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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 17:19:27 *
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Autor Thema: Wie kann es weitergehen ?  (Gelesen 760 mal)
adolar
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« am: 10. Juni 2011, 18:17:22 »

Hallo.
Kurz folgende Situation.
Kind (12)seit einem Jahr nur sporadisch durch
Umgänge mit VP gesehen. Erfolgreich verlaufen. Daraufhin Beschluss,plus Androhung von Zwangsgeld und Ordnungshaft ,vom FG
14-tägiger Umgang und hälftige Ferien.
Wird seit Januar nun erfolgreich komplett verhindert.Kind zeigt mittlerweile wieder extreme Entfremdungserscheinungen.
RA meint da hilft jetzt nur noch psychologisches Gutachten.
Aber.....
Und hier meine Frage.
Wie weiter ?
O-Ton RA : Das kostet sie ein Haufen Geld aber aus meiner Erfahrung heraus bringt das in diesem Stadium keinen Erfolg mehr. Selbst bei positivem Gutachten hat sich der "Wille" ja schon beim Kind manifestiert. 
Ordnungsgeld verhängen,
dann bekommt das Kind wieder alles zu lesen und zieht noch mehr die Hasskappe auf.

Jemand hier mit ähnlichen Erfahrungen?
Brauche Tips und Ratschläge.
Vielen Dank.
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midnightwish
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« Antwort #1 am: 10. Juni 2011, 18:20:16 »

Hi adolar,

wie wurde Zwangsgeld angedroht?

Und warum beantragst du nicht bei jedem ausgefallenen Umgang die Durchsetzung des Zwangsgeldes?

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
adolar
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Beiträge: 39


« Antwort #2 am: 10. Juni 2011, 18:37:00 »

Hallo Tina !
Die Androhung von Ordnungsgeld wurde vom
FG nachträglich auf Beschwerde meines RA
im Mai beschlossen.
Laut Anwalt sollte ich aber noch ein, zwei Monate warten mit
neuem Termin.
Erst noch weiter um Umgangstermine bemühen.
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brille007
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« Antwort #3 am: 10. Juni 2011, 18:41:35 »

Moin,

Selbst bei positivem Gutachten hat sich der "Wille" ja schon beim Kind manifestiert.
wir benutzen hier meist einen plakativen Vergleich: Was tut man, wenn das Kind morgen keinen Bock auf Schule hat oder ausschliesslich FastFood verlangt? Beugt man sich dann dem "göttlichen" Kindeswillen oder gibt es dann doch irgend ein Erziehungskonzept?

Ordnungsgeld verhängen,
dann bekommt das Kind wieder alles zu lesen und zieht noch mehr die Hasskappe auf.
dann teilt man dem Kind - ggf. brieflich - mit, dass diese "Geldstrafe" nicht bei Papa landet, sondern beim Gericht, von dem sie verhängt wurde. Genauso wie eine Geldstrafe wegen zu schnellen Autofahrens, die auch nicht der Polizist als "Belohnung" bekommt. Und dann kann sich ein 12-Jähriger durchaus überlegen, dass es für diese Strafzahlung einen Grund geben könnte.

Umgang muss nicht nur "erlaubt", sondern aktiv gefördert werden. Manche Boykott-Mütter lernen das beim ersten Ordnungsgeld ganz schnell (beispielsweise, indem sie die Summe in Relation zu den Schuhen setzen, die sie sich dafür nicht mehr kaufen können); andere brauchen auch mal einen zweiten Anlauf. In keinem Fall ist es ein Konzept, zu sagen "das bringt ja sowieso nix". Was hat man nach halbjährigem Umgangsboykott noch zu verlieren?

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
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« Antwort #4 am: 10. Juni 2011, 19:18:55 »

Hi

Ich werde das Gefühl nicht los, das Rechtsanwälte bei Umgansverfahren zu lasch sind.

Ich sehe das wie Brille, das Zwangsgeld verhängen und Druck ausüben und das ganze vorab per Fax, später per Post zum Gericht jetzt gleich nach Pfingsten.

Die Zeit von Januar bis jetzt war schon zu lang.
Nun ist das Kind 12, wie soll es denn erst werden, wenn es 14 oder älter ist.
Jetzt ist Zeit den Hebel rumzuschmeissen, ...später ist zu spät.

