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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:52:24 *
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Autor Thema: Verhaltensregeln beim JA?  (Gelesen 1836 mal)
Inselreif
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« Antwort #25 am: 23. Mai 2011, 12:16:59 »

Hi Wotan,

....sorry, ich meinte Akteneinsicht bei Gericht (Anwältin). Muss mir aber noch mal alles in Ruhe durch den Kopf gehen lassen.

In Gerichtsakten Akteneinsicht beantragen, die Akte vor Ort lesen und vor Ort Kopien fertigen, darfst Du auch.
Dein Anwalt darf die Akte (in der Regel) noch mitnehmen aber ansonsten hat er nicht mehr Rechte als Du selbst.

Gruss von der Insel
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Wotan
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« Antwort #26 am: 23. Mai 2011, 12:19:11 »

...Danke für den Tipp!!   thumbup
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Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !
midnightwish
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« Antwort #27 am: 23. Mai 2011, 12:23:50 »

Allerdings ist noch die Frage, welcher Art die Betreuung war.

War es eine Familienhilfe, dann müßte es Hilfeplangespräcjhe gegeben haben, über die du auch informiert häöttest werden müssen und bei Umzug der Kinder zu dir hättest du wenigstens ein Schreiben über die Beendigung dieser Hilfe aufgrund des Umzugs bekommen müssen.

Wurde aber, aus welchem Grund auch immer, der KM unabhängig von den Kindern eine wie dann auch immer geartete Hilfe/Betreuung zur Seite gestellt, ist dafür zum einen das JA gar nicht zuständig und zum anderen du auf keine nFall auskunftsberechtigt.

Also wäre erstmal das zu klären.

Gruß Tina
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Wotan
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« Antwort #28 am: 23. Mai 2011, 12:34:26 »

Hallo Tina.

Es war so! Meine Ex erwartete ein drittes Kind, welches unmöglich von mir sein konnte, da ich zum besagten Zeitpunkt im Krankenhaus lag mit anschließender Kur, wegen einem Herzinfarkt und daraus resultierender OP. Ich bin dann zum Jugendamt gegangen und habe es angezeigt. Sie wollte es mir nämlich unterschieben, mit den Worten: "Und du musst bezahlen." Dann ging alles seinen juristischen Gang. Vaterschaftsklage, Scheidung etc.

Die Kinder waren dieser ganzen Zeit in meiner Obhut. Selbst das Jugendamt hat es damals befürwortet. Die elterliche Wohnung wurde nie aufgegeben. Kontakte zur Mutter wurden aber immer aufrecht erhalten. Nur manchmal spinnt die Dame..........

*** Vollquoting gelöscht. Mach' Dich bitte mit der Zitierfunktion vertraut. ***
« Letzte Änderung: 23. Mai 2011, 14:18:19 von oldie » Gespeichert

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« Antwort #29 am: 23. Mai 2011, 12:36:52 »

Also hat die Betreuung nichts mit euren Kindern zu tun. Dann wirst du auch keine Auskunft bekommen ,den ndas geht dich dann schlicht und einfach nichts an.
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Wotan
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« Antwort #30 am: 23. Mai 2011, 12:43:58 »

...da wirst Du wohl Recht haben. Denn ihr wurde eine Familienhilfe gestellt (befristet). Bei der Verlesung des Urteils in der Vaterschaftsklage, wurde der biologische Vater gleich von der JA - Mitarbeiterin zum Jugendamt mitgenommen. Beim letzten Streit vor Gericht, wurde die Richterin gegenüber meiner Ex sehr ungehalten. Auch der Anwalt von ihr wurde zusammen gefaltet.
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« Antwort #31 am: 23. Mai 2011, 13:08:57 »

....aber ich kann Akteneinsicht beim JA bekommen, was meine Kinder und meine Person betrifft. Es  sind ja auch unterschiedliche Bezirke, wo Ex und ich leben.
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midnightwish
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« Antwort #32 am: 23. Mai 2011, 13:11:05 »

Was eure Kinder und ich betrifft kannst du Akteneinsicht verlange. Allerdings können Teile herausgenommen oder geschärzt werden ,wenn sie direkt deine Ex oder deren Umfeld betreffen
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Wotan
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« Antwort #33 am: 23. Mai 2011, 13:14:48 »

......darum wohl auch die vielen toten Kinder in Deutschland? Wann schft man das JA endlich ab. Neue Strukturen müssen geschaffen werden.
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Wotan
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« Antwort #34 am: 24. Mai 2011, 14:13:55 »

Mahlzeit.

Heute habe ich per Email eine Anfrage an das JA gestellt. Hier die Anfrage:

Guten Tag Frau L.

Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, wann ich bei Ihnen im Amt vorbei schauen kann, zwecks Akteneinsicht, die meine Person und meiner leiblichen Kinder betreffen. Ich beziehe mich auf § 25 SGB X sowie auf § 83 Abs. 1 Satz 1 SGB X.   

