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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:41:45 *
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Autor Thema: Zuweisung der Ehewohnung bei WM und Auszug der DEF vor 2 Jahren?  (Gelesen 1138 mal)
tarek
_tarek
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 141


« am: 19. Mai 2011, 12:44:35 »

Hallo,

die Scheidung steht an und damit auch die Entscheidung hinsichtlich der Zuweisung der Ehewohnung.
Beim Scheidungsantrag 6/2009 haben sowohl ich wie auch DEF Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung gestellt.

DEF ist allerdings bereits zu 8/2009 ausgezogen, und Kinder werden im WM betreut.
Zudem wird DEF demnächst wieder in das von mir bewohnte Mietshaus einziehen, in eine andere Wohnung (ca. 90 qm, also ausreichend gross). Diese hat sie vom Vermieter im Tausch gegen eine andere Wohnung erhalten, die sie früher zusätzlich im Haus gemietet hatte (zusätzlich zur großen Wohnung, um die es bei der Zuweisung geht).

DEF begründet Bedarf an der Ehewohnung auch mit Gehbehinderung. Die Ehewohnung liegt im ersten Stock, die Wohnung, in die DEF demnächst einziehen kann, allerdings genauso. Insofern dürfte dies nicht verfangen.

Ich gehe davon aus, dass bei dieser Sachlage eine Zuweisung der Ehewohnung an die DEF höchst unwahrscheinlich ist. Kindeswohlgründe sprechen jedenfalls nicht dafür, sondern klar dagegen. Seht ihr das auch so?

Oder gibt es weitere Gründe für Zuweisung, die man berücksichtigen muss?
Der RA der DEF schreibt z.B. in seinem Antrag etwas davon, dass die Ehewohnung nicht an denjenigen gehen kann, der die eheliche Gemeinschaft nicht aufrechterhält (ich habe eine neue Partnerin).

Gruss
Tarek

 
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midnightwish
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Beiträge: 7.774



« Antwort #1 am: 19. Mai 2011, 12:50:51 »

Und wie will sie dann die Miete für 2 große Wohnungen zahlen?  c

Warum sollte ihr die Wohnung nun noch zugewiese nwerden. Sie lebt seit 2 Jahen nicht mehr dort, hat eine gleichwertige.
Wer steht den neigentlich im Mietvertrag?

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
zahltag
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aka ickeapp


« Antwort #2 am: 19. Mai 2011, 13:05:28 »

allo,

ich bin der Meinung, dass wenn einer auszieht er innerhalb von einem halben Jahr wieder ansprüche stellen kann in die Eheweohnung einzuziehen - danach bestehen diese Ansprüche nicht mehr. Oder vermische ich hier gerade etwas?

Gruß Zahltag
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tarek
_tarek
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« Antwort #3 am: 19. Mai 2011, 13:12:35 »

Hallo Tina,

danke. Ja, die Sache ist natürlich total unplausibel, jedenfalls für den Laien.
Mieter bin nur ich. Aber der Anspruch auf die Ehewohnung ist davon ja unabhängig.

Hallo Zahltag,
auch Dir danke und: ja, richtig. Aber DEF hat diesen Anspruch rechtzeitig gestellt, daher gilt er weiter und kann erst mit der Scheidung entschieden werden (Folgesache). Die Scheidung steht nun an.

Es geht mir auch darum zu klären, ob ich darüber überhaupt mit DEF "dealen" muss oder ob die Wohnung sowieso an mich geht.

Gruss

Tarek
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tarek
_tarek
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 141


« Antwort #4 am: 20. Dezember 2011, 11:09:26 »

Hallo Gemeinde,

ich trage auch hier den guten Ausgang der Sache nach:

Der Antrag der Ex auf die Zuweisung Ehewohnung wurde im Scheidungsurteil abgewiesen. Mehr dazu in diesem Thread:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-23078.html

Gruss
Tarek
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Beppo
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Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 20. Dezember 2011, 11:33:12 »

 thumbup
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
tarek
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« Antwort #6 am: 25. Februar 2012, 23:32:35 »

Hallo Vatersein-Gemeinde,

Update: Ex hat umgehend Beschwerde gegen die Zuweisung der Ehewohnung eingelegt. Die Beschwerdebegründung ging mir inzwischen zu. Die Verhandlung vor dem Kammergericht (so heißt das OLG in Berlin) findet vermutlich im 2. Quartal statt.

Gruss
Tarek
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #7 am: 26. Februar 2012, 15:56:16 »

Hi Tarek,

erstaunlich, wie Deine Ex an den Vielfrontenkriegen festhält. Von Geschichte hat sie nicht viel Ahnung, oder? Eine deutliche Niederlage scheint ihr nicht auszureichen, sie braucht wohl ihre eigene komplette Vernichtung. Das ist schon sehr merkwürdig.

LG LBM
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wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
tarek
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« Antwort #8 am: 27. Februar 2012, 11:04:33 »

Hallo LBM,

ja, das ist schon sehr befremdlich, passt aber zu DEFs Charakter (stark ausgeprägtes subjektives Opferbewusstsein gegenüber ihrer Umwelt). Vermutlich ist es in ihrer Sicht der Dinge so, dass sie nicht verloren hat, solange sie noch kämpft.

DEF hat ausserdem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt, in beiden Beschwerdeverfahren (diesem und dem um die Steuer, das DEF in erster Instanz ebenfalls glatt verloren hat; dazu mein Thread unter "Steuern"). Vermutlich hat sie sich ausgerechnet, dass das Risiko dadurch relativ gering wird. Ich habe aber das Gericht darauf hinweisen lassen, dass wir noch einen gemeinsamen Bausparvertrag haben, zu dessen Auszahlung ich meine Zustimmung gebe.

Gruss
Tarek

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