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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 17:05:04 *
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Autor Thema: Unterhalt für geschiedene Mutter  (Gelesen 1277 mal)
Ahnungsloser
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3



« am: 31. Mai 2011, 12:07:32 »

Hallo, ich bin neu im Forum und habe schon eine Menge zum Thema Unterhalt gelesen, aber jede Situation ist nun mal anders, deshalb noch mal meine Geschichte:

Meine Noch-Frau und ich wollen uns nach nun 8-jähriger Trennung scheiden lassen (haben den Ehestatus aus steuerlichen Gründen behalten). Es gibt auch kaum Streitpunkte, Unterhalt für meine 13 und 9 jährigen Kinder nach DDT, Hausstand auch kein Problem. Mein Jahresbruttoeinkommen (ca. 100.000€, ihres z.Zt. ca. 25.000€(Teilzeit 25h/Woche)), z.Zt. noch Steuerklasse III für mich, V für sie. Sonst keine wesentlichen Belastungen.

Der Streitpunkt den es aber noch gibt: Sie möchte (Betreuungs-)Unterhalt von mir, da sie sich um unsere Kinder kümmert. Wir hatten uns schon mündlich auf zusätzliche 300€/Monat geeinigt (wobei ich für eine Laufzeit für 1 Jahr und sie für eine Laufzeit von 3 Jahren war). Aber nachdem wir uns auf den BU geeinigt hatten, erklärte sie mir, daß sie von ihrem jetzigen Partner im November ein Kind erwarte und somit, zumindest für ein Jahr nicht arbeiten gehen kann. Die beiden leben z.Zt. noch 300km auseinander, wobei er jobbedingt nicht gleich umziehen kann, so daß er unter der Woche nicht bei Ihr und meinen Kinder wohnt (aber von Freitag bis Montag).

Jetzt meine Fragen:

1. unabhängig von dem neuen Kind, ist sie berechtigt ihren Lebensunterhalt von mir einzufordern?
2. wenn sie jetzt ihre Teilzeitstelle wegen des neuen Nachwuchses aufgibt (sie bekommt ca. 600€ Erziehungsgeld für 12 Monate und plant anschl. wieder  einzusteigen), was habe ich damit zu tun?!
3. spielt es vielleicht auch eine Rolle, das sie defacto wieder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt?

Wir sind uns einig, daß wir uns nicht persönlich zerfleischen wollen, bisher war geplant mit einer (ihrer) RÄ die Scheidung durchzuführen, nachdem ihre RÄ sie aber scheinbar ermuntert hat, BU von mir zu fordern, denke ich, daß ich mir nun auch einen Rechtsbeistand suchen sollte.

So, ich hoffe keinen gelangweilt zu haben, vielleicht gibt es die Antworten schon im Forum, ich hab sie jedoch nicht auf meine Situation bezogen gefunden :-o
Gespeichert
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #1 am: 31. Mai 2011, 12:21:07 »

Servus Ahnungsloser und willkommen im Forum!
Zunächst mal dieses:
Zitat
Aber nachdem wir uns auf den BU geeinigt hatten, erklärte sie mir, daß sie von ihrem jetzigen Partner im November ein Kind erwarte und somit, zumindest für ein Jahr nicht arbeiten gehen kann.
Wenn das Kind VOR Eurer Scheidung zur Welt kommt, gilt dieses als eheliches Kind: Du wärst unterhaltstechnsich der Vater, selbst wenn der LG die Vaterschaft anerkennen würde.
Klingt zwar komisch, ist aber so im dt. Familien(un)recht.
Du müsstest in diesem fall also die Vaterschaft gerichtlich anfechten oder die Scheidung zügig durchziehen.

Ab dem Moment, wenn LG ofizieller Vater ist, bist Du meines Erachtens aus einer möglichen BU-Verpflichtung raus...Kinder in Alter Eurer beiden brauchen keine ganztägige Betreuung mehr.

Grüßung
Marco
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ahnungsloser
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3



« Antwort #2 am: 31. Mai 2011, 18:18:05 »

Hallo Marco,

jetzt habe ich ein Verständnisproblem, "...Du wärst unterhaltstechnsich der Vater, selbst wenn der LG die Vaterschaft anerkennen würde..."
aber "...Ab dem Moment, wenn LG ofizieller Vater ist, bist Du meines Erachtens aus einer möglichen BU-Verpflichtung raus..."

Aber wann ist er denn der offizielle Vater, in meinem laienhaften Verständnis dachte ich, wenn er die Vaterschaft anerkennt - und das wird er auf jeden Fall tun!

Und wie wäre es, wenn das erwartete Kind nicht wäre, müßte meine Noch-Ehefrau ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten? Ich meine, von ihrem Einkommen ~1500€ bei Lohnsteuerkl. I plus Unterhalt (~1100€) und Kindergeld (~360€) für die 2 gemeinsamen Kinder hätte sie knapp unter 3000€ netto. Hat sie darüber hinaus noch einen Ausgleichsanspruch, wie bei der Trennungsunterhalt (bereinigter Nettounterschied 3/7)?

