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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 15:56:06 *
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Autor Thema: Teilung des Haushaltes  (Gelesen 733 mal)
forstwolle
Frischling

Beiträge: 5


« am: 20. April 2011, 15:10:01 »

Hallo an alle User,

ich lebe seit ca. 2 Monaten in Scheidung von meiner noch Ehefrau, jetzt möchte ich unseren Haushalt (Möbel usw.) teilen.
Meine noch Ehefrau möchte das aber nicht machen gibt es ein Gesetz oder eine Richtlinie wie man das Teilen muss und wielange es dauern darf?
Kann ich gegebenfalls auch eine Frist setzen?

Vielen Dank im Voraus

Gruß Max
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papajo
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Beiträge: 598



« Antwort #1 am: 20. April 2011, 16:02:07 »

moin Max,

so wie ich das aus dem anderen Thread gelesen habe:
Du bist bereits aus der ehemals gemeinsamen Wohnung ausgezogen?
Den Hausrat, den Du jetzt verteilen möchtest steht noch in dieser ehemals gemeinsamen Wohnung?
Hast Du noch einen Schlüssel zu dieser Wohnung?

Solange ihr nichts schriftlich vereinbart habt, sollten Dinge, die Du vor der Ehe angeschafft hast, Dir zustehen, die in der Ehe angeschafften Güter sollten geteilt werden.
Wenn Deine DEF sich hier querstellt, wirst Du nur gerichtlich etwas machen können. dann wirst alles genaustens belegen müssen
Auch hier seh ich die chancen für Dich leider nicht im hochprozentigen Bereich.

gruß
jo
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forstwolle
Frischling

Beiträge: 5


« Antwort #2 am: 20. April 2011, 16:26:24 »

nein habe leider keinen schlüssel mehr. Die Wohnung ist auch gekündigt sie muss die nächsten 2 Monate ausziehen da die Wohnung eine Wohnung von meinem Arbeitgeber war (Arbeitgeber = Vermieter)
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Beppo
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Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 20. April 2011, 17:13:28 »

Moin.
Einen Trick dafür gibt es nicht.
Alles, was sie dir nicht freiwillig gibt, wirst du vor Gericht erstreiten müssen und das kostet in der Regel mehr als das was du gewinnst.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
United
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Beiträge: 736



« Antwort #4 am: 21. April 2011, 07:37:46 »

Moin Max,

bis zum Gericht sind es aber noch ein paar Schritte:
1. Gedanklich vom Hausrat verabschieden
2. Liste der Dinge, die Du gerne hättest an Ex oder
    alternativ Gesamtliste an Ex mit der Bitte um Teilungsvorschlag

Schritt 1 deshalb, weil der Gang vor Gericht sich in der Regel nicht lohnt.

Gesetzliche Grundlage: BGB §1568b.

Gruß
United
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staengler
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Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #5 am: 21. April 2011, 09:22:29 »

Servus Max,

bis auf ein paar wenige unwesentliche Teile ist der gesamte Hausrat bei meiner Scheidung bei der Ex geblieben.
Allerdings habe ich diesen nicht kampflos abgetreten, sondern in einem Aufwasch mit Auto und daraufliegenden Verbindlichkeiten einen Kompromiss mit Ex ausgehandelt.

Ich habe da zwar sicherlich ein paar Euronen draufgelegt, aber bei weitem weniger als mich ein Streit darüber gekostet hätte.
Außerdem hatte ich keine große Not, weil ich meinen neuen Hausstand mithilfe von Verwandten und Bekannten schon wieder zusammen hatte.

Großer Streit darüber lohnt sich einfach nicht...
Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
habakuk
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 375


« Antwort #6 am: 21. April 2011, 09:37:41 »

Hallo !

Ich kann meinen Vorrednern nur beipflichten. War damals auch die klare Aussage meiner Anwältin: Wenn es nicht irgendwie um extrem wertvollen Hausrat geht - mit vielen Antiquitäten oder ähnlichem, wird ein Erklagen des Hausrates ein vielfaches dessen einer Neuanschaffung kosten.

Was hingegen hilfreich ist ist aufzulisten was hExe denn an Hausrat alles vereinnahmt hat, und diese Summe dann beim Streit über den Zugewinnausgleich ins Spiel zu bringen.
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