Unterlagen meiner ehemaligen Ehefrau sind für mich nicht relevant. Alles natürlich in Ihrer Gegenwart, falls Fragen meinerseits auftauchen sollten.

Mit freundlichen Grüßen W.



Ich denke mal, dass das den richtigen Ton trifft. Bin auf die Reaktion gespannt. Diese Seite ist sehr hilfreich.

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Soziales/Inhalt/Datenschutz_im_Sozialamt/Datenschutz_im_Jugendamt1.pdf


Der Grund ist nämlich, das hin und wieder von Seiten des JA Andeutungen gemacht wurden, was meine Person betrifft.

lg. Wotan
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« Antwort #35 am: 05. Juni 2011, 11:23:11 »

Moin, moin.

Am Freitag hatte ich Post vom JA im Briefkasten. In diesem wurde mir mitgeteilt, dass mein Begehren auf Einsicht in die Akten des JA eingegangen wurde und dies nun einer Prüfung unterzogen wird. Demnächst bekomme ich dann wohl eine Nachricht, ob ein Termin zur Einsichtnahme stattfinden wird oder auch nicht. Sollte der Termin stattfinden, nehme ich einen Zeugen mit und lasse mir auch Kopien anfertigen. Meine Erfahrung mit dem zuständigen JA haben mir gezeigt, dass es besser ist, sich abzusichern mit Kopien und Zeugen. Dieses Amt lügt, das sich die Balken biegen. Oder nennt man das Sozialpädagogik?

lg  Wotan   yltype
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« Antwort #36 am: 21. Juni 2011, 09:45:48 »

***Zusammengeführt***

Moin, Moin.

Am 24.Mai 2011 habe ich um Akteneinsicht beim JA per Email gebeten. Daraufhin kam einen Email zurück mit der Frage, warum ich das möchte. Meine Begründung war, das Aüßerungen von zwei Mitarbeitern mich dazu bewegt haben, Einsichtnahme zu verlangen die meine Person und meine Kinder betreffen.

Am 26.Mai 2011 kam dann ein Schreiben vom JA mit folgenden Inhalt: "Ich habe ihre Email vom 24.05.2011 mit der Bitte um Akteneinsicht erhalten. Die Notwendigkeit der Akteneinsicht wird der Zeit geprüft. Sie erhalten von mir unaufgefordert diesbezüglich Bescheid."

Nun sind fast drei Wochen vergangen und Nichts tut sich. Heute Morgen habe ich dann den Datenschutzbeauftragten meiner Stadt angerufen und gefragt, was der Grund sein kann, das man mir diese Schreiben zuschickt. Es liegen keine Ermittlungen vor, noch ist irgend etwas anhängig. Also warum diese Verzögerung.

Meinungen von Euch wären bestimmt hilfreich zu der Angelegenheit.
« Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:00:29 von 82Marco » Gespeichert

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« Antwort #37 am: 21. Juni 2011, 10:26:48 »

Am 24.Mai 2011 habe ich um Akteneinsicht beim JA per Email gebeten. Daraufhin kam einen Email zurück mit der Frage, warum ich das möchte.
Das ist schon mal die erste Unverschämtheit des JA.
Seit wann muss ein Antrag auf Akteneinsicht begründet werden ?

Sie erhalten von mir unaufgefordert diesbezüglich Bescheid."
Heisst übersetzt: Ihre Begründung passt uns nicht, auf eine Antwort können Sie lange warten und belästigen Sie uns nicht nochmals.

Nun sind fast drei Wochen vergangen und Nichts tut sich.
Ganz einfach - Du fragst nach dem Grund der langen Wartezeit und wiederholst Dein Anliegen.
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« Antwort #38 am: 21. Juni 2011, 11:31:10 »

Hi Wotan,

mein LG hat nach 3,5 Wochen eine Antwort auf seine 2 Schreiben erhalten. Zwischen Schreibdatum und Poststempel lagen 5 Arbeitstage!

Du kannst einen kurzen zweiten Brief mit der Bitte um Antwort auf Dein Ersuchen vom 24.05.2011 schicken. Ich würde gleichzeitig 3 Terminvorschläge unterbreiten, so kannst Du versuchen, Deine "Wünsche" gleich einzubringen. Hier ist z. B. der Donnerstag der "lange" Tag.

