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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:21:09 *
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Autor Thema: Erfahrungen Zugewinn Prozesse  (Gelesen 3621 mal)
Stuttgart7
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« am: 06. Mai 2011, 10:13:31 »

Guten Morgen,

ich habe im Sommer meinen Prozess bzgl. Zugewinn, der Anwalt der Ex hat eine irre Summe ausgerufen,
50% über der Realität. Ich habe jetzt schon 2 hohe Rechnungen an meinen RA überwiesen, einmal für
die Arbeit bevor Klage eingereicht wurde und jetzt für Verfahrens- und Terminsgebühr.

Was könnt Ihr mir raten bzgl. des Prozesses? Urteil oder Einigung?

wenn ich es richtig verstehe, dann entstehen bei einer Einigung zusätzliche Kosten für den RA, oder?

Vielen Dank

P.S wer hat Erfahrung bei der Bewertung von geschlossenen Fonds zu Stichtagen?
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staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #1 am: 06. Mai 2011, 10:21:07 »

Servus,

je höher der Streitwert, umso höher die Gage für den Anwalt.
Und auch Dein Anwalt möchte Geld verdienen...

Kommt es bei Gericht zu einem Vergleich, dann kommt zur Anwaltsrechnung noch einiges drauf.
Die außergerichtliche Einigungsgebühr.
Das steigert die Rechnungssumme nochmals ernorm.

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
elwu
Gast
« Antwort #2 am: 06. Mai 2011, 10:36:44 »

ich habe im Sommer meinen Prozess bzgl. Zugewinn, der Anwalt der Ex hat eine irre Summe ausgerufen, 50% über der Realität.

Das geht auch schlimmer, der Wahnwalt meiner Ex hatte trotz mit Belegen unanfechtbar nachgewiesenen Verlusten mal eben 60T€ eingeklagt. Der verschi**enen Verfahrenskostenhilfe sei Dank.

Was könnt Ihr mir raten bzgl. des Prozesses? Urteil oder Einigung?

Urteil.
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Stuttgart7
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« Antwort #3 am: 06. Mai 2011, 14:28:46 »

jetzt muss ich nochmal naiv nachfragen.

ich kann mir gut vorstellen, dass das Gericht auf eine Einigung drängen wird, ohne selbst ein Urteil zu fällen,
soll ich mich dann klar positionieren, dass ich keine Einigung wünsche, sondern von Anfang einen Richterspruch will?

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elwu
Gast
« Antwort #4 am: 07. Mai 2011, 12:55:40 »

ich kann mir gut vorstellen, dass das Gericht auf eine Einigung drängen wird, ohne selbst ein Urteil zu fällen, soll ich mich dann klar positionieren, dass ich keine Einigung wünsche, sondern von Anfang einen Richterspruch will?

Hallo,

nö. Das soll dein Anwalt machen, der wird dafür bezahlt zu tun, was du ihm vorgibst. Von einem Vergleich oder auch nur einer Einigung nicht mal reden, deinen Anwalt vorher ganz eindeutig dazu verpflichten. Und wenn der Richter oder der andere Anwalt davon anfängt, kategorisch ablehnen lassen. Denn bei einem Vergleich hast du kein anfechtbares Urteil. Eine Vergleichsgebühr gibt es dagegen im Verbundverfahren angeblich nicht mehr. Darauf würde ich mich allerdings nicht verlassen.

/elwu
« Letzte Änderung: 07. Mai 2011, 13:02:10 von elwu » Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #5 am: 08. Mai 2011, 10:55:15 »

Wer hat Erfahrung bei der Bewertung von geschlossenen Fonds zu Stichtagen?

Der BGH
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Stuttgart7
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« Antwort #6 am: 04. Juli 2011, 17:26:17 »

Hallo,

mein Prozess ist nächste Woche, die Klage wurde im Februar eingereicht, ich hatte 6 Wochen Zeit meine Dokumente ans Gericht zu senden, was ich getan habe, seitdem sind keine Unterlagen der Gegenseite eingegangen. Beim Unterhaltsprozess brachte der RA der Gegenseite seinen Schriftsatz zur Verhandlung mit, es war quasi unmöglich das Alles während der Verhandlung zu lesen.

