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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 15:06:33 *
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Autor Thema: Paar Fragen vor der ersten Vollstreckung  (Gelesen 1447 mal)
FH
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 30

aka lef


« am: 27. März 2011, 21:42:46 »

Hallo,

es besteht ein Gerichtsurteil über TU für die letzten knapp 2 Jahre und KU. KU wird unstrttig von mir gezahlt, bei TU ist ein hübsches Sümmchen aufgelaufen. Das Gerichtsurteil wurde vor einem Monat ausgesprochen, bzgl. des TU also rückwirkend.

Vollstreckungsfähige Ausführung liegt noch nicht vor, ist aber beantragt worden. Der RA der Ex hat mich bereits aufgefordert die ganze Summe zu zahlen. Auf meine Antwort das ich bereit wäre in Raten zu zahlen hat er nicht reagiert.

Ich nehme an, es wird zu Kontopfändung und evtl. noch Sachpfändung kommen. Lohnpfändung würde wenig Sinn machen, da ich meinen Job bald verlieren werde (Gläubiger weiß es noch nicht).

Meine Fragen:
1) ohne vollstreckungsfähige Ausführung kann man nicht pfänden, richtig? Auch wenn im Urteil etwas von "sofort vollstreckbar" steht.
2) Wie erfährt der Gläubiger von meinem Konto oder Konten? Aus der EV oder kann er per Anfrage in Schufa, Bankenverzeichnis oder sonst wie meine Konten ermitteln?
3) Soll ich jetzt schon mein Konto auf P-Konto umstellen oder besser abwarten? Gleich Pfändungsgrenzen festlegen?
4) Kann ich beim lokalen Vollstreckungsgericht nachfragen ob ein Antrag schon eingegangen ist?
5) Bei der Sachpfändung wäre vielleich nur mein Auto interessant, der Wert ca. 7k€. wie wahrscheinlich ist, das die Sachpfändung kommt? Anders gefragt - besser das Auto gleich verkaufen/ummelden?

Vielleicht sind viele der Fragen Anfrägenfragen, aber ich habe vor dem Posten gewissenhaft die Foren durchsucht :-)
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DeepThought
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Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 28. März 2011, 10:37:51 »

Moin,

1) ohne vollstreckungsfähige Ausführung kann man nicht pfänden, richtig? Auch wenn im Urteil etwas von "sofort vollstreckbar" steht.
Richtig.

2) Wie erfährt der Gläubiger von meinem Konto oder Konten? Aus der EV oder kann er per Anfrage in Schufa, Bankenverzeichnis oder sonst wie meine Konten ermitteln?
Ggf. auch aus den Verfahrensunterlagen (VKH-Antrag).

3) Soll ich jetzt schon mein Konto auf P-Konto umstellen oder besser abwarten? Gleich Pfändungsgrenzen festlegen?
Ja, umgehend.

4) Kann ich beim lokalen Vollstreckungsgericht nachfragen ob ein Antrag schon eingegangen ist?
Könntest du. Ich bin mir recht sicher, dass du telefonisch keine Auskunft erhalten wirst. Und, was nützt dir dieses Wissen.

5) Bei der Sachpfändung wäre vielleich nur mein Auto interessant, der Wert ca. 7k€. wie wahrscheinlich ist, das die Sachpfändung kommt? Anders gefragt - besser das Auto gleich verkaufen/ummelden?
Ich habe in Erinnerung, dass die Anschaffung kreditfinanziert durch (jetzt bin ich unsicher) deine Familie oder gute Freunde möglich wurde. Und weil das Auto zur Sicherung dieses Kredit herhält, ist nicht verwertbar. 

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
FH
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 30

aka lef


« Antwort #2 am: 28. März 2011, 18:30:20 »

Hi Deep,

vielen Dank für die Antworten   Wie immer - sachlich und kompetent

Wenn's geht, kannst Du mehr zum Thema "Auto als Sicherheit für ein Darlehen" schreiben? Gibt es vielleicht Threads dazu?

Ich habe noch eine andere Frage:

KU wird in meinem Fall gezahlt, bei TU gibt es reichlich Schulden. In Zukunft kommen noch einige Steuererstattungen, die ich ungern für TU oder gar die Honorare des Ex-Anwalts pfanden liesse.

Also würde ich gern den KU aus diesen Steuererstattungen bezahlen. Könnte vielleicht folgendes gehen: vor einer Steuererstattung häufe ich ein wenig KU-Schulden an, wenn das Geld da ist - werden diese Schulden damit beglichen. Und so 4 viermal, mehr Erstattungen wird es nicht geben :-)

Anders formuliert: wenn ich der Ex TU und KU schulde und sie beim FA pfändet - wer entscheidet welche Schulden zuerst beglichen werden? Ich oder sie?

