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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:40:40 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Unterschrift
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Autor Thema: Unterschrift  (Gelesen 358 mal)
Rasputin73
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 217


« am: 18. Mai 2011, 13:47:56 »

Moin,

mal eine Frage:

Tante meiner Ex ist gestorben und hat ne Million Schulden hinterlassen. Nachdem jeder das Erbe abgelehnt hat soll meine Tochter nun Erben. Dies soll nun ausgeschlagen werden durch einen Notartermin den ich eben vorgesetzt bekommen habe. Ich müsse da auch mit hin und unterschreiben da meine Tochter sonst eine Million Schulden erbt.
Frage: MUSS ICH DA HIN? Da sich das Klima derzeit zu meiner Ex dramatisch zuspitzt habe ich da wenig Lust drauf.

Im übrigen hat sie mir gedroht wenn ich die Unterschrift verweigere hätte sie endlich einen Grund das alleinige Sorgerecht zu beantragen...

Meinungen?

Danke

Ras
Gespeichert

Lebensende mit drei Buchstaben: E H E
Wolkenhimmel
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 849


Zurzeit ohne Wolken!


« Antwort #1 am: 18. Mai 2011, 13:54:30 »

Mensch Ras...

Es ist nur ein Notartermin, es ist wichtig für Eure Tochter. Hingehen, zusammenreissen und die Ex ganz freundlich nicht weiter beachten?

LG WH
Gespeichert

Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #2 am: 18. Mai 2011, 13:58:29 »

Oh man, man kann sich das Leben auch schwer machen.

Sie hat grade mal 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Tut sie das nicht gilt es als angenommen und sie hat unendlich Schulden. Und ja, wenn du da nun nicht erscheinst wird deine Ex mit Sicherheit das ASR bekommen. Und das sogar noch in nem Eilverfahren. Denn deine Zustimmung wird dann vom Gericht ersetzt. Und glaub mir kein RIchtger wird es spaßig finden, wen ndu die Zukunft eures Kindes ruiniert, nur weil du grad mal keine Lust hast auf deine Ex zu treffen  c c
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
oldie
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #3 am: 18. Mai 2011, 13:59:06 »

Hi

Wenn Du als Sorgerechtsinhaber gewillt bist, Deiner Tochter solch riesige Schulden aufzubürden, würde auch ich Dir das Sorgerecht entziehen wollen. Als SR-Inhaber bist Du Inhaber der Vermögenssorge für sie und es ist Deine Pflicht, Deine Tochter vor unnötigen Schaden zu bewahren.

Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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