Ich denke diesmal wird die gleiche Taktik gefahren. Bis heute habe ich keinen Kontoauszug etc. der Ex zu gesicht bekommen.

Ich habe meinen RA gebeten den Termin zu verschieben bzw. abzusagen, er sagt, dass kann nur das Gericht.

kann mir bitte jemand einen Tipp geben, was ich tun soll?

Vielen Dank
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #7 am: 04. Juli 2011, 17:43:20 »

Wenn das wieder vorkommt würde ich um Vertagung der Verhandlung bitten, damit du genug Zeit hast, die Akten zu lesen.
Wenn das abgelehnt wird, lehnst du die Akten als nicht fristgerecht ab.

Ersatzweise kannst du dich auch ganz entspannt zurück lehnen und die Akten ausführlich lesen.

Dem Richter wird das nicht gefallen und dich bitten damit aufzuhören.
Das ist dann ebenfalls der Moment diese Akten zurückzuweisen.

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 04. Juli 2011, 17:47:06 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Stuttgart7
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« Antwort #8 am: 04. Juli 2011, 19:29:07 »

Danke, Beppo.

mich wundert nur, dass so etwas überhaupt möglich ist, warum bekomme ich dann eine Frist gesetzt und Ex nicht?

d.h. aber auch, dass wenn ich mit meinem RA dort auftauche, es aufgrund der Tatsache, dass wir die Akten nicht lesen konnten verschoben wird,
ich meinen RA sowohl für den als auch den Folgetermin bezahlen muss, oder?
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Beppo
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« Antwort #9 am: 04. Juli 2011, 20:01:07 »

Weil es dem Richter so gefällt.

Und weil solche Mätzchen so gut funktionieren, werden sie so oft angewendet.

Du kannst aber sicher sein, wenn du als Mann das gleiche versuchst, fällst du auf die Nase.
Die Frau ist schließlich das Opfer und ein armes Hascherl, das vom Richter vor Tätern wie dir in Schutz genommen werden muss.

Das ist schon offenes Prinzip vor Gericht:
Der Schwächere muss vom dem Stärkeren geschützt werden.

Der Schwächere ist der Arbeitnehmer, der Mieter oder eben die Frau.
Der Stärkere ist der Arbeitgeber, der Vermieter oder du als Mann.

Du sollst aber auch nicht um Verschiebung bitten, sondern durch dein Verhalten dafür sorgen, dass die verspäteten Akten abgelehnt werden.
Erfolgsaussicht. Ungewiss.

Gruss Beppo
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« Antwort #10 am: 14. Juli 2011, 17:16:32 »

leider ist mein prozess ausgefallen, richter krank, allerdings glaube ich, dass die verhandlung eh nichts entscheidendes gebracht hätte, da wir noch immer kein einziges dokument der gegenseite haben.

dafür habe ich ein mail von ex erhalten, mit der frage, ob ich an einer aussergerichtlichen einigung interessiert bin. habe ihr gesagt, gerne, wenn ich unterlagen zu ihrem vermögen sehe, sie solle doch mal sagen, was sie sich vorstellt. wie weiter oben schon geschrieben, hat der RA der ex eine absolute fantasie summe eingeklagt. diese fantasiesumme hat sie als basis für ihr angebot genommen und 3% prozent abgezogen, wenn ich die zahle, dann nimmt sie die klage zurück....ohne worte

mein anwalt klagt jetzt die dokumente der gegenseite ein und es heisst warten auf den neuen verhandlungstermin.
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brille007
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« Antwort #11 am: 16. Juli 2011, 15:45:39 »

Moin,

mein anwalt klagt jetzt die dokumente der gegenseite ein und es heisst warten auf den neuen verhandlungstermin.
warum tut er das? Die Gegenseite will was von Dir, nicht umgekehrt. Und so lange sie keine Unterlagen vorlegt, kann sowieso nichts entschieden werden. Ich halte das für reine Zermürbungstaktik nach dem Motto "wir verlangen astronomische Beträge, lassen uns hinterher auf die Hälfte herunterhandeln und geben dem Prozessgegner damit das Gefühl, ganz billig davongekommen zu sein." Ein uralter Trick, auf den man nicht hereinfallen muss.

