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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:52:45 *
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Autor Thema: Verhaltensregeln beim JA?  (Gelesen 1836 mal)
Wotan
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« am: 22. Mai 2011, 11:10:16 »

Moin.

Ich hätte da nur mal eine allgemeine Frage an Interessierte. Meine Geschichte liegt nun schon fast sechs Jahre zurück. Damals war ich auf dem JA, weil meine damalige Ehefrau sich immer mehr ihren Pflichten entzog und sie mit dubiosen Leuten Umgang pflegte.

Um es kurz zu machen. Mittlerweile bin ich geschieden, lebe mit beiden Kindern allein in meinem Haushalt und habe mit der Ex ein gemeinsames Sorgerecht, welches leidlich funktioniert. Nach Kenntnisnahme mehrer Zwischenfälle in der Wohnung meiner Ex, informierte ich das Jugendamt und es kam zu einem Gespäch mit der Ex und den Kinder.

Am Ende dieser Zusamenkunft, sagten die Kinder zur Mutter, das sie nicht mehr zu ihr wollten. Anschließend verhängte die zuständige Sachbearbeiterin ein Umgangsverbot für vier Wochen gegenüber der Mutter.

Und nun kommt der Knackpunkt. Es wird vom JA behauptet, das ich damals nie dort gewesen sei, weil nichts in den Unterlagen sei. Außerdem müsste ich mich vorsehen, es stünden Inhaltliche Sachen in der Akte, die die damalige Sachbearbeiterin niedergeschrieben hatte. Allerdings wurde ich gegenüber dem Gericht damals sehr positiv bewertet und die Empfelung ausgesprochen, das die Kinder bei mir aufwachsen sollen. Ich bin etwas verwirrt im Moment.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Freue mich auf interessante Meldungen von Euch!  Gruß  Wotan
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brille007
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« Antwort #1 am: 22. Mai 2011, 11:15:50 »

Moin Wotan,

eine grundsätzliche Frage: Wenn der ganze Schmus jetzt sechs Jahre her ist und die Kids in Deinem Haushalt leben (und das auch weiterhin wollen): Wen interessiert eine Jahre alte Jugendamtsakte?

Grüssles
Martin
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #2 am: 22. Mai 2011, 11:25:18 »

Moin,

ich vermute, darüber findet sich in den Akten nichts, weil das JA gar keine Umgangssperren "verordnen" darf.

LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Wotan
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« Antwort #3 am: 22. Mai 2011, 11:34:17 »

...der Grund ist, dases mittlerweile eine andere Sachbearbeiterin gibt, die sich auf den Inhalt bezieht. Die sogenannte "Aktenlage". Wenn man Mist geschrieben hat, dann wird auch Mist weitergereicht. Die Wenigsten Bürokraten machen sich ein eigenes Bild. Das ist wohl auch das Hauptübel in unserer gesellschaft.

Machen wir mal ein Gedankenspiel: Nehmen wir an, Herr Strauss-Kahn ist das Opfer einer Intrige geworden. Was einmal Schwarz auf Weiß steht, räumt keine Macht der Welt wieder aus. Es ist doch bekannt, dass das JA schon Entscheidungen getroffen hat, ohne den Inhalt zu prüfen.

Es stand zum Beispiel im Jahr 2009 das JA mit einer Psychiaterin der Stadt in meiner Wohnung und wollten die Kinder abholen. Es ist der Psychiaterin zu verdanken, das meine Kinder noch bei mir sind. Denn diese hat die Situation durchschaut, die auf einer falschen Annahme beruhten. Es hat dann noch mächtig Ärger gegeben für das JA.

Später trat man mir noch zu Zweit im Amt gegenüber. Ein gemeinsames Gespräch mit meiner Ex wurde heimlich abgehört. Denn als die Zusammenkunft beendet war, legte die Sachbearbeiterin den Telefonhörer auf, welcher die ganze Zeit daneben lag. Das habe ich nur zufällig bemerkt.
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Wotan
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« Antwort #4 am: 22. Mai 2011, 11:41:03 »

...nach meiner Scheidung wurde der Ex eine Betreuerin des Ja für drei Jahre zur Seite gestellt. Ich weiß nicht, was die Familienrichterin damals beschlossen hat. In einem Gespräch mit einem Psychlogen , der für das JA tätig ist, lies dieser durchblicken, das meine Ex wohl therapeutische Hilfe bedarf. Und das Amt antwortete mir mal, wenn sie nicht will oder erkennt, dann können sie auch nichts machen. Ich merke nur, das ich als Mann einen schweren Stand auf dem Amt habe.
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« Antwort #5 am: 22. Mai 2011, 11:47:11 »

