Du meinst vermutlich
dieses wenn du fragst.
Was hat der BGH jetzt eigentlich neues festgestellt????verstehe ich nicht sorry mit Verweis zurück an das zuständige Gericht

?und weiter geht die Sch.....gibt es hier in diesem Urteil eine echte erneuerung???
ich kann nix finden....
Nichts.
Der BGH erinnert die Gerichte und Anwälte nur nochmal wieder daran, dass sie sich bei der Begründung für nachehelichen Unterhalt mehr anstrengen müssen und sich nicht alleine mit dem Hinweis auf das Alter des Kindes beschränken dürfen.
Auch sollte man Kinderhorten aus dem Weg gehen, wenn man Geld haben will.