Ich an Deiner Stelle würde derzeit überhaupt nichts tun; Dein Aktionismus gibt Deiner Ex viel eher das Gefühl, einen wunden Punkt zu treffen.

Grüssles
Martin
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« Antwort #12 am: 16. Juli 2011, 18:45:32 »

@martin

guter punkt, auf der anderen seite ich will das ding halt auch mal vom tisch haben und wie du richtig sagst, solange nix eingereicht wird, passiert halt nix.
ist halt auch vom gericht äußerst schwach, wenn die verhandlung wegen krankheit nicht ausgefallen wäre, dann hätte der termin ohne dokumente der gegenseite eh nix gebracht.

dass diese gerichtlichen dinge immer eine ewigkeit dauern, schlimm. ich fragen mich echt, in welchem tempo so ein gericht arbeitet, ständig sind sie im urlaub oder krank.

eine frage habe ich noch: die klage wurde an meinem wohnort eingereicht, ich ziehe jetzt in eine andere stadt, verbleibt der prozess an meinem alten wohnort? bin mir fast sicher, aber vielleicht weiß das ja jemand von euch...

wie immer, danke
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United
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« Antwort #13 am: 18. Juli 2011, 09:26:44 »

Moin,

ich ziehe jetzt in eine andere stadt, verbleibt der prozess an meinem alten wohnort?

FamFG - § 2 Örtliche Zuständigkeit:
Zitat
(1) Unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten ist das Gericht zuständig, das zuerst mit der Angelegenheit befasst ist.
(2) Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bleibt bei Veränderung der sie begründenden Umstände erhalten.

Besten Gruß
United
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« Antwort #14 am: 27. Juli 2011, 17:43:11 »

ich kann leider den Prozesskostenrechner hier auf vatersein.de nicht nutzen, daher habe ich einen anderen benutzt,
ich komme auf 10% der eingeklagten Summe, kann das sein?

danke
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« Antwort #15 am: 28. Juli 2011, 14:11:59 »

ich kann leider den Prozesskostenrechner hier auf vatersein.de nicht nutzen, daher habe ich einen anderen benutzt,
ich komme auf 10% der eingeklagten Summe, kann das sein?
vielleicht stellst Du die eingeklagte Summe mal hier ein; sonst kann man Deine Frage nicht beantworten
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« Antwort #16 am: 01. August 2011, 10:17:47 »

80.000€
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« Antwort #17 am: 01. August 2011, 11:35:46 »

Der vs.de-PK-Rechner sagt:

Streitwert:    80.000,00 €
1. Instanz, zwei Anwälte
____________________________________

Anwaltsgebühren          6.000,00 €
Auslagenpauschalen          40,00 €
MWSt 19%                 1.147,60 €
Gerichtsgebühren         1.968,00 €
                  ---------------
Gesamtkosten             9.155,60 €


was sollte daran "nicht sein" können?
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« Antwort #18 am: 01. August 2011, 11:44:53 »

ok, danke, ich dachte das wären nur die gerichtsgebühren aber das ist ja inklusive RA Rechnungen
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« Antwort #19 am: 01. August 2011, 11:47:37 »

Moin,

ok, danke, ich dachte das wären nur die gerichtsgebühren aber das ist ja inklusive RA Rechnungen
ja, das ist die Gesamtrechnung inklusive der Kosten für beide Anwälte. Zu zahlen von dem, der verliert. Da solche Verfahren selten schwarz oder weiss ausgehen, werden die Kosten am Ende entsprechend dem Ergebnis gequotelt.

