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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 16:01:33 *
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Autor Thema: Ummeldung ohne mich?  (Gelesen 380 mal)
stingray
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12


« am: 27. April 2011, 08:58:35 »

Hallo an alle! Ich war mit meiner Freundin 8 Jahre zusammen, wir haben einen 4jährigen Sohn, wir haben gemeinsames Sorgerecht. Wir haben in meinem Haus gewohnt, letzten Oktober ist sie ausgezogen. Wir praktizieren das Wechselmodell, d.h. das Kind wohnt paar Tage bei mir, dann Wechsel. Im Januar habe ich durch Zufall mitbekommen, daß sie das Kind umgemeldet hat, d.h. es ist jetzt in ihrem neuen Wohnort gemeldet. Ich habe nun Angst, daß es irgendwann zu einem Sorgerechtsstreit kommt und der Richter als erstes fragt : Na wo ist denn das Kind derzeit gemeldet? Dann hätte ich schlechte Karten. Meine Frage ist nun : darf sie das Kind ohne meine Zustimmung und sogar ohne mein Wissen ummelden ? Wir haben doch gemeinsames Sorgerecht und bei vielen anderen Sachen werden die Unterschriften beider Sorgeberechtigten benötigt. Oder hat die Gemeinde Sch... gebaut, weil sie nicht nach allen Sorgeberechtigten gefragt hat ? Der Bürgermeister sagte mir letzte Woche : die Mutter darf das, da ihr nicht verheiratet seid und sie dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ist das so? Wer kennt sich gut im Sächsischen Melderecht aus? Vielen Dank schonmal
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.396



« Antwort #1 am: 27. April 2011, 09:13:49 »

Moin stingray,

theoretisch darf sie es unter den geschilderten Voraussetzungen nicht; praktisch hat sie es versucht - und es hat funktioniert. Theoretisch darfst Du innerorts auch nur 50 fahren; wenn Du dort 80 fährst und niemand Dich erwischt, passiert auch nix.

Im übrigen bildet eine polizeiliche Anmeldung sowieso nur einen bestehenden Zustand ab, und irgendwo muss Euer Kind ja gemeldet sein. Hier ein Fass aufzumachen könnte zur Folge haben, dass Deine Ex sagt "wenn sich unser Kind dafür überwiegend bei mir aufhalten muss, beende ich das bisherige Wechselmodell eben." Dann hättest Du in der Theorie "Dein Recht" bekommen - und in der Praxis eine Menge verloren.

Warum befürchtest Du einen Sorgerechtsstreit?

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
stingray
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12


« Antwort #2 am: 27. April 2011, 09:17:37 »

Danke erstmal! Ich befürchte so etwas, da der neue Freund 80km weg wohnt und sie vielleicht irgendwann dahin ziehen will und ich kann nix machen! Traurig, dieser "Rechtsstaat" ! cry_smile
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.396



« Antwort #3 am: 27. April 2011, 09:21:39 »

Moin stingray,

Traurig, dieser "Rechtsstaat" ! cry_smile
für alles den Staat verantwortlich zu machen (bzw. nach seiner Einmischung zu rufen) greift hier sicher zu kurz; es gibt nun einmal eine Menge Dinge, über die sich erwachsene Menschen untereinander verständigen müssen, ohne dass automatisch eine staatliche Gouvernante mit am Tisch sitzt.

Im übrigen ist "Staat" kein abstraktes Gebilde; "Staat" sind wir alle...

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Franzi73
Rege dabei
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 193


« Antwort #4 am: 27. April 2011, 11:35:19 »

Hallo Stingray,

als ich damals den Junior in meine neue Wohnung umgemeldet habe, wurde ich sofort wegen gemeinsamen Sorgerecht gefragt. Ich musste auch schriftlich bestätigen das ich das ASR hatte.  Und dies in der sächsischen Landeshauptstadt!!!   

Aber ich würde an deiner Stelle da kein Fass aufmachen solange du quasi ein Wecheslmodell lebst. Außerdem - die Ummeldung ist eh gegessen. Also versuch lieber den Umgang mit soviel wie möglich Zeit auszubauen. Das ist mM nach mehr wert als der Meldeschriebs.

LG aus DD
Franzi
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Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 27. April 2011, 12:44:50 »

Moin,
kleine Ergänzung:

Denk dran, dass mit der Ummeldung auch der KG-Anspruch auf deine Ex übergegangen ist und du dieses bis zu dem Zeitpunkt rückwirkend, an die KG-Kasse zurück zahlen musst, wenn deine Ex nicht bestätigt, dass du ihr das ausgekehrt hast.

Eine der vielen Fallgruben, die unser fürsorglicher Staat für uns ausgehoben hat.
Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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