Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:13:36 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Urlaubsvorbereitung
Seiten: 1 [2]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Urlaubsvorbereitung  (Gelesen 2353 mal)
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.396



« Antwort #25 am: 08. Mai 2011, 23:10:37 »

Moin mahjoko,

nach Deinen Beschreibungen drehst Du Dich im Kreis, weil Du fortlaufend Eure (gescheiterte) Ehe und die Vaterrolle Deines Ex in einen Topf wirfst nach dem Motto "wer ein lausiger Ehemann war, kann auch als Vater nur die schlechtesten Absichten haben." Ein so oft wie fälschlicherweise getroffener Trugschluss. In Sachen Sorgerecht seid Ihr nun einmal absolut gleichberechtigt; Du bist rechtlich gar nicht in der Position, dem Vater Eurer Kinder etwas zu erlauben oder zu verbieten. Auch nicht mit den - nach Deiner Ansicht - besseren Absichten.

Es gibt hier auch Mütter, die den Umgang der Väter mit den Kindern unterbinden oder kontrollieren wollen mit irgendwelchen "Missbrauchsbefürchtungen". Ja, theoretisch könnte ein Vater seine Kinder beim Umgang missbrauchen - aber auch daraus resultiert kein Recht der Umgangsbehinderung.

Worin sollte - rein sachlich - der Unterschied liegen, wenn Du sogar überlegst, seine Unterschrift für Reisepässe der Kinder für eine Auslandsreise ggf. gerichtlich zu erzwingen, während er (als ebenfalls Sorgeberechtigter) keinen Schritt mit den Kindern ohne Deine Erlaubnis machen dürfen soll? Weil Du "Befürchtungen" hast? Und wie lange wollt Ihr dieses Spiel spielen? Bis die Kinder erwachsen und aus dem Haus sind?

Die subjektive Einschätzung "ich selbst habe ja die besten Absichten und der andere die schlechtesten" ist jedenfalls ein schlechter Ratgeber; sie begleitet praktisch jede strittige Trennung.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
mahjoko
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 202


« Antwort #26 am: 09. Mai 2011, 09:28:15 »

Moin moin,

In Sachen Sorgerecht seid Ihr nun einmal absolut gleichberechtigt; Du bist rechtlich gar nicht in der Position, dem Vater Eurer Kinder etwas zu erlauben oder zu verbieten. Auch nicht mit den - nach Deiner Ansicht - besseren Absichten.


Vielen Dank für die Info, - als ob ich das nicht wüsste!
Ich erlaube und verbiete nichts, ich nehme mir aber raus, freie Überlegungen anzustellen. Denen zufolge bin ich mir im Punkte Auslandsreisen tatsächlich nicht sicher und werde es vll doch wieder auf die lange Bank schieben. 

Worin sollte - rein sachlich - der Unterschied liegen, wenn Du sogar überlegst, seine Unterschrift für Reisepässe der Kinder für eine Auslandsreise ggf. gerichtlich zu erzwingen, während er (als ebenfalls Sorgeberechtigter) keinen Schritt mit den Kindern ohne Deine Erlaubnis machen dürfen soll?


Kann er doch. Aber ins Ausland verschwinden finde ich nicht ok. Die Kinder täten mir leid, sie kennen das besagte Ausland nicht, sprechen die Sprache nicht, und es ist kein Land, in dem man für gewöhnlich eine Aussicht auf einen "normalen" Lebensstandard hat. So, wie wir ihn gewohnt sind.
Vermutlich ist es unwahrscheinlich, weil er, wie geschildert, nicht so viel in die Hand nimmt, was die Kinder betrifft. Aber ich möchte halt die letzte sein, die ihm dafür ne Vorlage gibt.


