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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 15:25:14 *
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Autor Thema: Trennungsjahr / Reparaturkosten Auto der Frau  (Gelesen 1195 mal)
Bawuedad
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Beiträge: 6


« am: 09. April 2011, 22:47:41 »

Hallo zusammen,

hoffe sehr Ihr könnt mir weiterhelfen.
Meine Frau und ich sind im Trennungsjahr und haben uns geeinigt, dass sie das gemeinsam in der Ehe erworbene Auto nutzt (sie ist auch im Fzg.schein eingetragen).
Jetzt hat sie sich bzgl. Reparaturkosten von ca. 1000 Euro an mich gewandt, da sie es selbst nicht aufbringen kann.

Bin ich verpflichtet, die Kosten zu tragen? Falls ja, kann ich es vom Trennungsunterhalt abziehen?
Ich möchte einerseits dass sie mobil ist (da sie auch unsere Tochter unter der Woche bei sich hat) andererseits muss sie auch die Konsequenzen ihrer Trennung tragen.
Wir haben einen gemeinsamen Bausparvertrag, in den auch sie einbezahlt hatte. Ist es ggf. sinnvoll sie hier auszubezahlen?

Bin ziemlich ratlos, danke vorab für Eure Kommentare
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Beppo
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« Antwort #1 am: 09. April 2011, 23:28:09 »

Moin.
Jetzt hat sie sich bzgl. Reparaturkosten von ca. 1000 Euro an mich gewandt, da sie es selbst nicht aufbringen kann.
In welchem Tonfall hat sie sich an dich gewandt?

Bittend oder fordernd?

Auf welcher Basis zahlst du Trennungsunterhalt?
Gibt es ein Urteil/Titel?
Wenn Nein, kannst du zahlen was du möchtest.

Generell würde ich aber sagen, ihr solltet eure Finanzen möglichst schnell entflechten, da sich nach relativ kurzer beide als zu kurz gekommen betrachten werden.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Bawuedad
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« Antwort #2 am: 10. April 2011, 20:55:14 »

Hallo,

@Beppo
Zitat
In welchem Tonfall hat sie sich an dich gewandt?

Bittend oder fordernd?

-> eher fordernd.

Trennungsunterhalt auf Grundlage einer Berechnung Ihres Rechtsanwalts.

Das mit der Entflechtung der Finanzen ist wohl der einzig sinnvolle Weg....

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Milan
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« Antwort #3 am: 10. April 2011, 21:10:48 »

Moin!

Wenn Du ihr das Auto überlassen hast, dann hast Du doch quasi auf die Auszahlung der Hälfte des Zeitwertes verzichtet, den das Auto zu dem Zeitpunkt hatte, als Du es abgegeben hast. Oder?

Dann hätte sie ja Schulden bei Dir und die Reparaturkosten könntest Du damit verrechnen.

Greetz,
Milan
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Beppo
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« Antwort #4 am: 10. April 2011, 21:22:35 »

Ne Pflicht, das Auto zu reparieren oder sonst irgendetwas zu bezahlen, gibt es so nicht.

Gib uns doch mal die Gesamtrechnung.
Einkommen,
Kinder
etc.

Dann können wir mal insgesamt einen Blick drauf werfen.

In aller Regel ist es ein großer Fehler, das zu bezahlen, was der gegnerische Anwalt fordert.

Gruss Beppo
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Bawuedad
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« Antwort #5 am: 26. April 2011, 16:14:10 »

Hallo,

Danke für die Antworten. Gesamtrechnung habe ich schon prüfen lassen.

Habe noch eine Frage zur Entflechtung der Finanzen:

Wir haben in der Ehe 2 Bausparverträge zusammengelegt. Nun werde ich den Vertrag komplett übernehmen, auf mich umschreiben lassen und meine Frau ausbezahlen (sie bekommt ihre Einzahlungen zurück). Wenn ich dies schriftlich festhalte, ist dann der Bausparvertrag bei einem Zugewinnausgleich außen vor?

Danke vorab für Kommentare!
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Beppo
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« Antwort #6 am: 26. April 2011, 16:34:41 »

Nein.
Nicht wirklich.

Die Beendigung und Abrechnung der Zugewinngemeinschaft muss im Friedensfalle vor einem Notar erfolgen und im Streitfall beim Gericht.
Vorläufige Ausgleichszahlungen sind daher immer ein Risiko.

Gruss Beppo
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Bawuedad
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« Antwort #7 am: 26. April 2011, 16:48:08 »

Hallo Beppo,

würde ein unterschriebener Verzicht meiner Frau auf Einbezug des "neuen" Bausparvertrages in den Zugewinnausgleich hier weiterhelfen?
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Beppo
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« Antwort #8 am: 26. April 2011, 16:55:51 »

Weiß ich nicht.

Formal sicher nicht.
Ob sich aber ein Richter im Streitfall darauf einlassen würde kann ich nicht vorhersagen.

