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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 15:32:37 *
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Autor Thema: Meine Tochter braucht mich, was tun?  (Gelesen 2660 mal)
brille007
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« Antwort #25 am: 16. April 2011, 12:06:07 »

Moin PL,

Es ist ja nicht nur eine Ueberforderung, sie vernachlaessigt unsere Tochter regelrecht, ich weiss das das schwer nachzuweisen ist. Aber mit dem Sohn ist sie ja schon 95% der Zeit beschaeftigt.
nun ja, bis Februar hattest Du auf all das ja direkten Einfluss, aber bis zum grossen Krach war nach Deiner Beschreibung alles mehr oder weniger ok. Woher weisst Du, was jetzt alles anders ist?
 
Jetzt geht unsere Tochter an drei Tagen zu einer Tagesmutter, da ist sie allerdings voellig alleine mit der Tm. Auch ansonsten ist der Kontakt zum Halbbruder der einzige zu anderen Kindern.
Auch das scheint bis vor wenigen Wochen ja Eure gemeinsame Vereinbarung gewesen zu sein - warum ist es jetzt plötzlich untragbar?

Genau das wollte ich zuerst auch, wird aber vom Ja abgelehnt, weil "paedagogisch" schaedlich!
Das Wechselmodell kannst Du nur einvernehmlich mit Deiner Ex vereinbaren; wenn Du das JA ins Boot holst, ist der Ofen aus. Die haben zwar nichts zu sagen und zu entscheiden - aber Deine Ex kann sich wunderbar dahinter verstecken.

Mach Dir mal Gedanken über konkrete Konzepte, in denen es nicht darum geht, was alles nicht möglich ist und was Deine Ex alles falsch macht, sondern wie Du Dir eine verantwortungsvolle Kinderbetreuung vorstellst. Angesichts der Ergebnisse der Gerichtsverhandlung wäre es sicher sinnvoll, den Hinweisen der Richterin in Sachen "umfangreicher Umgang" zu folgen und nicht das Ziel "wie nehme ich der Ex die Kinder weg?"

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
pappaleo
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« Antwort #26 am: 16. April 2011, 12:32:56 »

Hi Brille,

Zitat
nun ja, bis Februar hattest Du auf all das ja direkten Einfluss, aber bis zum grossen Krach war nach Deiner Beschreibung alles mehr oder weniger ok. Woher weisst Du, was jetzt alles anders ist?
Genau, ich hatte den einfluss, was dazu gefuehrt hat, das hat sich dann so geaeussert, das ich mich fast alleine um unsere Tochter gekuemmert habe.
von Kind baden bis saubere Kleidung anziehen,u.s.w..
Leider verliert meine Ex sich immer wieder im Kleinkrieg mit dem jungen, das dann ueber stunden. Und eben vieles anderes. Es ist auch einfach so, das unsere Tochter, zumindest im Moment noch, eine wesentlich tiefere Bindung zu mir hat, als zur Mutter. Das sieht man immer wieder sehr deutlich, nicht nur ich.

Das mit der Tagesmutter hab ich nie mitgetragen, sie hat vo ca. einem Jahr eine Tm gesucht, (heimlich), und unsere Tochter von eienm auf den anderen Tag da hin gebracht, trotz meines protestes. Hab sie aber dann "machen lassen". Vorher wurde unsere Tochter Tagsueber von meinen Eltern betreut.

Ganz wichtig: Ich moechte meiner Ex auf keinen Fall irgendwie ein Kind wegnehmen, mir geht es nur um die beste Option fuer unsere Tochter. Und ich weiss, das unsere Tochter bei meiner Ex vorerst nicht die bestren moeglichkeiten hat.

P.s.: Ich bin dir wirklich sehr dankbar fuer deine "Meinung", b.z.w. Argumentation. Der kann ich entnehmen, das du anscheinend ueber viel erfahrung verfuegst. Und auch sehr realitaetsnah schreibst, das "erdet" gewissermassen immer wieder.
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tarek
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« Antwort #27 am: 16. April 2011, 12:56:45 »

Hallo Pappaleo,

auch von mir erst einmal Glückwunsch zu der guten Richterin. Du hast viel erreicht.
Vergiss besser den Nebenkriegsschauplatz mit der Miete etc., das ist Pipifax. Einfach abhaken.

Das Wechselmodell ist in der Tat sehr unbeliebt bei JA und manchen Richtern, wird aber doch nicht selten als Lösung akzeptiert. Ich habe es auch erreichen können, aus einer ähnlichen Situation heraus wie Du (allerdings gab es kein Geschwister aus einer anderen Beziehung). Allerdings ist ein WM, wenn die Mutter es ablehnt, für die Kinder nicht einfach. Ich würde aus heutiger Sicht klar auf eine Betreuung vorwiegend bei mir hinarbeiten.  Aber jeder Fall ist anders.
In jedem Fall solltest Du in der Tat ein Betreuungskonzept überlegen und anbieten. Um den Kitaplatz kümmern, wie Du es tust, ist sehr gut.
Hast Du Arbeitszeiten, die über die normalen Kita-Zeiten hinausgehen? Dann solltest Du Dir dazu was überlegen.
Ausserdem: Eine Wohnung in der Nähe der bisherigen Wohnung suchen.

