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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:47:19 *
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Autor Thema: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit, gerichtlicher Zwang zum Jobwechsel?  (Gelesen 7096 mal)
Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #25 am: 06. Juli 2011, 14:38:12 »

Alles Gute!!!!  thumbup thumbup thumbup
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
wedi-
_wedi
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« Antwort #26 am: 06. Juli 2011, 14:50:29 »

Von mir auch. thumbup thumbup

Es wird schon werden.
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Jeanswilli
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« Antwort #27 am: 06. Juli 2011, 17:27:14 »

So, ich hab es hinter mir. Jetzt darf ich rückwirkend ab April 165€ Unterhalt zahlen, also 30€ mehr als jetzt.

Wenigstens wurde ich nicht dazu verdonnert, 500 Bewerbungen im Monat zu schreiben.
Ich zahle also bei 850€ Nettogehalt 165€ Unterhalt. Lohnt es sich jetzt überhaupt nach einer Lohnerhöhung zu fragen oder steckt sie das dann auch alles ein?

Gruß Willi
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brille007
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« Antwort #28 am: 06. Juli 2011, 17:31:30 »

Moin Willi,

entscheidend ist, wie die Erhöhung begründet wurde (auch wenn's "nur" 30 EUR sind), nachdem Dein SB ja auch ohne diese Erhöhung bereits unterschritten ist. Kann man vermutlich erst sagen, wenn die schriftliche Begründung vorliegt. Aber ohne diese Info können wir wenig dazu sagen.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
midnightwish
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« Antwort #29 am: 06. Juli 2011, 17:42:20 »

Hi willi,

Kann es sein d,as dir das kostenlose wohnen bei deinen Eltern als Geldwerter Vorteil zugerechnet wurde? Dann wäre zu erklärenm, das deine Eltern das so nicht sehen und es nicht in ihrer Absicht liegt, das daruch der KU steigt. Wobei die Chancen wahrscheinlich gering sind, da du nicht den Mindestunterhalt zahlst.

Hast du das mit Sonntag klären können?

LG Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #30 am: 06. Juli 2011, 17:46:02 »

Naja, nicht schön aber überlebbar.

Schreib doch bitte noch ein bisschen über den Ablauf. Wenn du Muße dafür hast.

Ist es ein Urteil oder ein Vergleich?

Wie hat sich dein Anwalt geschlagen?

Theoretisch hast du jetzt 2 Jahre Zeit eine evtl. Lohnerhöhung alleine zu verfrühstücken.
Erst dann kann neue Auskunft verlangt und neu geklagt werden.

Aber ob die Erhöhung danach primär dir oder dem Kind gut geschrieben wird, hängt wieder von der Laune des Richters ab.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Jeanswilli
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« Antwort #31 am: 06. Juli 2011, 17:51:54 »

Hi, ich zahle bei meinen Eltern (offiziell) 150€ Miete mit Belegen. Aber das Wohnen zu Hause war sicher der Hauptgrund. So hab ich es jedenfalls verstanden.

Im Moment ist das ja auch nicht so ein Drama mit den 165€ aber was ist, wenn ich ausziehen möchte in eine eigene Wohnung? Das ist für mich ja gar nicht möglich.

Das mit Sonntag konnte ich nicht klären, sie lässt sich auf keinen Kompromiss ein.
War klar.

Der Ablauf hat mich irgendwie an einen türkischen Basar erinnert. Meinem Anwalt wurde irgendwie gar keine Möglichkeit gegeben hier sachliche Argumente vorzubringen. Ist er vielleicht doch nicht der Richtige? Ich weiß es im Moment nicht, muss die ganze Sache erst mal sacken lassen. Montag werde ich ihn sowieso anrufen müssen wegen Umgangsausfall.

Wieso habe ich jetzt 2 Jahre Zeit? Ich kenne welche, deren Exen alle 3 Monate Lohnabrechnungen verlangen und 2x im Jahr zum Gericht gehen.

Gruß Willi
 
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #32 am: 06. Juli 2011, 18:01:18 »

Laut Gesetz darf nur alle 2 Jahre neue Auskunft verlangt werden.
Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen, wenn der Berechtigte glaubhaft machen kann, dass es eine Nennenswerte Erhöhung gegeben hat. Naja und was glaubhaft ist, entscheidet natürlich wieder der Richter.

