Hi,
wenn es im Auftrag wirklich nur darum ging, den BU zu überprüfen und der KU so dem Wert nach vorgegeben war, dann zählt auch nur der BU und nicht mehr.
Aaber ich habe den Eindruck, es geht hier um eine Vertretung und nicht nur um eine Beechnung? Dann...
Die Höhe des KU hat er ja quasi aus dem Schreiben mit der Forderung der Gegenseite von BU un KU.
...wenn die Gegenseite gefordert hat "bitte zahlen Sie das und das und jenes", war, wenn nicht explizit anders vereinbart, die Forderung als solche Gegenstand der Tätigkeit. Er vertritt Dich ja nicht nur bezüglich BU, sondern umfassend. Ich würde da kein zu grosses Fass aufmachen, wenn ich den Anwalt noch bräuchte. So ewig viel Differenz ist das nicht.
Gruss von der Insel