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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 15:26:59 *
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Autor Thema: Fragen zur Ersatzfreiheitsstrafe  (Gelesen 1584 mal)
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Beiträge: 12


« Antwort #25 am: 13. April 2011, 13:28:51 »

Das ist mir natürlich völlig klar! Ausgangspunkt meiner Frage war ja nach der Haftstrafe,
abgesehen von meinen persönlichen Gründen käme diese dem Steuerzahler doch richtig
teuer. Ich bezahle ja jeden Monat den Kindesunterhalt in voller Höhe, dass aber könnte
ich nicht mehr wenn ich inhaftiert bin (und jeder Tag Haft kostet den Steuerzahler on-top
ja auch nochmal 80 bis 95 Euro).
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12


« Antwort #26 am: 13. April 2011, 13:32:34 »

@Beppo: zumindest was das Bafög betrifft: das Amt sagt das ich damit rein gar nix zu tun hätte. Sie hat ja extra gefragt ob ich das zahlen muss und die meinen nein. Ich sei nur noch für den Kindesunterhalt in der Pflicht - und der Pflicht komme ich ja nach. Nur eben damals konnte ich nicht in voller Höhe zahlen, aufgrund des Krankengeldes. Zum Ausgleich des Trennungsunterhaltes habe ich ihr damals ein Auto überlassen.
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.395



« Antwort #27 am: 13. April 2011, 13:33:58 »

Moin Pleite,

wenn ich Deine bisherigen Postings richtig verstehe, ist diese Haftstrafe ja mehr persönliche Paranoia aufgrund fehlerhaft vermischter Informationen Deinerseits und kein konkret bevorstehendes Ereignis. Ich lese jedenfalls nichts von einem verlorenen Strafverfahren nach § 170 StGB, in dem eine Gefängnisstrafe ausgesprochen worden wäre. Insofern: Calm down und komm mal wieder auf'n Teppich!

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12


« Antwort #28 am: 13. April 2011, 13:35:38 »

Ja, dass mag sicherlich Paranoia sein. Bin ja auch sehr froh über eure Antworten hier,
ich sagte ja bereits das ich das wohl alles falsch verstanden habe
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