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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 15:24:30 *
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Autor Thema: Trennungsunterhalt/Zugewinnausgleich  (Gelesen 436 mal)
JP
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Beiträge: 76


« am: 09. April 2011, 22:27:14 »

Hallo ihr lieben,

wir hatten heute Abend eine Disskussion über einen Verwanten dessen Trennungsjahr bald um ist und ich hätte gerne dass ihr mir/uns mal auf die Sprünge helft (Ich habe über die Suchfunktion jetzt nicht das unbedingt passende gefunden)! Es ging zum einen darum wie lange muss Trennungsunterhalt bezahlt werden? Bis zum Tag der Scheidung oder endet dies automatisch nach einem Jahr Trennung sprich dem Trennungsjahr?

Und zum anderen das Thema Zugewinnsausgleich,genaugenommen wie man den Errechnet! Ich denke es war so z.B. Anfangsvermögen Mann 10.000 Euro Endvermögen 30.000 Euro, Frau Anfangsvermögen im Minus also gleichgesetzt auf Null Endvermögen sagen wir mal ebenfalls 0. Also müsste Mann 10.000 Zugewinnausgleich bezahlen richtig?

Danke schonmal im Vorraus und Liebe Grüße
« Letzte Änderung: 09. April 2011, 22:29:01 von JP » Gespeichert
DeepThought
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Beiträge: 12.054



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« Antwort #1 am: 10. April 2011, 12:23:22 »

Moin,

TU Ist bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen.

Seit Reform des Zugewinnausgleichs gibt es auch negatives Anfangskapital.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
JP
Zeigt sich öfters
**
Beiträge: 76


« Antwort #2 am: 10. April 2011, 13:05:38 »

Danke, ich dachte schon das Gläschen Wein hat mir die letzten grauen Zellen graubt!

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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Trennungsunterhalt/Zugewinnausgleich
 
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