Hi M,
sorry ich versteh das nich so ganz. Wie bist du denn jetzt auf die 653,55 € gekommen ? der Rechner zeigt mir doch bei Anwaltskosten 945,00 € an ?
dieser Rechner rechnet leider nur sehr rudimentär. Die 945,- sind Verfahrens- und Terminsgebühren (netto) von zwei Anwälten, wenn sie jeweils nur einen Mandanten vertreten.
Der Anwalt Deiner Eltern wird ihnen am Ende berechnen:
1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3100, 1008: 302,40
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104: 226,80
Post & Telekommunikationspauschale Nr. 7002: 20,00
MWSt 19%: 104,35
Rechnungssumme: 653,55
Ausserdem werden Deine Eltern zunächst noch 267,- Gerichtskosten vorschiessen müssen.
Der Anwalt der Gegenseite bekommt 586,08 (nur eine 1,3 Verfahrensgebühr, weil er nur einen Mandanten vertritt). Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Deine Eltern die Kosten dieses Anwalts auferlegt bekommen, wenn ihr Anliegen nicht völlig aussichtslos ist.
Kommt es zu einem Vergleich und die Kosten werden gegeneinander aufgehoben, dann reduzieren sich die Gerichtskosten auf 89,- wovon die Gegenseite noch mal die Hälfte trägt. Der Anwalt bekommt dann allerdings noch eine Einigungsgebühr in Höhe von 189,- netto, also 224,91 dazu, so dass es letztlich in etwa genauso teuer ist wie ein Beschluss.
Gruss von der Insel