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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Urlaubsvorbereitung
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Autor Thema: Urlaubsvorbereitung  (Gelesen 2353 mal)
mahjoko
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« am: 03. Mai 2011, 09:04:14 »

Hallo ins Rund!  ;)

Es ist soweit, ich möchte mit den Kindern ins deutschsprachige Ausland in den Urlaub. Unser erster richtiger im Leben! Juchuh!!!
Wir brauchen dafür Pässe/Ausweise. Habe GSR mit DEM. Telefonisch schon Bescheid gegeben, er möge bitte die Formulare unterschreiben. Jetzt will ich sie hinschicken, weil wir uns nicht so oft treffen. Wie mache ich das richtig und sicher? Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein, oder wie?
Ich rechne seinerseits mit versehentlichem Vergessen oder Verlieren etc. der Formulare.
Wenn der DEM nicht unterschreiben mag, hätte ich meine Bemühungen nämlich gerne zeitlich dokumentiert, damit ggf. ein Richter rechtzeitig eine Ersatzunterschrift leisten kann. Zumindest sagte man mir informell mehrfach, dass bei verweigerter Unterschrift durch den anderen Sorgeberechtigten ein Richter in diesem Fall Ersatz leisten könnte.

Wie schicke ich den Brief korrekt auf die Reise?

Dank im Voruas,

LG; mahjoko      



Edit: kl. Ergänzung
« Letzte Änderung: 03. Mai 2011, 09:09:16 von mahjoko » Gespeichert

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« Antwort #1 am: 03. Mai 2011, 09:24:30 »

Servus mahjoko,

bist ja schon richtig im Reisefieber, oder 

Die sicherste Variante bei der Post ist ein Einschreiben mit Rückschein.
Da hast Du dann absolute Sicherheit, dass der Brief beim Empfänger angekommen ist.

Drunter gibt es noch ein normales Einschreiben und auch was mit Einwurfbestätigung.

Die Preise sind entsprechend.

Frag doch einfach mal bei der Post, wenn Du den Brief aufgibst. Die beraten Dich und Du entscheidest Dich an Ort und Stelle für eine Art des Briefversandes.

Die Unterschrift des KV durch einen Richter ersatzen zu lassen kosten u.a. auch einiges an Zeit. Da können Urlaubspläne schon mal dran scheitern.

Versuche lieber erst mal alles, um an die Unterschrift des KV zu kommen.

Gruß, Michael
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mahjoko
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« Antwort #2 am: 03. Mai 2011, 09:36:44 »

Danke, Staengler!

Naja, erfahrungsgemäß dauert beim KV auch immer alles seine Zeit, aber wenn es bsp. nach zwei Monaten noch nicht zurück ist, reicht das dann wohl, um als verweigert zu gelten?
Es würde ja andererseits bedeuten, dass der Urlaub ausfällt. Wenn niemand rechtzeitig unterschreibt.
Bzw.: Wie beweise ich, dass er nicht unterschreibt?
(Er will bestimmt, er hat mir viele Dinge zugesagt, auf die ich seit fünf oder sieben Jahren oder noch länger warte. Er macht das sicher noch. Irgendwann. Ist mir dann aber zu spät. Genau wie mit dem Urlaub.)

LG, mahjoko 
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« Antwort #3 am: 03. Mai 2011, 09:55:46 »

Zitat
Bzw.: Wie beweise ich, dass er nicht unterschreibt?
Indem Du zeigen kannst, dass keine unterschriebenen Formulare bei Dir sind bzw. Du keine Ausweise für die Kinder hast.
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« Antwort #4 am: 03. Mai 2011, 09:59:05 »