Ich bin wirklich sehr froh, hier mal andere Meinungen zu lesen, als ich im Alltag erlebe!
Zwar drehe ich mich jetzt wirklich im Kreis und bleibe wohl noch einige Runden auf dem Karussell, aber mein Horizont erweitert sich trotzdem durch euch. Danke an alle hier Engagierten! 
Dass ich meinen jahrelang erarbeiteten und abgewarteten Mut (Pässe ausstellen lassen, nötigenfalls auch mit Ersatzunterschrift, ein Auslandsurlaub) jetzt erst mal wieder begrabe, hat nichts mit dem Forum zu tun. 

Schöne Woche,

LG, mahjoko 
Gespeichert

LG - Life´s good, meistens!  ;)
mahjoko
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 202


« Antwort #27 am: 09. Mai 2011, 09:46:21 »

Pardon,

mal wieder nicht auf deine konkreten Fragen geantwortet!  ;)

Worin sollte - rein sachlich - der Unterschied liegen, wenn Du sogar überlegst, seine Unterschrift für Reisepässe der Kinder für eine Auslandsreise ggf. gerichtlich zu erzwingen, während er (als ebenfalls Sorgeberechtigter) keinen Schritt mit den Kindern ohne Deine Erlaubnis machen dürfen soll? Weil Du "Befürchtungen" hast? Und wie lange wollt Ihr dieses Spiel spielen? Bis die Kinder erwachsen und aus dem Haus sind?



Sachlich: Kein Unterschied, außer: Ich plane eine Woche Urlaub. Für ihn sind Reisepapiere wie Fahrkarten in ein anderes Leben.
Wie lange? Vermutlich, bis sie groß sind. Ja. Von ´wollen´ mag ich nicht reden. Behindern, wie in den genannten Möglichkeiten tue ich gar nichts.
Gebe aber unumwunden zu, dass es mich etwas sticht, wenn du, zu Recht, auf das gemeinsame Sorgerecht hinweist. Und in diesem Punkt immer weiter geniggelt wird, bei uns. Ich nur Pflicht, er nur Recht.
(Erziehungsberatung beim JA hatte ich angeleiert, hat er abgelehnt, falls noch nicht erwähnt.)

Es bringt mich nicht weiter.

LG,  mahjoko 

Gespeichert

LG - Life´s good, meistens!  ;)
TotoHH
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 537


« Antwort #28 am: 09. Mai 2011, 11:22:02 »

Moin.
Ich hab mir nun mal den Faden durchgelesen.
Und hier
Kann er doch. Aber ins Ausland verschwinden finde ich nicht ok. [...] Aber ich möchte halt die letzte sein, die ihm dafür ne Vorlage gibt.
steht doch schon die Lösung: Wenn Du ihm hierzu nicht die "vorlage" geben willst, dann solltest Du halt keine RPs beantragen, schon gar nicht mit seiner Zustimmung. Was das für Eure zukünftigen Reisepläne bedeutet weiss ich nicht, aber zumindestens für den anstehenden Urlaub - aufgrund dessen Du den Thread eröffnet hast - gab es ja Hinweise einiger User, dass ihr dafür gar keine RPs braucht... Ich gebe allerdings auch zu Bedenken, dass sich das Thema RPs sicherlich in den nächsten Jahren hin- und wieder einmal stellen wird (Klassenfahrten, Jugendfreizeiten). Insofern muss es irgendwann mal gelöst werden. Wie hoch die Risiken sind, dass Dein DEM mit den Kids  ins Ausland entschwindet, wirst nur Du einigermaßen verläßlich einschätzen können. So wie ich es lese, eigentlich nicht sehr hoch...

Apropos Threaderöffnung: Deine Ausgangsfrage habe ich eigentlich dahingehend gelesen, dass DEM vielleicht gar keine "Lust" haben könnte, die Anträge für die RPs zu unterschreiben... Ja wie denn nun: Ist er "scharf" auf die RPs (um mit Kids ins ausland zu verschwinden) oder freut er sich, mit der Unterschriftsverweigerung Deine Urlaubspläne durchkreuzen zu können? Irgendwie nicht ganz rund...

