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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:15:04 *
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Autor Thema: Kristina Schröder: "Wir müssen Frauen vor Gewalt schützen"  (Gelesen 895 mal)
DeepThought
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Beiträge: 12.054



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« am: 04. Mai 2011, 16:02:49 »

Bundeskabinett beschließt Unterzeichnung des Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt


Die Bundesregierung hat heute (Mittwoch) auf Vorschlag der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, der Unterzeichnung des Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - von der auch Männer betroffen sind - zugestimmt.

Mit dem Übereinkommen liegt erstmalig für den europäischen Raum ein völkerrechtlich bindendes, detailliertes Regelungswerk vor, das den Frauen in allen Mitgliedstaaten des Europarats Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt bietet. Zudem werden die Staaten verpflichtet, alle Opfer von häuslicher Gewalt wirksam zu schützen.

"Der Einsatz im Rahmen der Vertragsverhandlungen hat sich gelohnt!" sagte Bundesfamilienministerin Schröder. "Das zeigt, dass unsere Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nicht nur national, sondern auch international auf dem richtigen Weg ist. Diesen Weg gehen wir weiter: Noch in diesem Sommer werde ich einen Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen für die Einrichtung eines bundesweiten kostenfreien Hilfetelefons 'Gewalt gegen Frauen'. Damit unterstützen wir die Opfer von Gewalt noch besser und sorgen dafür, dass bestehende Hilfsangebote auch bei den betroffenen Frauen ankommen."

Das Übereinkommen des Europarats sieht vor, dass die 47 Mitgliedsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Menschen vor öffentlicher und privater Gewalt zu schützen, also auch vor Gewalt durch Familienangehörige. Dies kann beispielsweise durch gerichtliche Wohnungsverweise geschehen oder durch Verbote für gewalttätige Ehemänner, sich ihren Frauen zu nähern. Solche Schutzanordnungen wurden in Deutschland bereits 2001 eingeführt.

Das Übereinkommen befasst sich auch mit geschlechtsspezifischen Gewalttaten im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten, indem es erstmals auch für den europäischen Raum festschreibt, dass zum Beispiel systematische Vergewaltigungen als Bruch der Menschenrechte anzusehen und zu unterbinden sind.

Trotz seiner Fokussierung auf die Gewalt an Frauen ist das Europaratsübereinkommen hinsichtlich der geforderten Rechtsvorschriften bewusst geschlechtsneutral formuliert, um eine Benachteiligung von männlichen Gewaltopfern bei gesetzlichen Schutzmaßnahmen vor Gewalt zu vermeiden.

Auf dem Außenministertreffen des Europarates in Istanbul am 11. Mai 2011 wird die Bundesregierung das Übereinkommen unterzeichnen. Damit wird sie zugleich ankündigen, den Vertrag zu ratifizieren und in nationales Recht umsetzen zu wollen. Deutschland wird somit als eines der ersten Länder dieses neue völkerrechtliche Instrument offiziell anerkennen. Im Anschluss daran wird mit den nationalen Vorbereitungen für das Ratifizierungsverfahren begonnen.

Weitere Informationen zum Inhalt des Übereinkommens finden Sie unter:
http://www.coe.int/t/DGHL/StandardSetting/Violence/
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Malachit
Globaler Moderator
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Beiträge: 2.262



« Antwort #1 am: 04. Mai 2011, 16:29:09 »

Hallo zusammen,

Das Übereinkommen des Europarats sieht vor, dass die 47 Mitgliedsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Menschen vor öffentlicher und privater Gewalt zu schützen, also auch vor Gewalt durch Familienangehörige. Dies kann beispielsweise durch gerichtliche Wohnungsverweise geschehen oder durch Verbote für gewalttätige Ehemänner, sich ihren Frauen zu nähern. Solche Schutzanordnungen wurden in Deutschland bereits 2001 eingeführt.