Wie hast Du denn Deine Tochter bisher betreut? Wie habt Ihr gearbeitet?
Wie verhält sich die Tagesmutter in Eurem Konflikt? Warst Du bei Ihr auch präsent (Eingewöhnen, Hinbringen, Abholen)?
Bei einem Gutachten werden solche weiteren Betreuungspersonen neben den Eltern von dem/der Gutachter/in befragt.

Gruß
Tarek





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pappaleo
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« Antwort #28 am: 16. April 2011, 13:48:03 »

Hi Tarek,

das WM wird no KM klar abgelehnt, wie bereits gesagt, sie moechte unsere Tochter so selten wie moeglich "rausgeben". Mit ihrem Sohn und dessen Vater macht sie das genauso, der bekommt ihn alle 6-8 wochen mal fuers We. Oder eben so wie sie es braucht, aber nur, wenn sie das gefuehl hat, die Entscheidung getroffen zu haben. Der Vater wehrt sich aber auch nicht, tja, er kennt sie halt. Sie gehoert zum typ Frau, die eine immer Groessere Keule rausholen, wenn man eine Meinung vertrritt.

Was ich dem Gericht vorgelegt habe:

- Mein Arbeitgeber steht einer evt. Arbeitszeitverkuerzung oder Flexibilisieung postitiv gegenueber. Das hab ich schon mit ihm abgesprochen und er weiss ueber meine "Plaene" bescheid.
- einen Kitaplatz habe ich schon, zwar noch nicht zugesagt, steht aber zur Verfuegung. Der ist allerdings in Wohnort naehe meiner Eltern, das            heisst  ca. 35Km weg von hier. Allerdings sind meine Eltern sowie mein Bruder und dessen Frau als "Backup" loesung fuer den Notfall gedacht, und mit in das Betreuungskonzept eingeflossen.
- dort suche ich auch eine neue Wohnung

Bisher habe ich vollzeit gearbeitet, meine Ex 3 tage die Woche (Kind bei Tm.) und an 2 tagen Homeoffice (Kind zu Haus). Ich war einige male bei der Taesmutter, abgeholt hat aber meistens meine Ex, wenn sie von der Arbeit da vorbeigefahren ist.
Eingewoehnungszeit hats nie gegeben, wie gesagt, sie hat damals unsere Tochter von heut auf morgen zur Tm gebracht, ohne bescheid zu geben, Eingewoehnungszeit fand sie damals, Zitat "fuer weicheier".

Die Tm hat auch keine zulassung als solche, und steht wohl eher auf seiten meiner EX. Sie war frueher Sozialarbeiterin im Familiendienst, und kennt viele horrorgeschichten von boesen maennern. Ich bin mir sicher, das die einstellung der Tm. mit ein Grund fuer meine Ex waren, sie auszusuchen.

Was haelst Du/Ihr von dem Betrueungskonzept, macht das Sinn? Vor allem mit dem Wohnort, alles andere waere betreuungstechnisch unvernuenftig.
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tarek
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« Antwort #29 am: 16. April 2011, 14:28:46 »

Hallo Pappaleo,

Mutter lehnt WM ab: Dann ist es meines Erachtens nicht gut, wenn Du von Anfang das WM vorschlägst, sonst trefft Ihr Euch am Ende in der Mitte und Du wirst grosszügiger Umgangsvater. Vielleicht berappelt sie sich auch noch, wenn sie sieht, dass sie nicht mit dem Kopf durch die Wand kommt, und stimmt dann dem WM zu - und lebt es auch.

Arbeitgeber ist bereit zu Arbeitszeitverkürzung: sehr gut. Lass es Dir auch schriftlich geben, für die nächste Verhandlung.

Dein neuer Wohnort und die geplante Kita sind 35 km entfernt: Das ist ganz klar keine gute Idee. Die KM kann das als viel zu aufwendig für sie ablehnen - und das ist auch nachvollziehbar, schließlich hat sie noch ein Schulkind, das sie an ihrem Wohnort zur Schule bringen muss. Du hast bisher da gewohnt, also kann man es auch weiter von Dir verlangen.

Suche auf jeden Fall eine Kita am bisherigen Wohnort, natürlich mit langen und durchgehenden Öffnungszeiten (es soll ja noch welche geben, die mittags oder am frühen Nachmittag schließen). Auch die Wohnung solltest Du möglichst nahe wählen, das macht auch das Leben als "alleinerziehender" Vater einfacher.

