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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 17:12:14 *
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Autor Thema: Wiwviel Kindesunterhalt muss ich zahlen  (Gelesen 1013 mal)
xaver
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 03. Juni 2011, 13:07:27 »

*abgetrennt
Hallo zusammen !

ich habe ein Problem und hoffe das mir jemand in grober Richtung helfen kann.
Ich arbeite als Pflegehelfer und habe ein Netto Einkommen von 1500,- incl Nacht und Schichtzlage mit Klasse 3.
Meine Neue Frau fängt nach der Elternzeit jetzt wieder an zu arbeiten auf Teilzeit .
Meine Ex Frau kassiert von mir monatl. 365,- KU für 2 Kinder c ( wurde von der Anwältin neu berechnet )und bekommt den Hals noch immer nicht voll . gun
Uns wurde vom Lohnsteuerberater geraten die Lohnsteuerklasse auf 4/ 4 laufen zu lassen.
Nun weiß ich nicht wieviel KU ich zahlen muss da sich mein Gehalt bei LK 4 drastisch senkt auf 1231 ,-  netto.  
hat jemand einen Rat Huch
Gruß Xaver
Bitte der Höflichkeit halber ein eigenes Thema aufmachen
« Letzte Änderung: 03. Juni 2011, 13:35:12 von midnightwish » Gespeichert
midnightwish
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« Antwort #1 am: 03. Juni 2011, 13:41:13 »

Hi,

der Mindestunterhalt für ein Kind unter 6 beträgt 225 €, für ein Kind über 6 272 €. Damit leistest du mit Sicherheit bei einer Gesamtsumme von 365 € für 2 Kinder noch nicht einmal den Mindestunterhalt.

Ich gehe davon aus, das du 3 Kindern zu Unterhalt verplichtet bist.

Für die Berechnung des KU wird die günstigte Klasse (also mit den wenigsten Abzügen) herangezogen. Unabhängig davon, welche Klasse du tatsächlich wählst. Im übrigen wird bei der Berechnung ja auch die Steuerrückerstattung mit herangezogen und laut Gesetz partizipieren die Kinder von der Steuerersparnis durch eine Ehe.

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 03. Juni 2011, 13:46:14 »

Moin.

4/4 ist eindeutig die bessere Wahl.
Sie repräsentiert weit besser die tatsächlichen Einkommensverhältnisse, insbesondere in Unterhaltssituationen und erst recht, wenn deine Frau auch wieder arbeitet.

3/5 ist nur ein Vorschuss auf Steuervorteile aus der Zusammenveranlagung, den du ggf. mit deiner Ex teilen musst und hinterher alleine ans Fiamt zurück zahlen darfst.

Für dein "scheinbares" Netto zahlst du heute auch viel zu wenig KU. Das weckt Begehrlichkeiten.

Bei der realistischen 4/4 aber zu viel.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Lausebackesmama
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« Antwort #3 am: 03. Juni 2011, 13:50:37 »

Hey,

bei 365 Euro für 2 Kinder zahlst Du nicht mal den Mindestunterhalt. Bei zwei Kindern unter 6 Jahren wären das mindestens 2x225 Euro.

Wenn Du jetzt ein drittes Kind hast, was ich so verstanden habe, muss die Verteilermasse im Weg einer Mangelfallberechnung auf drei Kinder verteilt werden. Dabei wirst Du Dir vermutlich Stkl. 3 anrechnen lassen müssen, egal ob ihr tatsächlich auf 4/4 wechselt. Wenn Du uns sagst, wie alt Deine beiden Großen sind, könnte man mal rechnen.

LBM
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(Ernst Ferstl)
Beppo
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« Antwort #4 am: 03. Juni 2011, 13:51:13 »

Im übrigen wird bei der Berechnung ja auch die Steuerrückerstattung mit herangezogen und laut Gesetz partizipieren die Kinder von der Steuerersparnis durch eine Ehe.
Nur wenn man sich nicht dagegen wert.

Bestenfalls partizipieren sie an der gemeinsam Veranlagung.
Der Profit daraus kann aber deutlich geringer sein, als das was Steuerklasse 3, scheinbar, abwirft.

Gruss Beppo
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xaver
Frischling

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Beiträge: 2


« Antwort #5 am: 04. Juni 2011, 13:53:33 »

moin zusammen !

also meine beiden aus der ersten Ehe sind 12 und 14 Jahre. Unser Pünktchen gerade 1 Jahr. Also wenn ich das richtig verstanden habe kann ich 4/4 auf der Lohnsteuerkarte haben und werde trotzdem mit 3 berechnet Huch
man wo bleibt denn da die Gerechtigkeit.  gun
wofür arbeitet man dann ? nur das die Ex ein tolles Leben führt cry_smile
DAnke euch trotzdem !
Gruß Xaver
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brille007
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« Antwort #6 am: 04. Juni 2011, 14:00:57 »

Moin,

man wo bleibt denn da die Gerechtigkeit.  gun
wofür arbeitet man dann ? nur das die Ex ein tolles Leben führt cry_smile
von 365 EUR Kindesunterhalt pro Monat (gleich etwa 5 EUR pro Kind und Tag) führt eine Mutter kein "tolles Leben"; dieses Geld geht mit Sicherheit auch für die Kinder drauf. Dass Du Dir in Kenntnis Deiner bestehenden Unterhaltsverpflichtungen noch den Luxus eines dritten Kindes gegönnt hast, ändert nichts daran, dass auch die beiden bereits vorhandenen essen und wohnen müssen und Kleider, Spiel- und Schulzeugs brauchen. Daran ist nichts "ungerecht".

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
midnightwish
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« Antwort #7 am: 04. Juni 2011, 14:02:51 »

Nö,

du arbeitest um deinen Anteil an der Versorgung deiner 3 Kinder leisten zu können
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