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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 15:10:35 *
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Autor Thema: Ich werde in die 2. Instanz gezerrt  (Gelesen 990 mal)
FH
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 30

aka lef


« am: 28. März 2011, 21:18:41 »

Hallo,

es handelt sich um eine Hausratsache. Ich war der Kläger und habe die Sache beim Familiengericht ohne Anwalt durchgezogen.
Eigentlich sollte meine Ex mit dem Ergebnis zufrieden sein. Sie hat sehr viel von den Sachen zugesprochen bekommen, die ich vor der Hochzeit gekauft habe. Und ungefähr 70% dessen was während der Ehezeit angeschafft wurde. Abtransport auf meine Kosten, keine Entschädigung für die fast 3 Jahre Nutzung.

Wahrscheinlich macht sie der Anwalt heiß oder "Gier frißt Hirn", auf jedem Fall ist die Ex in die Berufung gegangen. Sie will einige teure Möbelstücke doch behalten. Sie bekommt PKH (zumindest für die 1. Instanz), ich muss alles selbst bezahlen.

Unabhängig von der Argumentation des Anwalts - und sie ist imho ziemlich blöd - möchte ich nicht diese Berufung mit minimalen Kosten abwenden. Es ist ja so, das bei OLG die Anwaltspflicht herrscht und die Gebührensätze deutlich höher sind. Ist es richtig?

Ich habe die Beschwerde von OLG erhalten und habe ca. 3 Wochen Zeit sie zu erwidern. Brauche ich schon für diese Erwiderung einen Anwalt oder muss einer genannt werden wenn es zu einer Verhandlung kommt?
Wenn doch, ist der Streitwert beim OLG identisch mit dem Streitwert bei AG?

Wer hat die Tipps wie man am besten in dieser Situation vorgehen sollte?
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #1 am: 28. März 2011, 22:33:59 »

Ich habe die Beschwerde von OLG erhalten und habe ca. 3 Wochen Zeit sie zu erwidern.

Hallo,

was denn nun, Beschwerde oder Berufungsklage? Und wie lautet die, und wie das erstinstanzliche Urteil?

/elwu
Gespeichert
FH
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 30

aka lef


« Antwort #2 am: 28. März 2011, 22:52:03 »

Das ist eine Beschwerde. "Antrag die erstinstanzliche Entscheidung dahingehend abzuändern, das die Möbelstücke a, b, c nicht herauszugeben sind, sondern bei der Ex verbleiben".
In der ersten Instanz war es ein Beschluss.
Gespeichert
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