Grüssles
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« Antwort #20 am: 01. August 2011, 18:43:09 »

ich benötige jetzt nochmal eure einschätzung.

die gegenseite hat 80.000€ eingeklagt, was kompletter unsinn ist, wenn meine geschlossenen fonds mit dem stichtagswert bewertet werden dann ist der zugewinn 0. falls nicht dann irgendwo um die 15.000 bis 20.000.

jetzt habe ich die unterlagen der gegenseite erhalten. mein ex hat zwischen trennung und scheidungsantrag monatlich 6.300€ ausgegeben (bei 600€ Einkommen).

ich würde gerne selbst auf zugewinn klagen, mein anwält rät aber ab, da ja schon ein verfahren läuft, ich denke aber es macht sinn selbst zu klagen um dem gericht zu verdeutlichen, dass wenn überhaupt eine forderung von mir an sie besteht. oder denkt ihr verfahren ist verfahren und davon gibt es ja schon ein laufendes?

danke
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« Antwort #21 am: 01. August 2011, 18:49:59 »

Hi

ich würde gerne selbst auf zugewinn klagen, mein anwält rät aber ab, da ja schon ein verfahren läuft, ich denke aber es macht sinn selbst zu klagen um dem gericht zu verdeutlichen, dass wenn überhaupt eine forderung von mir an sie besteht. oder denkt ihr verfahren ist verfahren und davon gibt es ja schon ein laufendes?
Sehe ich auch so, warum nicht?Die Klagen würden wahrscheinlich zusammen gefasst werden, aber zum Nachteil kann es m.E. nicht sein.

Gruss Wedi
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« Antwort #22 am: 01. August 2011, 19:26:49 »

Nein, es gibt nur ein Zugewinnverfahren.
In diesem kannst und sollst du aber auch selbst Anträge stellen und natürlich deine Kalkulation einbringen.
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« Antwort #23 am: 01. August 2011, 19:43:33 »

Moin,

ich würde gerne selbst auf zugewinn klagen, mein anwält rät aber ab, da ja schon ein verfahren läuft, ich denke aber es macht sinn selbst zu klagen um dem gericht zu verdeutlichen, dass wenn überhaupt eine forderung von mir an sie besteht. oder denkt ihr verfahren ist verfahren und davon gibt es ja schon ein laufendes?
eine solche Klage macht keinen Sinn. Es geht ja nicht um Strafrecht und Bestrafung, sondern einfach um den Antrag eines der beiden an Eurer Scheidung Beteiligten, den Zugewinn gerichtlich zu klären. Damit hat das Gericht einen Auftrag, dem es nachkommt. Wer ihn erteilt hat ist unerheblich; es "verdeutlicht" auch nichts.

Du musst dafür sorgen, dass Deine Zahlen (z. B. Fondsbewertung) richtig in dieses Verfahren eingesteuert werden; ebenso die (hoffentlich dokumentierten) Vermögensvernichtungen Deiner Ex, die ihr dann leicht auf die eigenen Füsse fallen, weil sie ihren erhofften Zugewinn vielleicht bereits verballert hat und überdies jetzt Dir gegenüber ausgleichspflichtig ist. Ein weiteres Verfahren beginnen zu wollen (was technisch m. W. gar nicht möglich ist) würde Dich dagegen nur als unwissendes Greenhorn dastehen lassen.

Grüssles
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« Antwort #24 am: 01. August 2011, 19:54:16 »

jetzt habe ich die unterlagen der gegenseite erhalten. mein ex hat zwischen trennung und scheidungsantrag monatlich 6.300€ ausgegeben (bei 600€ Einkommen).
Kannst du denn das Vorhandensein des Geldes nachweisen?
Hast du zum Trennungstermin schon Auskunft gefordert?
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