Eltern und Bruder sollten in Deinem Betreuungskonzept wirklich nur am Rande eine Rolle spielen (als Notnagel, falls das Kind mal krank ist): Das könnte sonst (vor Gericht) so wirken, als ob Du das Kind nicht selbst betreuen wolltest. Du braucht ein "institutionelles" Konzept, d.h. einen Kitaplatz.

Die Tagesmutter: Merkwürdig; ohne Zulassung, und mit nur einem Kind. Dann wird sie allerdings auch nicht so ernst genommen werden. Und Dein Vorschlag, dass die Kleine bald in die Kita soll, ist dann umso überzeugender. Wie lange ist die Kleine schon bei der Tagesmutter? Und wie steht die KM zur Kita?  Mit 2 oder fast 3 Jahren ist es ja normal, dahin zu gehen. Bezieh die KM in die Kitasuche ein; man wird in der Kita ohnehin fragen, was die Mutter dazu meint, dass Du Dein Kind da anmeldest.

Hast Du schon mal überlegt, eine neue Mediation vorzuschlagen? Da kannst Du das alles mit ihr verhandeln.
Auch wenn sie nicht zustimmt, zeigt es, dass Du Dich kümmerst und dialogbereit bist.
Gute Mediationen sind übrigens immer mit zwei Mediatoren besetzt (Mann und Frau). Frag vorher bei der Väterberatung nach einer Einrichtung, die nicht einseitig mütterfreundlich ist.

Angesichts der fiesen Methoden, mit denen die KM gegen Dich kämpft (Gewaltschutz, sexueller Übergriff) solltest Du Dir
überlegen, Dich bei den nächsten Übergaben von einem Freund begleiten zu lassen, als Zeuge. Besser nicht Eltern oder Bruder, die sind nicht so glaubwürdig und können eher eskalierend wirken.
Falls die KM in der von Dir (ja offensichtlich bewohnten) Wohnung auftaucht, solltest Du auch überlegen, wie Du reagierst. Sie hat ja gleich eine ihr geneigte Zeugin zur Hand (die Vermieterin). Da ist es gut, wenn Du auch einen Zeugen zur Hand hast, den Du anrufen kannst.

Und nochmal der Rat: Geh auch zur "realen" Väterberatung. Du braucht für den harten Ritt, der Dir bevorsteht, emotionale Unterstützung und einen Ort, wo Du den Mist los wirst, d.h. reden kannst. Dein Anwalt scheint zwar fit, kann das aber nicht ersetzen.

Gruß
Tarek







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« Antwort #30 am: 16. April 2011, 14:54:12 »

Moin PL,

so ein Betreuungskonzept kann durchaus schlüssig sein - wenn es notwendig ist. Angesichts Deiner Beschreibungen sehe ich allerdings nicht, warum ein Gericht einen Wechsel des Lebensmittelpunktes Eurer Tochter ausurteilen sollte. Tagesmutter kann man auch ohne Diplom sein, und dass eine KiTa besser ist als eine Tagesmutter, ist auch kein Naturgesetz.

Überdies kann Deine Ex den Begriff "Kontinuität" und Euer bisheriges Rollenverteilungs- und Betreuungsmodell einwenden, mit dem Du bis vor kurzem ja einverstanden warst. Dass sich das ausgerechnet mit dem Tag der Trennung als kindeswohlschädlich herausgestellt haben soll, wird man Dir kaum abnehmen. Deshalb mein Rat, nicht alles auf einmal zu versuchen, sondern die Steilvorlage der Richterin in Sachen "umfangreichen Umgang" anzunehmen und auszubauen. Dass Eltern sich in Trennungsauseinandersetzungen plötzlich die schlimmsten Dinge nachsagen, ist für Familienrichter nichts Neues.

Grüssles
Martin
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« Antwort #31 am: 16. April 2011, 15:39:06 »

Hi Tarek, Hi Brille,

vielen Dank fuer eure super tipps!

@Brille: Die Kita ist eindeutig besser fuer unsere Tochter, weil sie da eben soziale Kontakte haben kann, hat sie bei der Tm nicht oder nur ganz gering, sie ist mit ihr alleine, den ganzen Tag ihrem Erziehungsstiel ausgesetzt. Ausserdem lief da jedes mal wenn ich sie abgeholt habe, der Fernseher. Das hab ich immer schon bemaengelt. Davon erzaehlt unsere Tochter auch immer wieder.

Das mit dem Wohnort sehe ich auch etwas krtitisch, allerdings ist es so im Antrag an's Gericht reingegangen. Ich hab mich auch als Fahresel zur verfuegung gestellt. Im voruebergehenden Umgangsrecht praktiziere ich das jetzt auch so. Aber du hast recht, das laesst mir irgendwie auch keine ruhe. Ich wuerde auch hier in der naehe wohnen bleiben, ich weiss nur nicht was besser ist.  Die Richterin hat das mit dem Wohnortwechsel auch so angenommen, und zumindest bisher nicht kritisiert. Wenn ich sie richtig verstanden habe, macht sie ihre Entscheidung ueber das ABR vom Gutachten abhaengig.