Moin mahjoko,

wenn Du schon einkalkulierst, gerichtliche Hilfe gegen das Vergessen zu brauchen, würde ich mir überlegen, ob "hinfahren und unter die Nase halten" nicht trotzdem der kürzere und schnellere Weg ist. Ich kenne jetzt zwar nicht die räumliche Entfernung zwischen Deinem DEM und Dir, aber wenn das nicht gerade die halbe oder ganze Republik dazwischenliegt, könnte das einfacher sein. Die Unterschrift des mitsorgeberechtigten Elternteils durch ein Gericht ersetzen zu lassen ist nämlich komplizierter als viele denken. Man fährt da nicht einfach hin und holt sie ab, sondern muss dafür ein Gerichtsverfahren anleiern wie für viele andere familienrechtliche Zusammenhänge auch. Das dauert und kostet und steht oft nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum erhofften Erholungseffekt des geplanten Urlaubs.

Andere Frage: Für welches "deutschsprachige Ausland" willst Du die Reisedokumente denn brauchen? Alle entsprechenden Länder sind Mitglieder des >>>Schengener Abkommens<<<; meines Erachtens kannst Du Dir den ganzen Zauber auch schenken.

Grüssles
Martin
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« Antwort #5 am: 03. Mai 2011, 10:02:05 »

Moin!

Denk aber bei Rückschein oder Einwurfeinschreiben daran, dass Du so nur den Beleg hast, dass Du ihm irgendeine Post hast zustellen lassen. Was genau in dem Umschlag drin war, kann durch so einen Rückschein nicht belegt werden. Theoretisch kann der KV behaupten Du hättest ihm ein weisses Blatt geschickt.

Lass am besten einen Zeugen dabei zusehen, wie Du das entsprechende Schreiben eintütest und einwirfst.

Abgesehen davon kannst Du eigentlich auch ohne Papiere in unsere Nachbarländer reisen.

Greetz,
Milan ... der schon etliche Einschreiben im "Nichts" verschwinden sah...

Edit: Brille war schneller
« Letzte Änderung: 03. Mai 2011, 10:03:39 von Milan » Gespeichert

mahjoko
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« Antwort #6 am: 03. Mai 2011, 10:15:17 »

Danke schonmal!!

Es ist kein Schengenland, und mir ist klar, dass ich vllt. trotzdem über die Grenze komme. Die Kinder sehen allerdings total anders aus als ich, daher rechne ich schon damit, inklusive dem anderem Dialekt, ggf. mal nach Ausweispapieren gefragt zu werden. Muss nicht, kann aber. Da wird es nicht reichen, zu sagen, dass es meine Kinder sind. Außer den Geburtsurkunden, die ich auch nicht im Original habe, die hat der KV und behält sie, ich habe nur Kopien, habe ich nichts hier, was die Kinder identifiziert.
Würde halt ungern im Urlaub Scherereien kriegen. ;)

LG, mahjoko

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« Antwort #7 am: 03. Mai 2011, 12:16:09 »

Moin,

Es ist kein Schengenland, und mir ist klar, dass ich vllt. trotzdem über die Grenze komme.
falls Du die Schweiz meinst (und ein anderes Land fällt mir nicht ein): Die IST mittlerweile ein Schengen-Land...

Ich kann trotzdem nur meine Empfehlung wiederholen, wegen solcher Lappalien keine neuen Gerichtsverfahren vom Zaun zu brechen; erfahrungsgemäss vergiften solche Aktionen das Klima zwischen Elternteilen...

Grüssles
Martin
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mahjoko
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« Antwort #8 am: 03. Mai 2011, 12:53:10 »

Hallo Martin, 
(uh, jetzt wird´s länger, sorry, auf dein Posting kommt mein ganzer Frust ...)

ich will nichts vom Zaun brechen, ich will nur nicht ´hinterher´ hören: "Hättste dich besser vorher richtig/rechtzeitig drum gekümmert!"

Man braucht _irgendein_ Ausweisdokument pro Nase für den offiziellen Grenzübertritt, und ich habe gar nichts für die Kinder. So oder so, es muss mal was her. 

Kann ja gut sein, dass ich bald alles beisammen habe, inklusive aller Unterschriften.