P.S. Gilt für TU-Schulden §850d oder §850c bei der Festlegung der Pfändungsgrenze?
« Letzte Änderung: 28. März 2011, 18:33:52 von FH » Gespeichert
brille007
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« Antwort #3 am: 28. März 2011, 18:34:45 »

Moin,

Wenn's geht, kannst Du mehr zum Thema "Auto als Sicherheit für ein Darlehen" schreiben? Gibt es vielleicht Threads dazu?
ist doch nicht schwer: Wenn eine Bank das Auto finanziert, gehört ihr das Auto, bis das Darlehen abgelöst ist; Du darfst es in dieser Zeit nur benutzen. Deshalb behält die Bank in der Regel den Brief.

Bei einem Privatdarlehen aus der Familie ist es nicht anders: Das Auto gehört nicht dir, sondern dem oder den Darlehendsgebern. Und sag jetzt nicht, Du hättest von denen gar kein Darlehen bekommen...

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
FH
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aka lef


« Antwort #4 am: 28. März 2011, 21:00:26 »

Sorry, das ich noch einmal nachfragen muss. Ich habe einfach nie Kredite aufgenommen mad3, nicht mal für's Auto

Für den GV/Vollstreckungsgericht würden also folgende Beweise reichen:
1) ein informeller Darlehensvertrag mit der Angabe das Auto (= KFZ-Brief) als Sicherheit übereignet wird
2) paar Kontobewegungen die Darlehen bestätigen
3) KFZ-Brief an den Kreditgeber übergeben (?)

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82Marco
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« Antwort #5 am: 29. März 2011, 09:25:53 »

Servus FH!
Meines Wissens steht im Darlehensvertrag alles genauestens drin, welche Sicherheiten, Laufzeiten, Höhe der Raten (und damit verbunden Tilgungs- und Zinsanteil).
Ich denke, eine Kopie des Vertrages müsste reichen...

Wenn Dein Kreditgeber eine Bank ist, müsste die den Kfz-Brief als Sicherheit bereits im Safe haben.

Grüßung
Marco
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weserfrosch
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« Antwort #6 am: 29. März 2011, 10:43:00 »

Nun denn.....
mich befällt hier gerade beim Lesen so ein mulmiges Gefühl. Pfändung steht an, weil (unterstellt) eine rechtskräftig festgestellte Zahlschuld nicht beglichen wurde und hier offensichtlich versucht wird, sich soweit es geht davon zu machen. Ich kenne weder die Details noch die genauen Hintergründe, aber wenn ich sehe, dass selbst der KU (und den brauchen die Kinder NORMALERWEISE wirklich und vollends zum Leben!!!!) zur Jongliermasse werden soll, damit möglichst wenig gepfändet werden kann, dann halte ich "Hilfestellung" durch gute Ratschläge nicht für angezeigt..... mad
Matthias
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« Antwort #7 am: 29. März 2011, 10:50:37 »

@weserfrosch

Zitat
KU wird unstrttig von mir gezahlt
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weserfrosch
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« Antwort #8 am: 29. März 2011, 10:58:28 »

@ staengler

Zitat
Also würde ich gern den KU aus diesen Steuererstattungen bezahlen. Könnte vielleicht folgendes gehen: vor einer Steuererstattung häufe ich ein wenig KU-Schulden an, wenn das Geld da ist - werden diese Schulden damit beglichen. Und so 4 viermal, mehr Erstattungen wird es nicht geben :-)

heisst für mich: je nach Höhe der zu erwartenden Steuererstattung lasse ich mal ein paar Monate den KU "ausfallen", um ihn dann in einer Summe nachzuzahlen.....
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FH
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aka lef


« Antwort #9 am: 29. März 2011, 11:23:18 »

@ staengler

heisst für mich: je nach Höhe der zu erwartenden Steuererstattung lasse ich mal ein paar Monate den KU "ausfallen", um ihn dann in einer Summe nachzuzahlen.....

Du hast es verstanden  Ob Du dieses Verhalten für amoralisch hältst, ist nicht die Frage um die es hier geht.

Ich könnte natürlich KU "normal" bezahlen (auch in Zukunft), möchte aber verhindern das die Steuererstattungen für TU-Schulden gepfändet werden. Die TU-Schulden bezahle ich, irgendwann später...
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Beppo
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« Antwort #10 am: 29. März 2011, 12:44:38 »

(und den brauchen die Kinder NORMALERWEISE wirklich und vollends zum Leben!!!!)
Warum kann sich dann die Arge so locker am KU bedienen, um davon die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu füttern?

Warum sind dann die Kinder vor den letzten massiven KU-Erhöhungen (13% im letzten Jahr, 100% in den letzten 10 Jahren) nicht massenweise verhungert?

Warum beträgt dann der Mindestunterhalt das doppelte vom steuerlichen Existenzminimum?