Das mit der Vaeter beratung ist schon fuer naechste Woche Dienstag geplant. Hier gibts eine Selbsthilfegruppe.

Dann die Sache mit der Mediation, eine Tag bevor meine Ex die Gerichtslawine losgetreten hat, damals allerdings als Paarberatung gedacht, waren wir bei einer, bisher einmalig, und eins ist sicher, zu der geh ich auch nicht mehr hin, der nette Herr dort war doch sehr einseitig und hat die ganze Zeit davon geredet, das das Kind besser bei der Mutter bleiben sollte, "Weil wir Maenner nun mal so von Natur aus gepraegt sind, und das in unseren Genen liege". Wohlgemerkt ohne die Situation ueberhaupt zu kennen, und das nach 5 Minuiten. Meine Ex scheint wohl ein zweites mal hingegangen zu sein, das weiss ich erst seit gestern, da sie ja jeden Kontakt abgebrochen hatte,und bezeichnet das jetzt als Mediation, Damals allerdings hat der nette Herr klar zu verstehen gegeben, das er eine solche ausbildung nicht besitzt,
Naechste Woche werde ich Kontakt zum JA aufnehmen, und versuchen eine neue Mediation in die Wege zu leiten. Insofern ist der Hinweis mit den zwei Mediatoren sehr hilfreich.




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diskurso
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« Antwort #32 am: 17. April 2011, 12:30:54 »

Aber wie wuerde die Beurteilung des Sachverhalts denn ausfallen, wenn man weiss, das die EX schon Jahre bevor sie mich gekannt hat, in psyschatrischer Behandlung war?
Ein immer wiederkehrendes Problem, das Familienrichter unbegreiflicherweise kaum interessiert, vermutlich auch aufgrund mangelnder Bildung/Qualifizierung. Wenn es ein gewissenhafter Richter ist, wird er ein Gutachten anfordern, das allerdings auch wieder in jede Richtung steuern kann.
Meine Ex ist so krank, dass sie mir sogar sexuellen Missbrauch unterstellte, mit allen Folgen. Die Ursachen solcher Falschbeschuldigungen werden fast nie aufgeklärt. Jeder unabhängige Fachmann müsste solche Kinder per Sorgerechtsentzug vor der Mütter schützen, aber weit gefehlt ...

Vielleicht kannst Du ja auf ein Wechselmodell hinarbeiten, bei dem Eure Tochter im Wochenwechsel bei Dir und bei ihr ist? Das setzt allerdings eine Beendigung des Krieges voraus; dafür muss man miteinander reden können, denn ein solches Modell ist immer freiwillig; kein deutsches Gericht wird es ausurteilen.

Genau das wollte ich zuerst auch, wird aber vom Ja abgelehnt, weil "paedagogisch" schaedlich! Das Ja bei uns hat sowieso einen katastrophalen ruf.

Hier:
http://www.system-familie.de/paritaetmodell.htm

und hier:
http://www.pappa.com/divorce_child/gs_inttf.htm
findest Du einige Argumente für das Wechselmodell, das sehr wohl trotz "Zertrittenheitsargument" positiv für die Kinder sein kann.
In Frankreich z.B. hat das Wechselmodell nach einer Trennung der Eltern absolute Priorität, die Eltern dort müssen nachweisen, warum das nicht praktiziert werden kann. Die meisten europäischen Länder sind da bereits viel weiter als Deutschland.

Ich werde übrigens selbst demnächst das Wechselmodell bei Gericht beantragen.
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brille007
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« Antwort #33 am: 17. April 2011, 13:16:27 »

Moin,

Ich werde übrigens selbst demnächst das Wechselmodell bei Gericht beantragen.
auf welcher gesetzlichen Basis soll das geschehen? In Deutschland existiert das Wechselmodell juristisch gar nicht; man kann es gerichtlich daher so wenig beantragen wie schönes Wetter oder einen Lottogewinn. Auch der Verweis auf die Gesetzgebung in anderen Ländern ist für deutsche Gerichte ohne Belang.