Moin Wotan,

mal abgesehen davon, dass ein deutsches Jugendamt nicht einfach kraft souveräner Willkür irgendwelche Mitarbeiter schickt, um Kinder abzuholen (dafür braucht es einen richterlichen Beschluss) und dass es auch keine heimlichen "Abhöraktionen" in Stasi-Manier durchführt: Könntest Du mal sagen, warum dieses Amt derzeit in Deinem Fall aktiv ist oder werden soll? Ohne diese Info spielen wir hier nämlich Tennis im Nebel...

Grüssles
Martin
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Wotan
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« Antwort #6 am: 22. Mai 2011, 12:06:31 »

....durch Zufall wurde bekannt, das mein Sohn (12 Jahre) an Besuchswochenenden in der Nacht alleine gelassen wurde und er auf die kleinen Kinder, die meine Ex mit dem neuen Partner hat (2 Jahre und fünf Jahre) aufpassen musste. Sie war in der Disco und er war arbeiten. Daraufhin gab es ein Gespräch im JA.

Und zu meinem Fall. Ich hatte mich bei Frau Merkel (Emailadresse über den Bundestag) beschwert, das Gesetze gemacht werden, wo alle über einen Kamm gescherrt werden und man nicht differenziert, ob ein Mensch krank ist oder arbeitsscheu. Mir wurde nämlich das Arbeitslosengeld um 110,- Euro gekürzt, weil ich nicht mehr voll vermittelbar war. Mittlerweile bin ich Rentner (zwei Herzinfarkte und Diabetiker geworden).

Durch einen dummen Zufall geriet diese Mail zum Jugenamt (Emailverteiler). Nach diesem Zwischenfall hatte ich noch ein Gespräch auf dem Gesundheitsamt mit dem zuständigen psychologischen Dienst. Diese fanden die Aktion vom Amt überhaupt nicht witzig.
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« Antwort #7 am: 22. Mai 2011, 12:36:33 »

.....vielleicht ist Dir entgangen, was so Jugendämter in Deutschland so alles treiben. Sie bewirken nicht nur Gutes, sondern auch manchmal Mist. Bekanntlich bewegt sich das JA in einem rechtsfreien Raum und kein Gericht kann denen ans Bein pinkeln. Die Medien sind voll davon. Sag niemals nie.


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« Letzte Änderung: 23. Mai 2011, 14:15:10 von oldie » Gespeichert

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« Antwort #8 am: 22. Mai 2011, 13:29:42 »

Moin,

Bekanntlich bewegt sich das JA in einem rechtsfreien Raum und kein Gericht kann denen ans Bein pinkeln.
das folgt jetzt aber eher der Devise "eine starke Behauptung ist besser als ein schwacher Beweis". Es gibt zweifellos viele unfähige Jugendämter und lustlose oder voreingenommene Mitarbeiter - aber im "rechtsfreien Raum" bewegen die sich garantiert nicht.

Grüssles
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Wotan
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« Antwort #9 am: 22. Mai 2011, 13:33:31 »

Dann sind iese Foren wohl inhaltlich nicht korrekt. Das sauge ich mir nicht aus den Fingern, sondern steht in solchen Foren, wie diese hier. Lesen kann ich noch!  rofl2

*** Vollquoting gelöscht ***
« Letzte Änderung: 23. Mai 2011, 14:15:32 von oldie » Gespeichert

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« Antwort #10 am: 22. Mai 2011, 13:54:54 »

Moin,

Dann sind iese Foren wohl inhaltlich nicht korrekt. Das sauge ich mir nicht aus den Fingern, sondern steht in solchen Foren, wie diese hier. Lesen kann ich noch!  rofl2
mal abgesehen davon, dass in Internet-Foren persönliche Meinungen ausgetauscht werden und nicht "die Wahrheit (TM)": Möchtest Du Deine Behauptung mit dem "rechtsfreien Raum" mal substantiieren?

Ein paar Fakten in Sachen Kompetenzen und Grenzen von Jugendämtern findest Du beispielsweise >>>HIER<<<.

