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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:27:08 *
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Autor Thema: Meldung ans Jugendamt  (Gelesen 3821 mal)
oldie
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Bonnie 2


« Antwort #50 am: 29. Mai 2011, 15:38:25 »

Hi

Beim KG ist es unabhängig vom SR oder ABR. Dort steht, dass derjenige Anspruch auf das KG hat, bei dem die Kinder ihren ständigen Aufenthalt haben. Dank poliz. Anmeldung dürfte das jetzt kein Problem darstellen. Falls jedoch hier verschiedene Bundesländer involviert sind (früheres und jetziges, z.B. Brandenburg und Berlin), so kann das dauern. Bei mir waren das satte 5 Monate, und erst meine Beschwerde bei der brandenburgischen FamK-Chefin (dort wurde von der berliner FamK angefragt) brachte Bewegung in die Sache.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Burzel
Rege dabei
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Beiträge: 177


« Antwort #51 am: 05. Juni 2011, 20:24:31 »

Hallo RomyH,

wollt mal fragen wie es derzeit bei euch läuft?

LG
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RomyH
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« Antwort #52 am: 01. Juli 2011, 15:50:36 »

Hallo ihr Lieben,
endlich ein Update von uns.

Erstmal eine Frage @oldie: Bekamst du das KG dann von der FamK nachgezahlt, oder musstest du es von der Ex einfordern? Uns wurde nämlich mitgeteilt, nachdem die KM nun schon den 2. Monat das KG erhalten hat, obwohl bereits im Mai alle Anträge und Bescheinigungen vorlagen, dass die KM es an uns auszahlen muss, was sie natürlich nicht tun wird.

2. Kann man für die Kleinere noch UHV beantragen (11,5 Jahre), obwohl schon an die KM 72 Monate UHV gezahlt wurde?

Aber nun zum spannenden Teil. Die Kinder leben immer noch bei uns, und heute hatten wir den Beschluss vom zuständigen FamG, dass im Zuge einer EA das alleinige ABR auf den KV übertragen wurde. Anhörung ist dann im August mit allen Beteiligten, Kinder vorher.

Die KM hat sich in den nun schon fast 7 Wochen genau 1mal gemeldet, aber nur wegen des Geburtstags der Älteren und auch nur, um den Kindern ein schlechtes Gewisen zu machen und sie unter Druck zu setzen. SMS ist natürlich gespeichert. In S erzäahlt sie ganz konfuses Zeug herum: Erst sagt sie, mein LG hätte die Kinder entführt, im nächsten Moment, sie wäre glücklcih so, und die will jetzt ihr Leben leben, ohne die Kinder.

Die Kinder selbst haben sich gut eingelebt, haben schnell Freunde gefunden, gute Zeugnisse gehabt und schulische sowie sportliche Erfolge verzeichnet. Wohnungssuche geht eher schleppend voran, da große, bezahlbare Wohnungen in Berlin (in unseren Wunschbezirken) im Moment eher Mangelware sind.

Alles in allem läuft es okay, bis auf die Tatsache, dass die FamK in ThH ignoriert, dass die Kinder nicht mehr bei der KM leben, und auf Briefe, Faxe etc nicht reagiert. Was soll man da tun?

Liebe Grüße!
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brille007
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« Antwort #53 am: 01. Juli 2011, 16:01:02 »

Moin Romy,

Uns wurde nämlich mitgeteilt, nachdem die KM nun schon den 2. Monat das KG erhalten hat, obwohl bereits im Mai alle Anträge und Bescheinigungen vorlagen, dass die KM es an uns auszahlen muss, was sie natürlich nicht tun wird.
das weiss man bei der Familienkasse auch; ebenso, dass "freiwillig" oft kein Geld rausgerückt wird. Ich kenne das Procedere so, dass man den Termin mitteilt, an dem das/die Kind/er belegbar umgezogen sind bzw. angemeldet wurden - dann bekommt man das Kindergeld (auch rückwirkend) ausgezahlt und die Familienkasse holt es sich bei der Ex wieder.