Aufgrund anderer Erfahrungen aus dem medizinischen Bereich mit anderen Angehörigen sowie aus dem Bauwesen unterliege ich einem mittleren Dokumentierungswahn, damit auch stets alles nachweisbar ist!  ;)


Sorgerecht und -pflicht beider Elternteile: Den Kindern alles ermöglichen, was sie brauchen. Auch Urlaub.
Das ist bei uns aber ausschließlich meine Pflicht! Alles, was dem KV keinen Vorteil bringt, wird unendlich verzögert. Das ist sicherlich nicht bewusst oder beabsichtigt, nicht aus Hass etc. Aber ich muss ja ohnehin mal vorwärts kommen. Bei uns ist alles sehr friedlich gelöst: Geld gibt´s nicht, kein EU, kein Nachehelicher Unterhalt, kein Kindesunterhalt etc. pp. Kein Vermögensausgleich, nichts. Kein Sorgerechtsurteil, kein Streit um ABR etc. Er hat kein Interesse, außer offensichtlich an meiner Krankenversicherung, aus der er nicht so gerne raus möchte. Und daher nicht geschieden werden will.

Aber ansonsten ist alles friedlich, wir sehen uns selten, er sieht die Kinder alle fünf, sechs Wochen ca. und sonst nüscht.
Gelegentliche Anfragen an ihn wg. irgendwelcher Kinderthemen verhallen im Nirvana. An zweien´überlegt´ er jetzt seit sechs Monaten herum, und hat noch keine Meinung, seine Position darzustellen.

Daher möchte ich sicher sein, dass ich jetzt gleich von Anfang an Hand und Fuß an dieser Urlaubsgeschichte habe.      

Ein Jahr ohne Urlaub haben wir gerade um, wo es nicht um Ausweise ging, aber dennoch an ihm lag. Er wollte unbedingt in den Ferien mit den Kindern was unternehmen, wir warteten alle Ferien ab, und immer am letzen Tag war klar: Der KV wird nichts mehr mit den Kindern unternehmen und hat sie auch nicht einmal gesehen. Wir hatten ihn immer wieder angerufen, aber er kann sich halt einfach so schwer terminlich festlegen...  ("Du (KM) kannst nicht in Urlaub fahren (Anm.: nur zu Freunden, ehemaligen Nachbarn!!!), dann würdest du mir die Kinder entziehen!")
Sonst bin ich auch mal mit den Kindern zu Freunden gefahren für einige Tage, VOR der Trennung, und es war nie Problem, zwei, drei mal insgesamt.

Ist ja klar, wer sich a) für drei Monate Schulferien per annum plus andere Kindergartenferien, also insgesamt noch mehr Zeit, ein Programm ausdenken muss, das attraktiv genug ist (kein Hort etc. vorhanden!!!) und flexibel genug, um dem KV tgl. die durch ihn angeforderte Möglichkeit zu geben, die Kinder zu sehen, wenn´s dann endlich passt.
Und b) sich auch irgendwie zerreissen muss, um noch genügend Geld mit dem Job zu verdienen.
c) den Frust der Kinder auffangen muss, die ihre Freunde nicht sehen können in anderen Bundesländern, und
d) zusätzlich noch nicht einmal ein neutral-negatives Wörtchen über den KV verlieren darf.


Wenn ich nicht jetzt selbst ´die Zügel in die Hand nehme´, wird das ewig so weitergehen. Ich gestehe ihm echt viel zu, doch nun möchte ich einmal Sicherheit!  ;)



LG, mahjoko   

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« Antwort #9 am: 03. Mai 2011, 13:29:31 »

Moin mahjoko,

das mag ja alles sein. Nur bewegst auch Du Dich in der Endlos-Schleife "was macht der andere alles falsch?" bzw. "was geht alles nicht?" anstatt nach pragmatischen Lösungen zu suchen. Erkennt man auch daran, dass Du die Dir gestellten Kernfragen gar nicht beantwortest, sondern auf's Verklagen fixiert bist.

