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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 17:01:03 *
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Autor Thema: Zuständigkeit Jugendamt / EU  (Gelesen 263 mal)
Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« am: 25. Mai 2011, 16:01:59 »

Moin aus Wien,

weiß jemand aus dem Stehgreif, wie die Zuständigkeit bei Jugendämtern geregelt ist? Hintergrund ist, dass Kind nicht mehr in DE wohnt, sondern in AT, wobei die Gegenseite der Meinung ist, dass ein deutsches Jugendamt nach 3 x 10 Minuten in drei Jahren "zuständiger" sei als ein österreichisches, das seit drei Jahren begleitend tätig war.

Die gerichtliche Zuständigkeit haben wir dank 2201/2003 (Brüssl-IIa-Abkommen) ja halbwegs geklärt.

Mir geht es nur um die Grundlagen - sprich, ein paar Paragraphen, die ich dem Wahnwalt der Ex um die Ohren hauen kann, damit er Bettlektüre hat.

Danke, Xe
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oldie
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #1 am: 25. Mai 2011, 16:11:12 »

Moin

SGB VIII, dort ab §86. Die einzelnen §§ sind aufgesplittet je nach Alter und Aufgabengebiet. Minderjährige werden dort als Kinder (0-13J) bzw. Jugendliche (14-17J) bezeichnet.

Gruss oldie

Edit: Über allem steht freilich der §6 SGB VIII, welcher den Geltungsbereich der Jugendhilfe auf das Inland beschränkt.
« Letzte Änderung: 25. Mai 2011, 16:38:31 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #2 am: 25. Mai 2011, 18:19:24 »

Ah, danke dir. Demnach ist das JA in DE auch schon durch das zitierte SGB raus, weil selbst §6(3) nicht greift, da hier bereits das JA involviert ist.

Vielen Dank, Xe
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