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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 15:42:58 *
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Autor Thema: Formulierungen im Scheidungsantrag  (Gelesen 962 mal)
Alex65
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« am: 14. April 2011, 14:23:18 »

Hallo in die Runde,

mir wurde kürzlich der Scheidungsantrag zugestellt.

Mir sind 2 Formulierungen aufgefallen, bei denen ich gerne Eure Meinung hören würde.


1. Die Kinder leben vorwiegend bei der Mutter. Der Vater hat regelmäßigen Umgang und sieht die Kinder so oft wie möglich.

-> Irgendwas gefällt mir an der Formulierung nicht...klingt so wie....Kinder leben im Prinzip bei Mutter, Vater muss sehen, was übrig bleibt. vielleicht sehe ich ja auch schon Gespenster...was ist z.B. wenn sie wegzieht? Sie hatte das schon mal beabsichtigt, aber nicht realisiert. Weiß nicht, ich hätte diesen Satz ungern "offiziell" im Scheidungsurteil stehen.



2. Der Ehefrau wird die Ehewohnung zugewiesen, dazu wird der Ehemann aus dem Mietvertrag entlassen.

Zur Erklärung: Noch stehen wir beide im Mietvertrag (Haus), bislang habe ich Miete + Nebenkosten weiterhin gezahlt. Mache ich einen Fehler, wenn ich mich darauf einlasse, dass die Wohnung ihr allein zugewiesen wird?

Vielen Dank und LG

Alex
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midnightwish
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« Antwort #1 am: 14. April 2011, 14:44:24 »

Hi,

zu 2.)
wenn der Vermieter sich darauf einlässt und den Mietvertrag auf deine Ex umschreibt bist du doch schön aus dem Schneider. Dann bist du nicht mehr Mieter der Wohnung und mußt für evtl. Mietschulden oder sonstiges nicht mehr geradestehen.

Allerdings würde ich da auch nochmal mit dem Vermieter reden. AuNicht das dich deine Ex nur im "Innenverhältnis" aus dem Mietvertrag kickt und du ggü. dem Vermieter nach wie vor haftest.
Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Alex65
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Beiträge: 84


« Antwort #2 am: 14. April 2011, 15:21:08 »

Hallo Tina,

danke für die Antwort!

Was heißt "Innenverhältnis"Huch?

Da meine Ex kaum eigenes Einkommen hat und somit auf meine Zahlung angewiesen ist, bin ich nicht sicher, ob der Vermieter den Vertrag auf sie umschreibt??

Was, wenn nicht? Ich hätte schon gern, dass sie dort wohnen bleiben, die Kinder fühlen sich sehr wohl dort.

LG, Alex
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82Marco
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« Antwort #3 am: 14. April 2011, 15:29:56 »

Servus Alex65!
Im Rahmen einer Scheidung sollte alles ehemalig gemeinsame genaustens getrennt werden. Hierzu gehört auch das Mietverhältnis.
Da der Ehefrau per Urteil die Wohung zugewiesen werden soll, solltest Du schnellstens schauen, dass Du aus dem Mietvertrag kommst (schon alleine wegen der Haftung).
Ob Du den Kindern die Wohung durch großzügige Unterhaltszahlungen ermöglichst oder nicht, bleibt Dir überlassen. Ich würde es nicht tun, das Wohl und Glück der Kinder hängt sicher nicht von vier Wänden ab...

Wie alt sind denn die Kids oder andersum: was hält EX vom Arbeiten ab?

Grüßung
Marco

P.S.
Schon mal daran gedacht, dass Du eine große Wohnung nimmst, die Kids bei Dir evtl. leben und der KM großzügiger Umgang (z.B. Wechselmodel) gewährt wird? ==> Gegenantrag!
« Letzte Änderung: 14. April 2011, 15:50:35 von 82Marco » Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Alex65
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« Antwort #4 am: 14. April 2011, 16:02:36 »

Hallo Marco,

Ex arbeitet schon,  verdient aber eben sehr wenig.