So wie Du die Lebensuntüchtigkeit und Entscheidungsunlust Deines Ex (die Dich nicht daran gehindert haben, Kinder mit ihm in die Welt zu setzen) beschreibst, wird er auf einen gerichtlichen Affront eher kontraproduktiv reagieren, beispielsweise mit einem "das wollen wir doch mal sehen". Dann hast Du die Unterschriften vielleicht im September oder auch erst an Weihnachten, denn die deutschen Familiengerichte warten nicht gerade darauf, sich mit solchen Kinkerlitzchen zu befassen. Das Ganze nennt sich >>>Pyrrhussieg<<< und bringt Dir ausser Kosten (und dem "guten Gefühl", es dem Ex mal richtig gezeigt zu haben) nicht wirklich etwas, denn die Sommerferien sind dann vorbei.

Zweite Option: Du löst Dich von Deinem Dokumentations- und Sicherheitsfetisch. Alle deutschsprachigen Länder sind Schengen-Länder, an deren Grenzen es keine Personenkontrollen gibt.

Dritte Option: Du hältst Deinem Ex das Papier und einen Stift unter die Nase. Dafür hinfahren ist weniger Aufwand als klagen.

Vierte Option: Du machst aus dem ausländischen Urlaubsziel ein inländisches. Erholung ist nicht von einem Auslandsreiseziel abhängig.

Wie Du siehst, hängt vieles davon ab, ob Du nur Probleme sehen oder Lösungen suchen willst.

Grüssles
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« Antwort #10 am: 03. Mai 2011, 13:54:16 »


Hachhachhach,

es gibt verschiedene Informationen.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SchweizSicherheit.html?nn=347288#doc347220bodyText3

und:

Schweiz Einreisebestimmungen

Personaldokumente

Ein Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise zwingend erforderlich.
Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.
Für deutsche und östereichische Staatsbürger, die keinen Pass mitführen,
kann direkt an der Grenze ein Grenzpassierschein ausgestellt werden.
Dieser ist kostenpflichtig und es muß ein gültiger Führerschein vorgelegt werden. 



Davon ab, wie lebensuntüchtig etc. dieser Ex ist und warum ich mit ihm Kinder habe, steht nicht zur Debatte. Ihr kriegt auch nicht zu hören, dass ihr blind ward, als ihr euch mit euren Exen eingelassen habt! Die ja auch überwiegend schrecklich sind! Gelle?!

Ich möchte ins Ausland, weil es eine gemeinsame Reise mit vielen alten Freunden ist.
Natürlich kann ich im Inland bleiben. Und wäre dann alleine. Geht schon auch.

Was tatsächlich pragmatisch ist:
Gibt es erstmal Reiseausweise, dann hat er auch das Recht, mit den Kindern zu verreisen. Und seine Ziele liegen in seiner außereuropäischen Heimat, wo man überhaupt ganz gut verschwinden kann.
Ich habe lange gezögert, bis ich mich an das Thema gewagt habe!
Und habe mich dafür entschieden.

Äh, von Erholung bei Selbstbeköstigung und Programm mit mehreren Kindern mag ICH nicht sprechen. Mir geht es um die Abwechslung für und dass die Kinder in diesem Fall gemeinsam mit anderen die Möglichkeit haben, Berge zu erleben. Aber auch Bayern ist bergig, klar. Also Bayern.

Ich gestehe: Ich will jetzt einfach mal was, was ich will. Und ich will es nicht von jemandem abhängig machen, der alleine durch Veto und sonst nichts jeden Tag hier beeinflusst, ohne überhaupt anwesend zu sein oder einen Finger krumm zu machen.
Bin stolz drauf: Ich habe auch einen Willen, und den habe ich jetzt entdeckt! Einmal nur!