Wie üblich hat das Bundesministerium für Männerverarschung den wichtigen Nachsatz vergessen, der in keinem Gesetz steht und trotzdem jederzeit von unserer feinen Justiz beherzigt wird: Im Falle der Gewalt des Mannes gegen die Frau reicht die Behauptung bereits aus, damit die Tat als bewiesen gilt. Sollte ein Schwindel seitens der Frau ausnahmsweise zu einem späteren Zeitpunkt auffliegen, so hat die betreffende Dame selbstverständlich keinerlei Konsequenzen zu befürchten, sie kann sich jederzeit auf "gefühlte Gewaltandrohung" berufen. Gewalt durch Frauen an Männern hingegen existiert in Wirklichkeit gar nicht und steht nur pro forma im Gesetz, entsprechende Anzeigen von Männern sind daher strikt anzuzweifeln.

Wer zum Teufel schützt uns eigentlich vor den "Schutzmaßnahmen" dieses femizentrischen Staates?!?

Nix für ungut,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
nadda
_nadda
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 573


« Antwort #2 am: 04. Mai 2011, 20:42:13 »

Hi Malachit,

und jetzt die böse Gegenfrage:
Was ist mit den Opfern die es tatsächlich gibt und denen keiner mehr zuhören will weil so viele Frauen mit dieser Masche "Familienpolitik" betreiben?

Die Sache hat immer mehrere Seiten, und in dieser Angelegenheit bin ich stinkesauer auf jede Frau die falsche Anschuldigungen erhebt. Sauer vor allem weil sie die Frauen die tatsächlich unter solcher Gewalt gelitten  haben in ein unmögliches Licht stellen.

Allerdings frage ich mich auch warum es angeblich nur gewalttätige Männer gibt.....

LG
Nadda
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Malachit
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #3 am: 04. Mai 2011, 22:11:08 »

Hallo Nadda,

Hi Malachit,
und jetzt die böse Gegenfrage:
Was ist mit den Opfern die es tatsächlich gibt und denen keiner mehr zuhören will weil so viele Frauen mit dieser Masche "Familienpolitik" betreiben?

Deine Gegenfrage ist nicht böse, sondern im Gegenteil höchst berechtigt - denn auch unter dem von dir genannten Gesichtspunkt ist es dringend erforderlich, dass falsche Anschuldigungen eben nicht mehr als "ooch, kann ja mal passieren" durchgehen dürfen, sondern ebenfalls als Straftat verfolgt und geahndet werden.

Allerdings frage ich mich auch warum es angeblich nur gewalttätige Männer gibt.....

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. In Deutschland wird das Problem weiblicher Gewalt in der Partnerschaft jedenfalls komplett ausgeblendet. Für internationale Studien zu diesem Thema stellt z.B. die California State University eine Literaturliste bereit: REFERENCES EXAMINING ASSAULTS BY WOMEN ON THEIR SPOUSES OR MALE PARTNERS.

Wer sich darüber informieren will, der findet dazu also wirklich reichlich Material. Das Problem ist nur: In der deutschen Politik will sich niemand darüber informieren ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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ostseereiter
_ostseereiter
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 161



« Antwort #4 am: 17. Mai 2011, 21:41:41 »

Hi
 ja wir müssen Frauen schützen denn alle Männer sind Verbrecher
http://agensev.de/meldungen/fast-alle-maenner-sind-gewalttaeter/  gun
LG OSR
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Ariba
_Ariba
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 747



« Antwort #5 am: 18. Mai 2011, 00:25:43 »

Moin,


aus dem Link von Ostseereiter:

Zitat
Es reiche schon, wenn der Mann einen kontrollierenden Blick auf den Einkaufszettel seiner Frau wirft und somit psychischen Druck und damit auch Gewalt ausübe
Ahhhh.....jetzt verstehe ich - endlich(!), warum ich so GEWALTÄTIG bin:

Seit Jahren möchte ich nämlich mein, hört, hört, leibliches Kind zumindest alle paar Wochen mal kurz sehen. ALLEIN(!) DAS aber ist für die Mutter UNSERES Kindes allerdings ein(e) "Akt(e) der Gewalt".

Und das Gericht sieht das sozusagen ebenso...darum Umgangsausschluss.  c

Und ich dachte ich wäre ein friedlicher Papi  cry_smile

Ich böser, böser Schlingel ich...
Ariba
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Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!
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