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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:48:05 *
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Autor Thema: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, gerichtlicher Zwang zum Jobwechsel?  (Gelesen 7096 mal)
Jeanswilli
_Jeanswilli
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« am: 21. Mai 2011, 11:14:23 »

Hallo! Nun ist es soweit, der Termin für die Unterhaltsklage meiner Ex ist ins Haus geflattert.

Ich bin Berufsanfänger (Jungkoch), verdiene ca. 850€ Netto und zahle zur Zeit (freiwillig mit JA-Titel) 135€ an die KM.
Sie und ihr Anwalt wollen mich nun gerichtlich dazu zwingen lassen, mir eine Arbeit in einem anderen Beruf oder in den Altbundesländern zu suchen damit ich vollen Unterhalt zahlen kann. Ich arbeite vollzeit und Schichten, ein Nebenjob ist nicht möglich. Der Verdienst ist hier in Thüringen für Jungköche üblich.

Hat jemand Erfahrung, ob das Gericht wirklich solche Urteile fällt? Klar könnte ich in bestimmten Gegenden mehr verdienen, aber würde der Mehrverdienst nicht durch gesteigerte Wohn- und Umgangskosten wieder aufgefressen werden?

Gruß Willi
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 21. Mai 2011, 11:33:18 »

Moin Willy
Das Gericht kann dich nicht zwingen umzuziehen oder zu kündigen, kann dich aber theoretisch so behandeln als würdest du es tun.
Dass jemand einen so jungen Menschen so behandelt halte ich nicht für wahrscheinlich aber auch nicht ausgeschlossen.
Das wäre aber auch nicht schlimm.
Dann beantragst du aufstocken H4.
Das könntest du auch jetzt schon tun denn damit belegst
du, dass bei dir nichts zu holen ist.
Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
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« Antwort #2 am: 21. Mai 2011, 11:37:19 »

Moin Willi,

kann es nicht auch sein, dass Deine Ex in diesem Vorhaben ein Vehikel sieht, Dich aus dem Dunstkreis Eures Kindes zu entfernen und es dadurch wieder für sich allein zu bekommen?

Theoretisch gibt es diese Möglichkeit; vor allem von Langzeitarbeitslosen werden manchmal bundesweite Bewerbungen verlangt. In Deinem Fall solltest Du Dir allerdings keine grossen Sorgen machen; zum einen ist das Einkommensniveau für Jungköche auch anderswo nicht riesig hoch; zum zweiten müsstest Du unter Berücksichtigung Deines Selbstbehalts erst einmal auf einen höheren Unterhaltsbetrag kommen (wofür man nicht Deine freiwillige Zahlung zugrunde legen kann, denn derzeit wärst Du gar nicht leistungsfähig) - und zum dritten haben viele Gerichte auch die Wichtigkeit von präsenten Vätern erkannt.

Grüssles
Martin

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Jeanswilli
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« Antwort #3 am: 21. Mai 2011, 11:57:39 »

Hallo! Natürlich will meine Ex mich loswerden. Ich hoffe, der Richter wird das auch so sehen. Hat die Mutter nicht auch eine Verantwortung dafür zu sorgen, dass unser Kind finanziell abgesichert ist? Sie macht gar nichts, hat die Schule geschmissen und sitzt den ganzen Tag zu Hause. Kann sie nicht arbeiten gehen? Oder zumindest die Anträge ausfüllen um die ihr zustehende Unterstützung zu erhalten?

Wie meinst du das mit dem H4? Das steht mir sicher nicht zu, da ich ja bei meinen Eltern wohne.

Gruß Willi
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elwu
Gast
« Antwort #4 am: 21. Mai 2011, 12:08:46 »

Sie und ihr Anwalt wollen mich nun gerichtlich dazu zwingen lassen, mir eine Arbeit in einem anderen Beruf oder in den Altbundesländern zu suchen damit ich vollen Unterhalt zahlen kann.

Hallo,

auf welche Rechtsgrundlage berufen die sich denn bei diesem Ansinnen? Stell' bitte die Klage anonymisiert hier ein, dann schaun mer mal.

/elwu
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Jeanswilli
_Jeanswilli
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« Antwort #5 am: 21. Mai 2011, 22:43:45 »

Hallo, ich werde die Klage einstellen, wird aber erst Montag. Bin gerade erst von der Arbeit gekommen, morgen hab ich hoffentlich den Kleinen.