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« Antwort #11 am: 22. Mai 2011, 14:02:13 »

...da kann ich nur mit diesem Link hinweisen: http://familielauke.beepworld.de/files/Dokus/Prof_Dr_Wolfgang_Klenner_JuA_Interv_Karin.pdf

aber wir sollten uns nicht an diesen Dingen hochziehen. Hilfreich wäre, wie man in Zukunft solche Vorkommnisse verhindern kann. Einer Behörde ans Bein zu pinkeln, bedarf sehr viel Fachwissen.
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« Antwort #12 am: 22. Mai 2011, 17:58:34 »

Und was beweist dieser Link jetzt? Dass es Jugendamts-Mitarbeiter gibt, die ihre Kompetenzen überschreiten, hat hier noch niemand bestritten. Ein Pauschalurteil darüber, dass die Gesamtheit der Jugendämter im "rechtsfreien Raum" agiert, gibt dieses Interview aber nicht einmal ansatzweise her. Das wäre etwa so sinnig wie aus der Existenz von Bankräubern den Schluss zu ziehen, dass man bei Banken nur mit vorgehaltener Waffe Geld abheben könne.

Karin Jäckel ist übrigens Userin dieses Forums...
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Wotan
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« Antwort #13 am: 22. Mai 2011, 18:23:09 »

....eine Frage. Arbeitest Du beim Jugendamt, oder weshalb fühlst du Dich angepinkelt? Du fängst an zu konstruieren. Deswegen wohl Deine vielen Beiträge.
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midnightwish
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« Antwort #14 am: 22. Mai 2011, 18:46:19 »

Hi Wotan,

hier im Forum wirst du natürlich hunderte von Geschichten finden, die zum Ausdruck bringen, das Trennungsväter/mütter Probleme mit dem Expartner haben.
Die Eltern, die auch nach der Trennung verantwortlungsvoll, ob mit oder ohne JA-Beteiligung, die Belange ihrer Kinder regeln wirst du hier nicht finden, denn die benötigen schlicht und einfach dieses Forum nicht.

Aber daraus nun zu schlißen, das alle getrennt lebenden Eltern sich das Leben zu Hölle machen, wäre wohl der falsche Schluß.

Trotzdem gibt es hier nicht nur Elternteile die schelchte Erfahrungen mit JA-MA gemacht haben, sondern auch etliche, die gute Erfahrungen machen konnten und die teilweise mit Hilfe des JA ihre Kinder bei sich haben.

Natürlich gibt es auch beim JA Vollpfosten, genauso wie in jedem anderen Beruf. Trotzdem kann man es doch nicht so hinstellen, als wären alle MA dort eifnach unfähig, unwillig oder darauf aus Kinder ihren Eltern wegzunehmen, egal mit welchen Mitteln.

Es gibt ja z.B. auch sehr viele Berufskraftfahrer, die ihre Ruhzeiten nicht einhalten und/oder schwere Unfälle verursachen, der Schluß aber, das alle Berufskraftfahrer übermüdet fahren und ein potentielles Unfallrisiko darstellen und deshalb am besten gar nicht mehr fahren wäre zum einem falsch und zum anderen fatal.

Wen ndu nach Verhaltensregeln ggü dfem JA fragst, würde ich einfach Offenheit und Ehrlichkeit empfehlen, was ja nicht gleichbedeutend ist ,das man dem JA alles brühwarm auf dem Silbertablett servieren muß.

Tina
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Wotan
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« Antwort #15 am: 22. Mai 2011, 19:02:54 »

.....also nach dem letzten Gespräch auf dem JA und nach dem Ablauf des Verbots (aussetzen des Umganges für vier Wochen) scheint zur Zeit wieder normale Bahnen eingekehrt zu sein. Sohn war entspannt am Wochenende und Tochter auch. Meine zuständige SB hat nämlich meine Ex aufgesucht und ein ausführliches Gespräch mit ihr geführt. Es geht also doch. Meine SB meinte nur beiläufig, das die Mutter ja nichts dafür kann, wenn sie minder begabt ist.

lg  Wotan
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« Antwort #16 am: 22. Mai 2011, 19:11:54 »

Moin,

....eine Frage. Arbeitest Du beim Jugendamt, oder weshalb fühlst du Dich angepinkelt?
ich fühle mich kein bisschen "angepinkelt". Aber ich habe eine Aversion gegen substanzlose Pauschalurteile von der Sorte "alle Frauen gehen fremd", "alle Schwarzen dealen mit Drogen", "alle Arbeitslosen sind faul" - oder eben auch "Jugendämter bewegen sich im rechtsfreien Raum". Und ich bin weder eine Frau noch schwarz noch arbeitslos noch Jugendamtsmitarbeiter.

