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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 15:31:31 *
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Autor Thema: Wie lange noch an die Ex zahlen???  (Gelesen 1421 mal)
chriniju
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Beiträge: 23


« am: 12. April 2011, 19:58:22 »

Hallo,

nach einiger Zeit bin ich mal wieder hier, um von euren Erfahrungen zu lernen. Ich beabsichtige den nachehelichen Unterhalt an meine Ex zu kürzen, bin mir aber nicht sicher, ob der Gang zum Anwalt lohnt?

Zu meiner Situation:

Verheiratet 1995 – 2009
2 Kinder 10 und 13,5 Jahre (bei ihr)
Mein Einkommen bereinigt 2100 € (40 Std.)
Ihr Einkommen bereinigt 630 €
nachehelicher Unterhalt ca. 325 €, um den geht es hier!

Zu meiner Ex:
derzeitige Tätigkeit: Lagerarbeiterin/Kommissionierer (ca. 8 Std. / Woche)
ausgebildete Zahnarzthelferin, gearbeitet bis zur Geburt der Kids,
Wiederaufnahme Zahnarzthelferin 2008-2009 für 1 Tag (8 Std.) die Woche, 2009 selbst gekündigt, da es zu stressig war.

Für den einen Vollzeittag hab ich die Kids betreut, wäre heute auch noch möglich.

Unterhalt wird von mir freiwillig gezahlt, nicht aufgrund eines Titels oder Urteils.
Kinder sind in der Grundschule (3. Klasse) und Realschule (6. Klasse, Wiederholer)

Ihr zur Verfügung stehendes Geld:

700,- eigenes Einkommen
650,- Kindesunterhalt
368,- Kindergeld
325,- nachehelicher Unterhalt
2043,- zur Verfügung für die Ex

Ich beabsichtige den nachehelichen Unterhalt Anfang 2012 um 100 Euro zu kürzen und im Juli 2012, wenn der Kleine zur IGS geht um weitere 100 Euro.

Dies möchte ich ihr schnellstmöglich ankündigen, damit sie Zeit hat, sich nach einer weiteren Verdienstmöglichkeit umzusehen.

Was meint ihr, komme ich damit möglicherweise auch vor Gericht durch?

Gruß
chriniju
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 12. April 2011, 20:07:28 »

Moin.

Auch wenn deine Rechnung Blödsinn ist, würde ich ihr ankündigen, den EU im Sommer um die Hälfte zu kürzen und bis Ende des Jahres vollständig einzustellen
Wenn du ganz nett sein willst, kannst das du auch auf Ende des n-Jahres und Einschulung verschieben aber das nur, wenn sie dir sonst keine Scherereien macht.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
chriniju
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« Antwort #2 am: 12. April 2011, 20:15:07 »

Hallo Beppo,

das sollte jetzt keine Unterhaltsberechnung sein, ich wollte nur ein paar Daten mitgeben. In erster Linie geht es ja um das Alter der Kids und was kann der Ex zugemutet werden zu arbeiten oder?

Kannst du mir deine Meinung, es durchzusetzen auch ein wenig erläutern?

Ich rechne damit, dass sie anwaltlich dagegen vorgeht und ich möchte nicht vor einem Richter landen, der aufgrund meiner Absicht nur den Kopf schüttelt.

Gruß
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 12. April 2011, 20:34:27 »

Nicht du musst das durchsetzen, sondern sie!

Sie muss zum Gericht und begründen, warum sie so lange über den gesetzlichen Stand von 3 Jahren hinaus noch Unterhalt braucht.
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chriniju
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« Antwort #4 am: 12. April 2011, 20:37:08 »

ok habe ich verstanden, aber sie wird das dann mit der notwendigen Betreuung der Kids begründen...
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Malachit
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« Antwort #5 am: 12. April 2011, 20:41:55 »

Hallo chriniju,

ok habe ich verstanden, aber sie wird das dann mit der notwendigen Betreuung der Kids begründen...

Irgendwelche Besonderheiten bei den Kindern? Mit zwei "normalen" Kindern von 10 und 13 Jahren wird's es für sie ein bisschen schwierig zu argumentieren, warum sie gerade mal 8 Stunden die Woche arbeiten kann ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #6 am: 12. April 2011, 20:57:51 »

ok habe ich verstanden, aber sie wird das dann mit der notwendigen Betreuung der Kids begründen...

Ich lach mich tot. Weißt Du, wieviele AE es gibt, die wesentlich jüngere Kinder haben und Vollzeit arbeiten?

LBM
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chriniju
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« Antwort #7 am: 12. April 2011, 21:00:36 »

Hallo,

Mist habe ich vergessen mitzuteilen. Die derzeitige Unterhaltsberechnung basiert noch auf das Einkommen, welches sie noch hatte, als sie einen Tag noch Vollzeit gearbeitet hat, diesen Job hat sie ja selber geschmissen. Der uNterhalt wurde aber von uns nicht neu festgesetzt. Also muß man bei der Unterhaltsberechnung von ca. 16 Stunden ausgehen, tatsächlich arbeitet sie aber nur ca. 8 Std.

Hoffe das ist jetzt verständlicher.

Kinder sind normal, ausser das der Große jetzt pubertiert und sie das nicht wirklich im Griff hat.

gruß
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chriniju
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« Antwort #8 am: 12. April 2011, 21:02:28 »

@LBM

hallo,

sicher gibt es andere Fälle, aber es ist ja die Frage, wie die Gerichte nach dem neuen Unterhaltsrecht urteilen und da habe ich nicht so große Hoffnung...
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Beppo
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« Antwort #9 am: 12. April 2011, 21:10:08 »

Also selbst nach altem Recht (0-8-15 Regel) wurde ab 8 Jahren mit einem Halbtagsjob gerechnet.

Sie müsste schon sehr gute Argumente haben, warum sie nicht mal das kann.
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chriniju
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« Antwort #10 am: 12. April 2011, 21:32:59 »

Na das macht ja doch ein wenig Hoffnung, Beppo

Ausserdem zahle ich ja noch nebenbei eine Menge für die Kids, das spielt aber keine Rolle.

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« Antwort #11 am: 14. April 2011, 20:51:12 »

Hallo chriniju
Das schaut nicht gut aus für dein EX in diesem Alter der Kinder müßte sie sicher mehr als 50% Arbeiten,es gibt mittlerweile schon eine ganze Menge Gerichte die deiner EX ein Vollzeitjob zumuten würden .Trennungsjahr hast du schon hinter dir 2009!!!deine Ex hätte sicher in der Zeit von 2 Jahren sich auf die neue Lebensituation einstellen können oder müßen
Ich glaube das OLG Dortmund hält in einem Urteil von 2009  eine Vollzeittätigkeit bei 2 Kindern im Alter von 8 und 11 Jahren als angemeßen!!!ist natürlich immer der Einzelfall .....aber sicher mehr als 8 Stunden  in der Woche...

Gruß Guru thumbup
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