LG, mahjoko 
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Alex65
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« Antwort #11 am: 03. Mai 2011, 14:14:40 »

Hallo Mahjoko,

ich sehe es absolut so wie Du.

Die Kinder haben ein Recht auf einen Kinderpass, und die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder durch dieses Dokument einwandfrei identifizierbar sind.

Welches Reiseziel Du wählst, ist allein Deine Entscheidung.

Ich würde nicht diskutieren. Hinfahren, Formular unter die Nase halten, wenn er sich weigert, Ausweis per Gericht erwirken, fertig.

LG und einen schönen Urlaub!
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« Antwort #12 am: 03. Mai 2011, 22:16:57 »

Hi Alex,

du verstehst mich *g*!

Habe mich für Martins Version Nr. 3 in abgewandelter Form entschieden. Nichts anderes hatte ich vorher auch vor.

Da der KV nicht zu regelmäßigen Zeiten anzutreffen ist, und ich ihn wegen Umgang vielleicht erst in acht Wochen persönlich treffe, habe ich mich an die Post gehalten. Termine abmachen sind nicht des KVs Ding, und auf Verdacht hinfahren mag ich nicht. Post mit Rückschein.
Wenn alles easy läuft, bringt er das Papier beim nächsten Umgang mit, der ist hoffentlich schon in wenigen Wochen, noch vor den Ferien, und alles wird gut.
Davon gehen wir jetzt einfach mal aus.

Erwartungsfroh, mahjoko    


Edit: Differenziere genauer bei den Personalprononima
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Schwarzwaldmaedel
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« Antwort #13 am: 04. Mai 2011, 07:13:10 »

Bevor ich zum Gericht gehen würde, würde ich einfach mal versuchen, den Reisepass ohne die Unterschrift des KV zu beantragen. Man hört doch oft genug, dass da keiner nach fragt, wenn die Mutter alleine die Unterlagen holt. Ist zwar eigentlich nicht die feine englische Art aber gemäss dem Fall er lehnt die Unterschrift nicht ab, sondern meldet sich auf die Bitte hin gar nicht, wäre es zumindest eine kostenlose und unaufwendige Möglichkeit, allerdings ohne Erfolgsgarantie.

Oder wie sehen das die anderen User?

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« Antwort #14 am: 04. Mai 2011, 08:32:28 »

Zitat
Oder wie sehen das die anderen User
Probieren geht über studieren....
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« Antwort #15 am: 04. Mai 2011, 09:29:38 »

Hallo und Moin! 


versuchen, den Reisepass ohne die Unterschrift des KV zu beantragen. Man hört doch oft genug, dass da keiner nach fragt, wenn die Mutter alleine die Unterlagen holt


Das habe ich schon zweimal erfolglos versucht, aber sie sind hier sehr erpicht auf Formalien, wie es scheint.
Trotzdem danke für die Ermunterung!!


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« Antwort #16 am: 04. Mai 2011, 15:32:35 »

moin, mahjoko,

wenn du denkst, dass ein 'alleingang' den KV nicht 'zu dolle aufregt', dann könntest du auch versuchen, durch vorlage >>dieses<< urteils das meldeamt davon zu überzeugen, dass deine unterschrift reicht (siehe röm. II, erster absatz, zweiter satz sowie die weiteren absätze unter 1. ).
zwar ist hier nur von 'kinderausweis' die rede, aber die argumentation bleibt für alle 'ausweise für kinder (= RP. PA) die gleiche.

da meine kids bei mir leben und gemeldet sind, hat's bei uns letztes jahr (in nudelsachsen) funktioniert (sowohl für RP als auch für PA). falls du das alleinige ABR hast, wird's sicher noch einfacher.

gruß und schönen urlaub!
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« Antwort #17 am: 04. Mai 2011, 18:42:50 »

Moin zusammen!

