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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 17:14:03 *
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Autor Thema: Übertragung Steuerfreibetrag Kind wegen Mangelfall  (Gelesen 895 mal)
achimr64
Frischling

Beiträge: 1


« am: 05. Juni 2011, 13:10:12 »

Hallo,
aufgrund diverser Gründe konnte ich leider in 2009 nicht den vollen Kindesunterhalt bezahlen,
weswegen ich der Kindesmutter den Steuerfreibetrag für mein Kind für dieses Jahr komplett übertragen habe.
(Dass ich darauf keinen Anspruch hatte, ist mir auch vollkommen klar.)
Die Differenz laut meinem Steuerprogramm diesbezüglich lag bei einer nicht unbeträchtlichen Summe!

Jetzt hat mich die Kindesmutter im Nachhinein für das besagte Jahr zur vollen Nachzahlung aller offen stehenden Beträge verklagt.
(Was auch ihr gutes Recht ist.)
Welches Recht / Möglichkeiten habe ich nun, mir dieses Differenz als Ausgleichszahlung für ausstehende Forderungen anrechnen zu lassen?
(Ich meine, wenn man mir hypothetisch mein Auto pfänden würde, hätte das doch auch einen Wert, der auf irgendwelche Forderungen angerechnet würde?)
Vielen Dank vorab, für jegliche Hilfe.
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #1 am: 05. Juni 2011, 18:28:35 »

Hallo,

nein da gibt es m. E. keine Möglichkeit. Im Einkommensteuerrecht gilt das Zu- und Abflussprinzip im jeweils zu betrachtenden Kalenderjahr. Das heißt, Du hast im letzten Kalenderjahr KU unter 75% geleistet, dementsprechend wurde in diesem Jahr der Freibetrag übertragen.
Im Jahr 2011, in dem Du diesen ggf. nachleisten musst, bekommst Du den Freibetrag ja.

Andere Ideen hätte ich da nicht.

LBM
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(Ernst Ferstl)
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Beiträge: 472


« Antwort #2 am: 05. Juni 2011, 21:25:21 »

Hi Achim,

Wenn wir hier von grössen Summen reden, gäbe es vielleicht die Möglichkeit, deswegen den KU anpassen zu lassen? Dafür kommt es natürlich (u.a.) darauf an, wann die Steuernachzahlung geleistet (bzw. deshalb weniger erstattet) wurde.

Gruss von der Insel
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