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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 17:18:19 *
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Autor Thema: Nachehelicher Unterhalt  (Gelesen 1711 mal)
Alex65
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« am: 08. Juni 2011, 08:31:50 »

Guten Morgen,

habe eine Frage zum nachehelichen Unterhalt für KM.

Habe Brief von ihrer RA bekommen, dass sie wohl nachehelichen Unterhalt fordern wird, Begründung dauerhafte ehebedingte Nachteile (sie hat ihren Job voller Freude nach der ersten Schwangerschaft gekündigt).

Ich verdiene 3,5 netto, sie ca 600 (keine Festanstellung).

Sie ist nicht bereit, mehr zu arbeiten oder sich einen besser bezahlten Job zu suchen - sie behauptet, mit 46 Jahren zu alt zu sein.

Bislang habe ich ihr monatlich 1,6 gezahlt (für sie und Kinder).

Was kommt auf mich zu?

Ist es lt. neuem Unterhaltsrecht nicht so, dass sie zu Vollzeitjob verpflichtet werden kann, sofern jüngstes Kind älter als 3 ist (ist es längst).

Inwiefern wäre das durchsetzbar?

Danke für Erfahrungen und Tipps

Alex
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cicero73
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« Antwort #1 am: 08. Juni 2011, 09:10:24 »

Hallo Alex,

wie viel Kinder unterhaltpflictig bist Du? und wie alt sind die Kinder? Sind 3,500 netto bereignites einkommen? (sind Arbeitskosten, Versicherungen usw schon beruecksichtigt??)

von €3,500 netto kannst Du erst pauschal 5% von dein Netto gehalt abziehen. Dann kommt die zahlung des Kinder Unterhalt. Danach kannst Du nochmals 1/7 oder 10% abziehen (abhaengig von Wohnort bzw Gerichts zustaendigkeit) und danch ist alles 50/50 geteilt soweit dir der Mindesbetrag/selbstbehalt in Hoehe von ungefaehr 1.050,€ gewahrt ist.

Mein berechnung sagt Du kannst (oder eventuell muss durch gericht beschluss) um die €400/monat +/- 50€ an deine ex bezahlen. Aber genaue daten brauchen wir noch.

Mein vorschlag, schliessen einen Privat Rente Versicherung ab. Das Geld (bis 4% deines Brutto einkommens) die Du rein investiert wird nicht von ex Ehegatte gefasst.

viel glueck

cicero
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staengler
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« Antwort #2 am: 08. Juni 2011, 09:13:44 »

Servus Alex,

ich würde allerdings zunächst mal schauen, ob Ex überhaupt einen Anspuch hat.
Beim Alter der Kinder (11 und 7) würde ich dies schon deutlich anzweifeln wollen.

Gruß, Michael
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Alex65
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« Antwort #3 am: 08. Juni 2011, 09:29:30 »

Danke schon mal....

Anspruch hat sie wohl lt Gesetz nicht...

RA wird aber auf jeden Fall auf den ehebedingten Nachteilen rumreiten und versuchen, das Maximale rauszuschlagen.

LG
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 08. Juni 2011, 09:35:29 »

That's what he is paid for!
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United
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« Antwort #5 am: 08. Juni 2011, 10:25:12 »

Moin Alex,

Anspruch hat sie wohl lt Gesetz nicht...
... das Gesetz kenne ich nicht ...

Seid Ihr inzwischen geschieden ?
Was ist die Basis für den derzeit gezahlten Unterhalt ?

Da Einzefallungerechtigkeit herrscht, obliegt die Entscheidung, ob ein Anspruch besteht und wenn ja, in welcher Höhe, einzig dem richterlichen Ermessen.

Dass Exilein mit ihrer hobbymäßigen Selbständigkeit ihrer Erwerbsobliegenheit ausreichend nachkommt, ist höchst zweifelhaft, aber in Abhängigkeit vorehelicher Berufsausübung, könnten durchaus Gründe vorliegen, die zu fortwährenden ehebedingten Nachteilen (selbst wenn sie Vollzeit arbeitet) führen.

Jedenfalls solltest Du in Deiner Finanzplanung zunächst mal nicht von 0 EUR Unterhalt ausgehen (auch aufgrund der Ehedauer wirst Du - zumindest zeitlich befristet - ihren Lebensstandard aufrecht erhalten dürfen) ...