Ich glaube aber, der Anwalt beruft sich einfach auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Er hatte mich bereits im Februar schriftlich aufgefordert, rückwirkend ab Januar 225€ zu zahlen. Mit den vorliegenden Lohnnachweisen konnte er das natürlich nicht begründen, hat aber schon mit dem Zwang zum Umzug oder zur Arbeit als Ungelernter gedroht. Zwingt denn in diesem Staat keiner mal eine Mutter ihren Ar... vom Sofa zu heben und auch etwas zur finanziellen Absicherung ihres Kindes zu tun?

Gruß Willi
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brille007
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« Antwort #6 am: 22. Mai 2011, 00:38:57 »

Moin Willi,

Zwingt denn in diesem Staat keiner mal eine Mutter ihren Ar... vom Sofa zu heben und auch etwas zur finanziellen Absicherung ihres Kindes zu tun?
diesen Gedanken solltest Du schnellstmöglich vergessen; er bringt Dich nicht weiter. Deine Ex erbringt ihren Unterhaltsanteil durch Betreuung; Du durch Bares. Und Du tust Dir keinen Gefallen, wenn Du hier eine Diskussion über Quantität lostrittst; die fällt Dir dann auf die eigenen Füsse.

Grüssles
Martin
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Jeanswilli
_Jeanswilli
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« Antwort #7 am: 23. Mai 2011, 09:25:18 »

Moin, also der Anwalt beruft sich auf § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB.

Danach obliegt " dem Antragsgegner die Verpflichtung, alle verfügbaren Mittel zur Erfüllung der Unterhaltsschuld einzusetzen, um mindestens die Zahlung des Mindestunterhaltes zu sichern, selbst wenn er dabei einen Orts- oder Berufswechsel in Kauf nehmen muss. Er ist auch verpflichtet, Nebenbeschäftigungen und Überstunden auszuführen und zu leisten, um den Mindestunterhalt zu sichern."

Gruß Willi
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wedi-
_wedi
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« Antwort #8 am: 23. Mai 2011, 11:07:30 »

Hi
alle verfügbaren Mittel zur Erfüllung der Unterhaltsschuld einzusetzen

Im § 1603 steht nichts von einem Berufswechsel oder Umzug.

Du bist gerade erst ''ausgelernt'' und beziehst einen ortsüblichen Lohn.Die Stelle ist in Schichten und Vollzeit angesetzt, so dass du deiner ''Erwerbsobliegenheit'' voll umfänglich nachkommst.

Ich denke nicht, das sie dich zu irgendwas zwingen können, ...aber bei Gericht und auf hoher See....

Gruss Wedi
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brille007
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« Antwort #9 am: 23. Mai 2011, 11:28:53 »

Moin Willi,

mach Dir wegen der Nummer nicht zuviel Stress; vor allem, wenn Dich jemand, der den eigenen Hintern nicht vom Sofa hochkriegt, zu "mehr arbeiten" verdonnern lassen will.

Zum Jobwechsel oder Umzug zwingen kann Dich niemand; man könnte - höchstens - behaupten, dass Jungköche in einem anderen Bundesland mehr verdienen und diesen fiktiven Verdienst zur Berechnungsgrundlage machen. Andererseits bist Du bereits mit Deinem aktuellen Verdienst nicht leistungsfähig; mit einem fiktiven Einkommen noch weniger: Du müsstest dann aufstockendes Hartz4 beantragen (und würdest es auch bekommen). Und an diesem Punkt kommt die Nummer an den Punkt "linke Tasche - rechte Tasche": Ob nun Dir Sozialleistungen gewährt werden oder UHV für's Kind, spielt rechnerisch keine Rolle.

Aber selbstverständlich könntest Du - rein plakativ - Deinen Anwalt in einem solchen Verfahren anbieten lassen, Dich in Deinen arbeitsfreien Zeiten stärker in die Betreuung Eures Kindes einzubringen: Dann kann auch Deine Ex einer Teilzeit-Tätigkeit nachgehen, was die Sozialtöpfe ebenfalls entlastet. Die Reaktionen mancher Exen auf solche Angebote sind manchmal recht erhellend...

Grüssles
Martin
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Jeanswilli
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« Antwort #10 am: 23. Mai 2011, 12:15:35 »

Hallo,

UHV müsste für die KM nicht bezahlt werden, die 135€ zahle ich doch. Um die Betreuung meines Sohnes kümmert sich täglich die Kita, dort ist er von 7-17 Uhr. Also arbeiten könnte meine Ex jetzt schon. Aber das ist ja - igittigitt. Schule hat sie abgebrochen, sitzt also den ganzen Tag zu Hause.