Und wo ich gerade am Bohren bin, könnten wir durch die erneute Schwangerschaft unsere Trennungszeit verkürzen (habe ich vor kurzen mal im Bekanntenkreis gehört), will sagen, daß wir uns erst seit der Schwangerschaft (und eben wegen dieser) getrennt hätten - Grund ist natürlich, daß ich die zu erwartene Steuernachforderung vermindern möchte und nicht für volle 12 Monate (nach)bezahlen will - ich glaub's ja selber nicht, aber wo ich es schonmal gehört habe, will ich wenigstens mal nachfragen ;-)

Vielen Dank schon mal im Voraus!!!

Gespeichert
Mateusz74
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 161


« Antwort #3 am: 31. Mai 2011, 18:41:14 »

Es gibt die Möglichkeit einer Härtefallscheidung. Hier sind einige Fälle genannt:

http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/scheidung-im-haertefall-bzw-bei-unzumutbarer-haerte/

Insbesondere dies sollte für dich von Interesse sein:

"Der Umstand, dass die Ehefrau ein Kind von einem anderen Mann erwartet, kann eine Härtefallscheidung nach § 1565 II BGB rechtfertigen (OLG Frankfurt, 06.06.2005, 1 WF 89/05)"

Gespeichert

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.397



« Antwort #4 am: 31. Mai 2011, 19:14:58 »

Moin Ahnungsloser,

wenn die Anwältin Deiner Ex nicht ganz doof ist, wird sie nicht das Wort "Betreuungsunterhalt" verwenden, sondern "Aufstockungsunterhalt" verlangen. Und sie wird wissen, dass Du Dich auf dünnes Eis begibst, wenn Du einerseits mit langjähriger Trennung und verfestigter neuer Partnerschaft argumentierst; andererseits nicht gleich im Jahr nach Eurer Trennung vor 8 Jahren die Steuerklasse gewechselt hast (das wäre nämlich Deine Pflicht gewesen). Damit bist Du in gewisser Hinsicht erpressbar. Auf der anderen Seite wird jetzt, 8 Jahre nach der Trennung, niemand mehr einen Grund für eine "Härtefallscheidung" oder schwangerschaftsbedingte Unterhaltsverwirkung erkennen - warum auch?

Kindesunterhalt wird in diesem Kontext übrigens nicht wie Einkommen bewertet; zur Ermittlung des nachehelichen Unterhalts (egal, mit welchem Etikett) wird nur das Delta zwischen Deinem und ihrem Einkommen herangezogen. In Summe könnten 300 EUR pro Monat für drei Jahre (die Du zudem noch steuermindernd ansetzen kannst) also ein guter aussergerichtlicher Deal sein. Jedenfalls billiger als Stress mit dem Finanzamt...

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
United
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #5 am: 31. Mai 2011, 19:23:31 »

Moin Ahnungsloser (dafür haste aber ein nettes Gehalt),

So, ich hoffe keinen gelangweilt zu haben...
... langweilig ist Dein Fall eher nicht.

Grundsätzlich sieht man bei Euch mehr Gründe die gegen BU sprechen als dafür, aber ...
Meine Noch-Frau und ich wollen uns nach nun 8-jähriger Trennung scheiden lassen (haben den Ehestatus aus steuerlichen Gründen behalten).
... mit der Nummer befindest Du Dich auf sehr dünnem Eis !

Eine verfestigte Beziehung auf der Gegenseite zu behaupten, gleichzeitig aber noch die Ansprucksvoraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung geltend zu machen, klingt eher gefährlich (und macht Dich erpressbar).

Was möchte Exilein denn jetzt (mehr als die 300 EUR) ?
Ich würde in jedem Falle mal ganz schnell über einen Steuerklassenwechsel nachdenken ...

Besten Gruß
United
PS: Martin war etwas schneller mit einigen Anmerkungen ...
Gespeichert
Ahnungsloser
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3



« Antwort #6 am: 01. Juni 2011, 00:33:08 »

Vielen Dank erstmal für die (sehr schnellen) Antworten!

Also mit der Steuerklassengeschichte befinde ich mich (und eigentlich sie ja auch) auf dünnen Eis. Profitiert haben wir beide davon, z.Zt. transferiere ich ca. 2200€ pro Monat an sie. Aber nun wollen wir eine Lösung mit Scheidung erreichen und auch jeglichen persönlichen Streß vermeiden.

Ob ihre Anwältin BU oder Aufstockungsunterhalt verlangt, weiß ich noch nicht, sie (die RÄ) schickt mir in den nächsten Tagen einen Brief zu. Aber was ich mir hier im Internet angelesen habe, habe ich so interpretiert, das man nach einer Scheidung (nicht nach der Trennung!) selbst für seinen Lebensunterhalt zuständig ist, sofern man leistungsfähig ist. Daher verstehe ich nicht, wofür noch ein Aufstockungsunterhalt zu zahlen ist - und wie lange überhaupt?!