Grüssles
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« Antwort #34 am: 17. April 2011, 13:54:43 »

Moin,
auf welcher gesetzlichen Basis soll das geschehen? In Deutschland existiert das Wechselmodell juristisch gar nicht; man kann es gerichtlich daher so wenig beantragen wie schönes Wetter oder einen Lottogewinn. Auch der Verweis auf die Gesetzgebung in anderen Ländern ist für deutsche Gerichte ohne Belang.
Es gibt inzwischen, wenn auch nicht viele, so doch einige Richter, die grundsätzlich dem Wechselmodell positiv gegenüberstehen und die Regelungen anderer Länder durchaus als (zumindest teilweise) positiv betrachten.
Natürlich gibt es dazu hier keine juristische Basis in Form eines §, allerdings gibt es den beliebten (wenn auch meist mütterlastigen) Kontinuitätsgrundsatz als wesentliches Kindeswohlkriterium. Bis zur sexuellen Missbrauchsbeschuldigung war meine Tochter bereits zu gut 40% bei mir. Das ist und bleibt mein Hauptargument.
Ich mache mir da aber natürlich keine Illusionen, dennoch werde ich durchaus die gegenwärtige 14-tägige Regelung - mittels Antrag auf Umgangserweiterung - versuchen auszuweiten, gern bis zum OLG.
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pappaleo
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« Antwort #35 am: 17. April 2011, 14:34:32 »

Hi diskurso,

vielen Dank fuer deine hilfreichen tipps und links,

Zitat
Aber wie wuerde die Beurteilung des Sachverhalts denn ausfallen, wenn man weiss, das die EX schon Jahre bevor sie mich gekannt hat, in psyschatrischer Behandlung war?

In meinem Fall habe ich diesen Fakt dem Gericht bereits schrifltlich dargestellt. Meine Ex lies mir nun mal keine andere Wahl, weil sie mir zur Begruendung ihres Gewaltschutzantrages unterstellt hat, das sie eben wegen mir erstmals in psyschatrischer Behandlung behandlung war, das stimmt eben nicht, und ist eine glatte luege. Das muss das Gericht interesieren, das sie sich damit gleichzeitig total unglaubwuerdig macht, ist sozusagen ein netter Nebeneffekt.

Zitat
Wenn es ein gewissenhafter Richter ist, wird er ein Gutachten anfordern, das allerdings auch wieder in jede Richtung steuern kann.

Meinst du damit ein gutachten zur feststellung der Erziehungsfaehigkeit? Das ist bereits von der Richterin in Auftrag gegeben, fuer beide Seiten.

Zitat
In Frankreich z.B. hat das Wechselmodell nach einer Trennung der Eltern absolute Priorität, die Eltern dort müssen nachweisen, warum das nicht praktiziert werden kann. Die meisten europäischen Länder sind da bereits viel weiter als Deutschland.

Ich bin auch sehr fuer das WM, es gibt einfach keinen Grund dagegen, aber eine Menge dafuer. Wenn man weiss, das etwas falsch ist, dann muss man fuer die bessere Variante eintreten und werben, unabhaengig davon, ob erfolgsaussichten bestehen oder nicht. Nur wenn etwas tematisiert wird, kann sich etwas aendern! Wenn mann die gegebenheiten akzeptiert, zementiert man ein falsches System.

Ich bin auch der Meinung, das man wenn man weiss was gut fuer sein Kind ist, unbedingt das maximale fordern muss. Natuerlich immer sehr Diplomatisch und der anderen Seite gegenueber fair. Ich glaube nicht, das es sinnvoll ist, in kleinen schritten vorzugehen. Die Zeit laueft!
Das alles gilt aber nur fuer meinen Fall, denn schliesslich ist meine Ex zu nix bereit, und macht kurzen Prozess, um die Kontrolle ueber die Kinder zu bekommen.
Es soll ja auch Frauen geben, die konstruktiven vorschlaegen wie z.b. das WM, positiv gegenueber stehen.

Anm.: Quoting korrigiert
« Letzte Änderung: 17. April 2011, 15:26:11 von midnightwish » Gespeichert
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« Antwort #36 am: 17. April 2011, 14:51:52 »

Moin,

mal abgesehen davon, dass es schwierig sein dürfte, frühere psychiatrische Behandlungen nachzuweisen (ärztl. Schweigepflicht), frage ich mich, wieso man dann mit einem Partner, der in psychiatrischer Behandlung war, überhaupt Kinder zeugt. Es kann doch nicht sein, dass der "Dachschaden" zu Beziehungszeiten akzeptabel war, aber nach der Trennung als Hebel angesetzt werden soll, um einem Elternteil das Kind wegzunehmen?

Maßgeblich sollte nur der Ist-Zustand sein. Wenn ein Elternteil jetzt Verhaltensweisen an den Tag legt, die kindeswohlschädlich sind, dann muss dagegen vorgegangen werden. Aber frühere Krankheitsbilder heranzuziehen halte ich nicht für zielfördernd.

