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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:59:53 *
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Autor Thema: Unterhaltsgehlt für Kita-Geld-Berechnung anrechnen?  (Gelesen 346 mal)
Tonke
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 19


« am: 25. Mai 2011, 13:38:00 »

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich meine Frage verständlich schildern kann.
Mit meiner Ex habe ich 2 Kinder - sie hat das volle Sorgerecht und lebt mittlerweile in nem anderen Teil von Deutschland.
Für diese beiden zahle ich Unterhalt.

Meine Frau und ich haben einen gemeinsamen Sohn, der nun bald in die Kita geht. Um den Kita-Beitrag auszurechnen müssen wir eine Aufstellung unserer Einkünfte an das Jugendamt schicken, das uns dann den Beitrag ausrechnet.

Nun meine Frage: kann ich meinen Unterhalt darauf anrechnen? Wenn man das nüchtern betrachtet ist das ja keine Privatvergnügen wie eine Autorate oder so sondern ein fester monatlicher Betrag, der abgebucht werden muss.
Hab hier mal im Forum gesucht aber ehrlich gesagt zu der Situation nix gefunden.

Kann mir da jemand einen Tipp geben oder weiß da jemand Bescheid? Vielen Dank schonmal.

viele sonnige Grüße
Gespeichert
RomyH
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.007


« Antwort #1 am: 25. Mai 2011, 13:49:57 »

Hallo,

also, in Berlin interessiert sich bei der Berechnung der KITA-Gebühren niemand auch nur für irgendeinen Abzug: Da wird aufs Gesamtbrutto geschaut.

LG
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oldie
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #2 am: 25. Mai 2011, 13:51:07 »

Hi

Bevor Du loslegst, solltest Du Dir die Elternbeitragssatzung (oder ähnliche Bezeichnung) von der Einrichtung besorgen und nachschauen, ob Dein Einkommen überhaupt für die Ermittlung der Höhe des KiGa-Beitrages herangezogen wird. Beim dortigen Bezirksamt oder dem Jugendamt solltest Du fündig werden, meist auch im I-net publiziert. Sehr häufig findet sich in den Satzungen folgender Hinweis:
Zitat
Beitragspflicht
Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge
zu den Jahresbetriebskosten der Kindertageseinrichtungen zu entrichten.
Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Tonke
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 19


« Antwort #3 am: 25. Mai 2011, 14:01:33 »

vielen Dank für die schnelle Antwort.

@ oldie... ich versteh grad nicht genau, wie du das meinst.

Hab mal geforscht. Dort steht

"Dem Einkommen im Sinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen
sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für
die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen"

Aber wie ich das meine, ist es ja umgekehrt. Ich zahle ja den Unterhalt und eigentlich müsste ich den ja dann abziehen können, wenn der im umgekehrt Fall hinzugerechnet wird.
Oder versteh ich das wo falsch?
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oldie
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #4 am: 25. Mai 2011, 14:16:55 »

Hi

Ups, habe Ex und neue Frau zusammen geschmissen. Ich hoffe, Du verzeihst mir. mad3

Dann gibt es noch die Definition von Einkommen in den Satzungen. Die Stadt Duisburg z.B. definiert Unterhaltsleistungen (KU, EU, TU ...) als Haushaltseinkommen. Dann müssten im Umkehrschluss Unterhaltsverpflichtungen auch abgezogen werden. Was genau gemeint ist, bestimmt jeder Kreis, jede Gemeinde, jede Stadt für sich selbst. Daher kann Dir auch keine klare Auskunft gegeben werden. Oder Du sagst, wo die Satzung gefunden werden kann und setzt am besten einen Link dorthin.

Gruss oldie
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Tonke
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 19


« Antwort #5 am: 25. Mai 2011, 14:19:14 »

Ah

ich war schon verwirrt Lächelnd

here is the link:
http://www.bergischgladbach.de/Dienstleistungdetail.aspx?dlid=2008
Gespeichert
oldie
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #6 am: 25. Mai 2011, 15:17:51 »

Moin

Nach meiner Interpretation gehen die vom gemeinsamen Bruttoeinkommen bei Euch aus. Empfangene Unterhaltsleistungen werden hinzugerechnet, zu leistende UH-Verpflichtungen spielen keine Rolle. Versteht sich auch - so kann u.U. doppelt kassiert werden. Frage mal direkt bei der Stadtverwaltung nach.

Gruss oldie
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