Dass du dir im Moment nicht so einfach ne eigene Wohnung leisten kannst, liegt aber nicht nur und in erster Linie an dem Unterhalt, sondern auch daran, dass du dir nun mal einen Beruf ausgesucht hast, der zumindest am Anfang nicht unbedingt zu plötzlichem Reichtum führt.

Dafür kannst du ausnahmsweise nicht die Familienjustiz verantwortlich machen.

Und auch wenn er dich nochmal um 30 Ocken und damit weiter unter deinen SB gedrückt hat, muss man auch sehen, dass er dich auch deutlich mehr hätte trietzen können.

In dem Punkt hat der NurZahler schon recht.

Ich denke du kannst im Großen und Ganzen einigermaßen zufrieden sein.

Gruss Beppo
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« Antwort #33 am: 06. Juli 2011, 20:43:00 »

Hi! So, hab mich wieder beruhigt und feiere jetzt einfach, dass ich die Alte nicht mehr an der Backe habe. Die Familie von ihrem neuen Freund ist total verzweifelt, weil der arme Kerl nur ausgenutzt wird  rofl2

Es war übrigens ein Vergleich, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber was nützt oder schadet mir denn ob Vergleich oder Urteil?

Was mach ich denn wegen dem WE? Wieder Ordnungsgeldantrag stellen?

Gruß Willi
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« Antwort #34 am: 07. Juli 2011, 07:38:26 »

Servus Willi,

beim Vergleich hast Du keine Möglichkeit der Revision vorm OLG.
Denn dabei handelt es sich ja um eine Vereinbarung zwischen Dir und der Gegenseite, der Du ausdrücklich zugestimmt hast.
Nur ein Urteil, welches nicht Deinen Vorstellungen entspricht, kannst Du vor ein OLG bringen.

Was das WE angeht, würde ich in Deinem Fall wohl schon Ordnungsgeld beantragen.
KM hat meiner Ansicht nach eh schon Allmachtsfantasien.
Beweist ja auch der Umgang mit ihrem neuen Freund. Kerle sind für sie scheinbar nur da, um ihre Bedürfnisse (egal welcher Art) zu befriedigen.

Gruß, Michael
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« Antwort #35 am: 07. Juli 2011, 10:13:28 »

hi willi,

wie ear denn der Ablauf bzgl. der Anfrage wg. Sonntag?
Hast Du KM im Beisein der Anwälte darauf hingewiesen das Du zum KiGa gehst da es Deim Umgangstag ist?
Hat KM in deren Beisein abgelehnt? und wenn ja warum hat denn der Anwalt nicht den Richter darauf angesprochen?

Ich denke es wäre hier eine gute Gelegenheit gewesen der KM ein wenig die Grenzen aufzeigen zu lassen und vor allem Dir den Dir zustehenden Umgang am Sonntag zu ermöglichen.

Bitte berichte dochmal dazu.

Danke und Gruss,
minna
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« Antwort #36 am: 07. Juli 2011, 10:17:34 »

Hallo Willi,

@minna`s Frage würde mich auch interessieren. Gestern wäre eine gute Gelegenheit gewesen das angesagte/drohende Unheil am Sonntag deutlichst anzusprechen.

Viele Grüsse
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« Antwort #37 am: 07. Juli 2011, 10:36:57 »

Hallo! Ich habe sie erst nach der Verhandlung ansprechen können, weil sie und ihr Anwalt immer erst erscheinen wenn der Richter schon anwesend ist. Mein Anwalt war dabei, ihrer schon wieder abgerauscht. Sie hat mir mitgeteilt, dass er am Samstag bei ihrer Mutter ist und ist weg. Der Antwort von meinem Anwalt hat sie einfach nicht mehr zugehört.

Gruß Willi
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« Antwort #38 am: 07. Juli 2011, 10:53:53 »

... das ist aber megablöd gelaufen...Dein Anwalt hätte das im Beisein des Richters ansprechen müssen.
Mensch, Willi Du solltest Ihm da ab und an schon mal deutlich nen Auftrag geben.