2. Kann man für die Kleinere noch UHV beantragen (11,5 Jahre), obwohl schon an die KM 72 Monate UHV gezahlt wurde?
nein; entweder 72 Monate lang oder bis zum 12. Lebensjahr - je nachdem, was zuerst erreicht wird.

heute hatten wir den Beschluss vom zuständigen FamG, dass im Zuge einer EA das alleinige ABR auf den KV übertragen wurde.
das ist doch das Wichtigste; alles andere ist nur Geld. Glückwunsch!

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
RomyH
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« Antwort #54 am: 01. Juli 2011, 16:12:57 »

das ist doch das Wichtigste; alles andere ist nur Geld. Glückwunsch!

natürlich ist es das, und wir sind auch überglücklich, aber wir hatten doch einiges an Ausgaben für die Kiddies seitdem sie bei uns sind, und uns fehlen schon den 2. Monat 2mal Kindergeld...

Grüßles
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RomyH
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« Antwort #55 am: 01. Juli 2011, 20:52:34 »

Hallo,

ich muss es aus gegebenem Anlass nochmal aufgreifen:

Bekommt man das KG dann von der FamK nachgezahlt, oder muss man es von der Ex einfordern? Uns wurde nämlich mitgeteilt, nachdem die KM nun schon den 2. Monat das KG erhalten hat, obwohl bereits im Mai alle Anträge und Bescheinigungen vorlagen, dass die KM es an uns auszahlen muss, was sie natürlich nicht tun wird.

Wir wissen, dass die KM ihrer Mitteilungspflicht, nämlich dass die Kinder nicht mehr bei ihr leben, nicht nachgekommen ist. Laut HP könnte da sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auf sie zukommen.

Ich verstehe nicht, warum die Familienkasse nicht ragiert!!! Das ist wirklich unglaublich!

Wir sind ratlos...wir sind leider darauf angewiesen...

Liebe Grüße

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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #56 am: 01. Juli 2011, 21:19:52 »

Moin
Ich kenne es auch so, dass die Familienkasse das dann neu ausschüttet und von dem Anderen zurück fordert.
Zumindest war das bei mir so.
Ich bin allerdings auch ein Mann.

Gruss Beppo
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RomyH
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« Antwort #57 am: 01. Juli 2011, 21:36:21 »

Hallo,
 die Kinder lebten bei Dir und sind dann zur KM, oder andersrum?

Liebe Grüße
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Beppo
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« Antwort #58 am: 01. Juli 2011, 21:42:43 »

Die Kinder lebten bei uns und dann ist meine Ex mit den Kindern, ausgezogen.

Nach 3 Monaten hat mir die KG-Kasse mitgeteilt, ich hätte das KG (das ich meiner Ex schon ausgezahlt hatte) zurück zu zahlen.
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RomyH
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« Antwort #59 am: 01. Juli 2011, 21:55:20 »

Achso, naja gut, du konntest ja sicher nachweisen, dass du das Geld überwiesen hattest, bei uns denkt die KM nicht im Traum daran, das Geld weiterzuleiten. Wenn schon mehrere Leute hier sagen, dass es üblich ist, dass die FamK nachzahlt, und dann das Geld selbst zurückfordert, dann beruhigt mich das.
Nur die Dame am Telefon sagte was anderes...
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Malachit
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« Antwort #60 am: 01. Juli 2011, 22:14:56 »

Hallo Romy,

Achso, naja gut, du konntest ja sicher nachweisen, dass du das Geld überwiesen hattest, (...)

Da kennst du aber unsere großartigen Behörden schlecht!

Ich hatte hier praktisch den gleichen Fall wie Beppo, nur dass ich nach der Trennung von meiner Ex zwar vorübergehend noch Bezugsberechtigter war, die Kindergeldkasse das Kindergeld aber schon auf das Konto meiner Ex überwiesen hat (offenbar hatte ich dieses Drecksformular für die Änderungsmeldung an irgendeiner Stelle falsch verstanden). Jedenfalls, einige Zeit später hat die Kindergeldkasse das Kindergeld tatsächlich von mir zurückhaben wollen, und mein Hinweis an diese Halbidioten, dass sie nur in ihrer eigenen Buchhaltung nachzusehen bräuchten, an wen sie's ausgezahlt hatten, ist mit dem lapidaren Kommentar zurückgekommen: Das ist völlig unerheblich, wir haben trotzdem einen Rückforderungsanspruch gegen Sie ...

