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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:35:13 *
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Autor Thema: familiengerichtlich genehmigter Vergleich  (Gelesen 1700 mal)
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #25 am: 16. Mai 2011, 22:35:49 »

Hi

Ist ja richtig, macht aber keinen Sinn und der erwünschte Erfolg ist in zu weiter Ferne.

Gruss Wedi
« Letzte Änderung: 16. Mai 2011, 22:38:45 von wedi- » Gespeichert
Burzel
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 177


« Antwort #26 am: 17. Mai 2011, 20:21:54 »

Hallo Inselreif,

vielen Dank für den Link. Dieser ist echt interessant. Werde ich gleich mit bei der Anwältin anbringen. Nun frag ich mich nur, warum das Gericht dann dem anderen nicht die Ergänzung zugänglich gemacht haben. Er bekommt Recht, aber es ändert sich nichts. Naja, wie immer halt.

Habe nur bedenken, dass es mittlerweile schon zu spät ist, um noch etwas ändern zu lassen.

Vor allem wird in der Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer auf ein gesondertes Verfahren auf Festsetzung von Ordnungsgeld o.ä. hingewiesen wurde. Ist das schriftlich geschehen?
Bei dem protokoll von meinem Freund steht kein Hinweis für gesonderte Verfahren drinnen.
Gespeichert
Inselreif
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 472


« Antwort #27 am: 17. Mai 2011, 20:41:11 »

Hi Burzel,

Vor allem wird in der Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer auf ein gesondertes Verfahren auf Festsetzung von Ordnungsgeld o.ä. hingewiesen wurde.

Das betrifft nur die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde.

Also so grob gesagt: Das OLG hatte die Ergänzung abgelehnt und den Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass er ja ein neues Verfahren einleiten kann. Also die umständliche Variante.
Das Verfassungsgericht stellt fest, dass diese Entscheidung zunächst einmal falsch war. Eigentlich hätte das AG den Hinweis ergänzen bzw. das OLG die fehlerhafte Entscheidung des AG korrigieren müssen.

Aaaaber es stimmt natürlich schon, dass der Beschwerdeführer durch Einleitung eines neuen Verfahrens (irgendwann, nach viel Zeit und Euros) auch zu seinem Recht kommen kann. Und wenn es noch irgend einen anderen Weg gibt, ist die Verfassungsbeschwerde abzulehnen. Es gibt halt kein Grundrecht auf effiziente Rechtsverfolgung.

Wichtig ist die Aussage, dass es im Normalfall auch ohne gesondertes Verfahren schnell und ohne zusätzliche Euros geht.

Gruss von der Insel
Gespeichert
Burzel
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 177


« Antwort #28 am: 17. Mai 2011, 21:21:49 »

Wie schon gesagt, er hat zwar Recht bekommen, aber es bringt nicht viel - denn es geht ja auch anders.

Da ja der Kleine in 2 Jahren in die Schule kommt, wird sowieso wieder ein neuer Vergleich her müssen, denn reden ist für KM ein Fremdwort.

Reif für die Insel bin ich auch bald *hihi*

Lieben Dank!
Gespeichert
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