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« Antwort #37 am: 17. April 2011, 15:43:54 »

mal abgesehen davon, dass es schwierig sein dürfte, frühere psychiatrische Behandlungen nachzuweisen (ärztl. Schweigepflicht),
In pappaleo's Fall versucht die KM ja ihn für ihre psychiatrische Behandlung verantwortlich zu machen.
Dafür müsste sie natürlich den behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden  .

frage ich mich, wieso man dann mit einem Partner, der in psychiatrischer Behandlung war, überhaupt Kinder zeugt. Es kann doch nicht sein, dass der "Dachschaden" zu Beziehungszeiten akzeptabel war, aber nach der Trennung als Hebel angesetzt werden soll, um einem Elternteil das Kind wegzunehmen?
Von "wegnehmen" kann ja keine Rede sein. Und auch ich (wie so viele andere) war einfach nicht lange genug mit der KM liiert, um ihren "Dachschaden" klar und deutlich als solchen erkennen zu können. Einem "ungutem Gefühl" weicht nicht selten erst später die Erkenntnis, dass etwas ganz grundsätzliches mit dem Ex-Partner nicht stimmt.

Aber frühere Krankheitsbilder heranzuziehen halte ich nicht für zielfördernd.
Wenn diese früheren Krankheitsbilder sich im Nichts aufgelöst haben, mag das zutreffen.
Oft ist es jedoch so, dass gerade psychische Erkrankungen lebenslang weiterbestehen und die gesunde Entwicklung der Kinder darunter leidet.
Nicht umsonst gibt es tausende Forenbeiträge von Angehörigen psychisch kranker Menschen, die z.B. durch ihren Partner selbst um das Kindeswohl besorgt sind.
« Letzte Änderung: 17. April 2011, 15:47:07 von diskurso » Gespeichert
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« Antwort #38 am: 17. April 2011, 16:55:22 »

Hi,

trotzdem sollte sich jeder der psychische Erkrankungen in die Diskussion einbringt darüber klar sein das dadurch sicher nichts einfacher wird!
Zu berücksichtigen ist dann auch das der "arme Kranke" unter Umständen eine Sonderbehandlung bekommt.

Vor allem wird nichts besser wenn man sich auf "alte" Geschichten beruft. Vor Gericht kriegt man dann sehr schnell (und berechtigt) zu hören, dass nur der aktuelle Gesundheitszustand jetzt aktuell wichtig ist und Entscheidungen beeinflussen kann. Darum sollte man sich gut überlegen was man da sagt und was besser nicht.

LG
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« Antwort #39 am: 17. April 2011, 17:07:04 »

Moin nadda,

trotzdem sollte sich jeder der psychische Erkrankungen in die Diskussion einbringt darüber klar sein das dadurch sicher nichts einfacher wird!
das immer wieder gerne gebrauchte "Argument" mit der psychischen Erkrankung ist nicht zielführender als Aussagen wie "der Vater hat immer wieder mal einen über den Durst getrunken". Beides sagt - selbst wenn es zutrifft - nichts über die elterlichen Qualitäten der jeweils Betroffenen aus; sowohl ein Mensch mit psychischen Problemen als auch ein Quartalssäufer (und natürlich auch Hartz4er oder Vorbestrafte) können ganz wunderbare Eltern sein.

In der Regel sagen solche "Argumente" aber sowieso viel mehr aus über den, dem sie genau zum Trennungszeitpunkt "einfallen" und der sie dann als "kindeswohlschädlich" in die "Diskussion" einbringt.

Grüssles
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« Antwort #40 am: 17. April 2011, 18:17:41 »

Hi Brille,

schwierig finde ich vor allem die Entscheidung ist das eine psychische Erkankung die für die Kinder Folgen hat oder nicht, könnte ja auch persönliche Eigenart sein. Als Leie kann man das nicht beurteilen und sollte es auch nicht.

Wenn wirklich eine psychische Erkrankung vorliegt und diese gerichtsverwertbar wird, erschwert es aber auf jeden Fall die Lage nochmal ganz ordentlich.

Denke wir beide gehen jetzt von unerschiedlichen Ausprägungen aus. Eine psychische Erkrankung muss absolut nichts mit Erziehungsfähigkeit zu tun haben, kann aber, wenn sie schwer genug ist, durchaus erziehungsunfähig machen. Aber das kann dann wirklich nur über ein Gutachten (und vielleicht nicht mal über das) wirklich festgestellt werden.

In unserem Fall hat der KV selbst die Erkrankung bei Gericht vorgebracht um finanzielle Vorteile zu  haben, die er bisher zwar bekommen hat aber für ihn nicht in ausreichendem Maße. Gleichzeitig hat er dadurch aber auch Teile des Sorgerechts verloren. In der Umgangssache wird die psychische Erkrankung aber wieder komplett anders gewertet. Wir haben also in jedem Gerichsverfahren eine neue Sicht auf die Erkrankung mit total unterschiedlichen Folgen. Es ist durchaus möglich das jemand nicht in der Lage ist arbeiten zu gehen, aber volles Umgangsrecht ausüben kann. Wie gesagt, die ganze Situation wird vor allem erschwert.