Also ich war auch schon etliche Male in CH. Auch mit Sohnemann, der mir herzlich wenig ähnlich sieht und sogar mit Hund ohne gültigen Impfpass. Dort gibt es weder beim Grenzübertritt noch später im Land irgendwelche Kontrollen. Selbst als ich miterlebte, wie Jugendliche in der Bahn kifften (ja, dort gibt´s noch Raucherabteile), wurden nicht einmal die nach ihren Ausweisen gefragt. Fahrkarte reichte. Dann durfte weiter gekifft werden. Die sind total entspannt dort.

Wenn Du die Papiere nicht rechtzeitig vom KV bekommst, sollte Dich das nicht von Deiner Urlaubsreise abhalten. Du wirst keine Probleme bekommen.

Greetz,
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« Antwort #18 am: 04. Mai 2011, 18:50:40 »

Moin Milan,

dasselbe sag ich ja auch - und ich kann täglich auf die Schweizer Grenze guggen. Das Einzige, was die (deutschen) Zöllner hier gelegentlich interessiert, ist Schwarzgeld bei der Wiedereinreise deutsche Staatsbürger.

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« Antwort #19 am: 08. Mai 2011, 09:09:54 »

Fernseher und andere teure Elektrogeräte sollte man auch nicht einfach so in der Schweiz kaufen und nach Deutschland einführen aber ansonsten wird man eigentlich so gut wie nie angehalten und ich fahre täglich über die Grenze ;-)

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« Antwort #20 am: 08. Mai 2011, 09:18:03 »

Von Kaufen ist ja keine Rede, ich denke eher an die zufällige Kontrolle wg. irgendwas während des Aufenthaltes im Lande. Und hätte ich nichts in der Hand.
Aufgrund anderer Vorkommnisse im persönlichen Umfeld (Kindesentführung ins unbekannte Ausland) zweifele ich aber nun wieder. Wenn wir, mit GSR, Ausweise haben, darf der KV sie ja auch nutzen.

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« Antwort #21 am: 08. Mai 2011, 11:41:41 »

Moin,

Wenn wir, mit GSR, Ausweise haben, darf der KV sie ja auch nutzen.
natürlich darf er das. Es ist aber auch das Gegenteil einer vertrauensbildenden Massnahme, dem anderen das jeweils Schlimmste zu unterstellen, nur weil es theoretisch möglich wäre. Die Behauptung "wenn ich mahjoko meine Unterschrift für Ausweise für die Kinder gebe, könnte sie die Kinder ins Ausland entführen" fändest Du ja auch nicht wirklich prickelnd.

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« Antwort #22 am: 08. Mai 2011, 14:18:36 »

Hi Martin,

das darf er schon denken. Wie der KV überhaupt denken darf, was er will. Und was er auch tut.
Auch klar, dass dabei oft ganz erstaunliche Gedanken "geboren" werden.

Es ist naheliegend für mich, trotzdem anzunehmen, dass er ins Unbekannte verreisen könnte, da er sehr stark auslandsfixiert ist, seine erste Reaktion auf die von mir ausgehende Trennung war, über den großen Teich zu gehen zu wollen, weil das besser für die Kinder wäre, und er kein geborener Deutscher ist.

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« Antwort #23 am: 08. Mai 2011, 16:41:40 »

Moin mahjoko,

seine erste Reaktion auf die von mir ausgehende Trennung war, über den großen Teich zu gehen zu wollen, weil das besser für die Kinder wäre, und er kein geborener Deutscher ist.
was jemand angesichts einer ihn überrumpelnden Situation sagt und was er tatsächlich tut, sind mehr als zwei verschiedene Schuhe. Es gibt Reaktionen wie "ich bring dich um!", "ich mach dich fertig!", "ich nehm dir die Kinder weg!", "ich zeig' dich an!" und meinetwegen auch "ich gehe (mit den Kindern) ins Ausland!" - ohne dass daraus zwingend die gleichnamige Aktion folgen müsste. Andererseits gilt natürlich auch: Nicht jede Aktion muss verbal angekündigt werden; Dein Ex könnte Dir also ebenfalls eine Entführungsabsicht unterstellen, ohne dass Du vorher gesagt hättest "ich verschwinde mit den Kindern."

