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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 15:26:18 *
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Autor Thema: Wie geht es jetzt weiter oder: Fahrplan für Trennung  (Gelesen 623 mal)
PaulPeter
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 189


« am: 10. April 2011, 21:21:18 »

Liebe Mitstreiter und Leidgeprüfte,

bei mir wird es jetzt allmählich ernst. Meine Frau hat mir mitgeteitl, dass sie sich ene Wohnung in einer Großsstadt sucht. Das Wort Scheidung vermeidet sie immer und redet nur von Trennung "die würde so lange dauern, bis jemand die Scheidung einreicht"

Also: Mal angenommen, wir sind beide nicht an Krieg interessiert und hegen die Hoffnung, einvernehmlich aus der Sache rauszukommen.
Wie ist denn nun der genaue Ablauf?

Meine Frau will hier zu einem Anwalt, um sich den Unterhalt ausrechnen zu lassen, ist aber u.U. bereit, ein Mediationsverfahren mitzumachen.
D.h: Meine Frau geht zum Anwalt, der wird aber den Unterhalt unter Garantie falsch ausrechnen. Ich habe den Job gewechselt und verdiene nun seit November weniger im Monatsmittel (ca. 600 €, weil mein Chef beständig gegen das Arbeitszeitschutzgesetz verstoßen hat) als in den davor liegenden Monaten. Außerdem habe ich bis November auf dem Gehaltszettel ca. 300 € zusätzlich draufstehen gehabt, da ich meine KV vollständig selbst bezahlt habe. D.h: Auf den Gehaltszetteln stehen von April bis Nov. Ca. 1200 € mehr drauf, als ich jetzt habe. Das muss ich dem Anwalt erklären, ich fürchte, der kommt von selber nicht drauf. Wie tue ich das? Brauche ich einen eigenen Anwalt? Können wir uns beide denselben Anwalt nehmen (meine Frau will den Unterhalt auf jeden Fall ausrechnen lassen, an sich könnte man das ja auch selber machen).
Wie geht es weiter, wenn der Unterhalt ausgerechnet ist?
Gehen wir damit zum Mediator und entwerfen einen Trennungsvertrag?
Den lassen wir dann beim Notar besiegeln.
Und wie wird das Trennungsjahr denn eröffnet, also wann beginnt es offiziell?

Auf Deutsch: Wie schaut denn ganz konkret der Fahrplan aus, wenn man versucht, keinen Krieg zu führen?
Irgendwie habe ich in den ganzen Recherchen hier im Forum noch keinen "Fahrplan" entdeckt, der mir hier weiterhilft.

Könnt ihr mir sagen, wie es bei euch war?

Danke und Grüße


Gespeichert

Krieg ist dir Fortsetzung gescheiterter Gespräche mit anderen Argumenten
(meine Weisheit)
Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #1 am: 11. April 2011, 11:10:57 »

Moin,

gehen wir mal der Reihe nach:

- einen gemeinsamen Anwalt gibt es de facto nicht, da er ein Mandatsträger EINER Partei ist. Ansonsten wäre es ein klassischer Interessenkonflikt. Sprich: im schlimmsten Fall hat einer den Anwalt, der berät beide, aber der Anwalt kann das dann gegen den verwenden, dessen Name nicht auf dem Mandat steht, und zwar ganz legal. Ich rate jedem davon dringendst ab.

- Solltest du dir keinen Anwalt leisten können, gibt es Beratungsscheine bei Gericht, das deckt die Kosten ab, im Verfahren selber kann VKH (Verfahrenskostenhilfe) beantragt werden. Dann ist das für lau.

- Unterhalt basiert auf Mathematik, und die ist üblicherweise recht eindeutig.

- wenn der Unterhalt ausgerechnet ist, zahlst du den (entweder freiwillig oder eine vom Gericht festgelegte Höhe) ab Trennung. Sprich, die Trennung muss dokumentiert sein, üblicherweise mit dem ersten Schreiben des gegnerischen oder eigenen Anwaltes, ab dann zählt das Trennungsjahr und auch erst ab dann die Unterhaltspflicht.

- die Absenkung des Gehaltes kannst du einfach schriftlich mitteilen, wenn (hier: SOBALD) Unterlagen angefordert werden. Argumentativ ist vielleicht nicht schlecht, darauf hinzuweisen, dass die Veränderung Gründe der Arbeitssicherheit und eigenen Gesundheit zugrunde liegt, außerdem vor der Trennung passiert ist (ich entnehme dem ganzen, dass da noch nichts zugestellt worden ist.) Ein wenig verzögern kannst du durchaus, so dass du die erste Abrechnung mit dem aktuellen Gehalt reinreichst.

- sollte zuviel Unterhalt errechnet werden: der Schrieb des gegnerischen Anwaltes ist eine Forderung. Aber kein Gerictsurteil, du bist nicht zur Zahlung dieser Summe verpflichtet, das kann nur durch Gerischtsbeschluss passieren. Also erstmal keine Panik: der gegnerische Anwalt kann erstmal fordern, was er will, auch dass du täglich grün angestrichen wirst, ob er das auch durchsetzen kann vor Gericht, steht ganz woanders.

Und am wichtigsten, siehst du eine Chance? Deine Nochfrau hat offensichtlich bereits beschlossen, dass es nur die Scheidung als Ergebnis einer ansonsten ergebnisoffenen Trennung steht. Das sollte zu denken geben.

Den Unterhalt können wir hier auch mit den entsprechenden Werten ausrechnen, allerdings solltest du einen Anwalt konsultieren, wir betreiben keine Rechtsberatung.

LG Xe
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