Deshalb würde ich vielleicht auf Probleme in der Erziehung eingehen, aber ich würde mich hüten eine psychische Erkrankung zum Thema zu machen die ich nicht beweisen kann!

LG
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« Antwort #41 am: 17. April 2011, 19:04:02 »

Moin nadda,

schwierig finde ich vor allem die Entscheidung ist das eine psychische Erkankung die für die Kinder Folgen hat oder nicht, könnte ja auch persönliche Eigenart sein. Als Leie kann man das nicht beurteilen und sollte es auch nicht.
wenn die Erkrankung eines Elternteils tatsächlich Auswirkungen auf die Erziehung der Kinder hat, ist das auch ausserhalb jeder Trennungsproblematik so; auch in diesem Fall würde man den anderen Elternteil nicht aus dem Haus werfen und das ASR beantragen, sondern nach Lösungen suchen. Eine Laiendiagnose oder ein Verweis auf "früher einmal" reicht glücklicherweise in keinem Fall aus; wenngleich dieses "einmal psychiatrisch behandelt worden = für immer meschugge" ein weit verbreiteter und gerne gebrauchter Laien-Irrtum ist.

Eine psychische Erkrankung muss absolut nichts mit Erziehungsfähigkeit zu tun haben, kann aber, wenn sie schwer genug ist, durchaus erziehungsunfähig machen. Aber das kann dann wirklich nur über ein Gutachten (und vielleicht nicht mal über das) wirklich festgestellt werden.
selbst wenn, ist es nicht die Aufgabe des anderen Elternteils, ein solches Gutachten anzuleiern; schon gar nicht mit der Absicht, persönlich vom Ergebnis zu profitieren. Glücklicherweise kann auch kein Ehepartner beantragen, den jeweils anderen psychiatrisch begutachten zu lassen - warum auch?

Es ist durchaus möglich das jemand nicht in der Lage ist arbeiten zu gehen, aber volles Umgangsrecht ausüben kann.
unter gleichen Voraussetzungen kann man sogar Kinder erziehen und betreuen. Das gilt auch für Querschnittgelähmte, MS-Patienten, Epileptiker und viele andere.

ich würde mich hüten eine psychische Erkrankung zum Thema zu machen die ich nicht beweisen kann!
selbst wenn man sie beweisen könnte, hat das nicht automatisch Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit. Zumal, wenn es in der Vergangenheit auch kein Hindernis war.

Grüssles
Martin
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« Antwort #42 am: 17. April 2011, 19:12:09 »

Hallo Leute,

nochmal, dieses Thema mit der Psychatrischen Erkrankung habe ich nicht mit eingebracht! Das hat sie nun mal als Munition gegen mich verwendet, und ganz klar per eidesstatlicher Versicherung eine Falschaussage gemacht. Sie war nun mal in Behandlung bevor ich sie kannte, und hat das sehr lange verheimlicht. Mich dafuer verantwortlich zu machen kann nicht richtig sein, es muss mir dann eingestanden werden, mich dagegen zu wehren. Schliesslich werden schwere vorwierfe gegen mich erhoben. Entbindung von der Aerztlichen Schweigepflicht ist im Moment auch ein Thema.Es zeigt auch nur, das sie eben jetzt[b bereit ist, alles dafuer zu tun, um sich durchzusetzen, und das spielt fuer die Zukunftsprognose sehr wohl eie Rolle.

In jedem anderen Fall waere ich dagegen vorsichtig, dieses Thema einzubringen, wenn aber Probleme weiterbestehen, ist das Kindeswohl eventuell sehr wohl betroffen.

LG Thomas
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« Antwort #43 am: 17. April 2011, 19:40:09 »

Moin PL,

nochmal, dieses Thema mit der Psychatrischen Erkrankung habe ich nicht mit eingebracht! Das hat sie nun mal als Munition gegen mich verwendet, und ganz klar per eidesstatlicher Versicherung eine Falschaussage gemacht.
Bislang las sich das anders:
das meine Ex zum einen psychisch belastet ist, sie war 2005 schon mal wegen eines Burnouts in Behandlung,
[...]
2008 kam dann unsere Tochter zur Welt
bzw.
Sie war nun mal in Behandlung bevor ich sie kannte, und hat das sehr lange verheimlicht.
- ein Burnout ist zwar kein Schnupfen, aber restlos heilbar. Insofern muss das einem Partner so wenig mitgeteilt werden wie die Anzahl früherer Bettpartner.

Mich dafuer verantwortlich zu machen kann nicht richtig sein, es muss mir dann eingestanden werden, mich dagegen zu wehren. Schliesslich werden schwere vorwierfe gegen mich erhoben.
- für Dinge, die (mindestens) drei Jahre vor Eurem Kennenlernen stattfanden, wird sie Dich kaum verantwortlich machen können und wollen.