Warum wird ein Vater von zwei 12 jährigen Kindern, der 1.501,-€ Netto verdient und damit sogar in die 2. Zeile der DT rutscht, automatisch zum Mangelfall?
Von allen die weniger verdienen, ganz zu schweigen.

Hast du darauf ne Antwort?
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« Antwort #11 am: 29. März 2011, 14:41:30 »

Hallo Beppo....
ich glaube nicht, dass deine Fragen den Tenor hier treffen. Es geht nicht um die bescheidene Gesetzgebung oder die noch bescheidenere Umsetzung durch Behörden, Gerichte etc. Zumindestens nicht in diesem Threat. Der Opener hat hier in seinem gesamten Schriftverkehr regelmäßig Wege gesucht, sich um die bestehenden Verpflichtungen - na sagen - ein wenig rumzudrücken. Er scheint nicht zahlungsunfähig oder ein Mangelfall zu sein - ihm geht es anscheinend nur darum, selbst möglichst gut wegzukommen. Und wenn er dabei sein Ex schon um den TU bringen will (er wollte ja auch schon ins Ausland und von da aus nur einen Bruchteil des KU zahlen und hatte Sorge, er könnte bei Heimatbesuchen verhaftet werden....), dann sollte zumindestens der KU tabu sein.
Sollte hier in vatersein.de aber nur noch das Ziel verfolgt werden, dass sich Unterhaltspflichtige um jeden Preis um ihre Verantwortung drücken, dann läuft hier einiges schief. SO habe ICH zumindestens diese Plattform bisher nicht verstanden....
Gruß
Matthias
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« Antwort #12 am: 29. März 2011, 15:23:30 »

Hallo Weserfrosch.

Ich habe mich bei meinem Beitrag weniger auf den aktuellen Fall des TO bezogen, sondern einzig deiner sehr generellen These widersprochen, dass KU grundsätzlich richtig und heilig sei.
Und, vor Allem, dass sich Verantwortung nur in Form von Unterhalt auszudrücken habe.

Ich möchte das eigentlich auch in diesem Topic gar nicht weiter vertiefen, da ich mit meinem ersten Beitrag schon OT war.

Dass der TO sich gegen die Forderungen wehrt, kann ich persönlich nachvollziehen, da ich das gesamte Unterhaltskonstrukt für Rechtswidrig, Menschenrechtswidrig und von Grund auf für verrottet halte.

Unterhaltspflichtige werden von den staatlichen Stellen mit allen Mitteln belogen und betrogen.
Da ist es nur natürlich und legitim sich dagegen zu wehren.
Das ist natürlich nur meine Meinung und nicht die des Forums.
Und natürlich bleibt es dir überlassen, eine eigene Meinung zu haben und auch kund zu tun, bzw. dir vorzubehalten, dem einen oder anderen User zu helfen oder eben nicht.
Ich tue das bei Bedarf auch.
Aus welchem Grund auch immer.

Ich würde es jedenfalls bedauern, wenn du das zum Anlass nehmen würdest, dich hier wieder auszuklinken.

Gruss Beppo
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FH
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aka lef


« Antwort #13 am: 29. März 2011, 16:12:38 »



+1

Ich möchte nur noch hinzufügen, das nur durch "Zahlen & Maul halten" sich an diesem Unrechts-System nichts ändern wird. Monetärer Druck durch zerrissene Lebensläufe, Vernichtung der Mittelschicht, hohe Krankheitskosten, Steuerausfälle durch Abwanderung usw. erzeugt eher den Handlungsbedarf bei "denen". Flugblätter verteilen und alle 6 Monate Demo veranstalten hilft dagegen kaum... 
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brille007
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« Antwort #14 am: 29. März 2011, 17:08:31 »

Moin,

es liegt auch mir fern, zum "Unterhaltsbetrug" beizutragen; das ist nicht der Sinn oder die Aufgabe dieses Forums. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass die platte Anwendung der Formel "KU ist ja für's Kind und deshalb gut" in vielen Fällen nicht greift. Zum Beispiel, wenn der KU eine Verlockung darstellt, Kinder als Unterhaltsgeiseln zu missbrauchen. Oder wenn die daran geknüpfte Kindesbetreuung gleichzeitig als Aufforderung oder gar als "Recht" missverstanden wird, den Umgang zu boykottieren und eine eigene Erwerbstätigkeit kategorisch abzulehnen.

In erster Linie ein gesetzestreuer Bürger zu sein hat nur dann Sinn, wenn die Gegenseite diese Spielregeln ebenfalls einhält; ansonsten kann ziviler Ungehorsam die bessere Empfehlung sein, wenn sich auf breiter Front etwas ändern soll. Schon Lenin sagte vor etwa 100 Jahren: „Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas - wenn die Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich zuerst eine Bahnsteigkarte!“ Und von Albert Einstein ist die Aussage verbürgt: "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein."

Grüssles
Martin
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