Dir wird jetzt der Umgang am Sonntag verwehrt !
Was hat die Aussage das Knirps am Samstag bei Mutter der KM ist zu tun, verstehe ich nicht.

minna
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« Antwort #39 am: 07. Juli 2011, 10:57:14 »

Ich hatte ihr an Sonntag angeboten zu tauschen. Da hat sie gesagt das wir darüber noch mal reden, desshalb hat mein Anwalt in der Verhandlung nichts gesagt. Sie hat ja erst hinterher den Tausch abgelehnt mit eben dieser Begründung.

Gruß Willi
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« Antwort #40 am: 07. Juli 2011, 11:05:09 »

... sollte Dir einmal mehr zeigen das mit Ihr einfach nichts geht bzgl. Absprachen thumbdown

wünsche dir und Sohnemann das Du das beim nächstenmal zu verhindern weisst.

minna
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« Antwort #41 am: 07. Juli 2011, 11:10:22 »

Mann-o-Mann Willi,

das kann doch absolut nicht wahr sein!

Entschuldige:

Du lässt einen angesagten(!) Umgangsboykott sehenden Auges zu und unternimmst nichts, obwohl man Dir wiederholt gute und einschlägige Tipps gibt. Nicht einmal eine Ansprache dieses Punkts vor Gericht soll drin gewesen sein?

Verstehe das wer will, ich kann es jedenfalls nicht. Vielleicht ist Dir das ja künftig eine Lehre, dass Du auf Zusagen der EX absolut nicht bauen kannst...

Viele Grüsse
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« Antwort #42 am: 07. Juli 2011, 11:13:46 »

@ bagger,

Willi hat schon ne Menge erreicht und bis dato auch gekämpft wie ein Löwe.
Nur sein Rechtsbeistand macht mir das ein oder andere mal Bauchschmerzen.

Das es so jetzt gelaufen ist mag echt doof sein, ist jetzt aber so udn Willi wird sich am meisten in der allerwertesten beissen udn das in Zukunft zu verhindern wissen.

@willi, 
bleib dran...DU hast bisher alles echt gut gemacht und bleibst Deinem Sohnemann ein toller Papa   thumbup

minna
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« Antwort #43 am: 07. Juli 2011, 11:42:12 »

Natürlich ärgere ich mich am meisten darüber. Ich habe sie gestern noch mal angeschrieben und werde das heute auch noch einmal tun. Am Sonntag gehe ich zum Sportfest und nehme die Kamera mit.

Kann ich eigentlich den zuständigen Richter auch selber über den Umgangsausfall informieren oder muss das mein Anwalt machen? Wenn es über den Anwalt läuft bestehe ich auf Ordnungsgeldantrag. Ist das okay?

Das große Problem ist, dass meine Ex macht was sie will und auf niemanden hört. Weder auf mich, noch auf meinen oder ihren eigenen Anwalt. Zu ihrer eigenen Mutter darf der Kleine auch erst seit letzte Woche wieder. Die hat die Kita-Schulden bezahlt und dafür jeden Samstag Umgang verlangt. Genau aus diesem Grund kann sie jetzt nicht tauschen.

Gruß Willi
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« Antwort #44 am: 07. Juli 2011, 11:50:07 »

... wie ist Dein verhälniss zur Mutter der KM ?  mad3

Würde sich da evtl. eine Möglichkeit auftun mit Ihr zu reden das Sie Dir und Sohnemann den Tag überlässt?

Echt krass was Km da abzieht aber eben genau deswegen solltest Du absolut auf einhaltung der Umgangstage udn Absprachen bestehen, alles schriflich fixieren udn immer das Ordnungsgeld bei Zuwiederhandlung einfordern.

Anders wirst Du diesem vorzeige Exemplar einer  Umgangsboykotteuse niemal beikommen und wichtige Zeit mit Sohnemann verlieren.

Verschaffe Dir allen Respekt denn Du kriegen kannst.

minna
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« Antwort #45 am: 07. Juli 2011, 11:59:50 »

Hi Minna, nur kurz zur Information: Ich habe bereits 4x Umgangsrecht einklagen müssen. Sie würde sich eher die Hand abhacken als mir den Kleinen freiwillig auch nur 1 Minute zu überlassen.

