Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 15:55:23 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Betreungskonzept  (Gelesen 510 mal)
forstwolle
Frischling

Beiträge: 5


« am: 20. April 2011, 15:04:23 »

Hallo an alle User,

ich lebe seit ca. 2 Monaten in Scheidung mit meiner noch Ehefrau. Jetzt möchte mein kleiner Sohn (7 Jahre alt) bei mir wohnen.
Das Jugendamt sagte mir ich bräuchte ein Betreungskonzept.
Ich bin berufstätig und kann mein Sohn nicht den ganzen Tag umsorgen.
Ausserdem kann ich ihn nicht zur Schule bringen abends könnte ich ihn abholen.
Gibt es eine Möglichkeit mein Sohn nachmittags in der Schule betreuen zu lassen?
Wisst ihr wie so ein Betreungskonzept auszusehen hat?

Vielen Dank im Voraus

Gruß Max
Gespeichert
Wolkenhimmel
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 849


Zurzeit ohne Wolken!


« Antwort #1 am: 20. April 2011, 15:21:48 »

Hallo Max,

das ist ein ziemlich komplexes Thema... wobei die Frage nach den Möglichkeiten in der Schule nur von Dir beantwortet werden können.

Wer betreut denn zurzeit Euer Kind? Deine Frau? Ist sie berufstätig? Was sagt sie zu den Äußerungen des Kindes?

VG WH
Gespeichert

Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
forstwolle
Frischling

Beiträge: 5


« Antwort #2 am: 20. April 2011, 15:28:36 »

Also meine noch Ehefrau arbeitet nichts, von was sie zurzeit lebt weiss ich nicht ihr neuer Lebensgefährte wohnt zurzeit mit ihr und meinem Sohn in unserer ehemaligen gemeinsamen Wohnung.
Ich denke mal sie lebt von Sozialhilfe. (Sie ist Serbischer Staatsbürger).
Was sie dazu sagt weiss ich nicht da ich zu ihr kein Kontakt habe.
Gruß Max
Gespeichert
Wolkenhimmel
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 849


Zurzeit ohne Wolken!


« Antwort #3 am: 20. April 2011, 15:41:23 »

Hmmmm...

Ich möchte ja nicht zu negativ wirken, aber Deine Chancen stehen in so einem Fall nicht gerade gut.

Mit 7 ist Euer Sohn noch ein bisschen klein um zu entscheiden wo er leben möchte, und solange Deine Ex den ganzen Tag Zeit hat, Du aber fleissig Unterhalt zahlen kannst...

LG WH


edit: Fehler
« Letzte Änderung: 20. April 2011, 15:44:37 von Wolkenhimmel » Gespeichert

Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
papajo
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 598



« Antwort #4 am: 20. April 2011, 16:05:25 »

moin,

mir ist noch nicht ganz klar:

Was sie dazu sagt weiss ich nicht da ich zu ihr kein Kontakt habe.
Gruß Max

Wie ist den dien Umgang zu eurem Sohn momentan geregelt und wie oft ist er bei Dir?

gruß
jo
Gespeichert
forstwolle
Frischling

Beiträge: 5


« Antwort #5 am: 20. April 2011, 16:23:02 »

also er ist im moment alle 14 Tage am Wochenende über nacht also Samstag und Sonntag, und die Wochenenden dazwischen nur Sonntags.
Mein anderer Sohn (bereits vor einem Jahr ausgezogen) regelt das immer mit meiner EF da ich nicht mit ihr reden möchte.
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #6 am: 20. April 2011, 17:20:39 »

Moin.
Unter diesen Umständen ist es extrem unwahrscheinlich, dass dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) zugesprochen wird, solange dein Sohn so jung ist und sonst nichts für einen Wechsel zu dir spricht.

Dagegen spricht nicht nur, dass du keine Mutter bist, sondern auch das Kontinuitätsprinzip und, vor Allem, das Finanzierungsprinzip.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
papajo
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 598



« Antwort #7 am: 20. April 2011, 19:11:48 »

moinsen,

Mein anderer Sohn (bereits vor einem Jahr ausgezogen) regelt das immer mit meiner EF da ich nicht mit ihr reden möchte.

steh auf schlauch. Anderer Sohn andere KM? Wie alt ist er denn und wie war/ist da der Umgang?
Wenn Du tatsächlich möchtest, dass Sohni zu Dir kommt, wird evtl auch der Umgang zum anderen herangezogen werden. Deine Chancen stehen aber, wie Beppo bereits schrieb, schlecht.

Langfristig Umgänge ausweiten, Betreuungskonzept herstellen.

Wenn Deine DEF demnächst umzieht, bleibt sie in der Nähe?

gruß
jo
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Betreungskonzept
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team