Deine Pauschalaussage
Bekanntlich bewegt sich das JA in einem rechtsfreien Raum und kein Gericht kann denen ans Bein pinkeln.
ist über den Status einer subjektiven und unbewiesenen Behauptung jedenfalls noch immer nicht hinausgekommen. Damit hilfst Du hier niemandem.

Dasselbe gilt für
Du fängst an zu konstruieren. Deswegen wohl Deine vielen Beiträge.
Aber dafür hättest Du ein paar dieser Beiträge vielleicht auch einmal lesen sollen...

Grüssles
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« Antwort #17 am: 22. Mai 2011, 19:20:26 »

....jeder liest oder hört das, was man lesen möchte oder hören will (darum ist Bild auch so erfolgreich, igitt). Das ist das große Problem bei den Mitmenschen! 

lg Wotan

PS: So, nun aber runter von der Schiene der Vorwürfe.
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midnightwish
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« Antwort #18 am: 22. Mai 2011, 19:23:27 »

Warum hast du eigentlich das Umgangsverbor zugelassen?

Soweit ich mich erinnere gibt es einen gültigen Umgangsbeschluß und das JA darf und kann gar keinen Umgang aussetzen ohne das Gericht vorher anzurufen.

Ich versteh nicht, warum Dinge des JA umsetzt, wenn sie dir zugute kommen und dich beschwerst ,wenn sie gegen dich "gerichtet" sind?

Gruß Tina

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« Antwort #19 am: 22. Mai 2011, 19:27:33 »

....meine Neugier bewegt mich dazu!

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« Letzte Änderung: 23. Mai 2011, 14:15:58 von oldie » Gespeichert

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« Antwort #20 am: 22. Mai 2011, 19:31:23 »


Soweit ich mich erinnere gibt es einen gültigen Umgangsbeschluß und das JA darf und kann gar keinen Umgang aussetzen ohne das Gericht vorher anzurufen.


Gruß Tina



Ich weiß zum Beispiel nicht, welche Befugnisse damals das Gericht dem JA erteilt hat. Wenn schon für drei Jahre eine Betreuerin bestellt worden ist, was liegt dann da im Argen?

lg.  Wotan

PS: Sorry, aber nun muss ich mich um meine Kinder kümmern. Sind alle wieder da.
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« Antwort #21 am: 23. Mai 2011, 08:29:11 »

Servus Wotan!
Ich weiß zum Beispiel nicht, welche Befugnisse damals das Gericht dem JA erteilt hat. Wenn schon für drei Jahre eine Betreuerin bestellt worden ist, was liegt dann da im Argen?
Wenn es einen Beschluss hierfür gibt, krame diesen doch mal raus und schau nach; es steht bestimmt im Beschluss drin ... oder stell den Beschluss hier anonymiysiert ein.

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
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« Antwort #22 am: 23. Mai 2011, 08:58:42 »

....ich schau dann mal in die Unterlagen. Ansonsten hat ja nur ein(e) Anwalt(in) Akteneinsicht.

lg  Wotan
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« Antwort #23 am: 23. Mai 2011, 12:07:06 »

Hi

....ich schau dann mal in die Unterlagen. Ansonsten hat ja nur ein(e) Anwalt(in) Akteneinsicht.
Nö, eher die noch weniger wie Du. Das JA pflegt lediglich Verwaltungsakten, keine Gerichts- oder Polizeiakten. Gehe hin zum JA und frage höflich nach, ob Dir Akteneinsicht gegeben wird. Solange kein eigenständiger Verwaltungsakt vorliegt (z.B. Mitwirkung in Familiensachen vor Gericht,  etc.), steht einer Einsicht grundsätzlich nur der dortige MA im Wege. Weigert er sich, dann mal beim JA-Leiter vorbei schauen. Eher das Persönlichkeitsrecht ist hier betroffen als die Justiz oder Strafverfolgung.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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« Antwort #24 am: 23. Mai 2011, 12:12:52 »

....sorry, ich meinte Akteneinsicht bei Gericht (Anwältin). Muss mir aber noch mal alles in Ruhe durch den Kopf gehen lassen.

lg  Wotan
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