Das Wort Respekt existiert in ihrem Wortschatz nicht. Verdacht auf Borderline haben inzwischen mehrere Personen angesprochen, die aus welchen Gründen auch immer mit ihr zu tun hatten.

Ich werde weiter kämpfen und aus jedem Fehler den ich mache wieder ein Stück dazulernen.


Gruß Willi
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« Antwort #46 am: 07. Juli 2011, 12:07:30 »

...

Zitat
Ich werde weiter kämpfen und aus jedem Fehler den ich mache wieder ein Stück dazulernen

... das weiss ich und darum  thumbup

minna
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« Antwort #47 am: 07. Juli 2011, 12:19:14 »

Hallo Willi,

bleib weiter tapfer dran und wegen dem hier:

Das große Problem ist, dass meine Ex macht was sie will und auf niemanden hört.

und dem hier:

Ich habe bereits 4x Umgangsrecht einklagen müssen. Sie würde sich eher die Hand abhacken als mir den Kleinen freiwillig auch nur 1 Minute zu überlassen.

Das Wort Respekt existiert in ihrem Wortschatz nicht.

musst Du eine glasklare Linie fahren und darfst keinen Millimeter(!) abweichen, anders lernt sie es nicht.

Ganz im Gegenteil, jetzt hat sie sogar gesehen, dass sie Dir den vereinbarten Umgang verweigern kann und sie damit durchkommt, weil Du nicht einmal etwas bei Gericht dazu sagst, wo es höchst angebracht gewesen wäre.

Ihre Faxen müssen ein Ende haben und nachher drüber ärgern und hier schreiben hilft nichts.

Also denk da bitte noch einmal darüber nach und mach es beim nächsten Mal aber richtig.

Wenn ich Deine Beiträge lese habe ich manchmal das Gefühl, hier schreibt das Kanninchen, das vor der Schlange sitzt und nicht mehr weiss wo vorne und hinten ist.

Das muss sich ändern! Für Deinen Sohn und Dich!

Viele Grüsse
« Letzte Änderung: 07. Juli 2011, 12:22:16 von bagger1975 » Gespeichert

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« Antwort #48 am: 07. Juli 2011, 14:12:00 »

@bagger,

Zitat
Wenn ich Deine Beiträge lese habe ich manchmal das Gefühl, hier schreibt das Kanninchen, das vor der Schlange sitzt und nicht mehr weiss wo vorne und hinten ist.

...wenn Du wirklich alle Einträge sorgfältig gelesen hast kommst Du zu der Erkenntnis das Du schlichtweg falsch liegst.

Willi hat nicht einmal den Anschein gemacht das er zögerlich wäre, nur ist es seiner beruflichen Situation, seinem seltsamen Ra, seinen jungen Jahren und vor allem seiner dämlichen Ex geschuldet das er das ein oder andere Mal eher unsicher ist was das richtige ist.

Nicht weil er Angst hat das richtige zu tun sondern davor das Ihm aus jeder Aktion ein Strick gedreht wird.

Willi, go on an keep rockin`

nur meine Meinung
minna
 
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Bonnie 2


« Antwort #49 am: 07. Juli 2011, 14:30:32 »

Moin

Hi, ich zahle bei meinen Eltern (offiziell) 150€ Miete mit Belegen. Aber das Wohnen zu Hause war sicher der Hauptgrund. So hab ich es jedenfalls verstanden.
Und genau das hätte das Gericht niemals als Begründung in einen Beschluss aufnehmen können. Ein Vergleich war die einzige Möglichkeit, Dich auf diese Art legal unter den Selbstbehalt zu drücken. Allerdings wäre zu prüfen, ob Dir das Existenzminimum verbleibt. Denn dann könnte selbst ein gerichtl. Vergleich m.E. sittenwidrig sein, da dann hier Dritte für Dich in die Breche springen müssten.

Auch wenn Du jetzt mit einem blauen Auge davon gekommen stellt sich mir die Frage, warum es ein Vergleich wurde? Was hat denn der Richter gesagt, um Dich dazu zu bringen? Und was hat Dein RA daraufhin zu Dir gesagt? Wurde Dir ein fiktives Einkommen angedichtet oder auch nur angemerkt, dass das geschehen könnte?

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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