Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:20:24 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: 1 [2]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Erfahrungen Zugewinn Prozesse  (Gelesen 3621 mal)
elwu
Gast
« Antwort #25 am: 01. August 2011, 20:58:06 »

die gegenseite hat 80.000€ eingeklagt, was kompletter unsinn ist, wenn meine geschlossenen fonds mit dem stichtagswert bewertet werden dann ist der zugewinn 0. falls nicht dann irgendwo um die 15.000 bis 20.000.

Macht nix, bei mir war mit Dokumenten nachgewiesen der Zugewinn bei ca. 25.000 negativ zum Stichtag - die Gegenseite hat dennoch mal eben 60.000€ eingeklagt, und dafür natürlich vom mütterdienenden bayrischen Richter PKH (heute VKH() bekommen. Am Ende kam, beim neuen Richter raus: Zugewinn minus 25.000€, also nix. Die Anwalts- und Gerichtskosten für meine Seite musste ich natürlich dennoch tragen. Das ist ja, wie gesagt, das perfide am Familien- und VKH-Recht. Selbst wenn Mann 'gewinnt', ist er der Depp.

jetzt habe ich die unterlagen der gegenseite erhalten. mein ex hat zwischen trennung und scheidungsantrag monatlich 6.300€ ausgegeben (bei 600€ Einkommen).

Dein Ex? Nicht deine Ex? Laut Symbol bist du männlich, war das eine eingetragene Partnerschaft, oder worum geht es hier? Und wie begründet die Gegenseite die 6.3T€ Ausgaben pro Monat, für was und von was sollte das bezahlt worden sein?  Am besten stellst du mal die wesentlichen Teile der Schriftwechsel anonymisert hier rein.

/elwu
Gespeichert
Stuttgart7
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 24


« Antwort #26 am: 02. August 2011, 11:47:43 »

ex ist weiblich

grundsätzlich es so, dass wir meine verringerung des vermögens begründen können, dies von der gegenseite aber durchgehend bestritten wird und die gegenseite den eigenen vermögensschwund undokumentiert lässt, hier der text:

es wurde mit der diesseitigen antragsschrift vom xxx vorgetragen und belegt, dass sich das vermögen des antragsgegners zwischen dem stichtag trennung un den stichtag scheidungsantrag verringerte. in diesem falle ergibt sich aus dem § 1375 II S BGB eine klare beweislastregel. der bisherige vortrag des antragsgegners geügt nicht.

es war zwischen den beteiligten vereinbart, dass die antragsstellerin die miete für das haus, die sich auf 1600€ belief (in wahrheit 1250€) alleine bezahlen sollte. hinzu kamen zahlungsverpflichtungen wie premiere, zeitung, telekom, die lebensversicherung (117€ mtl.) und so wieter. um darüber hinaus den gewohnten lebensstandard wie z.b. urlaub, freizeit, die teilnahme des kindes an der musikschule aufrechterhalten zu können, griff sie auf vorhandene ersparnisse zurück.

verbraucht wurden innerhalb von 10 monaten:

eigenes einkommen 8000€
TU + KU 25000€
Depot 10000€
Girokonto 20000€

Summe 63000€ in 10 Monaten, also 6300€ monatlich

wenn der antragsgegner vortragen lässt, es seien dem nedvermögen der antragsstellerin ungeklärte beträge in höhe von 50.000€ hinzuzurechnen, wenn sie keine plausiblen antworten parat hätte, so verkennt er, dass ihm die darlegungs- und beweislast für die vorraussetzungen des § 1375II BGB obliegen. Hierzu fehlt jeder substantiierter Vortrag.
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #27 am: 02. August 2011, 12:14:10 »

Hallo,

wenn ich das Geschreibsel richtig dechiffriere, will das anwaltliche Bürscherl, dass du deinen Vermögensschwund detailliert belegst, und das Geprasse deiner Ex soll einfach hingenommen werden bzw. wenn nicht, ebenfalls du substantiierten Vortrag leisten sollst.

Das müsste dein Anwalt ohne große Probleme geradebiegen können. Denn natürlich hat jeder Angehörige der Zugewinngemeinschaft seinen eigenen Vermögensschwund zu begründen und belegen. Der Gegenanwalt interpretiert den § 1375II BGB  sehr eigen... Davon ab: wenn ihr nicht vor der Trennung einen derart luxuriösen Lebensstil gepflegt hat, gibt es keinen Grund, dass Madame den danach haben soll.