Nichts für ungut, Gruß Toto
Gespeichert
mahjoko
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 202


« Antwort #29 am: 09. Mai 2011, 11:50:53 »

Hallo TotoHH,

ganz korrekt.
Ursprünglich hatte ich mich nach Jahren des Zauderns endlich dazu durchgerungen, überhaupt einen ´richtigen´ Urlaub zu machen mit den Kindern, und den auch im Ausland. Damit alles korrekt ist, mit den entsprechenden Papieren (RP, Ausweis oder was auch immer), die der KV natürlich auch unterschreiben muss. Habe (hoffentlich) auch nie behauptet, er würde nicht unterschreiben wollen, sondern nur, dass er leicht was vergisst! (Gerade noch nachgelesen: "..wenn er nicht unterschreiben mag...". An der Stelle habe ich hart formuliert. Kann sein, dass er mag, aber es vergisst. Das Resultat für mich ist dasselbe: Er tut´s nicht.)
Die Idee mit dem gemeinsamen Urlaub mit Freunden hatte mir sehr gefallen, ich wollte endlich mal was tun für Kinder und mich, nicht nur warten auf KV und seine Reaktionen am St. Nimmerleins-Tag und tough den Urlaub durchziehen. Formell korrekt, sonst nichts.
Nein, noch ist KV nicht scharf auf die RP, es gibt ja keine. Er nimmt halt gerne, was es gibt, und die Möglichkeit, mit ´seinen´ Kindern in die Heimat zu entschwinden, ist am Ende nicht von der Hand zu weisen. Große Unterstützung von seiner Familie. Dauerthema multikultureller Familien.


Inzwischen hat in unserem Umfeld eine mehrfache Kindesentführung ins Ausland stattgefunden, die absolut unerwartet kam. Und zwar von einer rein deutschen Familie! Ohne jeglichen Bezug ins Ausland.
Das macht mir schon Angst. (Nachahmer etc.)
Das Ergebnis wird wahrscheinlich sein, dass ich das mit den Pässen jetzt doch erstmal lasse, den Urlaub doch absage, usw. Noch sind kaum Unkosten entstanden. Wenn´s später auf Klassenreisen geht, muss ich ohnehin ran.

Vll gibt´s nächste Woche die Unterhaltung unseres Lebens zwischen KV und mir und alles ist gut. Ist ja nie ausgeschlossen.
Aber nun kneife ich erstmal wieder.

LG, mahjoko 
Gespeichert

LG - Life´s good, meistens!  ;)
habakuk
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 375


« Antwort #30 am: 09. Mai 2011, 13:00:36 »

Hallo !

Das hier überhaupt die Unterschrift beider Elternteile nötig ist wundert mich aber schon.
Man sollte meinen derartiges ist bundeseinheitlich geregelt.
Ich kann da nur für Frankfurt/Main sprechen und habe auf die Schnelle im Netz noch Infos aus Dresden und Berlin gefunden:

Dort heißt es:
" Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt. "

Ergo ist das der bei dem die Kinder gemeldet sind.

Wenn es da auf irgend einem Amt Probleme gibt würde ich das mal mit dem Vorgesetzten besprechen - und mir erklären lassen warum in seinem Amt §6 (1) des deutschen Passgesetzes nicht gelten soll.

Gruß

Habakuk
Gespeichert
mahjoko
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 202


« Antwort #31 am: 09. Mai 2011, 22:20:32 »

Nabend! :-)

Das wusste ich bsp. nicht und hätte es nie gesucht und gefunden!

Dort heißt es:
" Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt. "

Ergo ist das der bei dem die Kinder gemeldet sind.

Wenn es da auf irgend einem Amt Probleme gibt würde ich das mal mit dem Vorgesetzten besprechen - und mir erklären lassen warum in seinem Amt §6 (1) des deutschen Passgesetzes nicht gelten soll.