Gruss Wedi
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Beppo
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« Antwort #5 am: 10. Juni 2011, 19:26:53 »

Hat dein RA sich nun für oder gegen Ordnungsgeld, für oder gegen Gutachten ausgesprochen?
Das wird aus deinem Text nicht ganz klar.
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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
adolar
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« Antwort #6 am: 10. Juni 2011, 19:47:01 »

Danke schonmal für die Antworten.
Seh das genauso wie Brille.
Das psycholog.Gutachten sieht der RA eher kritisch.
Selbst wenn sie Recht bekommen nimmt kein deutsches Gericht der Mutter das Kind weg.
So seine Argumentation 
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Beppo
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« Antwort #7 am: 10. Juni 2011, 19:49:45 »

Aber wer hat denn dann das Gutachten aufs Spielfeld gebracht?
RA meint da hilft jetzt nur noch psychologisches Gutachten.
Hiernach war das doch dein RA!  question question
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adolar
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« Antwort #8 am: 10. Juni 2011, 19:58:17 »

Nun, vor einem dreiviertel Jahr hat es der Richter schon angedroht falls es wieder nicht funktionieren würde.
Der Anwalt meint ich soll mir das überlegen.
Grob gesagt kostet Haufen Kohle aber was hinten rauskommt ist fragwürdig.
Also er klingt nicht grad positiv auf mich.
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Beppo
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« Antwort #9 am: 10. Juni 2011, 20:01:54 »

Wem angedroht?
Wer soll untersucht werden und mit welchem Ziel?

Gutachten werden auch gerne benutzt um missliebige Väter finanziell auszubluten.

Es sollte betont werden, dass es für ein Gutachten keinerlei Veranlassung gibt, sondern schlicht Ordnungsgeld verhängt werden.
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« Antwort #10 am: 10. Juni 2011, 20:11:51 »

Es sollte betont werden, dass es für ein Gutachten keinerlei Veranlassung gibt, sondern schlicht Ordnungsgeld verhängt werden.
Richtig, von wem, für wen auch immer, Gutachten verlängern den Prozess und sind nur für die schon feststehende Meinung des Richter eine Bestätigung und kosten dem Vater viel Geld.
Wenn Zwangsgeld angedroht wurde solltest du mit Hilfe deines Anwalts dieses durchsetzen und zwar pronto.

Gruss Wedi
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« Antwort #11 am: 10. Juni 2011, 20:21:53 »

Also der Fahrplan ist jetzt folgender.
Gleich nach Pfingsten zum RA Ordnungsgeld durchsetzen lassen.
Falls der Richter/in nun doch die Idee mit dem Gutachten aus dem Ärmel zaubert?
Was dann? Kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht wirklich finanziell leisten.
Kann man das ablehnen ?
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Beppo
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« Antwort #12 am: 10. Juni 2011, 20:26:54 »

Kann man das ablehnen ?
Das hängt von der Antwort auf meine obigen Fragen ab.
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« Antwort #13 am: 10. Juni 2011, 20:54:28 »

Die Frage kann ich dir nicht genau beantworten.
So wie ich mich erinnere sagte der Richter, entweder sie einigen sich, oder er wird ein Gutachten einholen lassen.
Ob wir das unserem Kind antun wollten usw.
Also wer da nun durchleuchtet werden sollte kann ich nicht sagen.
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« Antwort #14 am: 10. Juni 2011, 21:03:35 »

Aha, also der übliche Erpressungsversuch.
Ablehnen kannst du ein Gutachten, wenn du untersucht werden sollst oder das Kind, für das du sorgeberechtigt bist.

Wenn du es ablehnst, kann die Sache aber so behandelt werden, als wäre das Gutachten zu deinen Ungunsten ausgefallen.
Du musst also ein wenig pokern.
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« Antwort #15 am: 10. Juni 2011, 21:11:16 »

Spekulation von mir:

Die Gutachtenfrage soll lauten, ist es im Sinne des Kindes mit dem Vater(der Marathon-Fahrradtouren mit dem Kind unternimmt)Umgang zu haben.
Wirkt die Mutter negativ auf das Kind ein und schiebt Gründe vor um den Umgang auszusetzen?

Wenn dem so sei, dann wird es ein Marathon.

Meine Einschätzung ist, abzuwarten wie der Antrag auf's Zwangsgeld läuft und dann versuchen das GA auf die ''positive/negative Einwirkung der Mutter'' auf die Umgänge zu lenken.

Gruss Wedi
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« Antwort #16 am: 10. Juni 2011, 21:36:51 »

Naja, die Sache mit dem Fahrrad, und eigentlich will ich garnicht mehr zu Papa
wurde ja schon geklärt .
War ja nun noch ein Gerichtstermin hinterher.
Eher deutet das ja auf eine unwillige KM oder zumindest nicht umgangsfördernde KM
Hin.
Daher bin ich dann auf die Argumentation der Gegenseite schon mal sehr gespannt .
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« Antwort #17 am: 10. Juni 2011, 21:52:10 »

Daher bin ich dann auf die Argumentation der Gegenseite schon mal sehr gespannt .
Die Argumentation der Gegenseite auf was?

Ich gehen mal davon aus, das du gezwungen bist etwas zu unternehmen.Auf was soll die Gegenseite argumentieren, wenn du laut Fragestellung hier nicht einmal weisst, was der Inhalt oder die Fragestellung des GA Auftrages sein soll?

Die Sache mit dem Zwangsgeld und der ''Beeinflussung der Mutter'' des Kindes klingt schlüssig und wenn da schon Zwangsgeld beantragt wurde, muss es nur noch Umgesetzt werden.
Ein GA ist dann überflüssig.

Gruss Wedi

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