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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:39:35 *
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Autor Thema: Auszug aus gemeinsamer Immobilie - gilt dann das WEG  (Gelesen 492 mal)
Childless
Schon was gesagt
*
Beiträge: 49


« am: 13. Mai 2011, 10:38:33 »

hallo,

bislang bewohnte ich mit meiern LG das mir und meiner zukünftigen EX-Frau gehörende haus. der wohnwertvorteil von 911€ zwingt uns nun wirtschaftlich dazu, aus dem haus zum 1.8. auszuziehen.

somit steht die gemeinsame immobilie ab dem 1.8. (auf meine kosten) leer, da es bislang noch keinen käufer gibt.

frage: unterliegt die immobilie dann dem wohnungseigentumsgesetz und welche folgen hätte das?

gerne würde ich die immobilie zwischenzeitlich "verkaufsbereit" halten (rasen mähen, laub fegen, garten pflegen) ... das gericht gewährt mir aber unterhaltsrechtlich keine instandhaltungspauschale ... wie soll ich mich verhalten?

lg
childless
Gespeichert
Inselreif
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 472


« Antwort #1 am: 13. Mai 2011, 11:58:36 »

Hi Childless,

das WEG gilt nur bei Eigentümergemeinschaften. Euch gehört aber die ganze Immobilie zu entsprechenden Anteilen. Die einzige Möglichkeit wäre, soweit möglich, sie aufzuteilen und so eine Eigentümergemeinschaft neu zu errichten. Das muss aber vom Zuschnitt her möglich sein und dann muss die Exe mitspielen.

Auch wenn Dir das Gericht keine Instandhaltungspauschale anerkannt hat, kannst Du es immer noch mit konkret nachgewiesenen Aufwendungen versuchen. Besonders Massnahmen, die zur Abwehr von Schäden oder der Verkehrssicherungspflicht dienen, sollten anerkannt werden. Ich habe sogar die Nebenkosten des leerstehenden Immobilienanteils angesetzt - aber eben konkret nachgewiesener Aufwand und nicht pauschal.

Wenn das nicht zieht oder wegen des bereits festgelegten Unterhalts nicht mehr praktikabel ist, kannst Du notwendige Aufwände immer noch hälftig (nach Immobilienanteil) ersetzt verlangen. Du musst sie notfalls halt einklagen. Wobei dann die Frage sein wird, was notwendig und verkaufsfördernd war und ob sich das alles lohnt. Das Beste wäre, hierzu eine Einigung zu erstellen. Deine Exe sollte doch eigentlich Interesse an einem hohen Verkaufspreis haben.

Gruss von der Insel
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