Ich habe folgende Version gefunden, die ganz klar zeigt, dass ein Amt auf seiner Doppelunterschrift beharren kann, wenn es will. Oder? Wir haben, wie aufgeführt, GSR und gemeinsames ABR. Weil nichts anderes festgelegt ist.

----------------------------------
§ 6 Ausstellung eines Passes
(1) Der Pass wird auf Antrag ausgestellt. § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung. Im Antragsverfahren nachzureichende Erklärungen können im Wege der Datenübertragung abgegeben werden. Der Passbewerber und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Stellung des Antrags nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dies gilt nicht für einen handlungs- oder einwilligungsunfähigen Passbewerber, wenn eine für diesen Fall erteilte, öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht vorliegt. Für Minderjährige und für Personen, die geschäftsunfähig sind und sich
nicht nach Satz 5 durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Der Passbewerber und sein gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter sollen persönlich erscheinen. Ist der Passbewerber am persönlichen Erscheinen gehindert, kann nur ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.
----------------------------------

Sonst müsste ich doch nachweisen, wie auf unserem Formular vom Amt vor Ort auch möglich, dass ich alleine SR habe (und ergo alleine ABR).
Bin da nur zweimal ohne Hintergrund hin und habe auf dumm-freundlich versucht, das alleine zu unterzeichnen. Halt erfolglos: "Da muss dann der Vater auch als anderer Sorgebrechtigter unterschreiben, und dann kommen Se mit ihm oder seinem Ausweis und allen Unterlagen wieder!" Flööööööt! 


Danke sehr (!!!) für deinen Hinweis!

LG, mahjoko   
Gespeichert

LG - Life´s good, meistens!  ;)
mahjoko
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 202


« Antwort #32 am: 15. Juli 2011, 09:48:08 »

Hallo,

update: Ich habe mich für Kinderpersonalausweise entschieden. Weil der KV nicht vorher wie gefordert persönlich auf dem Amt erscheinen wollte oder mir seinen Ausweis geben (verständlich!), sagten Amt und KV mir zu, dass es reiche, die Unterschriften bei der Abholung zu leisten.
Hat er gemacht, und die Ausweise einbehalten!
Einvernehmliches gemeinsames Abholen ging nicht, da er leider keinen Termin nennen konnte, wann er auf dem Amt erscheinen könnte! Wir brauchten den Ausweis für ein Kind in der Zwischenzeit schon, das fiel dann also ins Wasser. Er brauchte Wochen, um auf dem Amt zu erscheinen. So konnte ich ihn auch nicht auf Verdacht "abfangen".

Vielleicht kriege ich die Ausweise noch, aber das wird wird sicher eine Menge Zündstoff geben.

LG, mahjoko
Gespeichert

LG - Life´s good, meistens!  ;)
mahjoko
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 202


« Antwort #33 am: 15. Juli 2011, 10:25:37 »

kl. Ergänzung:
Das Einschreiben wg. Formular und Unterschriften habe ich unangenommen zurückbekommen.
Angeblich hätte es ihn nie erreicht, nach einer Woche Lagerung in der Post kam es dann zurück.

Das nutzt also gar nichts!

LG, mahjoko
Gespeichert

LG - Life´s good, meistens!  ;)
mahjoko
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 202


« Antwort #34 am: 07. September 2011, 11:26:24 »

Hallo,

hier war noch etwas offen:

Ausweise: Hat der KV irgendwann, nach etlichen nicht eingehaltenen Zusagen freiwillig, also ohne RA oder Richter, übergeben. Kurz vor dem besagten Urlaub.
Urlaub: Haben wir aus anderen Gründen nicht antreten können. 


Liebe Grüße und allerherzlichsten Dank für euer Engagement zu diesem Thema!!!  *kuss-smily*  ;)

LG, mahjoko   
Gespeichert

LG - Life´s good, meistens!  ;)
Seiten: 1 [2]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Urlaubsvorbereitung
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team