Also:

- die fehlerhaften Zahlen korrigeren (Miete etc.)
- auf den eheprägenden Lebensstil verweisen, Belege beibringen. Wenn ihr jahrelang von z.B. 4000 Netto/Monat als Familie gelebt hat, kann sie jetzt nicht 6.300 p.M. für sich und die Kids verjubeln
- mit Nachdruck eine substantiierte und detaillierte Belegung der nach der Trennung erfolgten horrenden Ausgaben dieses Luxusweibs verlangen unter Verweis auf § 1375II BGB
- bzgl. der Ablehnung deines bisherigen Vortrags zum eigenen Vermögensschund kann ich nichts sagen, weil da ja nur die Behauptung des Gegenanwaltes steht. Muss dein Anwalt entweder begründet zurückweisen oder mit Belegen noch mal nachlegen
- selbiges gilt für die 50.000€, die ihr dem Endvermögen der Ex zurechnen lassen wollt, da dürft ihr nicht einfach was aus der Luft greifen, sondern das muss realistisch sein und glaubhaft

Wenn man von der Erfahrung ausgeht, dass beide Seiten etwas Dreck am Stecken haben in Sachen Vermögensschwund, wird hier am Ende wohl kein großer Zugewinnausgleich herauskommen. Die Kosten allerdings sind zu tragen, wie bereits erläutert.

/elwu
Gespeichert
Stuttgart7
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 24


« Antwort #28 am: 12. August 2011, 11:47:55 »

Hallo,

ich habe mal wieder eien Frage, bei der ich selbst nicht weiterkomme...

Ich habe nach Trennung in 2009 einen Wagen für 25.000€ gekauft und ein Jahr später für 15.000€ verkauft,
im Jahr der Abfrackprämie die Preise für Gebrauchtwagen irre gefallen, ausserdem hatte der Wagen eine gelbe Plakette.

RA der Ex sagt ein solcher Wertverlust ist unrealistsich. Wie kann ich dies dokumentieren? Bisher nur Verkaufvertrag eingereicht.

Vielen Dank!
Gespeichert
Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.183


« Antwort #29 am: 12. August 2011, 12:57:40 »

Hey,

Schwacke-Liste und Co. müssten Dir ohne Probleme die entsprechenden Daten für den Zeitraum liefern können. Ansonsten vielleicht mal den Weg zu einem amtlich anerkannten Gutachter machen, der müsste auf jeden Fall helfen können. Gruß Ingo

P.S. Ich seh gerade, dass im Online-Angebot von Schwacke auch eine Stichtagsberechnung möglich ist (Kosten 40 Euro). Vielleicht ist es ja das, was Du suchst).
« Letzte Änderung: 12. August 2011, 13:00:08 von Ingo30 » Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.396



« Antwort #30 am: 12. August 2011, 13:04:10 »

Moin Stuttgart,

wenn Du einen Kaufvertrag vorlegst, aus dem ein Verkaufspreis X hervorgeht, hast Du Deiner Pflicht Genüge getan; der dort genannte Preis hat dann zunächst einmal als wahr zu gelten. Der Gegenanwalt kann nicht einfach sagen "diese Zahl gefällt mir nicht" und schon gar nicht "diese Zahl stimmt nicht"; er ist dann selbst in der Beweispflicht dafür, dass Du vorsätzlich Vermögen vernichtet haben sollst.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Stuttgart7
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 24


« Antwort #31 am: 24. August 2011, 12:57:57 »

nachdem 2 Monate nach der Absage des Termins noch nichts Neues vom Gericht kam, habe ich dort angerufen, es fand ein Richterwechsel statt, gibt es Erfahrungswerte, wielange soetwas dauert, bevor neu terminiert wird?

Danke
Gespeichert
Stuttgart7
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 24


« Antwort #32 am: 02. September 2011, 10:46:12 »

nochmal eine Frage zur Vermögensverringerung der Gegenseite, inzwischen habe ich die Depotauszüge der Gegenseite erhalten,
4 Wochen vor Einreichung Scheidung waren 1 Aktie und 2 Fonds im Depot, das kann man an den Zinsausschüttungen und Divendenzahlungen sehen.

4 Wochen später, also zum Stichtag waren es 10.000€ weniger, die Aktien und 1 Fonds wurden verkauft oder in ein anderes Depot verschoben.

Denkt Ihr ein Gericht wird diesen Beweis so akzeptieren?
Gespeichert
United
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #33 am: 02. September 2011, 11:38:19 »

Moin Stuttgart,

Denkt Ihr ein Gericht wird diesen Beweis so akzeptieren?
Ganz klare Antwort: Vielleicht.

Was der Richter als Beleg anerkennt, weil man es ihm plausibel macht, obliegt einzig seiner Entscheidung ...

Besten Gruß
United
(gestern mit´m Richter durchexerziert)
Gespeichert
Seiten: 1 [2]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zugewinn-/Versorgungsausgleich, Hausrat (Moderatoren: brille007, Schmusepapa, Beppo)  |  Thema: Erfahrungen Zugewinn Prozesse
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team