Viel Erfolg


Adelante

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Wotan
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« Antwort #39 am: 21. Juni 2011, 11:56:53 »

 rofl2

Es hat sich was getan auf dem Amt. Vor einer halben Stund rief mich der Datenschutzbeauftragte an und teilte mir mit, das ich Einsicht bekommen werde. Der Grund der Verzögerung läge darin, das die Vorgesetzte im Mutterschaftsurlaub ist und die Vetretung zur Zeit überlastet ist. Meine zuständige Schbearbeiterin wollte sogar die Angelegenheit ablehnen, aber der Datenschutzbeauftragte hat sich dann durchgesetzt. Name der Vertretung im JA und Telefonnummer habe ich nun bekommen. Jetzt warte ich ab. Zeit muss sein. Kann nun ein Teilerfolg verbuchen.

lg  Wotan

PS: Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Und die auf dem Amt kochen auch nur mit Wasser.
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« Antwort #40 am: 21. Juni 2011, 12:18:14 »

Meine zuständige Schbearbeiterin wollte sogar die Angelegenheit ablehnen, aber der Datenschutzbeauftragte hat sich dann durchgesetzt.
Danke für die Information !
Erstaunlich finde ich, dass Du sogar einen Rückruf des Datenschutzbeauftragten erhalten hast.
Offenbar ist bei Auskunftsverweigerung des JA automatisch der Datenschutzbeauftragte der nächste Ansprechpartner.
Gut zu wissen ! thumbup
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #41 am: 21. Juni 2011, 12:55:38 »

Hi wotan

Ich denke, Du machst das absolut richtig. Allerdings würde ich jetzt nicht unnötig Zeit verstreichen lassen, solange der Eindruck beim JA frisch ist. Die wissen ganz genau, dass Du ein Recht hast, Akteneinsicht zu verlangen. Sobald Du selber oder eine Person, für welche Du das Sorgerecht trägst, betroffen ist und keine Amtsermittlungen oder-verfahren laufen, hast Du Du darauf Anspruch. Gerade erst gestern lief eine Sendung über JA's beim mdr und es wurde dargestellt, wie toll und professionell diese arbeiten. Vielleicht schickst Du der mdr-Redaktion mal eine Zusammenstellung Deiner Erfahrungen, und vielleicht laden die das nächste mal auch ein Opfer, und nicht nur einen Täter, ein. Oder sie Fragen einfach mal bei Deinem JA nach, was da so abgeht.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wotan
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« Antwort #42 am: 21. Juni 2011, 13:16:08 »

....in unserer Stadt lief eine Aktion vom Jugendamt "Hilfe die ankommt." Ich musste lachen, als ich das hörte und las. Mir ist aufgefallen, das in den Medien die Jugenämter hervorgehoben und positiv bewertet werden. Die mussen wohl ihr Image aufbügeln. Mittlerweile habe ich aber auch den Eindruck, das wir über das Fernsehen, an der Nase rumgeführt werden. Ich möchte mal behaupten, das wir nicht mehr weit weg sind von sozialen Unruhen in Deutschland.

lg  Wotan

PS:

Kommen zwei Sozialarbeiter nachts aus der Kneipe und sehen jemanden zusammengeschlagen und blutüberströmt auf der Straße liegen.
Sagt der eine Sozialarbeiter zum anderen : Du, demjenigen, der das gemacht hat, müssen wir unbedingt helfen.
---
Treffen sich zwei Sozialarbeiter in der Stadt.
Fragt der eine : Du, kannst Du mir sagen wo hier der Bahnhof ist?
Nein, tut mir leid, weiß ich auch nicht.
Macht nichts, aber ich fand es toll, dass wir darüber geredet haben.
Am nächsten Tag treffen sie sich wieder.
Fragt der andere : Na, hast Du den Bahnhof gefunden?
Nein, aber ich kann jetzt damit umgehen.
---
Hilf Dir selbst, sonst hilft Dir ein Sozialarbeiter!
---
Zwei in einer psychiatrischen Abteilung arbeitende Sozialarbeiter begegnen sich auf dem Flur.
Sagt der eine : Guten Morgen.
Ein paar Schritte weiter dreht sich der andere um und grübelt : Was hat er bloß damit gemeint?
« Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 13:21:00 von Wotan » Gespeichert

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« Antwort #43 am: 16. Juli 2011, 09:10:35 »

Moin, Moin.

Vor Kurzem habe ich um Akteneinsicht beim JA angefragt. Da mir das JA eine schwammige Antwort geschickt hat, habe ich den Datenschutzbeauftragten für Sozialdaten eingeschaltet. Der hat sich zum Schluß die Vorgesetzte des JA geben lassen und mit dieser bin ich nun im telefonischen Kontakt. Gestern teilte sie mir mit, das die Akten zur Überprüfung sind und ein Gutachten erstellt wird. Mir wurde zugesagt, das am 27.July 2011 ich telefonisch benachrichtigt werde, ob ich dann Einsicht bekomme oder nicht. Zusätzlich wurde ein Gesprächstermin am 24.August 2011 vereinbart zusammen mit der Sachbearbeiterin für meinen Bezirk. ZU diesem Termin werde ich aber eine zweite Person meines Vertrauens hinzuziehen.

Meine Frage lautet. Was haltet Ihr von dieser Vorgehensweise des JA?

PS: Letztes Wochenende konnte ich meinen Sohn von der Mutter wieder abholen. Er war dort ausgerastet. Alles wegen einer Lapalie.
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