Ich habe immer gedacht Unterhalt wird vom H4 abgezogen, dann ist doch die Klage der KM völlig sinnlos, oder?

Gruß Willi
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brille007
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« Antwort #11 am: 23. Mai 2011, 12:24:20 »

Moin,

Ich habe immer gedacht Unterhalt wird vom H4 abgezogen, dann ist doch die Klage der KM völlig sinnlos, oder?
falls Deine Ex damit plant, möglichst viele Kilometer zwischen Dich und Euer Kind zu legen oder Dir einfach Ärger zu machen, ist die Klage sicher nicht sinnlos (wenn auch vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen).

Auch rechnerisch magst Du recht haben - aber es ist ja (eigentlich) nicht die Sache des Steuerzahlers, den Unterhalt von Kindern zu finanzieren, sondern vor allem die Aufgabe der Eltern. Ist ähnlich wie bei den Leuten, die es für "blöd" halten, selbst arbeiten zu gehen, wenn's dafür nur wenig mehr Geld gibt als für's zuhause bleiben.

Grüssles
Martin
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #12 am: 23. Mai 2011, 13:19:33 »

Hi

Weder ein Umzug noch ein Arbeitsplatzwechsel kann erzwungen werden. Die Forderung
Zitat
Er ist auch verpflichtet, Nebenbeschäftigungen und Überstunden auszuführen und zu leisten, um den Mindestunterhalt zu sichern.
gibt es so konkret auch nicht. Dir kann eigentlich "nur" ein fiktives Einkommen unterstellt werden. Die Grenzen hierfür hat das BVerfG in zwei Beschlüssen aufgezeigt.

Grenzen der Anrechnung fiktiver Einkünfte:
vom 16.04.2008
vom 25.02.2010

Wenige Tage nach dem zweiten Beschluss hat das OLG Hamm eine absolute Grenze selbst bei fehlenden Erwerbsbemühungen aufgezeigt, nämlich dann, wenn konkret eine solche Möglichkeit überhaupt nicht gegeben ist. Wenn dieses Einkommen in Deiner Region üblich ist, dann ist das eben so. Es ist vollschichtig und sollte auch daher der Urteilsbegründung genügen. Dieses Wörtchen "konkret" zieht sich durch all diese genannten Gerichtsentscheidungen. D.h. die pauschale Behauptung auf bessere Verdienstmöglichkeiten müssten nachgewiesen werden, und ein Umzug würde Dich gleich in mehreren Grundrechten einschränken. Da Du leistungswillig, aber nicht leistungsfähig bist, stellst Du durch die freiwillige Zahlung der 135€ trotz beachtlicher Unterschreitung Deines SB unter Beweis.

Gruss oldie

Edit: Hier ein interessanter Aufsatz dazu.
« Letzte Änderung: 23. Mai 2011, 17:28:58 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Jeanswilli
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« Antwort #13 am: 05. Juli 2011, 22:01:57 »

Hallo! Morgen ist es nun so weit, der Gerichtstermin steht an. Es gingen noch mal Schreiben der Anwälte zum Gericht, der Anwalt der KM zweifelt meinen  Verdienst an und ich könne doch mit dem Bus zur Arbeit fahren (letzter Bus fährt 20.10Uhr, Arbeitszeit in der Spätschicht geht bis 23.00Uhr). rofl2
Mein Anwalt hat ein Sachverständigengutachten eingereicht und ich habe noch ein paar Stellenangebote mit Gehaltsangaben gesammelt.

Nun werden wir sehen wie der Richter entscheidet.

Ich berichte morgen.

Gute Nacht (für mich nicht)

Willi
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Pinkus
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« Antwort #14 am: 05. Juli 2011, 22:25:59 »

Hallo Willi,
Dir bleibt auch nichts erspart...lese immer eifrig mit.
Ich drücke Dir die Daumen!