Besten Gruß
United
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brille007
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« Antwort #6 am: 08. Juni 2011, 10:44:02 »

Moin,

Dass Exilein mit ihrer hobbymäßigen Selbständigkeit ihrer Erwerbsobliegenheit ausreichend nachkommt, ist höchst zweifelhaft, aber in Abhängigkeit vorehelicher Berufsausübung, könnten durchaus Gründe vorliegen, die zu fortwährenden ehebedingten Nachteilen (selbst wenn sie Vollzeit arbeitet) führen.
angesichts des beschriebenen Einkommensgefälles werfen gegnerische Rechtsanwälte auch gerne mal den Begriff "Aufstockungsunterhalt" in den Raum. Denn natürlich hätte Deine Ex eine glänzende Karriere gemacht, wenn sie sich nicht zwischendurch selbstlos dafür geopfert hätte, Deine Kinder zur Welt zu bringen und/oder Dir den Rücken für Deine Karriere freizuhalten...

Grüssles
Martin
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cicero73
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« Antwort #7 am: 08. Juni 2011, 14:16:08 »

Hallo alex

sobald deine Ex-Frau eine sozial fall wird, werden die Gerichte bzw. Richter die Unterhalt gerechtfertigen (ob. Aufstockung-, Nacheheliche-, Kranken- oder egal welche Art von Unterhalt - spielt hier keine Rolle. Hauptsache ist Du zahlt und wird der Staat nichts kosten!)

Also, meine Vorschlag wie vorher bleibt - suche moeglichkeiten wo Du naeher auf deine Selbstbehalt kommt. So wird deine Ex keine zugriff auf deine gut Verdiendtes Geld haben. Aber immer Rechnen dass Du immer noch um die €100 bis €200 zusaetzlich EU zahlen muss.

lieber deine ex Frau €100 befristete unterhalt anbieten und falls sie nicht mitwirken will, muss das Gericht entschieden. Weil wenn es um eine Klage kommt und Du verlierst (wie in Grosse wahrschienlichkeit moeglich sei) dann muss Du viel mehr an Gerichts und Anwalltskosten berappen.

Also eine Privates Arbeitslosenversicherung, Privat Renteversicherung und/or Privat Krankenversicherung werden deine Kosten erhoehen aber deine zukunft perspektive bleibt sicher - viel besser als Du das Geld deine ex-Frau verschenkt.

my two cents....

mfg

cicero

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elwu
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« Antwort #8 am: 08. Juni 2011, 16:11:29 »

Habe Brief von ihrer RA bekommen, dass sie wohl nachehelichen Unterhalt fordern wird, Begründung dauerhafte ehebedingte Nachteile (sie hat ihren Job voller Freude nach der ersten Schwangerschaft gekündigt).

Hallo,

wie, die hat angekündigt, das irgendwann mal zu fordern? Würdest du bitte die entsprechende Passage anonymisiert hier einstellen? Und weitere Infos: getrennt oder geschieden, seit wann, Vorberuf der Ex, was macht sie derzeit für diese 600€, wie ist die Kinderbetreuung geregelt...

/elwu
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Alex65
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« Antwort #9 am: 08. Juni 2011, 16:56:35 »



Seid Ihr inzwischen geschieden ?

Nein

Was ist die Basis für den derzeit gezahlten Unterhalt ?

Persönliche Einigung


Dass Exilein mit ihrer hobbymäßigen Selbständigkeit ihrer Erwerbsobliegenheit ausreichend nachkommt, ist höchst zweifelhaft, aber in Abhängigkeit vorehelicher Berufsausübung, könnten durchaus Gründe vorliegen, die zu fortwährenden ehebedingten Nachteilen (selbst wenn sie Vollzeit arbeitet) führen.

Vor der Ehe hatte sie in der Tat einen überdurchschnittlich bezahlten Job, der allerdings sehr stressig war, sie war froh, dass die Mutterschaft damals ein Grund zur Kündigung war. Das wird sie aber mittlerweile wahrscheinlich "vergessen" und ihrer RA vorgejammert haben, welch tolle Karriere ihr meinetwegen entgangen ist.


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Alex65
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« Antwort #10 am: 08. Juni 2011, 16:57:27 »




Siehe meine Antwort an United. Du hast es erfasst.  mad

*** Vollquoting gelöscht ***
« Letzte Änderung: 08. Juni 2011, 17:10:27 von oldie » Gespeichert
Alex65
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« Antwort #11 am: 08. Juni 2011, 17:06:44 »




Bin im Büro, hab daher den Wisch nicht zur Hand. Getrennt, noch nicht geschieden, was genau sie gemacht hat, kann ich nicht schreiben, falls sie hier spioniert, nur so viel: Wirklich sehr attraktiver Job mit Entwicklungsmöglichkeiten und sehr gutem Gehalt (zuletzt zwischen 6000 - 7000 DM). Kinder leben bei ihr,  Kontakt zu Kindern ok. Sie jobbt ohne Festanstellung in einem Museum. Wenn sich daran nichts ändert, wird sie nach der Scheidung sich eine eigene KK suchen müssen, womöglich ist das wieder ein Argument, um die Forderungen nach oben zu treiben...