Es gibt in diesem Bereich einfach keine Rechtssicherheit.
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #9 am: 26. April 2011, 17:18:40 »

Moin

Du vergisst anscheinend, dass bei einem Bausparvertrag auch ein "Gewinn" erzielt wird in Form der Verzinsung. Und genau diese wäre - weil Zugewinn - ebenfalls aufzuteilen. Schon hier könnte sich zeigen, dass diese Vereinbarung sittenwidrig ist. Ein vorgezogener Zugewinnausgleich ist rechtswirksam nur mittels Klage vor Gericht möglich, alles andere sind i.d.R. uneingelöste Versprechen, wenn man es drauf anlegt. Wenn ich mir überlege, dass Du sagst, Deine DEF hat "eher fordernd" besagte 1000€ Reparaturkosten verlangt, wäre ich vorgewarnt. Wenn sie anscheinend nicht in der Lage ist, alle Betriebskosten eines KFZ einzuschätzen und zu berücksichtigen, noch viel mehr. Wer weiss, wo sie sich sonst noch "verrechnet" hat.

Solange der Zugewinnausgleich nicht beendet ist (Zustellung des Scheidungsantrages), gehört dieser Bausparvertrag faktisch euch beiden, und Du Depp willst ganz alleine einzahlen. Hebe Dir diese Aktion auf, bis Du den vom Gericht zugestellten Antrag bekommen hast, und dann kannst Du loslegen. Ansonsten kann Deine Idee leicht zum Eigentor werden.

Gruss oldie
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Bawuedad
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« Antwort #10 am: 26. April 2011, 17:47:12 »

Hallo Oldie,

vergessen hab ich das sicher nicht, aber ich denke mein Anliegen ist nicht deutlich rüberbekommen.
Ich suche nach einem Weg, den gemeinsamen Vertrag zu entflechten und es gibt hier eben nachweisbare Summen die von beiden vor der Ehe einbezahlt wurden. Ab dem Zeitpunkt der Trennung ruht der Vertrag ohne Einzahlungen. Die Frage ist nun, wie man im Trennungsjahr das Ganze trennt, und natürlich will ich auch keinen Schaden dadurch haben. Denke aber das ich besser fahre, wenn ich den Vertrag fortführe als ihn komplett aufzulösen und die Summe zu teilen, da er noch keine 7 Jahre läuft.
Hoffe ich hab mich nun verständlicher ausgedrückt...
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Beppo
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« Antwort #11 am: 26. April 2011, 18:12:10 »

Bei Allem, was ihr jetzt vorab hin und her schiebt, müsste eben in sich ausgewogen sein.
Sprich für jeden € den du ihr zuschiebst, muss sie dir einen anderen zuschieben.
Dann hat das auch keinen Einfluss auf den Zugewinnausgleich.

Das sollte ja generell das Ziel einer vernünftigen Auseinandersetzung sein.

Wenn ihr euch bei den Teilpaketen nicht auf eine Balance einigen könnte, müsst ihr eben solange noch ne Salami oder Makrele auf die eine oder andere Waagschale werfen bis es passt.

Und wenn ihr das nicht auflösen könnt, müsst ihr das eben dem Gericht überlassen.

Seit 2009 kann man ja auch schon zum Trennungsdatum eine Vermögensaufstellung verlangen, um Trennungsbedingte Entreicherung zu vermeiden.

Gruss Beppo
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Bonnie 2


« Antwort #12 am: 26. April 2011, 18:19:01 »

Hi

Wenn derzeit keine Einzahlungen laufen so behalte es bei, bis der Zugewinn beendet ist. Dann kannst Du wieder einzahlen. Auf welchen Namen der Vertrag läuft ist unwichtig bis dahin, sehe das mal nicht so kompliziert. Aber ebenso keinerlei Spiele mit vorzeitiger Auszahlung. Das rennt Dir doch nicht weg, könnte Dich aber einholen.

Die Gerichte gehen nun mal völlig realitätsfern davon aus, dass das Trennungsjahr als ganz normales Ehejahr gilt und alles geteilt wird. Ganz besonders dann, wenn dadurch die konservative Eheauffassung an den Fahnenmast gehängt werden kann.

Gruss oldie
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« Antwort #13 am: 27. April 2011, 09:13:17 »

Hi!

Das mit den vorzeitigen Auszahlungen ist leicht gesagt. Es ist aktuell so, dass das komplette Kapital (Tagesgeld, Bausparvertrag) etc. bei mir liegt. Ich kann ja keine Auszahlung verweigern, wenn es das "gemeinsame" Kapital auch aus der Zeit vor der Ehe ist. Und ein ausgewogener Ausgleich (wie von Beppo beschrieben) ist somit auch nicht möglich.

Mir ist nur wichtig, wie die Geldflüsse im Trennungsjahr zu dokumentieren/regeln sind, ohne dass ich später benachteilt werden.
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brille007
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« Antwort #14 am: 27. April 2011, 09:29:39 »

Moin Bawuedad,

aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, hier bereits einen Teil des Zugewinnausgleichs vorzunehmen - sofern das entsprechend dokumentiert wird. Also beispielsweise in Form eines Papiers, in dem Deine DEF Dir bestätigt, zum Datum X einen Betrag Y aus Grund Z erhalten zu haben, was den Ausgleichsanspruch in dieser Sache erledigt. Einfach, um zu vermeiden, dass bei der eigentlichen Verhandlung der Scheidungsfolgesachen der Gegenanwalt ein Fass aufmacht nach dem Motto "da ist zwar mal Geld geflossen, aber mit dem Zugewinnausgleich hatte das nix zu tun" und Du dann ein zweites Mal löhnen sollst.

Grüssles
Martin
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