Haben es vor ca 1 Jahr im Freundeskreis erlebt - ähnliche Konstellation, er Hauptverdiener, sie Minimalverdienerin, Vermieter lehnte einen Mietvertrag nur auf Namen der Frau ab (Begründung kein eigenes ausreichendes Einkommen, Unterhaltszahlungen waren ihm zu unsicher, da schlechte Erfahrung...)...Ende vom Lied, er steht weiter mit im Mietvertrag und löhnt, damit sie nicht ausziehen muss.

Aus verschiedenen Gründen bin ich sehr daran interessiert, dass meine Kinder dort wohnen bleiben (deshalb ja auch damals das Theater mit ihrem Umzug). Sie könnte in dieser Gegend nicht günstiger umziehen, hier gibt es nur Häuser, heißt, ein Umzug würde mit hoher Wahrscheinlichkeit Schulwechsel für die Kinder bedeuten. Das war es ja immer, was ich verhindern wollte, deshalb ist das jetzt schon ein Dilemma für mich.

Wechselmodell halte ich für schwierig, da ich 20 km entfernt lebe, das ginge wegen der Schule nicht. Eine neue (größere) wohnung ist finanziell definitiv im Moment nicht drin.

Aaaaaber....ich habe schon darüber nachgedacht, selbst (wieder) in unserem Haus zu wohnen....noch bin ich Mieter (und nicht zu vergessen Zahler), also was spricht dagegen? Andererseits bin ich vor 2 Jahren ausgezogen, weiß nicht, ob das dann so einfach machbar wäre.

LG, Alex
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Alex65
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« Antwort #5 am: 14. April 2011, 16:03:16 »

Ach ja...würde mich auch freuen, wenn jd. was zu meiner 1. Frage einfiele...:-)
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #6 am: 14. April 2011, 16:20:27 »

Moin.
Die Formulierung unter 1 ist nicht ungewöhnlich.
Wenn du dem widersprichst, könnte es in eine Diskussion um das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wenn du nicht generell etwas dagegen hast, dass die Kinder bei ihr leben, brauchst du darauf nicht einzugehen.

Ggf. kannst du ja das "so oft möglich" etwas präzisieren lassen, bevor du dem Passus zustimmst.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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« Antwort #7 am: 14. April 2011, 16:26:17 »

Moin,


-> Irgendwas gefällt mir an der Formulierung nicht...klingt so wie....Kinder leben im Prinzip bei Mutter, Vater muss sehen, was übrig bleibt. vielleicht sehe ich ja auch schon Gespenster...was ist z.B. wenn sie wegzieht? Sie hatte das schon mal beabsichtigt, aber nicht realisiert. Weiß nicht, ich hätte diesen Satz ungern "offiziell" im Scheidungsurteil stehen.


Hmmm... ist vielleicht etwas unglücklich formuliert. Klar, es würde mir auch so gehen, mit so einer weitformulierten Klausel. Es kommt darauf
an, inwieweit man(n) der KM trauen kann.

Falls dies nicht der Fall ist, würde ich den Passus näher definieren (lassen), also eine klare Regelung, nicht eben so schwammig.

Gruß
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Alex65
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« Antwort #8 am: 14. April 2011, 16:37:37 »

Ich traue der KM nicht.

Meine Befürchtung ist, sie hat ihre Umzugspläne noch nicht aufgegeben und wird bei nächster Gelegenheit einen neuen Versuch starten - vll nicht gleich ins Ausland, aber das ist ja letztlich zweitrangig.

Und irgendwie klingt dieser Satz doch sehr "mutterlastig" à la "Kinder gehören zur Mutter, Vater so oft wie möglich, falls es aber leider nicht möglich sein sollte, eben nicht..."

Versteht Ihr?

Ich werde den Umgang definitiv präzisieren lassen. Was meint Ihr, ist realistisch? Aller 14 Tage, jedes Wochenende?

Und - ist es realistisch, eine Floskel reinzubringen à la "Kinder leben bei der Mutter, aber Mutter verpflichtet sich, nicht weiter als soundsoviel mit Kindern wegzuziehen" (oder ist sowas unrealistisch?)

LG, Alex
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82Marco
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« Antwort #9 am: 14. April 2011, 16:40:08 »

Servus Alex!
Zitat
Wechselmodell halte ich für schwierig, da ich 20 km entfernt lebe, das ginge wegen der Schule nicht.
Wo wär das Problem? 20 km ist m.E. nicht wirklich eine Entfernung, die WM beeinträchtigen würde....

