moin Dakika,

Dein Problem ist: Du musst nicht die User dieses Forums überzeugen, sondern einen gegnerischen Anwalt und im Zweifelsfall ein deutsches Gericht. Und beide sind nicht verpflichtet, einer von Dir benannten Quelle zu folgen; schon gar keiner fremdsprachigen.

Man wird sich eher an Zahlen des Statistischen Bundesamtes oder des Auswärtigen Amts orientieren. Und diese Zahlen müssen nicht notwendigerweise nagelneu sein und ebenso wenig müssen sie Deine Ansicht stützen. Aber vielleicht recherchierst Du dort mal, um Überraschungen zu vermeiden.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Dakika35
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 17


« Antwort #8 am: 15. Juni 2011, 13:50:25 »

Hi Martin

die Zahlen sind vom statistischen Bundesamt, da Gerichte normalerweise auch dort anfragen. Teuerungsziffern werden monatlich aktualisiert, die Zahlen der OECD jährlich. Das Bundesamt hat mir sogar per mail erklärt, wie man die Zahlen in Kaufkraft umrechnet um sie als Ersatz für die bis Ende 2009 benutzen Verbrauchergeldparitäten benutzt.
Was das Gericht damit macht ist sicherlich eine andere Frage. Ist halt eine spannende Lücke seit 01.01.2010.

Aufgrund es gesamten Verlaufs meines Verfahrens bisher, wird es sichrlich weitere Runden vor dem OLG und eventuell vor dem BGH geben. Insofern bin ich auf alles vorbereitet

Ich werde dann mal berichten, was die erste Instanz so ausrechnet.

Gruss
Gespeichert
engelherz
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 99


« Antwort #9 am: 02. August 2011, 10:51:32 »

Hallo

Weist du unterdessen schon was neues?
Gespeichert
Dakika35
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 17


« Antwort #10 am: 03. August 2011, 23:07:47 »

Leider noch nicht.  Die andere Seite zweifelt das Thema Kaufkraftberechnung an, ist aber eher als taktisches und juristisches Manöver zu verstehen.
Mein Anwalt hat mir letzte Woche mittgeteilt, dass er in 3-4 Wochen ein Urteil erwartet. Allerdings ist zu erwarten, dass es danach gleich in die zweite Instanz geht.
Mehr also hoffentlich bald.
Gespeichert
Dakika35
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 17


« Antwort #11 am: 27. Februar 2012, 11:01:20 »

Hallo
das Gericht hat es nun nach fast 17 Monaten geschafft, einen ersten Beschluss zu fassen.
Die Kaufkraft wurde anhand der Teuerungsziffern des statistischen Bundesamtes ermittelt, in meinem Fall mit 10% (Stand Dezember 2011, Australien). Das Gericht hat sich dabei an das OLG Brandenburg gehalten (OLG Brandenburg vom 17.01.06 - 10 UF 91/05).

1.   Es wird das unterhaltsrechtliche Einkommen auf deutsche Basis bestimmt.
2.   Der Zahlbetrag wird dann um den Faktor Teuerungsziffer bereinigt
3.   Der endgültige Betrag ist dann der der zu zahlende Beitrag

BSP:  Unterhaltsrelevantes Einkommen 3400€, Kind 4 Jahre alt ergibt 406€ minus anteiliges Kindergeld= 314€
Teuerungsziffer 10%= 31,40€
Somit ist der endgültige Unterhaltsbetrag 314€-31,40€= 282,60€
www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Preise/InternationalerVergleich/Teuerungsziffern,property=file.pdf
Für die Schweiz bedeutet das im Moment ca. 25%.

Es sind eigentlich noch mehr, da die Teuerungsziffern sehr konservativ und eigentlich für Personen geeignet sind die im Ausland permanent leben (Hinweis im Merkblatt des Amtes). Vor allem sind keine Mieten enthalten, der eigentliche Kostentreiber in vielen Städten. Wie auch immer, man hat damit aber erst mal eine erste Orientierung.

Noch ein Tip: Das Gericht hat den Umrechnungskurs auf Basis eines Mittelwertes von 12 Monaten bestimmt. Ist gerade in der jetzigen Zeit nicht unwichtig.
Mehr zum dem Fall später da es gerade in die zweite Instanz geht.
Gespeichert
engelherz
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 99


« Antwort #12 am: 27. Februar 2012, 13:00:54 »

Hallo Dakika

Herzlichen Dank für deine Information und den Hinweis zur Schweiz!

Liebe Grüsse
engelherz
Gespeichert
Dakika35
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 17


« Antwort #13 am: 27. Februar 2012, 20:49:03 »

Kleine Korrektur zu meinem Beitrag

ich hatte geschrieben:  und eigentlich für Personen geeignet sind die im Ausland permanent leben (Hinweis im Merkblatt des Amtes).

Richtig ist natuerlich .......fuer Personen ungeeignet die permanent im Ausland leben.....

Gruss
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Auslandsthemen (Moderator: DeepThought)  |  Thema: Berechnung der Kaufkraft Vater im Ausland Kind in Deutschland
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team