Hi,
Aussergerichtliche Tätigkeiten sind von der VKH nicht umfasst. Das stand in dem Merkblatt, das Du hoffentlich gelesen hast.
Wenn Du jetzt VKH ohne Ratenzahlung bekommst, hättest Du damals von den Einkommensverhältnissen her Beratungshilfe für die aussergerichtlichen Tätigkeiten erhalten können. Das nachträglich zu beantragen sehe ich als einzigen Ausweg. Allerdings wird die Anwältin nicht sehr erfreut sein, weil sich ihre Gebühren auf "fast gar nichts mehr" reduzieren.
Gruss von der Insel
Zu was genau zählen denn Aussergerichtliche Tätigkeiten ? Sind das dann die Beratungsgespräche ? Und Schreiben an die Gegenseite ?
Mir wurde der Zeitraum August letzen Jahres bis aktuell in Rechnung gestellt also 10 Monate.
Ich werde sie beim nächsten Termin auf jeden fall ansprechen. Ich bin mir sicher das sie zu mir sagte das keine Kosten mehr auf mich zu kommen. Sone **tsts - ID 35**
