Hi Burzel,
Vor allem wird in der Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer auf ein gesondertes Verfahren auf Festsetzung von Ordnungsgeld o.ä. hingewiesen wurde.
Das betrifft nur die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde.
Also so grob gesagt: Das OLG hatte die Ergänzung abgelehnt und den Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass er ja ein neues Verfahren einleiten kann. Also die umständliche Variante.
Das Verfassungsgericht stellt fest, dass diese Entscheidung zunächst einmal falsch war. Eigentlich hätte das AG den Hinweis ergänzen bzw. das OLG die fehlerhafte Entscheidung des AG korrigieren müssen.
Aaaaber es stimmt natürlich schon, dass der Beschwerdeführer durch Einleitung eines neuen Verfahrens (irgendwann, nach viel Zeit und Euros) auch zu seinem Recht kommen kann. Und wenn es noch irgend einen anderen Weg gibt, ist die Verfassungsbeschwerde abzulehnen. Es gibt halt kein Grundrecht auf effiziente Rechtsverfolgung.
Wichtig ist die Aussage, dass es im Normalfall auch ohne gesondertes Verfahren schnell und ohne zusätzliche Euros geht.
Gruss von der Insel