In unserem Fall hat sie sich nun durch die neue Schwangerschaft "selbst verschuldet" in eine Situation gebracht, in der sie nicht mehr arbeiten gehen kann - aber was habe ich denn damit zu tun?? Versteht mich nicht falsch, ich will sie natürlich nicht am langen Arm verhungern lassen, daß wird sie aber auch nicht (das Einkommen ihres neuen Partners - und ich habe keinen Zweifel daran, daß er das neue Kind als das Seinige annerkennen wird, beide freuen sich darauf - liegt eher höher als das meinige).

Ohje, ich fürchte ich bin viel zu naiv mit meinem Rechtsverständnis :-(
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habakuk
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 375


« Antwort #7 am: 01. Juni 2011, 08:35:08 »

Hallo !

Der Ansatz das nach einer Scheidung jeder für seinen Lebensunterhalt selber verantwortlich ist bleibt in der Regel graue Theorie wenn hExe das nicht von selber freiwillig macht.

In den Fällen wo hExe auch nur ansatzweise meint "selber arbeiten ist doof" findet jedes Gericht 1000 Gründe dafür warum der Ex zahlen muss, insbesondere wenn Kinder vorhanden sind.

Sollte sich auch unter höchster Anstrengung kein Grund finden lassen warum gerade DU zahlen und nicht hExe mehr verdienen musst, dann hat das Gericht immer den Joker "Eine Verringerung des Unterhalts an hExe würde sich ja negativ auf die Kinder auswirken - und das geht ja nu nicht" in der Hand der alles sticht. Alternativ bleibt in deinem Fall auch die Option "Sie haben ja die vergangenen X Jahre so bezahlt - da kann hExe davon ausgehen das das auch weiterhin so bleibt".

Der Vater des 'neuen' Kindes muss nur dann zahlen wenn er kann, wenn nicht, dann finden sich wiederum genug Gründe das DU zahlst bis das Kind alt genug ist, also mindestens 18.



Gruß

habakuk



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United
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #8 am: 01. Juni 2011, 09:10:38 »

Moin,

Also mit der Steuerklassengeschichte befinde ich mich (und eigentlich sie ja auch) auf dünnen Eis.
Den Passus "sie ja auch" kannst Du gedanklich streichen - ihr habt zwar gemeinsam die Steuerzahlergemeinschaft betrogen, aber während sie zuviel Lohnsteuer voraus gezahlt hast, hast Du zu wenig gezahlt - das könnte in einer ziemlich bösen Kiste enden ... da der Fiskus bei Dir mehr holen kann, würde er sich zunächst mal an Dich wenden, Du könntest dann aufgrund Deiner Transferleistungen versuchen, einen Teil davon im Innenverhältnis von Deiner zurückzuholen ...

Der Grundsatz der Eigenverantwortung wurde tatsächlich pro forma im Gesetz aufgenommen (§ 1569 BGB), de facto ist aber nicht entscheidend, ob sie leistungsfähig ist (sprich: sich selbst ernähren kann), sondern ob sie bedürftig ist - und der Bedarf richtet sich nach den eheprägenden Verhältnissen (also nach dem, was Euch beiden gemeinsam während der Ehe zur Verfügung stand) ...

Ob ihre Anwältin BU oder Aufstockungsunterhalt verlangt, weiß ich noch nicht, sie (die RÄ) schickt mir in den nächsten Tagen einen Brief zu.
Das Brieflein solltest Du zunächst einmal abwarten ... gehst Du jetzt zu einem Anwalt bekommt der leuchtende Augen (aufgrund Deines EK bist Du gern gesehene Kundschaft).

Besten Gruß
United
Gespeichert
was_guckst_du
Zeigt sich öfters
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 50



« Antwort #9 am: 01. Juni 2011, 11:07:26 »

Hi,

ich bin der Meinung, dass du ganz schnell für klare Verhältnisse sorgen solltest.

1. Scheidung beantragen (Ablauf des Trennungsjahres kann auch in einer gemeinsamen Wohnung erfolgen)
2. Umstellung der Steuerklassen wegen nicht nur vorübergehender Trennung
3. Klarstellung der Vaterschaft zur bestehender Schwangerschaft

Die Steuerklasse sollte nie ein Grund sein zu heiraten und daher im Umkehrschluß auch nie ein Grund, eine Ehe aufrecht zu erhalten. Durch die 8-jährige (Trennungs-)Zeit sind bei deinem Einkommen erhebliche Versorgungsansprüche zusätzlich angewachsen, die im Rahmen des bei der Scheidung durchzuführenden Versorgungsausgleiches dem Rentenkonto deiner baldigen EX gutgeschrieben werden und die für deine Rente für immer verloren sind.

Gruß aus Schwelm
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