Kopfschüttelnde Grüße
Pinkus,
die niemals auf die Idee kommen würde dem KV bei den Arbeitszeiten noch den ÖPNV aufs Auge zu drücken
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Beppo
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« Antwort #15 am: 05. Juli 2011, 22:27:51 »

Viel Erfolg!  thumbup
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« Antwort #16 am: 06. Juli 2011, 06:39:28 »

Viel Glück heute  thumbup
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« Antwort #17 am: 06. Juli 2011, 08:07:25 »

Ja, viel Glück, Daumen sind gedrückt!  thumbup
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Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
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« Antwort #18 am: 06. Juli 2011, 08:19:20 »

dito  thumbup
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« Antwort #19 am: 06. Juli 2011, 08:27:20 »

Auch meiner zwei Daumen kannst Du Dir gewiss sein.  thumbup  thumbup
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NurZahler
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« Antwort #20 am: 06. Juli 2011, 13:01:24 »

Hallo Jeanswilli

will dir kein Angst einjagen, aber die Gerichte können das tun, dich dazu zwingen neue Arbeitstelle zu suchen egal wo und wie. ich spreche aus Erfahrungen,,,meine Ex hat auch 2008 nach mehr Ku geklagt zu der zeit verdiente ich 1400 € bei der Firma war ich auch schon 10 Jahren eingestellt. Habe 425 € Ku bezahlt für drei Kinder, und 200 € Eheschulden ,,die (H)Exe wollte aber mehr und der Richter hat gesagt ich muss andere Arbeitstelle suchen wo ich mehr verdiene egal wo oder die Nebentätigkeit aufnehmen und hat mich zur Zahlung von 500 € KU verpflichtet, für mich waren damals die 75 € sehr viel Geld. Damit ich die Nebentätigkeit ausüben kann, dürfte ich ab dem zeitpunkt meine Kiddis nur noch ein Mal im Monat zu sich nehmen von Sa 11 Uhr bis So 15 Uhr... also der Kindeswohl spilet wohl manchmal nicht so große Rolle..... Das schlimmste ist, meine Ex war auf das Geld nicht angewiesen, die wollte nur mich finanziel ruinieren und mir den Umgang finanziel unmöglich machen,,, Ja was soll ich dazu sagen ?!? Hat sie erreicht :thumbdown:Der Kontakt zu den Kindern ist sehr schlecht, die älteste Tochter will mich nicht mehr sehen aber lange Geschichte und hat mit deiner Frage nichts zu tun,,,,,,,Ich wollte dir nur sagen, mach dich auf schlimmste gefasst !!!! Ich wünsche dir viel Kraft, Geduld und Glück!

LG
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« Antwort #21 am: 06. Juli 2011, 13:21:49 »

NurZahler, ich hoffe Willy kann das nicht mehr lesen, bevor er los geht, denn das kann er so nun wirklich nicht gebrauchen.

Auch wenn du sicher nicht unrecht hast, wirkt so etwas wie ein Tritt in die Kniekehlen.
Oder wie würdest du dich fühlen, wenn dir jemand am Vorabend der Schlacht sagt, dass du sowieso keine Chance hast?
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« Antwort #22 am: 06. Juli 2011, 14:08:18 »

@ NurZahler,

wo liegt der Sinn, Dich gleich im zweiten Posting mit solchen "Empfehlungen" vorzustellen? Deine eigenen schlechten Erfahrungen sind sicher nicht symptomatisch für andere - aber jemand kurz vor seiner Gerichtsverhandlung sinnloserweise noch eine Ohrfeige zu verpassen braucht der so nötig wie Zahnschmerzen.

Ich kenne auch Leute, die im Auto zu Tode gekommen sind - und trotzdem fahre ich selbst täglich damit. Und Leuten, die mir vor jeder Fahrt ungefragt mitteilen würden, dass Autofahren lebensgefährlich ist, würde ich ziemlich bald den Vogel zeigen...

Just my 2 cents
Martin
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« Antwort #23 am: 06. Juli 2011, 14:17:24 »

Hallo! Willi hat`s gelesen.

Trotzdem vertraue ich auf das Können meines Anwaltes und gehe relativ ruhig in die Verhandlung. Sollte ein ähnliches Ergebnis herauskommen wie bei NurZahler, erfolgt sofort der Gang zum OLG. Von Erfurt gab es in der vergangenen Zeit häufig "vaterfreundliche" Urteile.

Also, Termin ist 15.30 Uhr, drückt mir die Daumen.

Gruß Willi

der komischerweise noch ganz ruhig ist.
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« Antwort #24 am: 06. Juli 2011, 14:23:44 »

Zitat
der komischerweise noch ganz ruhig ist.
Dann bleib`s am Besten auch 

Ich dachte schon, jetzt kommt Dein Bericht von der Verhandlung!

Junge! Mein Daumen ist schon ganz blau...
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