Glücklicherweise habe ich eine vergleichsweise kooperative Ex - erst als sie der Kindergeldkasse schriftlich bestätigt hat, dass tatsächlich sie das Kindergeld erhalten hat und nicht ich, war Ruhe im Karton.


Für deine Situation ist es natürlich gut, dass die Kindergeldkasse so ist, wie sie anscheinend nun mal ist ;-)

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Beppo
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« Antwort #61 am: 01. Juli 2011, 22:24:43 »

Genau so.
Auch meine Ex hat freundlicherweise bestätigt, dass sie das KG erhalten hat.

Sonst hätte ich mich auf den Kopf stellen können mit meinen Belegen.
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #62 am: 04. Juli 2011, 11:38:17 »

Hi

KG wird von der FamK ausgezahlt, auf welches es einen Rechtsanspruch gibt. Für den KG-Anspruchsberechtigten ist daher einzig und allein die FamK Ansprechpartner, auf Dritte braucht er sich nicht verweisen lassen. Mich hat die FamK bei Antragsstellung gefragt, ob ich rückwirkend ab Anspruchsbeginn oder ab dem nächsten Monat das KG möchte. Diese Wahlmöglichkeit hat der Antragssteller. Mir wurde dort gesagt, mindestens für 6 Monate rückwirkend ist es für die FamK lediglich ein Verwaltungsakt, KG zu zahlen oder rückzufordern. Wenn sie es von Dir rückfordern weil irgendeine Bescheinigung vergessen wurde wirst Du sehen, wie einfach das für die ist.

Und Anspruchsberechtigter für das KG ist nicht derjenige, welcher das Geld überwiesen bekomm, sondern der, welcher bei der FamK als Anspruchsberechtigter geführt wird. Wenn z.B. im Fall von Malachit er immer noch dort aufgeführt wurde, aber das Geld an die KM überwiesen wurde, so hat er letztendlich das KG dennoch erhalten. Haften tut der Empfänger auch nicht, sondern der Anspruchsberechtigte.

Gruss oldie
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RomyH
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« Antwort #63 am: 04. Juli 2011, 12:43:00 »

Hallo,

danke für deine Rückmeldung.

Das heißt im Klartext: Wenn die FamK sagt, nö, wir zahlen es nicht aus für die nun schon 2 Monate, holt es euch mal von der KM, dann legen wir gegen die Entscheidung Widerspruch ein, weil es nicht unser Problem ist, dass die FamK "nich ausm  **tsts - ID 6** kommt" mit der Bearbeitung, richtig? Und die KM, die ja wissentlich und willentlich NICHT gemldet hat, dass ihre Kinder zum KV gewechselt sind, kriegt hoffentlich richtig einen auf den Deckel...

LG von Romy  thumbup
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brille007
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« Antwort #64 am: 04. Juli 2011, 12:52:42 »

Moin,

Und die KM, die ja wissentlich und willentlich NICHT gemldet hat, dass ihre Kinder zum KV gewechselt sind, kriegt hoffentlich richtig einen auf den Deckel...
diese Meldung erfolgt in der Regel nicht durch den Elternteil, bei dem das Kind auszieht, sondern durch den, in dessen Haushalt es wechselt. Ähnlich wie beim Einwohnermeldeamt, wo man sich am neuen Wohnsitz an und nicht etwa am bisherigen abmeldet. Wenn der Vater das versemmelt hat, ist das zunächst sein Problem und nicht das seiner Ex.

Es ist auch nicht entscheidend, ob die Ex einen auf den Deckel bekommt (das wird sie auch nicht; die Familienkasse ist ja kein Strafgericht), sondern nur, dass das KG in den richtigen Haushalt fliesst.

Grüssles
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« Antwort #65 am: 04. Juli 2011, 13:00:35 »

Hi Martin,

die Meldung erfolgte ja zeitnah, nur die FK hat eifnach an die KM weitergezahltm weil der Antrag einfach ein wenig lange bearbeitet wurde, von daher ist m.E. die FK in der Pflicht das GEld auszuzahlen und eben von der KM zurückzu verlangen.