Entbindung von der Aerztlichen Schweigepflicht ist im Moment auch ein Thema.
dieser Entbindung muss sie nicht zustimmen - warum auch? Das wird kein Familiengericht interessieren; es verhandelt ja nicht die Vergangenheit.

Es zeigt auch nur, das sie eben jetzt[b bereit ist, alles dafuer zu tun, um sich durchzusetzen, und das spielt fuer die Zukunftsprognose sehr wohl eie Rolle.
das ist in Trennungsauseinandersetzungen durchaus üblich. Haltlose Vorwürfe bestreitet man mit Nichtwissen; dann ist die Gegenseite in der Pflicht, Belege beizubringen.

Ich habe den Eindruck, Du sitzt auf dem falschen Pferd, nachdem Dein Ziel ja eine ABR-Übertragung auf Dich ist. Solche Auseinandersetzungen gewinnt man aber nicht, indem man andere von der Schlechtigkeit des/der Ex-Partners/in zu überzeugen versucht, sondern nur mit einer strikten Orientierung am Kindeswohl. Dazu hast Du bislang praktisch nichts vorgetragen, aus dem hervorgeht, dass das ABR bei Dir besser aufgehoben wäre als bei Deiner Ex.

Grüssles
Martin
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« Antwort #44 am: 27. August 2011, 00:40:43 »

Hallo liebe Elterngemeinde,

es ist viel geschehen, seit dem ich das letzte mal ueber meinen Fall berichtet habe. Hier nun ein update.

mittlerweile hat es Gespraeche mit der Verfahrenspflegerin gegeben. Diese waren allerdings gar nicht so positiv. Das Gespraech mit mir hat eine Stunde gedauert, in der ich so gut wie gar nicht zu wort gekommen bin, und mir nur anhoeren musste, wie toll meine Ex mit dem Kind umgeht, wie schlecht ich mich verhalten habe usw. Dieses Gespraech war insgesamt gepraegt von einer extremen voreingenommenheit der Vpf. Nachdem Sie mir z.b. eroeffnete, das sie selbst alleinerziehende Mutter ist und genau weiss, wie schwer das ist, und welche besonderen Faehigkeiten man dazu braucht. ist mir klar geworden, das das nicht gut ausgehen kann. So war dann auch ihr Bericht. Sie hat dann auch Stellung zu Dingen genommen, nachdenen sie nicht gefragt wurde. Na ja, nach der Meinung meines Anwalts, "disqualifiziert" sie sich mit ihrem Bericht selbst.

Heute nun habe ich ein Gutachten erhalten, von Frau K. aus Koeln. Dazu gab es einen sogenannten TAT-test mit mir, explorative Gespraeche und begutachtungen unserer Tochter.
Nun, da ich mich immer noch als Laie in diesen Dingen sehe, stehe ich etwas ratlos da. Zur Erinnerung: bisher ist der umgang mit meiner Tochter vorlaeufig so geregelt, das meine Tochter Donnerstag um 7:30 von mir geholt wird und Montags um 16:00 von mir wieder zurueckgebracht wird.
In diesem Gutachten komme ich nach meinem Gefuehl gar nicht mal so schlecht weg. Deshalb verstehe ich auch die Empfehlung der GA nicht ganz. Aber wie gesagt, ich bin immer noch ein Laie.

Nun zur Essenz, sozusagen, der Empfehlung an das Gericht: Die GA schreibt "ein ausgeweiteter Umgang waere sehr sinnvoll",  Es wird vorgeschlagen "dass sdie Umgangsregelung ueber den 14 Tagesrhythnus freitag bis sonntags hinausgehen sollte". Weiter schreibt sie "Es ist daher sinnvol, das Herr........ auch in der Woche (Kindsname) am Nachmitag sehen kann, um an ihrem Alltagsleben weiterhin beteiligt zu bleiben."

Allerdings steht ganz am Anfang der Empfehlung "den dauerhaften Aufenthalt bei der KM zu belassen", mit der bescheuerten Begruendung "Die Mutter stellt in einem hoeheren Mass die Betreuungs und Umgebungskontinuitaet sicher"

 Das hoert sich fuer mich so an: alle zwei wochen von freitag bis sonntag und einen tag in der woche. Sehe ich dass richtig?
Wie sind eure Erfahrunge? Was haltet ihr davon?

Was ich dabei gar nicht verstehe, ist, das die GA bei jedem Kontakt mit mir immer wieder das WM erwaehnt und auch favorisiert hat.

Mir ist bewusst, das es viele Elternteile gibt, die sich sowas wuenschen und das als sechser im Lotto bezeichnen wuerden. Fuer mich sieht es aber eher so aus, als ob der Kontakt zu meiner Tochter immer weiter eingeschraenkt wird. Schliesslich war und bleibt es mein Ziel, den Lebensmittelpunkt zu mir zu bekommen, oder wenigsten das WM zu erreichen.

Liebe Gruesse Pappaleo
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