LG

*** Vollquoting gelöscht. Bitte mache Dich mit der Zitier-Funktion vertraut. Du kannst dazu das Testforum benutzen. Lösche beim Zitieren den nicht gewünschten Text zwischen den Platzhaltern manuell heraus. Die eckigen Klammern samt Inhalt müssen stehen bleiben. Willst Du nur antworten, benutze den Button "Antworten" unterhalb des letzten Beitrages. ***
« Letzte Änderung: 08. Juni 2011, 17:15:46 von oldie » Gespeichert
brille007
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« Antwort #12 am: 08. Juni 2011, 18:19:44 »

Moin Alex,

was Deine Ex vor Eurer Ehe oder der Geburt Eures ersten Kindes mal beruflich gemacht und was sie dabei verdient hat, ist über 10 Jahre her; da wirst Du heute keinen Honig mehr daraus saugen können, zumal es eben gerade NICHT eheprägend war. Es lässt sich allerdings gut verwenden (allerdings nur von ihr), um die ihr widerfahrenen ehelichen Nachteile plastisch darzustellen, die sie heute mit Mitte 40 nie mehr kompensieren kann. Das ist das klassische Szenario für Aufstockungsunterhalt...

Grüssles
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Alex65
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« Antwort #13 am: 09. Juni 2011, 12:44:29 »

Moin Martin,

ja klar, so sehe ich das auch. Ich will bestimmt keinen Honig irgendwo rausholen, aber sie wird wohl in epischer Breite erklären, wie ungern sie damals gekündigt hat, wie sehr sie sich aufgeopfert hat und welch glänzende Karriere ihr entgangen ist.

Mein RA wird ein Schreiben aufsetzten mit der Erklärung, dass ich höchstens für sehr begrenzte Zeit zu einem Aufstockungsunterhalt bereit bin.

LG. Alex
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« Antwort #14 am: 09. Juni 2011, 14:56:44 »

Servus,

wäre es nicht besser, zunächst mal mit der Aussage "Ich zahle überhaupt keinen Unterhalt" in die Verhandlungen zu gehen?

Luft nach oben bleibt dann mehr...

Gruß, Michael
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Uli
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« Antwort #15 am: 09. Juni 2011, 15:11:06 »

Mein RA wird ein Schreiben aufsetzten mit der Erklärung, dass ich höchstens für sehr begrenzte Zeit zu einem Aufstockungsunterhalt bereit bin.

Na ja, wozu Du bereit bist, wird die Gegenseite nicht unbedingt interessieren. Da bieten die Gerichte ggf. Motivationshilfe an! Das Gehaltsgefälle ist einfach so groß, dass die Gegenseite sich einen Aufstockungsunterhalt nicht wird entgehen lassen wollen.

Argumentativ würde ich auch auf Null-Unterhalt gehen. Wenn Du den Aufstockungsunterhalt im Prinzip jetzt schon einräumst, bekommst Du ihn im Zweifel nicht mehr so schnell von der Backe!

LG, Uli
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brille007
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« Antwort #16 am: 09. Juni 2011, 18:27:50 »

Moin Alex,

ich stimme Uli zu: Was "früher einmal" war, kannst Du angesichts des aktuellen Gehaltsgefälles und Eurer bei der Geburt des ersten Kindes einvernehmlich veränderten Lebensplanung gerade nicht einwenden. Ich würde daher auch auf "null" gehen, dem "Betreuungsargument" damit begegnen, dass Du Dich selbstverständlich zeitlich grosszügig in die Betreuung Eurer Kinder einbringen kannst und dann der Dinge harren, die da kommen.

Meine zauberhafte Ex hat ihren Anwalt im ersten Schreiben Aufstockungs-, Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt fordern lassen; zusätzlich die Kosten für Jahresurlaub, Putzhilfe, Friseurbesuche und manches andere, was ihr so einfiel. Bekommen hat sie am Ende genau nichts - was aber nicht der Fall gewesen wäre, wenn ich sicherheitshalber schon einmal etwas angeboten hätte. Es ist wirklich alles Verhandlungssache

Grüssles
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« Antwort #17 am: 09. Juni 2011, 18:31:12 »

Moin.
Sieh es auch mal so:
Wenn du bereit bist 100,- zu geben, sie aber 200,- von dir will, solltest bei 0,- anfangen, damit ihr euch bei 100,- einigen könnt.

Wenn du gleich bei 100,- einsteigst, wird der Kompromiss sonst eher auf 150,- zusteuern.

Gruss Beppo
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« Antwort #18 am: 10. Juni 2011, 09:10:18 »

Danke, ich werde Eure Ratschläge beherzigen.

Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt wird wohl auch noch ein Thema....

Danke nochmal und lg
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