"Auslandsfixiert" sein ist eines; mit Kindern dort illegal und ohne behördliche und finanzielle Unterstützung unterzutauchen, ist etwas ganz anderes - und vor allem alles andere als ein Zuckerschlecken. Warum und wie sollte er das tun, wenn er nach Deiner Schilderung
Der KV hat sich stets wenig bis nicht für die Kinder bzw. die Familie interessiert, und hat auch zuletzt Monate bis Jahre verstreichen lassen, ohne sich nach unserem Befinden zu erkundigen. Kein Kümmern = Ideell und finanziell. Trennungsjahr ist um, ich musste ihm dabei entgegen kommen, im Grunde sind bereits drei Jahre um.
[...]
Ich kümmere mich ganz alleine um die Kinder, um das Einkommen, um unser Leben. Er trägt aus eigenem Desinteresse trotz Offenheit meinerseits gar nichts dazu bei. Verlangt höchstens ab und an nach umfangreicher Unterstützung seiner Person, Kredite etc. ... Hat inzwischen auch kein eigenes Einkommen mehr.)
noch nicht einmal allein im Vollkasko-Staat Deutschland zurechtkommt?

Ich denke, Ihr tätet Euch mit vertrauensbildenden Massnahmen - allen voran der wechselseitigen Annahme, das Beste für Eure gemeinsamen Kinder zu wollen - einen grösseren Gefallen als mit der Unterstellung fiktiver worst case-Szenarien.

Grüssles
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« Antwort #24 am: 08. Mai 2011, 21:10:14 »

Hallo,

ich lege nicht jedes Wort auf die Goldwaage.
Lege aber dar, dass der KV der Meinung ist, wir führen eine vollkommen intakte Ehe und ein normales Familienleben, obwohl wir schon seit drei Jahren getrennt wohnen. Daher auch kein Verständnis seinerseits warum überhaupt Scheidung etc., und er habe auch noch nie einen Grund dafür genannt bekommen.
Man nimmt das Alltägliche einfach unterschiedlich wahr.


"Auslandsfixiert" sein ist eines; mit Kindern dort illegal und ohne behördliche und finanzielle Unterstützung unterzutauchen, ist etwas ganz anderes - und vor allem alles andere als ein Zuckerschlecken. Warum und wie sollte er das tun, wenn er nach Deiner Schilderungnoch nicht einmal allein im Vollkasko-Staat Deutschland zurechtkommt?



Weil ihm das zusteht. Wie er findet. Weil es seine Kinder sind. Im eigenen Heimatland hat man sicher gute Chancen, unterzutauchen, wenn man nur will.
Das ist auch nicht das Ziel: Das beste für die Kinder. Bei solchen Taten ist das Ziel das beste für "sich selbst". Traurig


Vertrauensbildende Maßnahmen: Ich muss blöd fragen, was du darunter verstehst. Das wäre aber bestimmt gut. Wieder mein Hinweis: Der KV versteht aber jedes Gespräch als Annäherungsversuch/Versöhnungsversuch. Das möchte ich nicht. Hat auch bei der laufenden Scheidung viel Zeit gekostet!
Beratung: Hatten wir schon mal gemeinsam auf meine Veranlassung hin, ist nicht weiterführend gewesen.
Insgesamt mache ich mir ja keine Sorgen, dass es den Kindern bei ihm schlecht geht. Hier in der BRD.

Einen Ausweis für Auslandsreisen zu haben, ist aber wie eine Tür in einer Wand. Man kann sie aufmachen und durchgehen. Ohne Ausweis ist es einfach eine Wand. Oha, und ich habe mich so überwinden müssen, das Thema überhaupt mal anzugehen ...

LG, mahjoko
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