Zitat
Aaaaaber....ich habe schon darüber nachgedacht, selbst (wieder) in unserem Haus zu wohnen....noch bin ich Mieter (und nicht zu vergessen Zahler), also was spricht dagegen?
Dass Du bereits vor zwei Jahre ausgezogen bist und somit für Dich negative, schwer umkehrbare Fakten geschaffen hast.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass KM bei jetziger (für sie göttliche) Situation auch nur einen Funken Interesse an Deinem Wiedereinzug haben sollte.

Ich denke, Du solltest Deine ehren Gedanken an den Nagel hängen und beginnen, realistische, für Dich annehmbarr und durchführbare Lösungsmodelle zu finden. Das Sponsoring einer ehemals gemeinsamen Wohung gehört nicht dazu!

Grüßung
Marco

P.S.
Zu Frage 1: ich würde evtl. beantragen, dass ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung seitens KV keine Umzüge mit mehr als 50 km Entfernung stattfinden(oder dergl.)
« Letzte Änderung: 14. April 2011, 16:45:59 von 82Marco » Gespeichert

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Alex65
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« Antwort #10 am: 14. April 2011, 16:44:19 »

Servus Alex!Wo wär das Problem? 20 km ist m.E. nicht wirklich eine Enternung, die WM beeinträchtigen würde....


Sie müßten dann - wenn sie bei mir wohnen würden - jeden Morgen zur Schule gebracht und wieder abgeholt werden. Ich wohne sehr ländlich, und selbst könnten sie den Weg noch nicht bewerkstelligen.

Das wäre nicht dauerhaft zu realisieren.

LG, Alex
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82Marco
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« Antwort #11 am: 14. April 2011, 16:53:37 »

@Alex:
Zitat
Sie müßten dann - wenn sie bei mir wohnen würden - jeden Morgen zur Schule gebracht und wieder abgeholt werden. Ich wohne sehr ländlich...
Versuch doch mal, Lösungen und nicht Probleme zu finden!
Wie alt sind die Kids?

Marco
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Alex65
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« Antwort #12 am: 14. April 2011, 17:01:27 »

Sie sind 11 und 7.

Einmal Gesamtschule, einmal Grundschule.

Unterschiedliche Heimkehrzeiten.

Von hier ist die Grundschule zu Fuß, die Gesamtschule mit Fahrrad erreichbar.

Find mir eine Lösung....
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Alex65
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« Antwort #13 am: 14. April 2011, 17:02:31 »

Also mit "von hier" meine ich natürlich vom noch gemeinsamen Haus aus...
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brille007
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« Antwort #14 am: 14. April 2011, 17:07:51 »

Von hier ist die Grundschule zu Fuß, die Gesamtschule mit Fahrrad erreichbar.
und - ist es Dir verboten, in der Nähe von "hier" zu wohnen?

Find mir eine Lösung....
nee, die musst Du schon selbst finden; wir haben keine Glaskugeln und keine Silbertabletts. Wir können Dir nur dabei helfen, den Kopf mal über den Tellerrand zu heben.
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Alex65
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« Antwort #15 am: 14. April 2011, 17:16:33 »

Ach Brille, warum immer gleich so zynisch?

Natürlich ist es nicht verboten, "hier" zu wohnen, allerdings ist "hier" eine sehr teure Gegend, in der Ex und ich gemeinsam unmöglich 2 Wohnungen oder gar Haus + Wohnung finanzieren können.

Zudem habe ich gerade vor 2 Jahren einen Umzug hinter mir. Ich wohne hier mit meiner LG zusammen, sie ist aus verschiedenen Gründen an diesen Ort gebunden.

Sorry, der Satz "Find mir eine Lösung" war natürlich rhetorisch, ich dachte, das war erkennbar.

LG
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brille007
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« Antwort #16 am: 14. April 2011, 17:45:28 »

Moin Alex,

an meiner Antwort war nichts zynisch; Du scheinst nur davon auszugehen, dass die User dieses Forums dieselben Kenntnisse über die örtlichen und familiären Gegebenheiten Deines Falles haben wie Du selbst. Das ist nicht der Fall.