Bei Vätern wird das durchaus so gehandhabt. Bei Mütter nicht. Den Grund ahne ich allerdings. Von den KM ist meist ja nix zu holen, also würde die FK lange auf das GEld warten, daher ist es doch einfach die Rückfoderung dem KV aufs Auge zu drücken. Wenn der dann kein Geld sieht, ist das ja seine Sache 

LG Tina
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Bonnie 2


« Antwort #66 am: 04. Juli 2011, 13:29:12 »

Hi

Die Modalitäten rund ums KG werden >hier< von der Arbeitsagentur in einem Merkblatt aufgeführt. Bei Dir wäre Abschnitt 16 und 17 ganz interessant. Nach Abschnitt 8 kann KG übrigens bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt, ebenso bis zu 4 Jahre zurückverlangt werden.

Der Bezug von KG ist immer ein Verhältnis zw. Berechtigten und FamK. Dritte haben da nichts zu suchen. Daher ist es ein Unding, dass Du das KG vom vorherigen Anspruchsberechtigten verlangen sollst und ausserdem gesetzeswidrig. Du hast nämlich keinerlei Rechte ggü. dem vorherigen Anspruchsberechtigten, wohl aber die FamK über die Mitteilungspflicht -> Bezug von KG ohne Anspruchsberechtigung (Abs.8 ). Also nicht von der FamK verschaukeln lassen sondern einfach die Ansprüche einfordern. Es ist der Job der FamK, dies zu regeln. Bei Verweigerung greift übrigens eine Dienstaufsichtsbeschwerde - der Name des Sachbearbeiters steht ja auf dem Schreiben. Notfalls muss geklagt werden.

Es ist übrigens von Vorteil, mit denen weitestgehend oder gar ausschliesslich schriftlich zu kommunizieren.

Gruss oldie
« Letzte Änderung: 04. Juli 2011, 15:35:49 von oldie » Gespeichert

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« Antwort #67 am: 10. Juli 2011, 12:48:24 »

Hallo,
ich bins wieder!

Tja, und wieder sind 10 Tage vergangen, ohne dass sich etwas getan hätte. Weder Geld noch Bescheid sind ins Haus geflattert. Laut Tel.zentrale hat sich die ehem. zuständige FamK noch immer nicht gerührt, trotzdem ich nochmals ein Fax hingeschickt hab, mit der Kopie des Beschlusses von der Übertragung des all. ABR auf den KV; habe auch darauf hingewiesen, erneut, dass die KM das Geld nicht an den KV auszahlen wird.

Was können wir tun, um die Sache zu beschleunigen? Nach unserem Kenntnisstand ist das Geld für Juli erneut ausgezahlt worden. Das sind nun schon 2mal 368 €.

Wir wissen echt nicht weiter...

LG Romy
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #68 am: 10. Juli 2011, 13:01:00 »

Moin,

sag mal kann das KG nicht auch an Stiefeltern ausgezahlt werden? Wenn der KV das an Dich abtritt, dann kannst Du das doch auch über Deinen AG auszahlen lassen, oder?

Bilde mir ein, dass mein Stiefvater damals das KG für meine Schwester bekommen hat.....

LG LBM
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« Antwort #69 am: 10. Juli 2011, 13:03:34 »

Moin Romy,

es gibt nach meiner Kenntnis keinen Anspruch darauf, dass die Mutter das Kindergeld direkt an den Vater auszahlt, sondern - wie bereits beschrieben - einen Anspruch des Vaters als betreuenden Elternteil auf das Kindergeld und einen Rückforderungsanspruch der Familienkasse gegen die Mutter.

Wir reden von einer deutschen Behörde - da funktioniert das nicht innerhalb von ein paar Tagen (andere User haben in diesem Thread von Monaten berichtet). Aber es geht ja kein Geld verloren; Ihr müsst das nur irgendwie "zwischenfinanzieren", bis die rückwirkenden Zahlungen erfolgen.

Grüssles
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« Antwort #70 am: 10. Juli 2011, 13:40:03 »

Und genau da bin ich mir nicht sicher @Brille, da der andere Ex von derselben Fam.Kasse aufgefordert wurde, sich das Geld von der KM einzuklagen.
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