Der Knackpunkt ist die Wohnungszuweisung; damit hast Du Dir das Ei gelegt, zumindest bis auf weiteres die Miete für ein Haus zu bezahlen, das Du selbst weder bewohnen noch betreten darfst. Damit ist auch ein Wechselmodell recht weit von der Realität entfernt; überdies hast Du der Ex damit ja attestiert, dass die Kids bei ihr bestens aufgehoben sind. Alles andere ist graue Theorie; beispielsweise das ins Auge gefasste "Wegzieh-Verbot": Theoretisch müsste sie Dich im Rahmen des GSR um Erlaubnis fragen; praktisch kann sie Fakten schaffen, wie sie lustig ist - selbstverständlich zu unveränderten finanziellen Rahmenbedingungen.

Falls sie das tut, wirst Du feststellen, wie unwichtig eine bestimmte Immobilie, ein bestimmter Wohnort oder eine bestimmte Schule über Nacht werden kann...

Grüssles
Martin
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Alex65
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« Antwort #17 am: 14. April 2011, 17:57:57 »

Moin Alex,

an meiner Antwort war nichts zynisch; Du scheinst nur davon auszugehen, dass die User dieses Forums dieselben Kenntnisse über die örtlichen und familiären Gegebenheiten Deines Falles haben wie Du selbst. Das ist nicht der Fall.
Deswegen erkläre ich es ja gern :-)

; praktisch kann sie Fakten schaffen, wie sie lustig ist - .
Nein, das kann sie nicht. Wie Du ja sicher noch weißt, habe ich erst kürzlich erreicht, dass sie NICHT mit den Kindern ins Ausland zieht.


Edit: Habe der Formatierung "nachgeholfen" und hoffnungsweise Deine Intention widergegeben. Aber ehrlich gesagt, rote Schrift sieht blöd aus.  Gruss oldie
« Letzte Änderung: 14. April 2011, 18:55:08 von oldie » Gespeichert
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« Antwort #18 am: 14. April 2011, 18:19:55 »

Moin Alex,

Nein, das kann sie nicht. Wie Du ja sicher noch weißt, habe ich erst kürzlich erreicht, dass sie NICHT mit den Kindern ins Ausland zieht.
Niemand hier hat die Details von hunderten von Einzelfällen im Kopf. Ich habe aber gerade nochmal >>>HIER<<< nachgeblättert und dort unter anderem gelesen:

Vor 2 Tagen war die Verhandlung, auf meinen Antrag hin wurde mir das ABR zugesprochen, nachdem ich klar darlegen konnte, dass die Kinder bei mir wohnen und nachmittags betreut werden können.

Meine große Tochter hat sich klar für einen Verbleib bei mir ausgesprochen.
Angesichts dieser Mitteilung stellt sich die Frage, warum Du als ABR-Inhaber den Aufenthalt der Kids trotzdem bei der Mutter festgelegt hast - und dort die Miete für ein komplettes Haus bezahlst. Oder anders herum: Warum Du - wenn Du diese Miete nicht an der Backe hättest - nicht ein anderes Haus oder eine grosse Wohnung mieten und dort mit den Kindern leben könntest.

Insgesamt ist Dein Vorgehen wohl nicht wirklich stringent.

Grüssles
Martin
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« Antwort #19 am: 14. April 2011, 20:02:47 »

Hey Alex,

just my two cents ;-) Auch als Frischling und stiller Mitleser muss ich Brille hier mal loben. Ich finde seine Statements immer sehr passend und man merkt, dass er sehr viel Erfahrung mit der Materie hat. Das tut gut beim Lesen und gibt oftmals Input für eigene Handlungsoptionen.

Nach meiner Kenntnis hast Du, nachdem 6 Monate nach Auszug vergangen sind, kein Rückkehrrecht mehr in die ehemalige gemeinsame Wohnung. Gruß Ingo
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Alex65
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« Antwort #20 am: 14. April 2011, 20:48:42 »


Nach meiner Kenntnis hast Du, nachdem 6 Monate nach Auszug vergangen sind, kein Rückkehrrecht mehr in die ehemalige gemeinsame Wohnung. Gruß Ingo


Danke, Ingo. Dachte ich mir schon...

LG, Alex
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